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   OLG Köln, 25.04.1996 - 16 Wx 50/96   

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https://dejure.org/1996,2387
OLG Köln, 25.04.1996 - 16 Wx 50/96 (https://dejure.org/1996,2387)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.04.1996 - 16 Wx 50/96 (https://dejure.org/1996,2387)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. April 1996 - 16 Wx 50/96 (https://dejure.org/1996,2387)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 43 ABs. 1 Nr. 4, § 23 Abs. 4 S. 2
    Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wahrung der Frist zur Anfechtung von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung durch vorsorgliche Anfechtung und Konkretisierung erst nach Ablauf der Frist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1481
  • ZMR 1996, 577
  • WuM 1996, 499
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 05.07.1994 - 3 W 85/94
    Auszug aus OLG Köln, 25.04.1996 - 16 Wx 50/96
    Die für die Beschlußanfechtung gesetzte Antragsfrist dient als Ausschußfrist der Rechtssicherheit, sie kann diese Aufgabe nur erfüllen, wenn aufgrund des Antrags innerhalb der Frist feststeht, welche Beschlüsse im einzelnen angefochten werden sollen (OLG Celle OLGZ 1989, 183 ff.; OLG Zweibrücken NJW-RR 1995, 397, 398).

    Nur diese Auffassung trägt dem Schutzbedürfnis der übrigen Wohnungseigentümer hinreichend Rechnung; denn diese haben ein berechtigtes Interesse daran zu wissen, welche Beschlüsse bestandskräftig geworden sind und welche nicht (OLG Celle OLGZ 1989, 183, 184; OLG Zweibrücken NJW-RR 1995, 397, 398).

    Für die Auslegung des Verfahrensantrags der Antragsteller sind die allgemein zu § 133 BGB entwickelten Grundsätze zu beachten; abzustellen ist auf den objektiven Erklärungswert, für den in erster Linie der Wortlaut nach dem allgemeinen Sprachgebrauch maßgebend ist (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 1995, 397, 398).

  • OLG Celle, 19.01.1989 - 4 W 164/88

    Sofortige Beschwerde gegen Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft; Fehlen

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.1996 - 16 Wx 50/96
    Die für die Beschlußanfechtung gesetzte Antragsfrist dient als Ausschußfrist der Rechtssicherheit, sie kann diese Aufgabe nur erfüllen, wenn aufgrund des Antrags innerhalb der Frist feststeht, welche Beschlüsse im einzelnen angefochten werden sollen (OLG Celle OLGZ 1989, 183 ff.; OLG Zweibrücken NJW-RR 1995, 397, 398).

    Nur diese Auffassung trägt dem Schutzbedürfnis der übrigen Wohnungseigentümer hinreichend Rechnung; denn diese haben ein berechtigtes Interesse daran zu wissen, welche Beschlüsse bestandskräftig geworden sind und welche nicht (OLG Celle OLGZ 1989, 183, 184; OLG Zweibrücken NJW-RR 1995, 397, 398).

  • BayObLG, 28.04.1975 - BReg. 2 Z 22/75
    Auszug aus OLG Köln, 25.04.1996 - 16 Wx 50/96
    Das Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist auch in Wohnungseigentumssachen nicht an die Sachanträge der Beteiligten gebunden; sofern ein Verfahrensantrag vorliegt, hat es den wirklichen Willen des Antragstellers zu erforschen und ohne Bindung an den Wortlaut der Willenserklärung nach pflichtgemäßem Ermessen eine sachgerechte Entscheidung zu finden (vgl. BayObLGZ 1974, 172, 174; 1975, 161, 164).
  • BayObLG, 18.04.1974 - BReg. 2 Z 8/74
    Auszug aus OLG Köln, 25.04.1996 - 16 Wx 50/96
    Das Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist auch in Wohnungseigentumssachen nicht an die Sachanträge der Beteiligten gebunden; sofern ein Verfahrensantrag vorliegt, hat es den wirklichen Willen des Antragstellers zu erforschen und ohne Bindung an den Wortlaut der Willenserklärung nach pflichtgemäßem Ermessen eine sachgerechte Entscheidung zu finden (vgl. BayObLGZ 1974, 172, 174; 1975, 161, 164).
  • OLG Köln, 02.02.1998 - 16 Wx 337/97

    Antragauslegung bei der Anfechtung von Beschlüssen der

    Dieser Grundsatz gilt auch im Recht des Wohnungseigentumsverfahrens, erfährt hier freilich eine Einschränkung im Verfahren der Beschlußanfechtung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG (vgl. BayObLGZ 74, 172, 174; OLG Zweibrücken, NJW-RR 95, 397; OLG Köln vom 25.4.1996, 16 Wx 50/96= WuM 96, 499).

    Deshalb müssen diejenigen Beschlüsse, die gerichtlich überprüft werden sollen, nach Inhalt oder Tagesordnungspunkt (TOP) konkret bezeichnet werden (OLG Zweibrücken, NJW-RR 95, 397; OLG Köln, WuM 96, 499).

    Hierbei ist, da es sich bei dem Rechtsschutzgesuch um eine empfangsbedürftige Erklärung handelt, auf den objektiven Erklärungswert abzustellen (OLG Zweibrücken, NJW-RR 95, 397 ; OLG Köln, WuM 96, 499, 500).

  • LG Frankfurt/Oder, 15.12.2009 - 6a S 41/09

    Wohnungseigentumssache: Wahrung der Anfechtungsfrist bei verzögerter Zustellung

    Aus seinem Schriftsatz musste der Inhalt klar erkennen lassen, inwieweit ein Beschluss inhaltlich angefochten werden sollte (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 1995, 398; OLG Köln NJW-RR 1996, 1481; Abramenko in: Riecke/Schmidt, WEG, 2. Aufl. § 46 Rn. 12).
  • OLG Köln, 23.07.2004 - 16 Wx 153/04

    Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung

    Anerkannt ist zwar, dass die für ungültig zu erklärenden Eigentümerbeschlüsse innerhalb der Frist des § 23 Abs. 4 WEG so bestimmt bezeichnet werden müssen, dass sich unter Berücksichtigung aller erkennbaren Umstände ersehen lässt, welcher Beschluss angefochten wird und es zur Fristwahrung nicht ausreicht, wenn die Ungültigerklärung von nicht näher bezeichneten Beschlüssen einer bestimmten Eigentümerversammlung beantragt und die genaue Bezeichnung der angefochtenen Beschlüsse erst nach Ablauf der Ausschlussfrist vorgenommen wird (vgl. Senatsbeschluss vom 25.04.1996 - 16 Wx 50/96 -, WuM 1996, 499 f. = ZMR 1996, 576 f.).
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