Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 03.02.2000 - 10 U 197/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Arglistige Täuschung; Nebenkostenvorauszahlung; Betriebskostenvorauszahlung; Anfechtung; Mietvertrag; Entwässerungskosten
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 123 § 276 §§ 535 ff.
Arglistige Täuschung des Mieter bei Überschreiten der Nebenkostenvorauszahlung; Umlagefähigkeit der Entwässerungskosten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnraummietrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensersatz; Schadensersatzanspruch; Mietvertrag; Mieter; Anfechtung; Arglistige Täuschung; Nebenkosten; Nebenkostenpauschale; Entwässerung; Umlage
Papierfundstellen
- ZMR 2000, 604
- WuM 2000, 591
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Karlsruhe, 16.04.1998 - 5 S 339/97
Zu niedrige Vorauszahlungen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2000 - 10 U 197/98
Zwar kommt in Ausnahmefällen ein Schadensersatzanspruch des Mieters unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens beim Vertragsschluß in Betracht, aufgrund dessen er Freistellung von der Betriebskostenforderung des Vermieters verlangen kann, wenn dieser beim Vertragsschluß die Angemessenheit der Nebenkostenvorschüsse ausdrücklich zugesichert oder diese bewußt zu niedrig bemessen hat, um den Mieter über den Umfang der tatsächlichen Mietbelastung zu täuschen und ihn auf diese Weise zur Begründung eines Mietverhältnisses zu veranlassen (vgl. z.B. LG Berlin ZMR 1999, 637 und LG Karlsruhe WuM 1998, 479). - LG Berlin, 23.03.1999 - 64 S 331/98
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2000 - 10 U 197/98
Zwar kommt in Ausnahmefällen ein Schadensersatzanspruch des Mieters unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens beim Vertragsschluß in Betracht, aufgrund dessen er Freistellung von der Betriebskostenforderung des Vermieters verlangen kann, wenn dieser beim Vertragsschluß die Angemessenheit der Nebenkostenvorschüsse ausdrücklich zugesichert oder diese bewußt zu niedrig bemessen hat, um den Mieter über den Umfang der tatsächlichen Mietbelastung zu täuschen und ihn auf diese Weise zur Begründung eines Mietverhältnisses zu veranlassen (vgl. z.B. LG Berlin ZMR 1999, 637 und LG Karlsruhe WuM 1998, 479).
- BGH, 11.02.2004 - VIII ZR 195/03
Vereinbarung zu geringer Nebenkostenvorauszahlungen bleibt für Vermieter in der …
Eine Pflichtverletzung des Vermieters im Zusammenhang mit der Vereinbarung von Vorauszahlungen bei Vertragsschluß ist deshalb nur dann zu bejahen, wenn besondere Umstände gegeben sind (OLG Düsseldorf, WuM 2000, 591 unter 2 a; LG Karlsruhe, WuM 1998, 479 f.;… Staudinger/Emmerich, BGB (2003), § 535 Rdnr. 73;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 63. Aufl., § 535 Rdnr. 95; vgl. aber LG Arnsberg, NJW-RR 1988, 397 f.). - OLG Saarbrücken, 21.10.2009 - 9 UF 26/07
Berücksichtigung der Kosten für Niederschlagswasser bei der Berechnung des …
Gleiches gilt für die erstmals im Berufungsrechtszug zur Anrechnung gestellte Position Gebühren für Niederschlagswasser in Höhe von monatlich 11, 11 EUR (Bl. 189 d.A.) (vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 604; LG Berlin, Grundeigentum 2003, 1159). - OLG Naumburg, 23.11.2001 - 9 U 171/01
Zur Nachforderung von Betriebskosten vom Mieter bei wesentlicher Überschreitung …
Dies wird teilweise mit dem Grundsatz von Treu und Glauben und teilweise mit einem Freihaltungsanspruch aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen begründet (vgl. OLG Düsseldorf, WuM 2000, 591; LG Frankfurt, WuM 1979, 24; LG Arnsberg, NJW-RR 1988, 397 f; LG Celle, DWW 1996, 193; LG Karlsruhe, WuM 1998, 479). - OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - 24 U 162/11
Umfang der Aufklärungspflicht des Vermieters über die Höhe der Nebenkosten
Allein der Umstand, dass sie Vorauszahlungen auf die Betriebskosten verlangt hat, die in ihrer Höhe die tatsächlichen Kosten deutlich unterschreiten, ohne den Beklagten hierauf hinzuweisen, führt nicht zur Annahme einer Aufklärungspflichtverletzung (vgl. BGHZ 183, 299 = NJW 2010, 671; BGH, NJW 2004, 1102; 2674; ZMR 2011, 788; OLG Düsseldorf [10. Zivilsenat], ZMR 2000, 604). - AG Berlin-Wedding, 16.05.2011 - 15b C 15/11 Hier liegt auch der Unterschied zu den - grundsätzlich als Betriebskosten umlagefähigen (vgl. OLG Düsseldorf WuM 2000, 591 und GE 2001, 488, 490) - Kosten für die Entsorgung von Niederschlags- oder Oberflächenwasser, d.h. der Ableitung des Regenwassers von der versiegelten Grundstücksfläche.