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   LG Köln, 15.11.2000 - 9 S 25/00   

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https://dejure.org/2000,11048
LG Köln, 15.11.2000 - 9 S 25/00 (https://dejure.org/2000,11048)
LG Köln, Entscheidung vom 15.11.2000 - 9 S 25/00 (https://dejure.org/2000,11048)
LG Köln, Entscheidung vom 15. November 2000 - 9 S 25/00 (https://dejure.org/2000,11048)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung und Mietminderungsrecht wegen Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzbefall an einer Mietwohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bei Schimmel wird kräftig gekürzt!

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Schimmelbefall in Neubauwohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.
    Mietminderung bei Feuchtigkeit und Schimmelbefall sämtlicher Räume einer Neubauwohnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2001, 604
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Lübeck, 07.05.2018 - 14 S 260/15

    Schimmel ist immer Mietmangel!

    Das Abrücken der Möbel von Außenwänden überschreitet die Grenze der Zumutbarkeit (LG Mannheim, Urteil vom 14. Februar 2007, 4 S 62/06, NJW 2007, 2499; LG Hamburg, Urteil vom 29. August 1997, 311 S 88/96, WuM 2000, 329; LG Berlin, Urteil vom 14. Juni 1988, 64 S 176/88, ZMR 1988, 464; LG Köln, Urteil vom 15. November 2000, 9 S 25/00, WuM 2001, 604; AG Köpenick, Urteil vom 08. Februar 2001, 17 C 475/00, MM 2002, 185).
  • VG Sigmaringen, 29.11.2005 - NC 6 K 361/05

    Zulassung zum Studiengang der Zahnmedizin - verfassungswidrige Neuregelung der

    Um zu vermeiden, dass der Anteil an der Arbeitszeit der befristet Angestellten, der auf die Krankenversorgung entfällt, unzulässig doppelt berücksichtigt wird, einmal durch die Reduzierung des Deputats von 8 auf 4 SWS und zum anderen durch einen pauschalen Krankenversorgungsabzug in Höhe von 36 % des Gesamtdeputats gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe c KapVO VI in der Fassung der Änderungsverordnung vom 04.06.1996 (GBl. S. 430), hat die Kammer in den früheren Semestern unter Bezugnahme auf den Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 23.02.1999 - NC 9 S 110/98 -, bestätigt durch Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 02.08.2000 - NC 9 S 25/00 - in richterlicher Notkompetenz das Lehrdeputat der befristet Angestellten von 4 auf 5 SWS erhöht.
  • VG Sigmaringen, 02.02.2007 - NC 6 K 607/06

    Fragen der Kapazitätsberechnung für den Studiengang Zahnmedizin, besonders

    39 Um zu vermeiden, dass der Anteil an der Arbeitszeit der befristet Angestellten, der auf die Krankenversorgung entfällt, unzulässig doppelt berücksichtigt wird, einmal durch die Reduzierung des Deputats von 8 auf 4 SWS und zum anderen durch einen pauschalen Krankenversorgungsabzug in Höhe von 36 % des Gesamtdeputats gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe c KapVO VI in der Fassung der Änderungsverordnung vom 04.06.1996 (GBl. S. 430), hat die Kammer in früheren Semestern unter Bezugnahme auf den Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 23.02.1999 - NC 9 S 110/98 -, bestätigt durch Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 02.08.2000 - NC 9 S 25/00 - in richterlicher Notkompetenz das Lehrdeputat der befristet Angestellten von 4 auf 5 SWS erhöht.
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