Rechtsprechung
BGH, 31.10.2007 - VIII ZR 261/06 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
HeizkostenV § 7 Abs. 1, §§ 9a, 12 Abs. 1 Satz 1; BGB § 556 Abs. 3, Satz 2 und 3, § 556a Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abrechnung der Kosten für Heizung und Warmwasser nach der Wohnfläche unter Abzug von 15 % des auf den Mieter entfallenden Kostenanteils bei objektiver Unmöglichkeit einer verbrauchsabhängigen Abrechnung; Zugrundelegung der vereinbarten Wohnfläche i.R.d. ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Heizkostenabrechnung nach Wohnfläche; Zugrundelegung der vereinbarten bei Abweichung von nicht mehr als 10 % zur tatsächlichen Wohnfläche in der Betriebskostenabrechnung; Nachforderung, wenn Mieter keine Vorauszahlungen erbracht hat; keine Modernisierungspflicht wegen ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Mieter muss auch bei verspäteter Betriebskostenabrechnung nicht geleistete Vorauszahlungen erstatten; §§ 556 Abs. 3, Satz 2 und 3, 556a Abs. 1 BGB
- Judicialis
HeizkostenV § 7 Abs. 1; ; Heizkoste... nV § 9a; ; HeizkostenV § 12 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 556a Abs. 1; ; BGB § 556 Abs. 3; ; BGB § 556 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2; ; BGB § 556 Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 556 Abs. 3 Satz 3
- ra.de
- RA Kotz
Heizkosten - verbrauchsabhängige Abrechnung nicht möglich - Wohnflächenberechnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfolgen der Unmöglichkeit einer verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten für Heizung und Warmwasser; Abweichung der im Mietvertrag vereinbarten von der tatsächlichen Wohnfläche; Rechtsfolgen der Überschreitung der Abrechnungsfrist
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abrechnung verbrauchsabhängiger Betriebskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (15)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Betriebskosten: Berechnungsgrundlage, wenn tatsächliche Wohnfläche von vertraglicher Angabe abweicht
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Zur Wirksamkeit der Nebenkostenabrechnung
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Berechnungsgrundlage für Betriebskosten, bei Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von vertraglicher Angabe
- beck-blog (Kurzinformation)
Kuriositäten bei vereinbarten Umlageschlüsseln für Betriebskosten
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Nebenkosten - Wohnfläche im Mietvertrag ist entscheidend!
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Wenn die Heizung funktioniert ist der Vermieter nicht verpflichtet, eine veraltete Anlage zu modernisieren
- haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)
Neues vom BGH zur Abrechnung von Heiz- und Betriebskosten
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Wirtschaftlichkeitsgebot begründet keine Modernisierungspflicht
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Wohnfläche zählt
- streifler.de (Kurzinformation)
Betriebskosten: Berechnungsgrundlage, wenn tatsächliche Wohnfläche von vertraglicher Angabe abweicht
- mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)
Heizkosten ohne Ablesung , Abrechnung ohne Vorschüsse, 12 HKV
- kanzlei-klumpe.de , S. 9 (Kurzinformation)
Die 10 % Wesentlichkeitsgrenze bei Flächenabweichungen gilt auch für Nebenkosten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Dauerbrenner Heizkostenabrechnung: Abrechnung durch Vermieter bei fehlenden Erfassungsgeräten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Zur verspäteten Betriebskostenabrechnung, zur Heizkostenabrechnung, dem Anspruch des Mieters auf Installation einer neuen sparsameren Heizungsanlage und zur Abweichung der Wohnfläche vom Mietvertrag - BGH bestätigt seine Rechtsprechung zu Flächenabweichungen ...
- 123recht.net (Kurzinformation)
Dauerbrenner Heizkostenabrechnung: Wie muss der Vermieter abrechnen, wenn aufgrund fehlender Messgeräte eine verbrauchsabhängige Abrechnung nicht möglich ist?
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Umlage von Heizkosten bei Verstoß gegen die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung (IMR 2008, 2)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Grundsätze der Betriebskostenumlage und -abrechnung (IMR 2008, 1)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 05.01.2006 - 10a C 83/04
- LG Berlin, 25.08.2006 - 63 S 70/06
- BGH, 31.10.2007 - VIII ZR 261/06
Papierfundstellen
- NJW 2008, 142
- MDR 2008, 70
- NZM 2008, 35
- ZMR 2008, 38
- WuM 2007, 700
Wird zitiert von ... (77) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.05.2007 - VIII ZR 138/06
Zur Mieterhöhung, wenn die vermietete Wohnung tatsächlich größer ist als …
Auszug aus BGH, 31.10.2007 - VIII ZR 261/06
Weicht die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche von der tatsächlichen Wohnfläche ab, so ist der Abrechnung von Betriebskosten die vereinbarte Wohnfläche zugrunde zu legen, wenn die Abweichung nicht mehr als 10 % beträgt (Fortführung der Senatsurteile vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03, NJW 2004, 1947 und vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 138/06, NJW 2007, 2626).Dies lässt einen Auslegungsfehler nicht erkennen und entspricht der Rechtsprechung des Senats zu Wohnflächenangaben im Mietvertrag (vgl. Urteil vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 138/06, NJW 2007, 2626, unter II 2 a).
Auf eine Differenz zwischen der vereinbarten und der tatsächlichen Wohnfläche kommt es nach der Rechtsprechung des Senats nicht an, wenn die Abweichung unerheblich ist, das heißt nicht mehr als 10 % beträgt (vgl. Urteile vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03, NJW 2004, 1947 zur Frage der Mietminderung, sowie vom 23. Mai 2007, aaO, unter II 2 b, zur Mieterhöhung nach § 558 BGB).
- BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04
Rechte des Mieters bei unterbliebener Nebenkostenabrechnung
Auszug aus BGH, 31.10.2007 - VIII ZR 261/06
Aufgrund einer nach Ablauf der Abrechnungsfrist (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB) erteilten Abrechnung kann der Vermieter Betriebskosten bis zur Höhe der vereinbarten Vorauszahlungen des Mieters auch dann verlangen, wenn der Mieter diese Vorauszahlungen nicht erbracht hat, denn es handelt sich nicht um Nachforderungen im Sinne von § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB (Fortführung des Senatsurteils vom 9. März 2005 - VIII ZR 57/04, NJW 2005, 1499).Um Nachforderungen in diesem Sinne handelt es sich aber begrifflich nur, wenn der Vermieter nach Ablauf der zwölfmonatigen Abrechnungsfrist einen Betrag verlangt, der eine bereits erteilte Abrechnung oder, falls er eine rechtzeitige Abrechnung nicht erstellt hat, die Summe der Vorauszahlungen des Mieters übersteigt (Senatsurteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 57/04, NJW 2005, 1499, unter II 5 c).
- BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 295/03
Minderung der Miete wegen Abweichung der angegebenen Wohnfläche
Auszug aus BGH, 31.10.2007 - VIII ZR 261/06
Weicht die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche von der tatsächlichen Wohnfläche ab, so ist der Abrechnung von Betriebskosten die vereinbarte Wohnfläche zugrunde zu legen, wenn die Abweichung nicht mehr als 10 % beträgt (Fortführung der Senatsurteile vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03, NJW 2004, 1947 und vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 138/06, NJW 2007, 2626).Auf eine Differenz zwischen der vereinbarten und der tatsächlichen Wohnfläche kommt es nach der Rechtsprechung des Senats nicht an, wenn die Abweichung unerheblich ist, das heißt nicht mehr als 10 % beträgt (vgl. Urteile vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03, NJW 2004, 1947 zur Frage der Mietminderung, …sowie vom 23. Mai 2007, aaO, unter II 2 b, zur Mieterhöhung nach § 558 BGB).
- BGH, 14.02.2007 - VIII ZR 1/06
Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung; Mitteilung der Gesamtkosten einer …
Auszug aus BGH, 31.10.2007 - VIII ZR 261/06
Die Gesamtkosten sind, wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, auch dann vollständig anzugeben, wenn einzelne Kostenanteile nicht umlagefähig sind; es genügt nicht, insoweit nur die schon bereinigten Kosten anzugeben (Urteil vom 14. Februar 2007 - VIII ZR 1/06, NJW 2007, 1059, unter II 2 b). - BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 371/04
Anforderungen an die Form einer Nebenkostenabrechnung; Zusammenfassung von …
Auszug aus BGH, 31.10.2007 - VIII ZR 261/06
Eine formell ordnungsgemäße Abrechnung setzt nach ständiger Rechtsprechung des Senats als Mindestangaben eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters sowie den Abzug seiner Vorauszahlungen voraus (Urteile vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219, unter II 1 a; vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 371/04, NJW 2005, 3135, unter II 2). - BGH, 17.11.2004 - VIII ZR 115/04
Fehlerhafter Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung
Auszug aus BGH, 31.10.2007 - VIII ZR 261/06
Eine formell ordnungsgemäße Abrechnung setzt nach ständiger Rechtsprechung des Senats als Mindestangaben eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters sowie den Abzug seiner Vorauszahlungen voraus (Urteile vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219, unter II 1 a; vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 371/04, NJW 2005, 3135, unter II 2).
- BGH, 30.05.2018 - VIII ZR 220/17
Wohnraummiete: Abrechnung von Betriebskosten nach der tatsächlichen Wohnfläche
Sofern und soweit Betriebskosten nach gesetzlichen Vorgaben (vgl. etwa § 556a Abs. 1 BGB, § 7 Abs. 1 HeizkostenV) ganz oder teilweise nach Wohnflächenanteilen umgelegt werden, ist für die Abrechnung im Allgemeinen der jeweilige Anteil der tatsächlichen Wohnfläche der betroffenen Wohnung an der in der Wirtschaftseinheit tatsächlich vorhandenen Gesamtwohnfläche maßgebend (insoweit Aufgabe von BGH, Urteil vom 31. Oktober 2007, VIII ZR 261/06, NJW 2008, 142 Rn. 19).Mit dem Hinweis auf eine ältere Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31. Oktober 2007 (VIII ZR 261/06) könnten die Beklagten nichts gewinnen.
Dieser Beurteilung entgegenstehende Ausführungen im Senatsurteil vom 31. Oktober 2006 (VIII ZR 261/06, NJW 2008, 142 Rn. 19) hat das Berufungsgericht im Lichte des Senatsurteils vom 18. November 2015 (…VIII ZR 266/14, BGHZ 208, 18 Rn. 10 ff.) zu Recht als überholt angesehen.
Soweit der Senat früher Abweichungen bis zu 10 % von der vereinbarten zu der tatsächlichen Wohnfläche auch im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung als unbeachtlich angesehen hat (Senatsurteil vom 31. Oktober 2007 - VIII ZR 261/06, aaO), hält er daran nicht mehr fest.
- BGH, 30.03.2011 - VIII ZR 133/10
Betriebskostenabrechnung: Korrektur eines für den Mieter offensichtlichen …
Sie könnten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 261/06) in bestimmten Fällen auch noch nach Abrechnungsreife verlangt werden, etwa wenn der Vermieter erst nach Fristablauf gemäß § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB abrechne, eine Nachforderung zu Lasten des Mieters ermittle und diese bis zur Höhe der ursprünglich zu leistenden Vorauszahlungen verlange. - BGH, 02.10.2020 - V ZR 282/19
Wohnungseigentum: Neuregelung des Kostenverteilungsmaßstabes durch …
Es kann dahingestellt bleiben, ob bei der Verteilung von Heizkosten nach § 7 Abs. 1 Satz 5 HeizkostenV auch nicht beheizbare Außenflächen wie Balkone, Loggien oder Dachterrassen berücksichtigt werden können (vgl. dazu BGH, Urteil vom 31. Oktober 2007 - VIII ZR 261/06, NJW 2008, 142 Rn. 19; Bub/Krämer/Emmerich, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 5. Aufl., Kap. III Rn. 537; Gramlich, Mietrecht, 15. Aufl., § 7 HeizkostenV Rn. 2; Jennißen in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 16 Rn. 111 f.; Peruzzo, Heizkostenabrechnung nach Verbrauch, 7. Aufl., § 7 Rn. 198; Sauren, WEG, § 16 Rn. 39B; Pfeifer HeizkostenV, 3. Aufl., § 6 Rn. 14 Theobald/Kühling/Schumacher, EnergieR [105.
- OLG Düsseldorf, 09.07.2015 - 10 U 126/14
Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten in einem …
Auf der anderen Seite genügt es für die Darlegung einer Nebenpflichtverletzung nicht, wenn der Mieter die Angemessenheit und Üblichkeit der Kosten nur bestreitet oder nur lediglich pauschal behauptet, dass die betreffenden Leistungen zu überhöhten Preisen beschafft worden seien (…BGH, aaO.; Ludley, NZM 2011, 417, 419); auch aus dem allgemeinen Hinweis des Mieters auf zu hohe Kosten und Schwankungen der Kosten in verschiedenen Abrechnungsperioden ergibt sich kein Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit (BGH, Urteil vom 31.10.2007 - VIII ZR 261/06 - Rn. 31;… Ludley aaO., 420). - BGH, 28.05.2008 - VIII ZR 261/07
Abgrenzung zwischen formeller und materieller Ordnungsmäßigkeit der …
Soweit er in der Vergangenheit einen zur formellen Ordnungsmäßigkeit einer Betriebskostenabrechnung gehörenden Erläuterungsbedarf angenommen hat, ist es dabei vor allem um Fallgestaltungen gegangen, bei denen entweder der Verteilerschlüssel als solcher aus sich heraus nicht verständlich war (…Senatsurteil vom 9. April 2008, aaO, unter II 1) oder bei denen vor Anwendung des Verteilerschlüssels die über ihn zu verteilenden Gesamtkosten noch durch einen internen Rechenschritt um nicht umlagefähige Kosten zu bereinigen waren, ohne dass dieser Rechenschritt offen gelegt war und durch eine dadurch hergestellte Transparenz vom Mieter nachvollzogen werden konnte (Senatsurteil vom 31. Oktober 2007 - VIII ZR 261/06, NJW 2008, 142, Tz. 24;… Senatsurteil vom 14. Februar 2007, aaO, Tz. 9 - 11). - OLG Düsseldorf, 21.05.2015 - 10 U 29/15
Umfang der Umlage von Betriebskosten bei einem Gewerberaummietvertrag
Den Vermieter von Wohn- und Geschäftsräumen trifft keine Rechtspflicht zur Modernisierung; auch aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit lässt sich keine derartige Verpflichtung herleiten (BGH, Urteile vom 31.7.2007 - VIII ZR 261/06 - Rn. 18…, vom 14.9.2011 - VIII ZR 10/11 - Rn. 10, …und vom 18.12.2013 - XII ZR 80/12 - Rn. 28; Senat , Urteil vom 6.6.2002 - 10 U 12/01; Milger, NZM 2012, 657, 661;… Palandt-Weidenkaff, § 535 BGB, Rn. 39).Auf der anderen Seite genügt es für die Darlegung einer Nebenpflichtverletzung nicht, wenn der Mieter die Angemessenheit und Üblichkeit der Kosten nur bestreitet oder nur lediglich pauschal behauptet, dass die betreffenden Leistungen zu überhöhten Preisen beschafft worden seien (…BGH aaO.; Ludley, NZM 2011, 417, 419); auch aus dem allgemeinen Hinweis des Mieters auf zu hohe Kosten und Schwankungen der Kosten in verschiedenen Abrechnungsperioden ergibt sich kein Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit (BGH, Urteil vom 31.10.2007 - VIII ZR 261/06 - Rn. 31;… Ludley aaO., 420).
- BGH, 16.03.2018 - V ZR 60/17
Betriebskosten bei Wohnungsberechtigen: Auch ohne Vorauszahlungen muss innerhalb …
Darum handelt es sich begrifflich nur, wenn nach Ablauf der zwölfmonatigen Abrechnungsfrist ein Betrag verlangt wird, der eine bereits erteilte Abrechnung oder, falls eine rechtzeitige Abrechnung nicht erstellt worden ist, die Summe der Vorauszahlungen übersteigt (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 2007 - VIII ZR 261/06, NJW 2008, 142 Rn. 25; Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 57/04, NJW 2005, 1499, 1503).Nur hinsichtlich des darüberhinausgehenden Differenzbetrags, der sog. Abrechnungsspitze, handelt es sich dann um eine unzulässige Nachforderung im Sinne des § 556 Abs. 3 BGB, mit der er ausgeschlossen ist (vgl. zum Wohnraummietrecht BGH, Urteil vom 31. Oktober 2007 - VIII ZR 261/06, NJW 2008, 142 Rn. 25 f.).
- BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 329/14
Heizkostenabrechnung bei Wohnraummiete: Abrechnungsgrundlage und …
Im Übrigen ist im Rahmen der Ermittlung des Kürzungsbetrags nach § 12 Abs. 1 HeizkostenV eine rein wohnflächenbezogene Abrechnung, mangels einer Alternative, nur dann angezeigt, wenn ein auf den Verbrauch bezogener Kostenanteil nicht (einmal fehlerhaft) ermittelt worden ist und auch nicht mehr ermittelt werden kann (vgl. Senatsurteil vom 31. Oktober 2007 - VIII ZR 261/06, NJW 2008, 142 Rn. 14 ff. [zu dem Fall fehlender Ausstattung der Wohnungen mit geeigneten Messeinrichtungen];… Senatsbeschluss vom 13. März 2012 - VIII ZR 218/11, WuM 2012, 316 Rn. 3 [zu dem Fall einer unterbliebenen Ablesung]). - BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 190/06
Begriff der Nachforderung von Mietnebenkosten
Dementsprechend liegt eine nach § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB ausgeschlossene Nachforderung unter anderem dann vor, wenn der Vermieter nach Ablauf der zwölfmonatigen Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB einen Betrag verlangt, der eine bereits erteilte Abrechnung übersteigt (Senatsurteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 57/04, NJW 2005, 1499, unter II 5 c; Senatsurteil vom 31. Oktober 2007 - VIII ZR 261/06, z.V.b., unter II 2 a aa (1)). - LG Berlin, 22.02.2017 - 65 S 395/16
Ende der Kündigungsfrist am Samstag
Wurde auf der Basis von Sollvorauszahlungen abgerechnet, ohne dass sich eine Gutschrift zugunsten des Mieters ergibt, so kann der Vermieter die Vorauszahlungen auch nach Ablauf der Abrechnungsfrist verlangen, denn es handelt sich dabei nicht um Nachforderungen im Sinne des § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB (vgl. BGH, Urt. v. 31.10.2007 - VIII ZR 261/06, in Grundeigentum 2007, 1686;… Urt. v. 09.03.2005 - VIII ZR 57/04, in WuM 2005, 337). - BGH, 22.11.2011 - VIII ZR 38/11
Wohnraummiete: Zurückbehaltungsrecht des Mieters an den Betriebskosten bei …
- BGH, 16.03.2016 - VIII ZR 326/14
Wohnraummietvertrag mit mietenden Eheleuten: Nachträgliche Änderung der …
- BGH, 18.12.2013 - XII ZR 80/12
Gewerberaummiete: Mietminderungsrecht wegen hoher Energiekosten durch …
- LG Frankfurt/Main, 14.02.2017 - 11 S 61/16
Unzulässigkeit einer Saldoklage
- BGH, 06.05.2015 - VIII ZR 193/14
Heizkostenabrechnung bei Wohnraummiete: Vereinbarkeit der Regelung der …
- AG Brandenburg, 08.11.2010 - 34 C 16/10
Einwendungen des Mieters bei fehlendem Antrag auf Sprengwasserabzug
- BGH, 09.10.2013 - VIII ZR 22/13
Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung
- BGH, 23.09.2009 - VIII ZA 2/08
Formelle Wirksamkeit einer auf Basis der zwischen den Parteien vereinbarten …
- BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 170/09
Wohnungsüberlassungsvertrag: Anspruch des Gebäudeeigentümers auf Duldung des …
- BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 201/13
Wohnraummiete: Betriebskostenabrechnung aus kalenderübergreifenden Rechnungen des …
- BGH, 06.05.2015 - VIII ZR 194/14
Heizkostenabrechnung bei Wohnraummiete: Vereinbarkeit der Regelung der …
- AG Brandenburg, 07.06.2010 - 31 C 210/09
Wohnraummiete: Anforderungen an die formelle Ordnungsmäßigkeit einer …
- KG, 28.06.2010 - 8 U 167/09
Gewerberaummietvertrag: Geltendmachung von Nebenkostennachforderungen im …
- OLG Frankfurt, 19.04.2018 - 2 U 57/17
Keine Schätzung von Kosten für gasbetriebene Heizungsanlage gemäß § 9 a HeizkV
- AG Brandenburg, 14.07.2011 - 31 C 102/09
Wohnfläche - Berechnung - Maisonettewohnung mit Dachschräge
- LG Itzehoe, 30.09.2010 - 9 S 96/09
Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Angabe eines Verteilerschlüssels in …
- OLG Düsseldorf, 04.07.2013 - 10 U 52/13
Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten
- KG, 16.06.2014 - 8 U 29/14
Geschäftsraummiete: Betriebskostenabrechnung auf Sollbasis nach gerichtlicher …
- OLG Jena, 04.07.2012 - 7 U 48/12
Wirksamkeit einer vertraglich vereinbarten gewerberaummietrechtlichen …
- BGH, 27.10.2009 - VIII ZR 334/07
Zulassung einer Revision bei Unerheblichkeit einer klärungsbedürftigen …
- OLG Frankfurt, 18.11.2010 - 5 U 110/08
Aktiengesellschaft: Schadenersatzansprüche gegen einen Vorstandsvorsitzenden …
- LG Köln, 21.09.2017 - 1 S 185/16
Abrechnung der Betriebskosten bei Abweichungen von bis zu 10 % zwischen …
- LG Frankfurt/Oder, 17.12.2013 - 16 S 138/13
Wohnraummiete im Plattenbau: Aufteilung zwischen den verbrauchsbezogenen und den …
- LG Itzehoe, 27.02.2015 - 9 S 89/13
Bereinigte Gesamtkosten können in Betriebskostenabrechnung eingestellt werden!
- BGH, 22.11.2011 - VIII ZR 40/11
Wohnraummiete: Zurückbehaltungsrecht des Mieters an den Betriebskosten bei …
- LG Berlin, 27.01.2017 - 63 S 124/16
Zahlungsklage gegen den Wohnraummieter: Mietrückstand nach Erhöhung der …
- KG, 12.01.2017 - 8 U 178/16
Geschäftsraummiete: Außerordentliche Kündigung wegen fehlender Wärmemengenzähler …
- LG Berlin, 05.03.2014 - 65 S 481/12
Mieter kann die Betriebskostenabrechnung nicht pauschal bestreiten
- AG Köln, 10.08.2010 - 221 C 403/09
Erstattungspflicht des Mieters für Erhöhungsbeträge für die Nebenkostenpositionen …
- BGH, 22.11.2011 - VIII ZR 39/11
Wohnraummiete: Zurückbehaltungsrecht des Mieters an den Betriebskosten bei …
- AG Berlin-Spandau, 19.01.2010 - 11 C 217/09
Heizkosten: Bei Abweichung der Wohnfläche gilt tatsächliche Fläche
- AG Hanau, 28.10.2015 - 37 C 44/15
Unzulässigkeit einer Saldoklage
- LG Lüneburg, 29.01.2008 - 3 O 387/06
- LG Neubrandenburg, 25.06.2014 - 1 S 74/12
Heizkostenabrechnung aus Rohrwärme VDI-Richtlinie 2077
- AG Brandenburg, 07.10.2009 - 34 C 119/08
Heizkosten bei Wohnungsmiete: Kürzungsrecht bei Heizkostenabrechnung ohne …
- LG Köln, 11.01.2017 - 9 S 82/13
Nachzahlung von Nebenkosten aufgrund Mietvertrags i.R.d. Nebenkostenabrechnungen
- LG Itzehoe, 26.11.2010 - 9 S 52/09
Formeller Mangel der Mietkostenabrechnung durch Verwendung einer …
- AG Leipzig, 06.03.2009 - 163 C 6664/08
Vermieter kann Kosten bei Verstoß gegen seine formale Erläuterungspflicht nicht …
- LG Düsseldorf, 14.06.2013 - 15 O 323/05
Voraussetzungen einer Mietminderung bei unter 10% liegender Flächenabweichung?
- LG Saarbrücken, 08.03.2013 - 10 S 91/12
Wohnraummietvertrag: Anforderungen an eine Vereinbarung über Betriebskosten
- FG Niedersachsen, 08.12.2009 - 14 K 244/09
Anforderungen an ein Fahrtenbuch zur Abzugsfähigkeit von Mobilitätskosten; …
- LG Hamburg, 08.07.2008 - 316 S 22/08
Mieterhöhungsverlangen: Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf einer von …
- AG Berlin-Schöneberg, 28.04.2022 - 107 C 48/22
- LG Berlin, 29.12.2017 - 63 S 41/17
Abrechnungsfrist vorbei: Nachforderungen bis zur Höhe der Sollvorschüsse …
- LG Frankfurt/Main, 15.07.2008 - 17 S 150/07
Wohnraummiete: Berechnung der Gesamtwohnfläche bei Neuvermietung; notwendige …
- OLG München, 18.03.2019 - 32 U 3950/18
Berechtigung zur Mietminderung
- LG Hamburg, 07.07.2011 - 307 S 162/10
Rechtsprechung des BGH zu Flächenabweichungen als Mietmangel ist im Rahmen von …
- LG Köln, 02.02.2017 - 6 S 53/16
Auswirkung von Flächenabweichungen auf die Betriebskostenabrechnung
- AG Lübeck, 15.06.2011 - 24 C 4044/09
Mietvertragskündigung - Verschulden des Mieters bei überhöhter Mietminderung
- AG Euskirchen, 22.05.2015 - 13 C 141/13
Voraussetzungen eines Anspruchs des Vermieters auf Nachforderung von …
- AG Düsseldorf, 11.06.2014 - 30 C 4194/12
Umlage der Betriebskosten neben der Miete auf einen Mieter bzgl. Abrechnung der …
- LG Berlin, 25.09.2012 - 29 O 681/11
Flächenberechnung: Bruttofläche nach DIN 277 als Grundlage?
- AG Melsungen, 19.03.2009 - 4 C 21/07
Einklagbarkeit von Nachforderungen aus einer Heizkostenabrechnung; …
- LG Düsseldorf, 21.11.2016 - 21 O 142/15
- LG Berlin, 01.04.2011 - 63 S 409/10
Heizkostenabrechnung - Heizkostenschätzung bei fehlendem Erfassungsgerät im Bad
- AG Köln, 27.05.2008 - 201 C 12/08
Umlagefähigkeit von Betriebskosten bei ausschließlicher Vereinbarung eines …
- AG Dortmund, 18.03.2014 - 423 C 10635/13
Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung
- AG Bretten, 08.09.2011 - 1 C 111/10
Schimmel besteht seit 3 Jahren: Ordentliche Kündigung zumutbar!
- AG Aachen, 08.09.2010 - 101 C 233/10
Anforderungen an die materielle Richtigkeit einer Heizkostenabrechnung
- AG Berlin-Lichtenberg, 24.05.2011 - 112 C 243/10
Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Angabe der Verbrauchseinheiten für …
- AG Ansbach, 16.08.2018 - 2 C 1600/17
Darlegung von Mietmängeln im Mietprozess - Zurückbehaltungsrecht an …
- LG Berlin, 20.12.2010 - 67 S 29/10
Anforderungen formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung - Umrechnung
- AG Lüdenscheid, 12.03.2009 - 94 C 355/08
- LG Berlin, 06.08.2014 - 65 S 24/14
Rechnung pro Wohneinheit vom Leistungserbringer berechnet: Abrechnung rechtmäßig
- LG Berlin, 27.07.2010 - 63 S 545/09
Betriebskostenabrechnung - Angabe nicht erläuterter Flächen
- AG Köln, 10.06.2008 - 203 C 135/08
Abtretung des Anspruches auf Auskehrung des Guthabens aus einer …
- AG Köln, 10.07.2009 - 201 C 525/08
Abgrenzung zwischen formeller Wirksamkeit und inhaltlicher Richtigkeit einer …