Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.09.2008

Rechtsprechung
   BGH, 04.09.2008 - III ZR 331/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4814
BGH, 04.09.2008 - III ZR 331/07 (https://dejure.org/2008,4814)
BGH, Entscheidung vom 04.09.2008 - III ZR 331/07 (https://dejure.org/2008,4814)
BGH, Entscheidung vom 04. September 2008 - III ZR 331/07 (https://dejure.org/2008,4814)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Beurkundung eines Kaufvertrags über eine Eigentumswohnung; Vorliegen von aus prozesswirtschaftlichen Gründen zuzulassenden Ausnahmen zu § 559 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Amtspflichtverletzung des Notars; Hinweis- und Belehrungspflicht bei Abschluss eines Kaufvertrages über eine unrichtig als "vermietet" bezeichnete leerstehende Wohnung

  • Judicialis

    BeurkG § 17 Abs. 1; ; BNotO § 14 Abs. 1 Satz 2; ; BNotO § 14 Abs. 3; ; BNotO § 19 Abs. 1; ; ZPO § 559 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 19 Abs. 1
    Amtshaftung des Notars bei Nichtbestehen eines Mietverhältnisses hinsichtlich einer als vermietet verkauften Eigentumswohnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Belehrungspflicht des Notars bei vermietetem Kaufobjekt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Amtshaftung des Notars bei Nichtbestehen eines Mietverhältnisses hinsichtlich einer als vermietet verkauften Eigentumswohnung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Notar haftet nicht für die Angaben der Parteien zur Vermietung des Grundbesitzes (IMR 2009, 20)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 2093
  • WuM 2008, 681
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.11.2001 - XII ZR 162/99

    Berücksichtigung neuer Tatsachen in der Revisionsbegründung

    Auszug aus BGH, 04.09.2008 - III ZR 331/07
    Hiervon hat die Rechtsprechung zwar aus prozesswirtschaftlichen Gründen nicht wenige Ausnahmen zugelassen, um zu verhindern, dass die vom Tatsachenausschluss betroffene Partei einen weiteren Rechtsstreit, gegebenenfalls durch mehrere Instanzen, führen muss (BGH, Urteil vom 21. November 2001 - XII ZR 162/99 - NJW 2002, 1130, 1131 m.w.N.).
  • BGH, 14.05.2008 - XII ZB 78/07

    Beschränkung der Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 04.09.2008 - III ZR 331/07
    Die Revisionszulassung ist, wie sich aus ihrer Begründung ergibt (vgl. zur Beschränkung der Rechtsmittelzulassung aufgrund der Entscheidungsbegründung z.B: BGH, Beschluss vom 14. Mai 2008 - XII ZB 78/07 - NJW 2008, 2351 f, Rn. 15 f m.w.N.), beschränkt auf die Aufklärungs- beziehungsweise Belehrungspflichtverletzungen, die die Kläger dem Beklagten im Zusammenhang mit der Beurkundung des Kaufvertrags vorwerfen.
  • BGH, 15.01.2009 - III ZR 28/08

    Fehlerhafte Anlageberatung - Zum Schadensersatz wegen Abschlusses eines

    Damit sollte erkennbar nur diese, die Höhe und Berechnung der Schadenersatzforderung betreffende, rechtliche Beurteilung einer höchstrichterlichen Entscheidung zugänglich gemacht werden (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 4. September 2008 - III ZR 331/07 - WuM 2008, 681, 682 Rn. 8).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.09.2008 - VIII ZR 248/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4910
BGH, 30.09.2008 - VIII ZR 248/06 (https://dejure.org/2008,4910)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2008 - VIII ZR 248/06 (https://dejure.org/2008,4910)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2008 - VIII ZR 248/06 (https://dejure.org/2008,4910)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Höhe der Beschwer einer Nichtzulassungsbeschwerde in einem Verfahren um die Streupflichten und Räumpflichten eines Mieters

  • Judicialis

    ZPO § 9

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    EGZPO § 26 Nr. 8
    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verneinung einer Pflicht des Mieters einer Wohnung zur Räumung der Zuwegung bei winterlichen Witterungsverhältnissen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Pflicht zum Winterdienst: Bemessung des Gegenstandswerts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bemessung des Beschwerdewerts der Verpflichtung zum Winterdienst? (IMR 2009, 34)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2008, 681
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.08.2005 - XII ZB 63/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 30.09.2008 - VIII ZR 248/06
    Abgesehen davon, dass der Winterdienst bei der oben angesprochenen Vergabe an einen gewerblichen Räumdienst gewährleistet ist und danach etwa verbleibende Schadensersatzansprüche durch die ohnehin bestehende Haftpflichtversicherung der Beklagten abgedeckt sind, sind bei der Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes nur unmittelbar aus dem Urteil fließende rechtliche Nachteile zu berücksichtigen, Drittbeziehungen dagegen außer Betracht zu lassen (BGH, Urteil vom 4. Juli 1997 - V ZR 208/96, NJW 1997, 3246, unter II 2 m.w.N.; BGHZ 164, 63, 67; Senatsbeschluss vom 25. Januar 2006 - VIII ZB 33/05, n.v., Tz. 5; Senatsbeschluss vom 16. Juni 2008 - VIII ZB 87/06, juris, Tz. 8).
  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 208/96

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft;

    Auszug aus BGH, 30.09.2008 - VIII ZR 248/06
    Abgesehen davon, dass der Winterdienst bei der oben angesprochenen Vergabe an einen gewerblichen Räumdienst gewährleistet ist und danach etwa verbleibende Schadensersatzansprüche durch die ohnehin bestehende Haftpflichtversicherung der Beklagten abgedeckt sind, sind bei der Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes nur unmittelbar aus dem Urteil fließende rechtliche Nachteile zu berücksichtigen, Drittbeziehungen dagegen außer Betracht zu lassen (BGH, Urteil vom 4. Juli 1997 - V ZR 208/96, NJW 1997, 3246, unter II 2 m.w.N.; BGHZ 164, 63, 67; Senatsbeschluss vom 25. Januar 2006 - VIII ZB 33/05, n.v., Tz. 5; Senatsbeschluss vom 16. Juni 2008 - VIII ZB 87/06, juris, Tz. 8).
  • BGH, 25.01.2006 - VIII ZB 33/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 30.09.2008 - VIII ZR 248/06
    Abgesehen davon, dass der Winterdienst bei der oben angesprochenen Vergabe an einen gewerblichen Räumdienst gewährleistet ist und danach etwa verbleibende Schadensersatzansprüche durch die ohnehin bestehende Haftpflichtversicherung der Beklagten abgedeckt sind, sind bei der Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes nur unmittelbar aus dem Urteil fließende rechtliche Nachteile zu berücksichtigen, Drittbeziehungen dagegen außer Betracht zu lassen (BGH, Urteil vom 4. Juli 1997 - V ZR 208/96, NJW 1997, 3246, unter II 2 m.w.N.; BGHZ 164, 63, 67; Senatsbeschluss vom 25. Januar 2006 - VIII ZB 33/05, n.v., Tz. 5; Senatsbeschluss vom 16. Juni 2008 - VIII ZB 87/06, juris, Tz. 8).
  • BGH, 16.06.2008 - VIII ZB 87/06

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer neuen

    Auszug aus BGH, 30.09.2008 - VIII ZR 248/06
    Abgesehen davon, dass der Winterdienst bei der oben angesprochenen Vergabe an einen gewerblichen Räumdienst gewährleistet ist und danach etwa verbleibende Schadensersatzansprüche durch die ohnehin bestehende Haftpflichtversicherung der Beklagten abgedeckt sind, sind bei der Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes nur unmittelbar aus dem Urteil fließende rechtliche Nachteile zu berücksichtigen, Drittbeziehungen dagegen außer Betracht zu lassen (BGH, Urteil vom 4. Juli 1997 - V ZR 208/96, NJW 1997, 3246, unter II 2 m.w.N.; BGHZ 164, 63, 67; Senatsbeschluss vom 25. Januar 2006 - VIII ZB 33/05, n.v., Tz. 5; Senatsbeschluss vom 16. Juni 2008 - VIII ZB 87/06, juris, Tz. 8).
  • BGH, 15.06.2011 - II ZB 20/10

    Zulassung der Berufung: Konkludente Entscheidung des originären Einzelrichters

    Andererseits hat der Bundesgerichtshof - auch in Bezug auf einen Auskunftsanspruch - entschieden, Drittbeziehungen stellten keinen aus dem Urteil fließenden Nachteil dar und hätten deshalb als reine Fernwirkung nicht nur für den Streitgegenstand und die daran zu orientierende Bemessung des Streitwerts, sondern gleichermaßen für die Beschwer außer Betracht zu bleiben (BGH, Urteil vom 4. Juli 1997 - V ZR 208/96, NJW 1997, 3246; Beschluss vom 30. September 2008 - VIII ZR 248/06, WuM 2008, 681; Beschluss vom 28. September 2010 - VI ZB 85/08, VersR 2011, 236 Rn. 7).
  • BGH, 07.11.2017 - II ZB 4/17

    Wert der Beschwer einer Verurteilung zur Auskunftserteilung: Bemessung für die

    Dies kann für die Bemessung der Beschwer bei der Verurteilung zur Auskunftserteilung nicht anders sein (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 1997 - V ZR 208/96, NJW 1997, 3246; Beschluss vom 10. August 2005 - XII ZB 63/05, BGHZ 164, 63, 67; Beschluss vom 25. Januar 2006 - VIII ZB 33/05, juris Rn. 5; Beschluss vom 16. Juni 2008 - VIII ZB 87/06, WuM 2008, 615, 616; Beschluss vom 30. September 2008 - VIII ZR 248/06, WuM 2008, 681; Beschluss vom 28. September 2010 - VI ZB 85/08, VersR 2011, 236 Rn. 7).
  • BGH, 28.09.2010 - VI ZB 85/08

    Wert des Beschwerdegegenstandes: Verurteilung einer Rechtsanwaltssozietät zur

    Für diese Konstellation hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass bei der Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstandes nur unmittelbar aus dem angefochtenen Urteil fließende rechtliche Nachteile zu berücksichtigen, Drittbeziehungen hingegen außer Betracht zu lassen sind (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2006 - VIII ZB 33/05, juris Rn. 5; Beschluss vom 16. Juni 2006 - VIII ZB 87/06, aaO S. 616; Beschluss vom 30. September 2008 - VIII ZR 248/06, WuM 2008, 681).
  • OLG Hamburg, 30.01.2013 - 13 U 211/09

    Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Erdgaslieferungsverträgen

    Damit aber ist die Rechtslage hier ähnlich zu beurteilen sein, wie in dem der Entscheidung BGH VIII ZR 248/06 zu Grunde liegenden Sachverhalt - es ist auch nach dem 01.06.2007 weiterhin die unwirksame Preisanpassungsklausel gem. Ziffer 4 der Verträge Anl. B 10 und B 11 der Beurteilung zu Grunde zu legen und bei deren Nichtigkeit gerade nicht auf § 5 Abs. 2 GasGVV zurück zu fallen.
  • OLG Hamburg, 12.10.2010 - 13 U 211/09

    Intransparente Preisanpassungs-Klausel in Erdgaslieferverträgen

    Damit aber dürfte die Rechtslage hier ähnlich zu beurteilen sein, wie in dem der Entscheidung BGH VIII ZR 248/06 zu Grunde liegenden Sachverhalt - es ist auch nach dem 01.06.2007 weiterhin die unwirksame Preisanpassungsklausel gem. Ziffer 4 der Verträge Anl. B 10 und B11 der Beurteilung zu Grunde zu legen und bei deren Nichtigkeit gerade nicht auf § 5 Abs. 2 GasGVV zurückzufallen.
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