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   OLG München, 13.12.2006 - 34 Wx 109/06   

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https://dejure.org/2006,1587
OLG München, 13.12.2006 - 34 Wx 109/06 (https://dejure.org/2006,1587)
OLG München, Entscheidung vom 13.12.2006 - 34 Wx 109/06 (https://dejure.org/2006,1587)
OLG München, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 34 Wx 109/06 (https://dejure.org/2006,1587)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmung sämtlicher Eigentümer zur Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem Dach einer Mehrhausanlage - Auslegung der Teilungserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Errichtung einer Mobilfunkanlage: Zustimmung aller Eigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • heise.de (Pressebericht, 08.08.2007)

    Mobilfunkmast auf dem Hausdach nur bei Zustimmung aller Eigentümer

  • heise.de (Pressebericht, 08.08.2007)

    Mobilfunkmast auf dem Hausdach nur bei Zustimmung aller Eigentümer

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mobilfunkanlage erfordert Einstimmigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zustimmungserfordernisse für die Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem Gebäudedach einer Wohnungseigentumsanlage mit mehreren Gebäuden; Bestehen eines nachbarrechtlichen Unterlassungsanspruchs und Beseitigungsanspruchs bei Einhaltung der Grenzwerte der 26. ...

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Errichtung einer Mobilfunkanlage nur bei einstimmigem Beschluss

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mobilfunkantenne auf dem Dach einer Mehrhausanlage: Beseitigungsverlangen (IMR 2007, 51)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 711
  • FGPrax 2007, 74
  • ZMR 2007, 391
  • WuM 2007, 34
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG München, 15.03.2006 - 34 Wx 160/05

    Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer bei Einrichtung einer Garderobe im

    Auszug aus OLG München, 13.12.2006 - 34 Wx 109/06
    An dem Verfahren, das ein Eigentümer gegen einen anderen Eigentümer wegen Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums führt, sind in der Regel die übrigen Eigentümer zwingend zu beteiligen (Senat FGPrax 2006, 110).

    Die Errichtung der Mobilfunkanlage betrifft die Interessen aller Wohnungseigentümer, nicht nur die Antragstellerin, so dass auch alle Wohnungseigentümer in ihren Rechten berührt sind (vgl. etwa OLG Hamm ZWE 2000, 140; Senat vom 15.3.2006, 34 Wx 160/05 = FGPrax 2006, 110).

    Eine unterlassene Beteiligung durch die Vorinstanz kann zwar unter Umständen auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren nachgeholt werden, wenn eine weitere Sachaufklärung weder notwendig noch zu erwarten ist und nur rechtliches Gehör gewährt werden soll (BGH, NJW 1998, 755/756; Senat vom 15.3.2006, 34 Wx 160/05; vom 26.7.2006, 34 Wx 83/06).

  • OLG Hamburg, 06.08.2003 - 2 Wx 131/01

    Bebauung von Gemeinschaftseigentum durch Teileigentümer

    Auszug aus OLG München, 13.12.2006 - 34 Wx 109/06
    Dies führt zwingend zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das Landgericht (siehe auch OLG Hamburg ZMR 2003, 868/870).
  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 13.12.2006 - 34 Wx 109/06
    Eine unterlassene Beteiligung durch die Vorinstanz kann zwar unter Umständen auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren nachgeholt werden, wenn eine weitere Sachaufklärung weder notwendig noch zu erwarten ist und nur rechtliches Gehör gewährt werden soll (BGH, NJW 1998, 755/756; Senat vom 15.3.2006, 34 Wx 160/05; vom 26.7.2006, 34 Wx 83/06).
  • OLG München, 26.07.2006 - 34 Wx 83/06

    Eigentümerbeschluss zur Errichtung eines hölzernen Geräteschuppens bestimmter

    Auszug aus OLG München, 13.12.2006 - 34 Wx 109/06
    Eine unterlassene Beteiligung durch die Vorinstanz kann zwar unter Umständen auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren nachgeholt werden, wenn eine weitere Sachaufklärung weder notwendig noch zu erwarten ist und nur rechtliches Gehör gewährt werden soll (BGH, NJW 1998, 755/756; Senat vom 15.3.2006, 34 Wx 160/05; vom 26.7.2006, 34 Wx 83/06).
  • OLG Schleswig, 05.09.2001 - 9 U 103/00

    Anbringung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Dach einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus OLG München, 13.12.2006 - 34 Wx 109/06
    a) Die Antragstellerin zu 1 kann ihren ggf. aus § 1004 Abs. 1 BGB begründeten Anspruch wegen Beeinträchtigung des allen Wohnungseigentümern zustehenden Gemeinschaftseigentums alleine geltend machen (BayObLG 2004, 1; OLG Schleswig NZM 2001, 1035/1036).
  • OLG Hamm, 03.01.2002 - 15 W 287/01

    Mobilfunkantenne auf dem Dach des gemeinschaft1ichen Gebäudes

    Auszug aus OLG München, 13.12.2006 - 34 Wx 109/06
    Es gilt nach § 14 Nr. 1 WEG aber auch für mögliche weitere Nachteile, die mit einer solchen Anlage verbunden sein können, wie etwa die Strahlenbelastung und die damit verbundenen Befürchtungen und Wertminderungen (vgl. OLG Hamm, NJW 2002, 1730; OLG Karlsruhe NZM 2006, 746).
  • OLG Schleswig, 08.03.2000 - 2 W 57/99

    Befugnisse von "Verwaltungseinheiten" in einer Mehrhausanlage

    Auszug aus OLG München, 13.12.2006 - 34 Wx 109/06
    Er ist daher mangels der der Teilversammlung zustehenden Regelungskompetenz nichtig (OLG Schleswig WuM 2000, 370 ff.).
  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus OLG München, 13.12.2006 - 34 Wx 109/06
    Dies gilt für bauliche Veränderungen (BGH NJW 1979, 817), mit denen die Errichtung einer Mobilfunkanlage in aller Regel verbunden sein wird (vgl. Bub in Staudinger-WEG (2005) § 22 Rn. 166a).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG München, 13.12.2006 - 34 Wx 109/06
    Dieser die bestehende Vereinbarung abändernde Mehrheitsbeschluss ist mangels Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer nicht nur rechtswidrig, sondern nichtig (BGHZ 145, 158 ff.).
  • BayObLG, 06.02.1990 - BReg. 2 Z 119/89

    Materielle Beteiligung sämtlicher Wohnungseigentümer an allen Verfahren in

    Auszug aus OLG München, 13.12.2006 - 34 Wx 109/06
    Die Beteiligung ist außerdem ein Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs und der Sachaufklärung nach § 12 FGG (BayObLG NJW-RR 1990, 660/661).
  • OLG Karlsruhe, 12.07.2006 - 1 U 20/06

    Gemeinschaft von Miteigentümern eines Grundstücks: Mehrheitsentscheidung über den

  • OLG Hamm, 12.03.1999 - 15 W 17/99

    Unterlassene Beteiligung aller Wohnungseigentümer am Verfahren; Nutzung der

  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

  • BayObLG, 06.10.2000 - 2Z BR 74/00

    Erforderlichkeit der Zustimmung für Leuchtreklame am gemeinschaftlichen Eigentum

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2000 - 3 Wx 265/00

    Satellitenschüssel in Eigentumswohnanlage - Zustimmung der Miteigentümer -

  • BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 56/82
  • BayObLG, 22.12.1983 - BReg. 2 Z 9/83
  • BGH, 24.01.2014 - V ZR 48/13

    Die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Haus einer

    aa) Auf der Grundlage des allgemeinkundigen wissenschaftlichen Streits um die von Mobilfunksendeanlagen ausgehenden Gefahren (vgl. BT-Drs. 14/7958 S. 2 ff.; Senat, Urteil vom 13. Februar 2004 - V ZR 217/03, NJW 2004, 1317, 1319) und der daraus resultierenden Befürchtungen in weiten Teilen der Bevölkerung besteht zumindest die ernsthafte Möglichkeit einer Minderung des Miet- oder Verkaufswerts von Eigentumswohnungen (vgl. OLG München, OLGR 2007, 73; OLG Karlsruhe, NZM 2006, 746; Klein in Bärmann, 12. Aufl., § 14 Rn. 12; strenger BayOblG, NZM 2002, 441, 442 jedenfalls für den atypischen Fall, dass das Zustimmungserfordernis nach § 22 Abs. 1 WEG durch Vereinbarung abbedungen wurde).

    Das gilt umso mehr, als das Zusammenleben in einer Wohnungseigentumsanlage - auch bei Entscheidungen über bauliche Veränderungen - ein stärkeres Maß an Rücksichtnahme verlangt (vgl. auch OLG Köln, NJW-RR 1998, 83, 84; OLG München, OLGR 2007, 73; BayObLG, NZM 2002, 441, 443; Klein in Bärmann, 12. Aufl., § 14 Rn. 12).

  • LG München I, 30.07.2009 - 36 S 18003/08

    Wohnungseigentumsanlage: Verteilung von Instandhaltungskosten auf einzelne

    Vielmehr scheidet ein Blockstimmrecht nur eines Teils der Eigentümer unabhängig von der Kostenregelung nach ganz h. M aus, wenn der Beschluss Auswirkungen auf das äußere Erscheinungsbild der Anlage hat (OLG Köln, Beschluss vom 14.4.2000, Az.: 16 Wx 17/00; OLG München, WuM 2007, 34 zur Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem Dach des Gebäudes einer Mehrhausanlage, Jennißen, a. a. O., Merle, in Bärmann, WEG, 10. Auflage, § 25, Rdnr. 92).
  • LG München I, 31.01.2019 - 36 S 13241/17

    Anfechtung eines Finanzierungsbeschlusses einer Sanierung einer Tiefgarage bei

    Im Gegenteil sind Beschlüsse, die auf einer Teilversammlung gefasst worden wäre, nichtig, wenn die darin geregelten Angelegenheiten auch die Eigentümer anderer Gebäude betreffen (OLG München, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 34 Wx 109/06, WuM 2007, 34; Staudinger/Häublein (2018) § 23 WEG Rn. 139 m.w.N.).
  • VG München, 25.10.2010 - M 8 K 09.718

    Nachbarklage gegen Mobilfunksendeanlage; Anspruch auf bauaufsichtliches

    Der von der Klagepartei angeführte Beschluss des OLG München vom 13. Dezember 2006 (ZMR 2007, 391) befasst sich ausschließlich mit den privaten Rechtsverhältnissen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft und gibt für die bauplanungsrechtliche Beurteilung nichts her.
  • LG Dortmund, 19.08.2014 - 1 S 134/13
    (Bärmann, 11. Aufl., § 23 Rn. 137; OLG München, Beschl. v. 13.12.2006 - 34 Wx 109/06).
  • LG Karlsruhe, 16.05.2011 - 11 S 11/10

    Zur Wirksamkeit der Beschlussfassung in Wohnungseigentumssachen in sog.

    Nach anderer (wohl herrschender) Ansicht soll hingegen eine Teilversammlung auch ohne besondere Regelung zulässig sein, falls nur ein Teil der Eigentümer insoweit stimmrechtsberechtigt ist, d. h. der Beschlussgegenstand nur einen Teil der Eigentümer betrifft (sog. "Gruppenbetroffenheit"; vgl. OLG München WuM 2007, 34; BayObLG NJW-RR 1996, 1101; Bassenge in Palandt; BGB, 70. Auflage 2011, § 23 WEG, Rn. 3 m. w. N., Merle a. a. O., § 25, Rn. 92 m. w. N.).
  • AG Pinneberg, 30.01.2018 - 60 C 21/17
    Andernfalls sind sie nichtig, vgl. etwa OLG München, 34 Wx 109/06, ZMR 2007, 391.
  • AG München, 30.10.2008 - 481 C 1025/08

    Ausnahme vom Blockstimmrecht gemäß Gemeinschaftsordnung

    Es handelt sich um die Problematik der Beschlussfassung in Mehrhausanlagen, wonach die herrschende Meinung eine Ausnahme vom Stimmrecht aller Wohnungseigentümer in den Fällen annimmt, in denen bei einem Beschlussgegenstand eine genau abgrenzbare Truppe von Wohnungseigentümern betroffen ist (Blockstimmrecht), (vgl. OLG München vom 13.12.2006 = 34 Wx 109/06; Jennißen, WEG, 2008, Rnr. 153 vor §§ 23-25 WEG).
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