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   BGH, 16.06.1993 - VIII ZB 2/93   

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https://dejure.org/1993,17337
BGH, 16.06.1993 - VIII ZB 2/93 (https://dejure.org/1993,17337)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1993 - VIII ZB 2/93 (https://dejure.org/1993,17337)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1993 - VIII ZB 2/93 (https://dejure.org/1993,17337)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fristeinhaltung durch Vorlage einer gerichtlichen Eingangsbestätigung - Verzögerungen beim Posteingang durch Umzug eines Berufungsgerichts - Verschuldenszurechnung einer Partei für Fehler eines Prozessbevollmächtigten

Papierfundstellen

  • WM 1993, 1562
  • DB 1993, 2377
  • WuM 1993, 388
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.12.1992 - VIII ZB 30/92

    Fristbeginn für Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Berufungsfrist infolge

    Auszug aus BGH, 16.06.1993 - VIII ZB 2/93
    Dies ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in dem Zeitpunkt der Fall, in dem der verantwortliche Anwalt, dessen Verschulden sich die Partei gemäß § 85 Abs. 2 ZPO anrechnen lassen muß, bei Anwendung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können (z.B. Beschluß vom 9. Dezember 1992 - VIII ZB 30/92 = NJW 1993, 1332 unter III 1 m.w.Nachw.).
  • OLG Celle, 31.10.1995 - 2 UH 1/95

    Bestimmung des Drei-Jahres-Zeitraums für die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer

    Für die Auffassung der Kammer, daß es auf den Zeitpunkt der Absendung des Mieterhöhungsverlangens ankomme, spreche, daß die materiellen Voraussetzungen für das Erhöhungsverlangen schon im Zeitpunkt der Abgabe bzw. des Zuganges der Erhöhungserklärung vorliegen müßten, wie der BGH (WuM 1993, 388, 389) [BGH 16.06.1993 - VIII ARZ 2/93] in einem Rechtsentscheid zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MHG entschieden habe.

    Hieran ändern auch die Entscheidung des BGH vom 16.06.1993 (WuM 1993, 388 [BGH 16.06.1993 - VIII ARZ 2/93]) und der Rechtsentscheid des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 27.10.1992 (DWW 1993, 17) nichts.

    Bei der vom BGH (WuM 1993, 388 [BGH 16.06.1993 - VIII ARZ 2/93]) entschiedenen Streitfrage ging es nur darum, ob ein vor Ablauf der Wartefrist gestelltes Erhöhungsverlangen wirksam ist, die Überlegungsfrist aber erst nach Ablauf der Wartefrist in Gang setzt, oder ob ein solches Erhöhungsverlangen unwirksam ist.

  • OLG Oldenburg, 04.12.1981 - 5 UH 4/81
    Überholt durch BGH [VIII ARZ 2/93 - 16.6.93, in BGH, HdM Nr. 32 = WuM 1993, 388].
  • LG Berlin, 10.10.1996 - 67 S 187/96
    Nach dem Rechtsentscheid des BGH vom 16. Juni 1993 (WuM 1993, 388 ; Sternel, Mietrecht aktuell, 3. Aufl., Rdn. 566) ist ein Mieterhöhungsverlangen, das dem Mieter vor Ablauf der einjährigen Wartefrist zugeht, unwirksam.
  • OLG Oldenburg, 23.12.1980 - 5 UH 3/80
    Nach BGH [VIII ARZ 2/93 - 16.6.93, in BGH, HdM Nr. 32 = WuM 1993, 388] ist dads Mieterhöhungsverlangen unwirksam, wenn es dem Mieter vor Ablauf der Wartezeit zugeht.
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