Weitere Entscheidung unten: LG Lüneburg, 09.04.2002

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 10 U 143/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4731
OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 10 U 143/00 (https://dejure.org/2001,4731)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12.2001 - 10 U 143/00 (https://dejure.org/2001,4731)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 10 U 143/00 (https://dejure.org/2001,4731)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beherbergungsvertrag; Stonierungsschreiben ; Hotelunterbringung ; Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung ; Hotelzimmer ; Hotelaufenthalt ; Unzureichende hygienische Zustände; Taubenkot; Staubfluseln

  • Judicialis

    BGB § 544; ; BGB § 554 a; ; BGB § 626; ; BGB § 242; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung eines Mietvertrages wegen Gesundheitsgefährdung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 2a O 259/99
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 10 U 143/00

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 512
  • WuM 2002, 267
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Lübeck, 06.11.1997 - 14 S 135/97

    Mietminderung und außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 10 U 143/00
    Es ist nämlich anerkannt und auch nach Auffassung des Senats gerechtfertigt, dass dem Vermieter im Wege einer Fristsetzung Gelegenheit zur Beseitigung des gesundheitsgefährdenden Zustands zu geben ist, wenn dieser leicht behoben werden kann (vgl. z.B. OLG Koblenz NJW-RR 1992, 1228; LG Lübeck NZM 1998, 190 = ZMR 1998, 433; Palandt/Weidenkaff, 60. Aufl., § 544 BGB Rdn. 3; Bub/Treier/Grapentin, 3. Aufl. IV Rdn. 156 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 12.05.1992 - 3 U 1765/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 10 U 143/00
    Es ist nämlich anerkannt und auch nach Auffassung des Senats gerechtfertigt, dass dem Vermieter im Wege einer Fristsetzung Gelegenheit zur Beseitigung des gesundheitsgefährdenden Zustands zu geben ist, wenn dieser leicht behoben werden kann (vgl. z.B. OLG Koblenz NJW-RR 1992, 1228; LG Lübeck NZM 1998, 190 = ZMR 1998, 433; Palandt/Weidenkaff, 60. Aufl., § 544 BGB Rdn. 3; Bub/Treier/Grapentin, 3. Aufl. IV Rdn. 156 m.w.N.).
  • BGH, 18.04.2007 - VIII ZR 182/06

    Auch bei erheblicher Gesundheitsgefährdung muss ein Mieter vor einer fristlosen

    a) Nach dem bis zum 31. August 2001 geltenden § 544 BGB aF konnte der Mieter im Falle einer erheblichen Gesundheitsgefährdung allerdings grundsätzlich sofort kündigen, also ohne dem Vermieter zuvor den Mangel angezeigt oder eine Abhilfefrist gesetzt zu haben; eine Ausnahme war nur für den Fall anerkannt, dass der Vermieter den beanstandeten Zustand leicht beheben konnte und dem Mieter ein kurzzeitiges Zuwarten zuzumuten war (OLG Naumburg WuM 2003, 144; OLG Düsseldorf WuM 2002, 267; jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2010 - 10 U 74/09

    Begriff der Gesundheitsgefahr i.S. von § 569 Abs. 1 BGB; Voraussetzungen der

    Zwar liegt im Allgemeinen eine erhebliche Gefährdung nicht vor, wenn der gefahrbringende Zustand binnen einer verhältnismäßig kurzen Zeit zu beseitigen und der Vermieter zur Abhilfe bereit ist (RG, Urt. v. 21.1.1916, WarnRspr. 1916 Nr. 72 - III 329/15; Senat, Urt. v. 20.12.2001, WuM 2002, 267 = ZMR 2002, 512 - 10 U 143/00 jeweils zu § 544 BGB a.F.; Emmerich/Sonnenschein, Miete, 9. Aufl., § 569 BGB, RdNr. 5).
  • LG Kiel, 20.01.2005 - 1 S 100/04

    Wohnraummiete: Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung

    Etwas anderes gilt zwar dann, wenn der beanstandete Zustand leicht behoben werden kann - dann ist dem Vermieter Gelegenheit zur Abhilfe zu geben (vgl. z.B. OLG Düsseldorf WuM 2002, 267).
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Rechtsprechung
   LG Lüneburg, 09.04.2002 - 6 S 201/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14695
LG Lüneburg, 09.04.2002 - 6 S 201/01 (https://dejure.org/2002,14695)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 09.04.2002 - 6 S 201/01 (https://dejure.org/2002,14695)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 09. April 2002 - 6 S 201/01 (https://dejure.org/2002,14695)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wohnraummiete: Schadensminderungspflicht des Vermieters nach vorzeitiger Beendigung des befristeten Mietverhältnisses aufgrund fristloser Kündigung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Pflicht des Vermieters nach vorzeitiger Auflösung des Mietverhältnisses zur Bemühung um eine alsbaldige anderweitige Vermietung des Mietobjekts; Mitverschulden des Vermieters bei unterlassenem Bemühen um Weitervermietung

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Vermieters nach vorzeitiger Auflösung des Mietverhältnisses zur Bemühung um eine alsbaldige anderweitige Vermietung des Mietobjekts; Mitverschulden des Vermieters bei unterlassenem Bemühen um Weitervermietung

  • LG Lüneburg

    BGB § 554 a. F., BGB § 254, ZPO § 282
    Schadensersatz wegen unberechtigter Kündigung; Beweislast.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vermieter muss sich nach Kündigung eines Zeitmietverhältnisses um Weitervermietung bemühen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Weitervermietungspflicht

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Weitervermietung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2002, 267
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG München, 21.10.1999 - 272 C 20929/99

    Zum Anspruch auf Rückerstattung von Interbankentgelten bei Lastschriftrückgabe

    Auszug aus LG Lüneburg, 09.04.2002 - 6 S 201/01
    Für den Vermieter nach vorzeitiger Auflösung des Mietverhältnisses bedeutet dies die Obliegenheit, sich nachhaltig um eine alsbaldige anderweitige Vermietung des Mietobjekts zu bemühen (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 1996, 324; OLG Schleswig WM 2000, 355).

    Allerdings muss der Vermieter, da es sich um Umstände aus seiner Sphäre handelt, an der Sachaufklärung mitwirken und deshalb im Einzelnen darlegen, was er zwecks Weitervermietung unternommen hat (OLG Schleswig WM 2000, 355).

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