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   BGH, 06.10.2010 - VIII ZR 271/09   

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https://dejure.org/2010,995
BGH, 06.10.2010 - VIII ZR 271/09 (https://dejure.org/2010,995)
BGH, Entscheidung vom 06.10.2010 - VIII ZR 271/09 (https://dejure.org/2010,995)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2010 - VIII ZR 271/09 (https://dejure.org/2010,995)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 254 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 280 Abs 2 BGB, § 543 Abs 2 S 1 Nr 3 BGB, § 569 Abs 1 BGB
    Wohnraummiete: Anspruch eines gewerblichen Großvermieters auf Erstattung der Anwaltskosten für die Abfassung einer auf Zahlungsverzug gestützten Kündigung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines gewerblichen Großvermieters auf Erstattung von Anwaltskosten für die Abfassung einer auf Zahlungsverzug gestützten Kündigung eines Wohnungsmietvertrags in einem tatsächlich und rechtlich einfach gelagerten Fall

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Kostenerstattung der Inanspruchnahme eines Anwalts durch gewerblichen Vermieter bei Wohnraumkündigung wegen Zahlungsverzugs

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kosten der Rechtsverfolgung; Anwaltsbeauftragung durch gewerblichen Großvermieter bei Kündigung wg. Zahlungsverzugs

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Anspruch eines gewerblichen Großvermieters auf Erstattung der Anwaltskosten für die Abfassung einer auf Zahlungsverzug gestützten Kündigung

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnraummiete: Anspruch eines gewerblichen Großvermieters auf Erstattung der Anwaltskosten für die Abfassung einer auf Zahlungsverzug gestützten Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; BGB § 286; BGB § 543 Abs. 2 Nr. 3
    Anspruch eines gewerblichen Großvermieters auf Erstattung von Anwaltskosten für die Abfassung einer auf Zahlungsverzug gestützten Kündigung eines Wohnungsmietvertrags in einem tatsächlich und rechtlich einfach gelagerten Fall

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsanwaltskosten eines gewerblichen Großvermieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Kündigung durch einen gewerblichen Großvermieter

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Kündigungsschreiben durch Rechtsanwalt eines gewerblichen Großvermieters: Keine Erstattung der Rechtsanwaltskosten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung durch den gewerblichen Großvermieter

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Kündigung durch einen gewerblichen Großvermieter

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anwalt für gewerbliche Großvermieter bei einfach gelagertem Kündigungsfall

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Rechtsanwaltskosten bei Kündigung wegen Zahlungsverzugs

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Rechtsanwaltskosten für eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges in einfachen Fällen nicht vom Mieter an Vermieter zu erstatten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kosten für Kündigungsschreiben

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Mietvertragskündigung durch gewerblichen Großvermieter - kein Anspruch auf Rechtsanwaltsgebühren

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten für ein Kündigungsschreiben

  • koelner-fachanwaelte.de (Kurzinformation)

    Muss der Mieter außergerichtliche Anwaltskosten für den Ausspruch einer Kündigung wegen Zahlungsverzuges erstatten?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Gewerblicher Großvermieter muss Rechtsanwaltskosten für einfache Kündigung selbst tragen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Großvermieter braucht zum Kündigen keinen Anwalt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Großvermieter braucht zum Kündigen keinen Anwalt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Anwaltskosten für Kündigungsschreiben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Kündigung durch einen gewerblichen Großvermieter

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Meist keine Anwaltskosten bei Kündigung durch Großvermieter // Profis brauchen in einfachen Fällen keinen Rechtsbeistand

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Keine Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Kündigung durch einen gewerblichen Großvermieter in einfachen Fällen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung: Kein Ersatz von Rechtsanwaltskosten in einem einfach gelagerten Fall! (IMR 2011, 7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 296
  • MDR 2011, 151
  • NZM 2011, 34
  • ZMR 2011, 201
  • WuM 2010, 740
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus BGH, 06.10.2010 - VIII ZR 271/09
    Der Geschädigte kann nur solche Aufwendungen ersetzt verlangen, die zur Wahrung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (Senatsurteil vom 30. April 1986 - VIII ZR 112/85, NJW 1986, 2243 unter B II 2 b; BGH, Urteil vom 8. November 1994 - VI ZR 3/94, BGHZ 127, 348, 350; MünchKommBGB/Oetker, 5. Aufl., § 249 Rn. 175).
  • BGH, 30.04.1986 - VIII ZR 112/85

    Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten - Schadensersatzhaftung für die

    Auszug aus BGH, 06.10.2010 - VIII ZR 271/09
    Der Geschädigte kann nur solche Aufwendungen ersetzt verlangen, die zur Wahrung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (Senatsurteil vom 30. April 1986 - VIII ZR 112/85, NJW 1986, 2243 unter B II 2 b; BGH, Urteil vom 8. November 1994 - VI ZR 3/94, BGHZ 127, 348, 350; MünchKommBGB/Oetker, 5. Aufl., § 249 Rn. 175).
  • BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 96/09

    Zu den Begründungsanforderungen bei fristloser Kündigung eines

    Auszug aus BGH, 06.10.2010 - VIII ZR 271/09
    Darüber hinausgehende Angaben sind selbst dann nicht erforderlich, wenn es sich - anders als hier - nicht um eine klare und einfache Sachlage handelt (Senatsurteil vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 96/09, NZM 2010, 548 Rn. 32 ff.).
  • AG Brandenburg, 26.05.2016 - 34 C 40/15

    Strafanzeige, falsche Verdächtigung, Erstattung Verteidigerkosten, Schmerzensgeld

    Die geschädigte Klägerin kann daher hier im Wege des Schadensersatzes die Aufwendungen vom Beklagten ersetzt verlangen, die zur Wahrung und Durchsetzung ihrer Rechte erforderlich und zweckmäßig waren, mithin auch die ihr entstandenen Rechtsanwaltskosten ( BGH , Urteil vom 04.05.2011, Az.: VIII ZR 171/10, u.a. in: NJW 2011, Seiten 2871 f.; BGH , Urteil vom 06.10.2010, Az.: VIII ZR 271/09, u.a. in: NJW 2011, Seite 296 BGH , NJW 1995, Seite 446; BGH , NJW 1986, Seite 2243; OLG Koblenz , NJW-RR 2002, Seiten 1539 ff.; AG Ibbenbüren , DAR 2014, Seiten 330 f. ).

    Bei einer Anfrage der Polizei gegenüber dem Halter eines Kraftfahrzeugs bezüglich der Fahrerin dieses Fahrzeugs bedarf es aber in der Regel einer anwaltlichen Hilfe nicht , so dass die Kosten für einen gleichwohl durch den Kfz-Halter beauftragten Rechtsanwalt dann auch nicht zu erstatten sind (vgl. analog: BGH , Urteil vom 18.12.2015, Az.: V ZR 160/14, u.a. in: NJW 2016, Seite 863; BGH , Urteil vom 06.10.2010, Az.: VIII ZR 271/09, u.a. in: NJW 2011, Seite 296; AG Dieburg , NJW-RR 2013, Seite 932 ) und nunmehr die hiesige Klage insofern in Höhe von 150, 00 Euro auch abzuweisen ist.

  • BGH, 24.10.2018 - VIII ZR 66/17

    Anspruch eines Neuwagenkäufers auf Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs

    Aus der gebotenen ex ante-Sicht einer vernünftigen, wirtschaftlich denkenden Person (siehe BGH, Beschluss vom 31. Januar 2012 - VIII ZR 277/11, NZM 2012, 607 Rn. 4; Urteile vom 17. September 2015 - IX ZR 280/14, NJW 2015, 3793 Rn. 8; vom 25. November 2015 - IV ZR 169/14, NJW-RR 2016, 511 Rn. 12) durfte der Kläger annehmen, dass es nach mehreren vergeblichen Versuchen, den Sachmangel zu beseitigen, mit Rücksicht auf seine besondere Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig ist (st. Rspr.; siehe nur BGH, Urteile vom 23. Januar 2014 - III ZR 37/13, BGHZ 200, 20 Rn. 48; vom 6. Oktober 2010 - VIII ZR 271/09, NJW 2011, 296 Rn. 9; vom 21. Dezember 2005 - VIII ZR 49/05, NJW 2006, 1195 Rn. 21; jeweils mwN), das Vertragsziel der Lieferung einer mangelfreien Sache nunmehr in Form einer Ersatzlieferung und unter Zuhilfenahme eines Rechtsanwaltes zu erreichen.
  • BGH, 17.09.2015 - IX ZR 280/14

    Verzugsschadensersatz: Ersatzfähige Rechtsanwaltskosten für Mahnschreiben

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Schädiger nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGH, Urteil vom 8. November 1994 - VI ZR 3/94, BGHZ 127, 348, 350; vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 249/02, NJW 2004, 444, 446; vom 18. Januar 2005 - VI ZR 73/04, NJW 2005, 1112; vom 6. Oktober 2010 - VIII ZR 271/09, WuM 2010, 740; vom 23. Januar 2014 - III ZR 37/13, BGHZ 200, 20 Rn. 48).

    Ein Schadensfall in diesem Sinne liegt auch vor, wenn der Schuldner einer Entgeltforderung (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 259/09, NJW 2010, 3226 Rn. 12; vom 17. Juli 2013 - VIII ZR 334/12, NJW 2014, 1171 Rn. 13) in Zahlungsverzug gerät (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2010, aaO; vom 31. Januar 2012, aaO; vom 16. Juli 2015 - IX ZR 197/14, zVb).

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