Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.04.2014

Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 04.12.2013 - 2-13 S 94/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,37179
LG Frankfurt/Main, 04.12.2013 - 2-13 S 94/12 (https://dejure.org/2013,37179)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04.12.2013 - 2-13 S 94/12 (https://dejure.org/2013,37179)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04. Dezember 2013 - 2-13 S 94/12 (https://dejure.org/2013,37179)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,37179) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnungseigentümer dürfen nur einen Verwalter wählen, der über eine ausreichende Bonität verfügt; § 26 Abs. 1 WEG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtungsklage gegen die Wahl einer haftungsbeschränkten UG zur Wohnungseigentumsverwalterin - Erteilung einer anwaltlichen Prozessvollmacht durch den Verwalter; Hauptsacheerledigung durch die Wiederwahl der Verwalterin; Informationsverschaffungspflichten der ...

  • rechtsportal.de

    Anfechtungsklage gegen die Wahl einer haftungsbeschränkten UG zur Wohnungseigentumsverwalterin - Erteilung einer anwaltlichen Prozessvollmacht durch den Verwalter; Hauptsacheerledigung durch die Wiederwahl der Verwalterin; Informationsverschaffungspflichten der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwalter muss über hinreichende finanzielle Mittel verfügen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    WEG: Hausverwalter muss finanziell abgesichert sein

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwalterbestellung ohne vorherige Bonitätsprüfung kann anfechtbar sein! (IMR 2014, 294)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1042
  • NZM 2014, 439
  • NZG 2014, 826
  • WuM 2014, 428
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.02.2011 - V ZR 136/10

    Wohnungseigentumsverfahren: "Demnächst" erfolgte Zustellung einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 04.12.2013 - 13 S 94/12
    Verzögerungen im gerichtlichen Geschäftsbetrieb gehen nicht zu seinen Lasten (vgl. BGH NZM 2011, 752 m. w. N.).

    Warten die Kläger die Entscheidung des Gerichtes, an wen zugestellt wird und gegebenenfalls die Benennung eines Ersatzzustellungsbevollmächtigten ab, verzögern sie den Rechtsstreit daher nicht vorwerfbar (vgl. BGH NZM 2011, 752 Rn 7).

  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 170/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Ausschluss des Verwalters als

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 04.12.2013 - 13 S 94/12
    Allein der Umstand, dass Gegenstand des Verfahrens die Beschlussfassung der Wohnungserbbauberechtigten über die Bestellung des Verwalters ist und der Streitgegenstand somit dessen Rechtsstellung betrifft, begründet für sich genommen nicht die konkrete Gefahr, der Verwalter werde die Wohnungserbbauberechtigten über das anhängige Verfahren nicht sachgerecht unterrichten (BGH NJW 2012, 2040 Rn 9).
  • BGH, 13.05.2011 - V ZR 202/10

    Wohnungseigentum: Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage nach

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 04.12.2013 - 13 S 94/12
    6 Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage fehlt nur dann, wenn der Beschluss nach seiner Ausführung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann und eine Ungültigerklärung auch sonst keine Auswirkungen mehr haben kann (BGH NJW 2011, 2660 Rn. 10).
  • BGH, 05.07.2013 - V ZR 241/12

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Verwalterbefugnis zur

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 04.12.2013 - 13 S 94/12
    Denn die gewählte Verwalterin konnte aufgrund ihrer gesetzlichen Vertretungsbefugnis gem. § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG - wie der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich entschieden hat - einen Rechtsanwalt mit der Vertretung zur Abwehr einer Beschlussanfechtungsklage beauftragen (BGH NZM 2013, 653).
  • LG Frankfurt/Main, 15.03.2018 - 13 S 184/16

    Ein Beschluss den Winterdienst anstatt von Fremdfirmen durch die Einstellung von

    Ein derartiger Fall liegt insbesondere dann vor, wenn die Wohnungseigentümer ihre Entscheidung auf der Basis einer unzureichenden Tatsachengrundlage treffen (vgl. Kammer ZMR 2017, 579; NZM 2014, 439; jew. mwN).
  • LG Frankfurt/Main, 15.03.2018 - 13 S 6/16

    Bei Sanierungsvorhaben müssen Eigentümer regelmäßig vorab informiert werden

    Ein derartiger Fall liegt insbesondere dann vor, wenn die Wohnungseigentümer ihre Entscheidung auf der Basis einer unzureichenden Tatsachengrundlage treffen (vgl. Kammer ZMR 2017, 579; NZM 2014, 439; jew. mwN).
  • BGH, 06.02.2018 - VIII ZR 273/17

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig mangels Erreichens des

    Dies ist der dreieinhalbfache Jahresbetrag der Nettomiete, der nach der ständigen Rechtsprechung des Senats anzusetzen ist, wenn die Parteien um das Bestehen eines Mietverhältnisses streiten und es sich um ein Mietverhältnis von unbestimmter Dauer handelt (Senatsbeschlüsse vom 17. Januar 2017 - VIII ZR 178/16, WuM 2017, 162 Rn. 3 sowie vom 29. April 2014 - VIII ZR 365/13, WuM 2014, 428 Rn. 2 [betreffend ein lebenslanges Nutzungsrecht]; jeweils mwN).
  • LG Frankfurt/Main, 30.11.2017 - 13 S 135/15

    Für eine (Fortsetzungs-) Feststellungsklage des Verwalters auf Ungültigkeit des

    Wie die Parteien zutreffend erkannt haben, entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass nach Ablauf des Bestellungszeitraums das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtungsklage des Verwalters gegen den Abberufungsbeschluss entfällt, da nach Ablauf des Bestellungszeitraums der Verwalter sein Amt nicht mehr ausüben kann (vgl. nur LG Frankfurt ZMR 2016, 979; LG Dortmund ZWE 2017, 4222; vgl. Kammer NZM 2014, 439; BGH NJW 2014, 1447 [BGH 21.02.2014 - V ZR 164/13] ).
  • LG München I, 22.09.2022 - 36 S 613/22

    Keine "unbillige Benachteiligung" bei Genehmigung einer Gabionenwand als

    Das Rechtsschutzbedürfnis geht - mit der Folge nachträglicher Unzulässigkeit der Anfechtungsklage - nur dann verloren, wenn sicher feststeht, dass Ansprüche des Klägers auf Folgenbeseitigung, Freistellung oder Schadensersatz und damit Auswirkungen auf Folgeprozesse infolge der möglichen Bindungswirkung einer Entscheidung über die Anfechtungsklage nicht bestehen (BGH ZWE 2012, 334 (335); NZM 2011, 551; LG Berlin ZMR 2017, 498; LG Frankfurt a. M. NJW 2015, 1767; ZMR 2015, 959; ZMR 2014, 305; LG München I ZMR 2012, 579; ZWE 2011, 280 (281); LG Hamburg ZMR 2012, 388; LG Köln ZWE 2012, 230; Bonifacio ZMR 2010, 163 (166)); vgl. auch LG Düsseldorf ZMR 2016, 389 (390): kein Rechtsschutzbedürfnis, wenn ein Erfolg der Anfechtungsklage den Wohnungseigentümern oder der Gemeinschaft keinerlei Nutzen bringen kann).
  • LG Frankfurt/Main, 17.12.2015 - 13 S 222/13

    Verkündet am: 17.12.2015

    Dass das Amtsgericht sich dagegen entschieden hat die Klage an den Verwalter zuzustellen, sondern an die einzelnen Wohnungseigentümer genügt insoweit nicht (vgl. Kammer WuM 2014, 428 [BGH 29.04.2014 - VIII ZR 365/13] ).
  • AG Mülheim/Ruhr, 10.01.2023 - 27 C 1086/21

    Empfehlung ist keine Vorgabe: Beschluss über Genehmigung einer Wallbox zur

    ein Beschluss ist daher anfechtbar, wenn die Wohnungseigentümer ihre Entscheidung auf der Basis einer unzureichenden Tatsachengrundlage treffen (Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 18 Rn. 42 mit Hinweisen auf BGH NJW 2018, 1749 Rn. 14; 2015, 3651 Rn. 46; LG Frankfurt a. M. ZWE 2018, 274 Rn. 9; ZMR 2017, 579; NZM 2014, 439).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 29.04.2014 - VIII ZR 365/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,12366
BGH, 29.04.2014 - VIII ZR 365/13 (https://dejure.org/2014,12366)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2014 - VIII ZR 365/13 (https://dejure.org/2014,12366)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2014 - VIII ZR 365/13 (https://dejure.org/2014,12366)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,12366) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2014, 428
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.02.2018 - VIII ZR 273/17

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig mangels Erreichens des

    Dies ist der dreieinhalbfache Jahresbetrag der Nettomiete, der nach der ständigen Rechtsprechung des Senats anzusetzen ist, wenn die Parteien um das Bestehen eines Mietverhältnisses streiten und es sich um ein Mietverhältnis von unbestimmter Dauer handelt (Senatsbeschlüsse vom 17. Januar 2017 - VIII ZR 178/16, WuM 2017, 162 Rn. 3 sowie vom 29. April 2014 - VIII ZR 365/13, WuM 2014, 428 Rn. 2 [betreffend ein lebenslanges Nutzungsrecht]; jeweils mwN).
  • LG Frankfurt/Main, 17.12.2015 - 13 S 222/13

    Verkündet am: 17.12.2015

    Dass das Amtsgericht sich dagegen entschieden hat die Klage an den Verwalter zuzustellen, sondern an die einzelnen Wohnungseigentümer genügt insoweit nicht (vgl. Kammer WuM 2014, 428 [BGH 29.04.2014 - VIII ZR 365/13] ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht