Weitere Entscheidungen unten: BGH, 15.06.2011 | BGH, 25.05.2011 | OLG Stuttgart, 21.07.2011

Rechtsprechung
   BGH, 19.05.2011 - V ZA 35/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11969
BGH, 19.05.2011 - V ZA 35/10 (https://dejure.org/2011,11969)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2011 - V ZA 35/10 (https://dejure.org/2011,11969)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - V ZA 35/10 (https://dejure.org/2011,11969)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 114 ZPO, § 127 Abs 2 ZPO, § 567 ZPO
    Prozesskostenhilfe: Anfechtbarkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Unanfechtbare Entscheidungen über Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bedürfen keiner Begründung; Notwendigkeit einer Begründung für unanfechtbare Entscheidungen über Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • rewis.io

    Prozesskostenhilfe: Anfechtbarkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rewis.io

    Prozesskostenhilfe: Anfechtbarkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2011, 485
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.06.2009 - II ZA 9/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZA 35/10
    Unanfechtbare Entscheidungen über Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bedürfen keiner Begründung (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.; BGH, Beschluss vom 8. Juni 2009 - II ZA 9/08, Rn. 1, juris).

    Über den Umweg einer Anhörungsrüge kann die Partei die Mitteilung einer Begründung nicht erzwingen (BGH, Beschluss vom 8. Juni 2009 - II ZA 9/08, Rn. 1, juris; Beschluss vom 25. April 2006 - IV ZA 23/05, Rn. 1, juris).

  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZA 35/10
    Unanfechtbare Entscheidungen über Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bedürfen keiner Begründung (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.; BGH, Beschluss vom 8. Juni 2009 - II ZA 9/08, Rn. 1, juris).
  • BGH, 25.04.2006 - IV ZA 23/05

    Anforderungen an die Begründung der Versagung der Prozesskostenhilfe in der

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZA 35/10
    Über den Umweg einer Anhörungsrüge kann die Partei die Mitteilung einer Begründung nicht erzwingen (BGH, Beschluss vom 8. Juni 2009 - II ZA 9/08, Rn. 1, juris; Beschluss vom 25. April 2006 - IV ZA 23/05, Rn. 1, juris).
  • BGH, 21.11.2022 - XI ZA 3/22

    Verwerfung der Gehörsrüge als unzulässig

    Das Fehlen einer Begründung für die Zurückweisung des Prozesskostenhilfeantrags ist keine Gehörsverletzung (BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2009 - II ZA 9/08, juris Rn. 1, vom 19. Mai 2011 - V ZA 35/10, juris Rn. 1, vom 5. Dezember 2018 - IX ZA 16/17, ZIP 2019, 96 Rn. 3 und vom 28. Mai 2020 - III ZA 22/19, juris Rn. 2).

    Unanfechtbare Entscheidungen über Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bedürfen keiner Begründung (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.; BVerfG, NJW 2011, 1497 Rn. 12; BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2009, aaO, vom 19. Mai 2011, aaO Rn. 2 und vom 28. Mai 2020, aaO, jeweils mwN).

    Weder aus § 321a Abs. 4 Satz 5 ZPO, nach dem der Beschluss kurz begründet werden soll, noch unmittelbar aus dem Verfassungsrecht ergibt sich eine Verpflichtung zu einer weitergehenden Begründung der Entscheidung, weil sonst mittels einer Anhörungsrüge nach § 321a ZPO die entsprechend anzuwendende Bestimmung des § 544 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO ausgehebelt werden könnte (BVerfG, NJW 2011, 1497 Rn. 24; BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2011 - V ZA 35/10, juris Rn. 2 und vom 5. Dezember 2018 - IX ZA 16/17, ZIP 2019, 96 Rn. 3 sowie Senatsbeschlüsse vom 13. April 2015 - XI ZA 10/14, juris Rn. 3 und vom 26. Juni 2020 - XI ZA 8/19, juris Rn. 4, jeweils mwN).

  • BGH, 29.08.2022 - XI ZA 2/22

    Verwerfung des als Anhörungsrüge auszulegenden "Einspruchs" als unzulässig

    Das Fehlen einer Begründung für die Zurückweisung des Prozesskostenhilfeantrags ist keine Gehörsverletzung (BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2009 - II ZA 9/08, juris Rn. 1, vom 19. Mai 2011 - V ZA 35/10, juris Rn. 1, vom 5. Dezember 2018 - IX ZA 16/17, ZIP 2019, 96 Rn. 3 und vom 28. Mai 2020 - III ZA 22/19, juris Rn. 2).

    Unanfechtbare Entscheidungen über Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bedürfen keiner Begründung (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.; BVerfG, NJW 2011, 1497 Rn. 12; BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2009, aaO, vom 19. Mai 2011, aaO Rn. 2 und vom 28. Mai 2020, aaO, jeweils mwN).

    Weder aus § 321a Abs. 4 Satz 5 ZPO, nach dem der Beschluss kurz begründet werden soll, noch unmittelbar aus dem Verfassungsrecht ergibt sich eine Verpflichtung zu einer weitergehenden Begründung der Entscheidung, weil sonst mittels einer Anhörungsrüge nach § 321a ZPO die entsprechend anzuwendende Bestimmung des § 544 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO ausgehebelt werden könnte (BVerfG, NJW 2011, 1497 Rn. 24; BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2011 - V ZA 35/10, juris Rn. 2 und vom 5. Dezember 2018 - IX ZA 16/17, ZIP 2019, 96 Rn. 3 sowie Senatsbeschlüsse vom 13. April 2015 - XI ZA 10/14, juris Rn. 3 und vom 26. Juni 2020 - XI ZA 8/19, juris Rn. 4, jeweils mwN).

  • BGH, 12.09.2023 - XI ZB 7/23

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Anhörungsrüge

    Das Fehlen einer Begründung für die Zurückweisung des Prozesskostenhilfeantrags ist keine Gehörsverletzung (BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2009 - II ZA 9/08, juris Rn. 1, vom 19. Mai 2011 - V ZA 35/10, juris Rn. 1, vom 5. Dezember 2018 - IX ZA 16/17, ZIP 2019, 96 Rn. 3 und vom 28. Mai 2020 - III ZA 22/19, juris Rn. 2).

    Unanfechtbare Entscheidungen über Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bedürfen keiner Begründung (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.; BVerfG, NJW 2011, 1497 Rn. 12; BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2009, aaO, vom 19. Mai 2011, aaO Rn. 2 und vom 28. Mai 2020, aaO, jeweils mwN).

  • BGH, 11.04.2013 - V ZA 30/12

    Vorliegen einer Begründung bei unanfechtbaren Entscheidungen über Anträge auf

    Unanfechtbare Entscheidungen über Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bedürfen keiner Begründung (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.; Senat, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZA 35/10, WuM 2011, 485); dass der Senat von einer solchen Begründung abgesehen hat, verletzt den Anspruch der Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs daher nicht.

    Über den Umweg einer Anhörungsrüge kann die Partei die Mitteilung einer Begründung nicht erzwingen (Senat, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZA 35/10, aaO; BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - IV ZA 23/05, juris).

  • BGH, 14.09.2016 - EnZR 19/15

    Geltendmachung eine Gehörsverletzung

    Dasselbe gilt für die vorliegende Entscheidung über die Gehörsrüge (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2011 - V ZA 35/10, juris Rn. 2, vom 8. Januar 2015 - IX ZA 9/13, juris Rn. 2 und vom 9. März 2016 - XI ZA 14/14, juris Rn. 2).
  • BGH, 14.09.2016 - EnZR 20/15

    Geltendmachung eine Gehörsverletzung

    Dasselbe gilt für die vorliegende Entscheidung über die Gehörsrüge (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2011 - V ZA 35/10, juris Rn. 2, vom 8. Januar 2015 - IX ZA 9/13, juris Rn. 2 und vom 9. März 2016 - XI ZA 14/14, juris Rn. 2).
  • BGH, 15.04.2015 - XI ZA 26/14
    Der Beschluss, mit dem der Senat Prozesskostenhilfe versagt hat, ist gemäß § 127 Abs. 2, § 567 ZPO unanfechtbar (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZA 35/10, juris Rn. 2).

    Dasselbe gilt für die vorliegende Entscheidung über die Gehörsrüge (vgl. nur BGH, Beschlüsse, vom 19. Mai 2011 - V ZA 35/10, juris Rn. 2 und vom 8. Januar 2015 - IX ZA 9/13, juris Rn. 2).

  • BGH, 28.05.2020 - III ZA 22/19

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf Antrag für eine Anhörungsrüge

    Unanfechtbare Entscheidungen über Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bedürfen keiner Begründung (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2017 - VI ZB 53/16, juris Rn. 2 und vom 19. Mai 2011 - V ZA 35/10, juris; vgl. auch BVerfG, NJW 2011, 1497 Rn. 12 jew. mwN).
  • BGH, 25.04.2018 - XI ZR 589/17

    Prüfung der Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rahmen einer Anhörungsrüge;

    Dasselbe gilt für die vorliegende Entscheidung über die Gehörsrüge (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2011 - V ZA 35/10, juris Rn. 2, vom 8. Januar 2015 - IX ZA 9/13, juris Rn. 2 und vom 13. April 2015 - XI ZA 10/14, juris Rn. 3).
  • BGH, 09.03.2016 - XI ZA 14/14

    Zurückweisung der Anhörungsrüge mangels Verletzung des Anspruchs der Klägers auf

    Dasselbe gilt für die vorliegende Entscheidung über die Gehörsrüge (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2011 - V ZA 35/10, juris Rn. 2, vom 8. Januar 2015 - IX ZA 9/13, juris Rn. 2 und vom 13. April 2015 - XI ZA 10/14, juris Rn. 3).
  • BGH, 24.02.2015 - XI ZA 25/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht in entscheidungserheblicher

  • BGH, 21.08.2018 - VI ZA 2/18

    Nachweis einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rahmen der Anhörungsrüge

  • BSG, 09.11.2011 - B 13 R 35/11 BH
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Rechtsprechung
   BGH, 15.06.2011 - XII ZR 54/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10178
BGH, 15.06.2011 - XII ZR 54/09 (https://dejure.org/2011,10178)
BGH, Entscheidung vom 15.06.2011 - XII ZR 54/09 (https://dejure.org/2011,10178)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 2011 - XII ZR 54/09 (https://dejure.org/2011,10178)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 ZPOEG, § 3 ZPO, § 9 ZPO
    Beschwer bei der Nichtzulassungsbeschwerde: Bewertung eines Verfahrens über die gemeinsame Ausübung eines unentgeltlichen Wohnrechts

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revison wird mangels statthaftigen Verfahrensgegenstand zurückgewiesen; Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerdewert bei unentgeltlichem Wohnrecht

  • rewis.io

    Beschwer bei der Nichtzulassungsbeschwerde: Bewertung eines Verfahrens über die gemeinsame Ausübung eines unentgeltlichen Wohnrechts

  • rewis.io

    Beschwer bei der Nichtzulassungsbeschwerde: Bewertung eines Verfahrens über die gemeinsame Ausübung eines unentgeltlichen Wohnrechts

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3; ZPO § 8; EGZPO § 26 Nr. 8
    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Zum Gegenstandswert für ein Wohnrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2011, 485
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.10.1993 - XII ZR 126/93

    Begrenzbarkeit eines eingeräumten Wohnrechts durch Parteivereinbarung -

    Auszug aus BGH, 15.06.2011 - XII ZR 54/09
    Da Gegenstand des Verfahrens nicht der Bestand des Wohnrechts, sondern dessen Inhalt bzw. Umfang ist, erscheint es angemessen, die Bewertung mit dem dreieinhalbfachen Jahresnutzungswert in Anlehnung an § 9 ZPO anzusetzen (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Oktober 1993 - XII ZR 126/93 - NJW-RR 1994, 909).
  • BGH, 12.04.2018 - V ZR 230/17

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen des Nichterreichens des

    In diesem Fall ist der Streitwert nach freiem Ermessen zu bestimmen (§ 3 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 1992 - XII ZR 149/91, juris Rn. 6); in Anlehnung an § 9 ZPO kann dabei von dem dreieinhalbfachen Jahresnutzungswert ausgegangen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2011 - XII ZR 54/09, WuM 2011, 485 Rn. 2 f.).
  • OLG München, 18.11.2014 - 20 W 2267/14

    Beschwerde, Pfändungsbeschluss, Überweisungsbeschluss, Gegenstandswert

    Für eine analoge Anwendung der bezeichneten Vorschriften ist mangels Regelungslücke angesichts der klaren und sachgerechten gesetzlichen Regelung in § 25 Abs. 1 Nr. 1 Halbsätze 1 und 2 RVG kein Raum; soweit sich der Beschwerdeführer für seine gegenteilige Rechtsauffassung auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15.06.2011 (XII ZR 54/09, BeckRS 2011, 18967) beruft, ist dieser für die vorliegende Frage schon deshalb nicht einschlägig, weil sich der Bundesgerichtshof darin nicht mit der Höhe des Gegenstandswerts, sondern mit der Beschwer im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde befasst hat.
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Rechtsprechung
   BGH, 25.05.2011 - V ZB 86/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,17450
BGH, 25.05.2011 - V ZB 86/11 (https://dejure.org/2011,17450)
BGH, Entscheidung vom 25.05.2011 - V ZB 86/11 (https://dejure.org/2011,17450)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - V ZB 86/11 (https://dejure.org/2011,17450)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde in einem Zwangsversteigerungsverfahren ist ohne Zulassung in dem angefochtenen Beschluss unstatthaft; Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde in einem Zwangsversteigerungsverfahren ohne Zulassung in dem angefochtenen Beschluss

  • rewis.io

    Statthaftigkeit der nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde in Zwangsversteigerungsverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Statthaftigkeit der nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde in Zwangsversteigerungsverfahren

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde in einem Zwangsversteigerungsverfahren ohne Zulassung in dem angefochtenen Beschluss

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Unstatthafte Rechtsbeschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2011, 485
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 21.07.2011 - 8 W 265/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7060
OLG Stuttgart, 21.07.2011 - 8 W 265/11 (https://dejure.org/2011,7060)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.07.2011 - 8 W 265/11 (https://dejure.org/2011,7060)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - 8 W 265/11 (https://dejure.org/2011,7060)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Selbstständiges Beweisverfahren; Kostenfestsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung in einem nachfolgenden Hauptsacheprozess über die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens nach Antragsrücknahme und Nichterhebung verwertbarer Beweise

  • rechtsportal.de

    ZPO § 269 Abs. 3 S. 2; ZPO § 493; ZPO § 494a
    Selbstständiges Beweisverfahren; Kostenfestsetzung

  • ibr-online

    Wer trägt die Kosten bei Antragsrücknahme?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Kostenfestsetzung bei selbständigem Beweisverfahren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Antragsrücknahme vor Beweiserhebung im selbständigen Beweisverfahren: Kostentragung? (IBR 2012, 58)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1438
  • WuM 2011, 485
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.12.2010 - VIII ZB 14/10

    Selbstständiges Beweisverfahren: Umdeutung einer unzulässigen einseitigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2011 - 8 W 265/11
    (Anschluss an BGH NJW 2011, 1292 und OLGR Celle 1995, 16).

    Infolge der tatsächlich nicht durchgeführten Beweisaufnahme ist eine Fristsetzung zur Klageerhebung nach § 494 a Abs. 1 ZPO nicht möglich und für den Fall, dass tatsächlich kein Hauptsacheverfahren anhängig ist, in dem diese Kostenfolge ausgesprochen werden kann, darf eine entsprechende Kostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren ergehen (BGH NJW 2011, 1292; BGH SVR 2011, 156; BGH NJW 2007, 3721; BGH NJW-RR 2005, 1015; BGH MDR 2005, 227; OLG Hamm NZBau 2005, 696; je m.w.N.).

    In seiner zu dieser Problematik - nach Juris - neuesten Entscheidung vom 7. Dezember 2010, Az. VIII ZB 14/10, führt der BGH jedoch aus bezüglich einer im selbstständigen Beweisverfahren ausdrücklich erklärten Antragsrücknahme, aufgrund derer eine Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO zu treffen ist:.

    Der BGH (NJW 2011, 1292) hat aber, wie vorliegend zitiert, für den Fall der ausdrücklich erklärten Antragsrücknahme und der sich hieraus ergebenden Nichterhebung verwertbarer Beweise (§ 493 ZPO) unter Bezugnahme auf die Ausführungen des OLG Celle zur Zurückweisung des Antrags als unzulässig sich dessen Rechtsauffassung angeschlossen und klargestellt, dass auch bei Antragsrücknahme vor Beweiserhebung in einem nachfolgenden Hauptsacheprozess keine Entscheidung über die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens getroffen werden kann.

  • OLG Zweibrücken, 08.11.2007 - 6 W 16/07

    Anrechnung der Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens auf die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2011 - 8 W 265/11
    Auch spielt es keine Rolle, inwieweit das Gutachten des Beweisverfahrens tatsächlich im anschließenden Hauptprozess verwertet wurde (BGH MDR 2004, 1372; OLG Düsseldorf Rpfleger 2007, 228; OLG Zweibrücken AGS 2008, 437; Herget, a.a.O.; je m.w.N.; a.A. OLG München, Beschluss vom 25. Juni 2010, Az. 10 U 5028/09, in Juris, unter Bezugnahme auf BGH NJW 2003, 1322, m.w.N.).
  • BGH, 09.05.2007 - IV ZB 26/06

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigung eines selbständigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2011 - 8 W 265/11
    Infolge der tatsächlich nicht durchgeführten Beweisaufnahme ist eine Fristsetzung zur Klageerhebung nach § 494 a Abs. 1 ZPO nicht möglich und für den Fall, dass tatsächlich kein Hauptsacheverfahren anhängig ist, in dem diese Kostenfolge ausgesprochen werden kann, darf eine entsprechende Kostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren ergehen (BGH NJW 2011, 1292; BGH SVR 2011, 156; BGH NJW 2007, 3721; BGH NJW-RR 2005, 1015; BGH MDR 2005, 227; OLG Hamm NZBau 2005, 696; je m.w.N.).
  • OLG München, 25.06.2010 - 10 U 5028/09

    Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens: Einbeziehung in die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2011 - 8 W 265/11
    Auch spielt es keine Rolle, inwieweit das Gutachten des Beweisverfahrens tatsächlich im anschließenden Hauptprozess verwertet wurde (BGH MDR 2004, 1372; OLG Düsseldorf Rpfleger 2007, 228; OLG Zweibrücken AGS 2008, 437; Herget, a.a.O.; je m.w.N.; a.A. OLG München, Beschluss vom 25. Juni 2010, Az. 10 U 5028/09, in Juris, unter Bezugnahme auf BGH NJW 2003, 1322, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2006 - 10 W 103/06

    Zur Festsetzbarkeit der Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2011 - 8 W 265/11
    Auch spielt es keine Rolle, inwieweit das Gutachten des Beweisverfahrens tatsächlich im anschließenden Hauptprozess verwertet wurde (BGH MDR 2004, 1372; OLG Düsseldorf Rpfleger 2007, 228; OLG Zweibrücken AGS 2008, 437; Herget, a.a.O.; je m.w.N.; a.A. OLG München, Beschluss vom 25. Juni 2010, Az. 10 U 5028/09, in Juris, unter Bezugnahme auf BGH NJW 2003, 1322, m.w.N.).
  • BGH, 14.10.2004 - VII ZB 23/03

    Kostenentscheidung nach einseitiger Erledigungserklärung im selbständigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2011 - 8 W 265/11
    Infolge der tatsächlich nicht durchgeführten Beweisaufnahme ist eine Fristsetzung zur Klageerhebung nach § 494 a Abs. 1 ZPO nicht möglich und für den Fall, dass tatsächlich kein Hauptsacheverfahren anhängig ist, in dem diese Kostenfolge ausgesprochen werden kann, darf eine entsprechende Kostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren ergehen (BGH NJW 2011, 1292; BGH SVR 2011, 156; BGH NJW 2007, 3721; BGH NJW-RR 2005, 1015; BGH MDR 2005, 227; OLG Hamm NZBau 2005, 696; je m.w.N.).
  • BGH, 09.02.2006 - VII ZB 59/05

    Festsetzung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2011 - 8 W 265/11
    Nicht zu beanstanden ist die Rechtsauffassung der Vorinstanz, dass die im selbstständigen Beweisverfahren entstandenen Gerichtskosten grundsätzlich gerichtliche Kosten des nachfolgenden Rechtsstreits darstellen unter der Voraussetzung, dass die Parteien und der Streitgegenstand des Beweisverfahrens und des Hauptprozesses - wie hier - identisch sind (BGH NJW-RR 2006, 810; Herget in Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 91 Rn. 13 "selbstständiges Beweisverfahren"; je m.w.N.).
  • BGH, 21.09.2010 - VIII ZB 73/09

    Selbstständiges Beweisverfahren: Kostentragung bei unterbliebener Beweisaufnahme

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2011 - 8 W 265/11
    Infolge der tatsächlich nicht durchgeführten Beweisaufnahme ist eine Fristsetzung zur Klageerhebung nach § 494 a Abs. 1 ZPO nicht möglich und für den Fall, dass tatsächlich kein Hauptsacheverfahren anhängig ist, in dem diese Kostenfolge ausgesprochen werden kann, darf eine entsprechende Kostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren ergehen (BGH NJW 2011, 1292; BGH SVR 2011, 156; BGH NJW 2007, 3721; BGH NJW-RR 2005, 1015; BGH MDR 2005, 227; OLG Hamm NZBau 2005, 696; je m.w.N.).
  • BGH, 18.12.2002 - VIII ZB 97/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2011 - 8 W 265/11
    Auch spielt es keine Rolle, inwieweit das Gutachten des Beweisverfahrens tatsächlich im anschließenden Hauptprozess verwertet wurde (BGH MDR 2004, 1372; OLG Düsseldorf Rpfleger 2007, 228; OLG Zweibrücken AGS 2008, 437; Herget, a.a.O.; je m.w.N.; a.A. OLG München, Beschluss vom 25. Juni 2010, Az. 10 U 5028/09, in Juris, unter Bezugnahme auf BGH NJW 2003, 1322, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 15.03.2005 - 21 W 6/05

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.07.2011 - 8 W 265/11
    Infolge der tatsächlich nicht durchgeführten Beweisaufnahme ist eine Fristsetzung zur Klageerhebung nach § 494 a Abs. 1 ZPO nicht möglich und für den Fall, dass tatsächlich kein Hauptsacheverfahren anhängig ist, in dem diese Kostenfolge ausgesprochen werden kann, darf eine entsprechende Kostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren ergehen (BGH NJW 2011, 1292; BGH SVR 2011, 156; BGH NJW 2007, 3721; BGH NJW-RR 2005, 1015; BGH MDR 2005, 227; OLG Hamm NZBau 2005, 696; je m.w.N.).
  • BGH, 24.06.2004 - VII ZB 34/03

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens in der Hauptsache

  • BGH, 10.03.2005 - VII ZB 1/04

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach Antragsrücknahme

  • OLG Braunschweig, 13.03.2018 - 8 W 45/17

    Antrag zurückgenommen: Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren!

    Dies setzt allerdings im Ansatz voraus, dass eine Fristsetzung zur Klageerhebung nach § 494 a Abs. 1 ZPO aufgrund der Antragsrücknahme nicht möglich ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.07.2011 - 8 W 265/11 -, NJW-RR 2011, 1438).
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