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   BGH, 09.12.2010 - V ZB 190/10   

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https://dejure.org/2010,6749
BGH, 09.12.2010 - V ZB 190/10 (https://dejure.org/2010,6749)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2010 - V ZB 190/10 (https://dejure.org/2010,6749)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - V ZB 190/10 (https://dejure.org/2010,6749)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 Abs 1 Nr 1 WoEigG, § 44 Nr 3 WoEigG, § 72 GVG, § 281 ZPO
    Wohnungseigentum: Zuständiges Berufungsgericht bei einer Schadensersatzklage der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter und den Unternehmer wegen fehlerhafter Durchführung einer Dachsanierung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Berufung bei Einlegung eines Rechtsmittels beim örtlich unzuständigen Gericht in einer Streitsache um Wohnraumverwaltung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GVG §§ 23 Nr. 2c), 72 Abs 2; WEG §§ 43 Nr. 1-4 und 6, 62; ZPO § 36 Abs. Nr. 3
    Bestimmung des zuständigen Gerichts gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO im Falle subjektiver Klagehäufung bei Klage der WEG gegen Verwalter und Handwerker

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestimmung des zuständigen Gerichts; Klage gegen Baufirma und ausgeschiedenen WEG-Verwalter

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Zuständiges Berufungsgericht bei einer Schadensersatzklage der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter und den Unternehmer wegen fehlerhafter Durchführung einer Dachsanierung

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Zuständiges Berufungsgericht bei einer Schadensersatzklage der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter und den Unternehmer wegen fehlerhafter Durchführung einer Dachsanierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 72 Abs. 2; WEG § 43 Nr. 3
    Zulässigkeit einer Berufung bei Einlegung eines Rechtsmittels beim örtlich unzuständigen Gericht in einer Streitsache um Wohnraumverwaltung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Streit um Verwalterpflichten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verletzung von Verwalterpflichten: Zuständigkeit des Berufungsgerichts nach § 72 Abs. 2 GVG! (IMR 2011, 215)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 589
  • NZM 2011, 409
  • ZMR 2011, 570
  • WuM 2011, 185
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.04.2010 - V ZB 224/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Verschuldete Versäumung der Berufungsfrist wegen

    Auszug aus BGH, 09.12.2010 - V ZB 190/10
    Das ist ausnahmsweise der Fall, wenn höchstrichterlich noch nicht geklärt ist, ob bestimmte Fallgruppen § 43 Nr. 1 bis 4 oder 6 WEG unterfallen (Senat, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - V ZB 67/09, NJW 2010, 1818, 1819; Beschluss vom 12. April 2010 - V ZB 224/09, NJW-RR 2010, 1096).
  • BGH, 10.12.2009 - V ZB 67/09

    Treffen einer Vertragsstrafenregelung zur Durchsetzung der den

    Auszug aus BGH, 09.12.2010 - V ZB 190/10
    Das ist ausnahmsweise der Fall, wenn höchstrichterlich noch nicht geklärt ist, ob bestimmte Fallgruppen § 43 Nr. 1 bis 4 oder 6 WEG unterfallen (Senat, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - V ZB 67/09, NJW 2010, 1818, 1819; Beschluss vom 12. April 2010 - V ZB 224/09, NJW-RR 2010, 1096).
  • BGH, 05.06.1972 - VII ZR 35/70

    Verwalterstreitigkeiten i.S. d. § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG

    Auszug aus BGH, 09.12.2010 - V ZB 190/10
    b) Wegen des Zusammenhangs mit Verwalterpflichten steht der Anwendung des § 43 Nr. 3 WEG auch nicht entgegen, dass der Verwaltervertrag bei Klageerhebung bereits beendet war (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 1972 - VII ZR 35/70, BGHZ 59, 58, 63 f.; Klein in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 43 Rz. 87 mwN).
  • BGH, 13.10.2015 - X ZR 126/14

    Luftbeförderungsvertrag: Voraussetzungen einer Haftung der Fluggesellschaft wegen

    c) Eine Anwendung des Art. 19 MÜ folgt auch nicht aus dem Umstand, dass es sich bei der teilweise nicht erfüllten Hauptpflicht, der Beförderung des Reisegepäcks, um eine akzessorische Pflicht handelt, die zusammen mit der Beförderung des Fluggastes zu erfüllen ist (vgl. zu letzterem BGH, Urteil vom 15. März 2011 - X ZR 99/10, NJW-RR 2011, 589 Rn. 12).
  • BGH, 28.09.2017 - V ZB 109/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einlegung der Berufung in einer

    Zuständiges Berufungsgericht ist nämlich gemäß § 72 Abs. 2 Satz 1 GVG das Landgericht Frankfurt am Main, weil das Verfahren eine Streitigkeit zwischen einer Wohnungseigentümergemeinschaft und einem früheren Hausverwalter über die Herausgabe von Unterlagen nach Ende der Verwaltertätigkeit betrifft und es sich damit um eine Wohnungseigentumssache gemäß § 43 Nr. 3 WEG handelt (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - V ZB 190/10, WuM 2011, 185 Rn. 11).
  • BGH, 03.07.2014 - V ZB 26/14

    Berufungszuständigkeit bei Streitgenossenschaft: Zuständiges Berufungsgericht bei

    a) Dass die Zuständigkeitskonzentration des § 72 Abs. 2 GVG grundsätzlich auch für einen Streitgenossen gilt, für den die in der Norm genannten Voraussetzungen nicht gegeben sind, hat der Senat bereits für einen vergleichbaren Sachverhalt entschieden (Beschluss vom 9. Dezember 2010 - V ZB 190/10, ZfIR 2011, 324 f.).

    Eine vergleichbare Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Zuständigkeit bestand hier jedenfalls deshalb nicht, weil die Rechtslage durch den Beschluss des Senats vom 9. Dezember 2010 geklärt war (V ZB 190/10, ZfIR 2011, 324 f.; vgl. auch MünchKomm-ZPO/Zimmermann, 4. Aufl., § 72 GVG Rn. 13; BeckOK-WEG/Elzer, Edition 20, § 43 Rn. 189; Hogenschurz, ZfIR 2011, 325, 326).

  • OLG Hamm, 14.08.2015 - 32 Sa 37/15

    Zulässigkeit der Verweisung von einem funktionell unzuständigen an das zuständige

    Das ist in Wohnungseigentumssachen der Fall, wenn die Voraussetzungen einer Zuständigkeitszuweisung höchstrichterlich noch nicht geklärt sind (BGH, Beschluss vom 10. Dezember.2009 - V ZB 67/09, juris, Rn. 9; BGH, Beschluss vom 09. Dezember 2010 - V ZB 190/10, juris, Rn. 13).
  • BGH, 01.08.2011 - V ZR 259/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei

    Auch eine auf die Verletzung von Verwalterpflichten gestützte Klage gegen einen ehemaligen Verwalter fällt unter § 43 Nr. 3 WEG (st. Rspr., zuletzt Senat, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - V ZB 190/10, WuM 2011, 185 Rn. 11 mwN).
  • LG Essen, 08.01.2014 - 13 S 113/13

    Zuständigkeitskonzentration gemäß § 72 Abs. 2 GVG bei Streitgenossen

    Die Zuständigkeitskonzentration gemäß § 72 Abs. 2 GVG gilt auch für einen Streitgenossen, der - im Falle getrennt geführter Prozesse - nicht dem Anwendungsbereich des § 43 WEG unterfallen würde (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 589 f.; LG Duisburg, NJW-RR 2011, 302 ff.; Musielak, ZPO, 10. Aufl. 2013, § 72 GVG Rn. 7a).

    Eine Verweisung an das zuständige Landgericht § 281 ZPO kommt - auch in der hier vorliegenden Fallkonstellation (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 589 f.) - nicht in Betracht (vgl. Zöller, 30. Aufl., § 72 GVG Rn. 4).

  • OLG Hamm, 04.04.2023 - 11 U 27/23

    Veröffentlichung; Konzentrations-Verordnung; Unzuständigkeit; Berufungsgericht;

    Eine solche Ausnahme ist vom Bundesgerichtshof z. B. in Wohnungseigentumssachen bejaht worden, weil die Voraussetzungen einer Zuständigkeitszuweisung höchstrichterlich noch nicht geklärt waren (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - V ZB 67/09, juris, Rz. 9; BGH, Beschluss vom 09. Dezember 2010 - V ZB 190/10, juris, Rz. 13).
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