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   OLG Düsseldorf, 09.12.2015 - VI-Kart 1/15 (V)   

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OLG Düsseldorf, 09.12.2015 - VI-Kart 1/15 (V) (https://dejure.org/2015,40866)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.12.2015 - VI-Kart 1/15 (V) (https://dejure.org/2015,40866)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Dezember 2015 - VI-Kart 1/15 (V) (https://dejure.org/2015,40866)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit des Erlasses einstweiliger Anordnung durch das Bundeskartellamt im Zuge der Untersagung eines Zusammenschlusses auf dem Lebensmittelmarkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Vollzugsverbot in der deutschen Fusionskontrolle auch für Vorbereitungshandlungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuW 2016, 81
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 19.06.2007 - 1 BvR 1290/05

    Verletzung des Art 103 Abs 2 GG in seiner Ausprägung als besonderes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2015 - Kart 1/15
    Dabei reicht es aus, wenn sich dies im Wege der Auslegung der einschlägigen Bestimmungen mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln feststellen lässt (BVerfGE 102, 254, 337; BVerfG NVwZ 2007, 1172ff. juris : Rn. 30).

    Insoweit enthält Art. 103 Abs. 2 GG einen strengeren Gesetzesvorbehalt, der es der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt verwehrt, die normativen Voraussetzungen einer Bestrafung oder einer Verhängung einer Geldbuße festzulegen (BVerG NVwZ 2007, 1172 ff., juris: Rn. 60 f.).

  • BVerfG, 20.08.2015 - 1 BvR 980/15

    Kein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG bei Erstreckung der bußgeldrechtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2015 - Kart 1/15
    Der aus der Sicht des Bürgers zu bestimmende mögliche Wortsinn markiert insoweit die äußere Grenze der zulässigen richterlichen Interpretation (BVerfG ZIP 2015, 1821, juris Rn. 11 zu Art. 103 Abs. 2 GG).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2007 - 2 Kart 10/05

    Begriff des Kontrollerwerbs i.S. von § 37 Abs. 1 Nr. 2 GWB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2015 - Kart 1/15
    Nach einer Ansicht verstößt ein teilweiser Vollzug des Zusammenschlussvorhabens nur dann gegen das Vollzugsverbot, wenn die Beteiligten zwar noch nicht das Vorhaben in seiner Gesamtheit (also entsprechend dem gefassten Plan) realisiert haben, die vorgenommenen Rechtsakte aber bereits für sich betrachtet einen Zusammenschlusstatbestand erfüllen (OLG Düsseldorf Urteil v. 11.10.2007, Az. VI-2 Kart 10/05 OWi; OLG Frankfurt WuW/E DE-R 4864, juris: Rn. 79; Thomas in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., § 41 Rn. 24; Riesenkampff/Lehr in Loewenheim/Meessen/Riesenkampff, aaO.,§ 41 Rn. 3; Mäger in MünchKomm, aaO., § 41 Rn. 10; Kuhn in FK, aaO., § 41 Rn. 11; Bechtold, aaO., § 41 Rn. 5).
  • BGH, 08.05.2001 - KVR 12/99

    Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch Moksel und Südfleisch untersagt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2015 - Kart 1/15
    Die auf § 32 a GWB gestützten einstweiligen Anordnungen und die nach § 60 Nr. 1 GWB getroffenen Untersagungen bilden zwei verschiedene Streitgegenstände (vgl. BGHZ 147, 325, juris Rn. 17 - Ost-Fleisch ), so dass das Amt allein schon deshalb mit der Hälfte der Kosten zu belasten war.
  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2015 - Kart 1/15
    Dabei reicht es aus, wenn sich dies im Wege der Auslegung der einschlägigen Bestimmungen mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln feststellen lässt (BVerfGE 102, 254, 337; BVerfG NVwZ 2007, 1172ff. juris : Rn. 30).
  • BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97

    Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2015 - Kart 1/15
    Auch Gegenvorstellungen, Erinnerungen an die Erledigung eines Antrags, Beschwerden und Dienstaufsichtsbeschwerden zählen hierzu (vgl. nur BGHZ 123, 1, 7 f; BGHZ 137, 11, 23).
  • BGH, 03.06.1993 - III ZR 104/92

    Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines verspäteten Zwischenbescheides gemäß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2015 - Kart 1/15
    Auch Gegenvorstellungen, Erinnerungen an die Erledigung eines Antrags, Beschwerden und Dienstaufsichtsbeschwerden zählen hierzu (vgl. nur BGHZ 123, 1, 7 f; BGHZ 137, 11, 23).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 39.12

    Ausgestaltung, normative; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2015 - Kart 1/15
    Offensichtlich aussichtslos ist eine Staatshaftungsklage jedoch, wenn der geltend gemachte Anspruch unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt besteht und dies sich ohne eine ins Einzelne gehende Würdigung aufdrängt (BVerwG Urt. v. 20.06.2013, Az. 8 C 39/12, juris Rn. 41 m.w.Nachw.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2003 - 13 A 4859/00

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach Erledigung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2015 - Kart 1/15
    Ein Feststellungsinteresse im Hinblick auf einen beabsichtigten Amtshaftungsprozess erfordert substantielle Ausführungen zu dem behaupteten Schaden und zur Schadenshöhe (Kopp/Schenke, VwGO, 18 Aufl., § 113 Rn. 136; OVG Münster NVwZ-RR 2003, 696 Juris: Rn. 16).
  • BGH, 09.07.2002 - KVR 1/01

    Zur Kooperation auf dem Stellenanzeigenmarkt - Kooperation zwischen Süddeutscher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2015 - Kart 1/15
    Für das nach § 71 Abs. 2 Satz 2 GWB erforderliche Feststellungsinteresse genügt grundsätzlich jedes nach Lage des Falles anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art (BGH WuW/E DE-R 2905, Rn. 6 - Phonak/GN Resound ; BGHZ 151, 260, juris Rn. 24 - Stellenmarkt für Deutschland ).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2016 - Kart 3/16

    Übernahme Kaiser's durch Edeka: Beschwerde gegen Ministererlaubnis

    Das Informationsrecht sorgt dafür, dass jeder Beteiligte den Verfahrensstoff so übersieht, dass er seine Rechte und Interessen nach eigenem Urteil wahrnehmen kann (Senat, NZKart, 2016, 30 = WuW 2016, 81).
  • OLG Düsseldorf, 26.10.2016 - Kart 5/15

    Befugnisse des Bundeskartellamts im Fusionskontrollverfahren

    Die einstweilige Anordnung war Gegenstand eines Beschwerdeverfahrens, das bei dem Senat unter dem Aktenzeichen VI-Kart 1/15 (V) geführt und mit Beschluss vom 9. Dezember 2015, veröffentlicht in BeckRS 2016, 02947 = NZKart 2016, 30 ( Vollzugsverbot I ), abgeschlossen worden ist.

    Mit dem Vollzugsverbot soll die präventive Fusionskontrolle abgesichert werden; sein Ziel ist die Vermeidung eines auch nur zeitweiligen Entstehens der mit § 36 GWB unvereinbaren Marktstrukturen sowie der mit ihrer Auflösung verbundenen Schwierigkeiten (Senat, Beschluss v. 9. Dezember 2015 - VI-Kart 1/15 (V) , BeckRS 2016, 02947 = NZKart 2016, 30 [35], Rz. 81 bei juris - Vollzugsverbot I ; vgl. auch BGH, a.a.O., Rz. 11 m.w.N.).

    Insbesondere in den Blick zu nehmen ist freilich, dass - wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. Beschluss v. 9. Dezember 2015 - VI-Kart 1/15 (V) , BeckRS 2016, 02947, Rzn. 69-71 bei juris - Vollzugsverbot I ) - aus einem (drohenden) Verstoß gegen das Vollzugsverbot des § 41 Abs. 1 GWB ein Anordnungsanspruch folgt, der das Bundeskartellamt dazu ermächtigen kann, den beteiligten Unternehmen im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 60 Nr. 1 GWB i.V.m. § 40 Abs. 2 GWB bestimmte Vollzugshandlungen zu untersagen.

    Unter welchen Voraussetzungen von einem unter das Verbot des § 41 Abs. 1 GWB fallenden Vollzug eines Zusammenschlussvorhabens auszugehen ist, ist teilweise umstritten (vgl. die Nachweise zum Meinungsstand im Senatsbeschluss v. 9. Dezember 2015 - VI-Kart 1/15 (V) , BeckRS 2016, 02947 = NZKart 2016, 30 [34 f.], Rzn. 73 ff. bei juris - Vollzugsverbot I ).

    Solche faktischen Vollzugshandlungen sind auch dann untersagt, wenn sie bei isolierter Betrachtung selbst keinen Zusammenschlusstatbestand im Sinne von § 37 GWB verwirklichen (Senat, Beschlüsse v. 15. Dezember 2015 - VI-Kart 5/15 (V) , [GA 870 ff.], NZKart 2016, 38 [39], Rz. 21 bei juris - Vollzugsverbot II und vom 9. Dezember 2015 - VI-Kart 1/15 (V) , BeckRS 2016, 02947 = NZKart 2016, 30 [35 f.], Rzn. 79 ff. bei juris - Vollzugsverbot I ).

    Insbesondere ist das Normverständnis des Senats - entgegen der Beschwerde der F. - mit dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot (Art. 20 Abs. 3 GG) vereinbar (zu den insoweit bestehenden Anforderungen vgl. Senat, Beschluss vom 9. Dezember 2015 - VI-Kart 1/15 (V) , NZKart 2016, 30 [35], Rz. 82 bei juris - Vollzugsverbot I ).

    Der Senat hat bereits in seinen oben erwähnten (und den Beteiligten bekannten) Beschlüssen vom 9. Dezember 2015 - VI-Kart 1/15 (V) - ( Vollzugsverbot I ) bzw. - vorliegendes Verfahren - 15. Dezember 2015 ( Vollzugsverbot II ) entschieden, dass sowohl die Warenbelieferung der U. zu F. -Konditionen als auch die von F. zu Gunsten von U. übernommene Zentralregulierung im Sinne jeweils des "Rahmenvertrags" vom 1. Oktober 2014 gegen das gesetzliche Vollzugsverbot des § 41 Abs. 1 GWB verstoßen.

    Solche faktischen Vollzugshandlungen sind auch dann untersagt, wenn sie bei isolierter Betrachtung selbst keinen Zusammenschlusstatbestand im Sinne von § 37 GWB verwirklichen (Senatsbeschluss vom 9.12.2015, VI - Kart 1/15 (V)).

    Die in diesem Zusammenhang geäußerte Ansicht des Bundeskartellamtes, F. habe die ... Carve-out-Filialen trotz eines fehlenden Übernahmewillens zunächst miterwerben müssen, um sie nach dem Vollzug der Fusion schließen zu können (Seite 68 der Beschwerdeerwiderung im Verfahren VI - Kart 1/15 (V), auf die das Amt Bezug nimmt), ist nicht im Ansatz plausibel und mit der Vertragsfreiheit von fusionsbeteiligten Unternehmen unvereinbar.

    Das Bundeskartellamt nimmt an, dass F. und U. gemeinsam beschlossen haben, die ... Carve-out-Filialen ohne Rücksicht auf den Ausgang des Fusionskontrollverfahrens bereits jetzt zu schließen (vgl. Seite 64 der Beschwerdeerwiderung im Verfahren VI - Kart 1/15 (V), auf die das Amt verweist).

    Ein dahingehendes Normverständnis ist, wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluss v. 9. Dezember 2015 - VI-Kart 1/15 (V) , NZKart 2016, 30 [35 f.] [unter (2.3)] = Rzn. 79 ff. bei juris - Vollzugsverbot I ), insbesondere mit dem Wortlaut des § 41 Abs. 1 GWB, dem Sinn und Zweck des Vollzugsverbots und auch dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot nicht vereinbar.

  • BGH, 14.11.2017 - KVR 57/16

    EDEKA/Kaiser's Tengelmann - Fusionskontrolle: Befugnis des Bundeskartellamts zur

    Ob an eine einstweilige Anordnung nach § 60 Nr. 1 GWB entsprechenden Inhalts, die im Zeitraum bis zur endgültigen Entscheidung der Behörde über die Freigabe oder die Untersagung des Zusammenschlusses ergehen kann, höhere Anforderungen zu stellen sind (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Dezember 2015 - Kart 1/15 V, Juris-Rn. 88 ff.), bedarf an dieser Stelle keiner Entscheidung.
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2019 - Kart 7/16

    Bankenunabhängiges Bezahlverfahren für den Internethandel

    Dementsprechend kommt es auch nicht darauf an, ob das Bundeskartellamt im Hinblick auf seine Feststellungen zu einem Verstoß gegen § 19 Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 GWB das Recht der Beschwerdeführer auf rechtliches Gehör nach § 56 Abs. 1 GWB verletzt hat oder das rechtliche Gehör jedenfalls im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nachgeholt worden und ein etwaiger Verfahrensfehler damit gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG geheilt worden ist (Senat, Beschluss vom 09.12.2015, VI-Kart 1/15 (V), Rn. 53 ff. bei juris; Beschluss vom 11.02.2004, VI-Kart 4/03 (V), Rn. 37 ff. bei juris - TEAG ; Bechtold/Bosch, 9. Auflage 2018, § 56 GWB Rn. 9).
  • BGH, 14.02.2023 - KVZ 38/20

    Wasserpreise Gießen

    Diese Grundsätze gelten auch für das kartellverwaltungsrechtliche Verfahren (so bereits OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Dezember 2015 - VI-Kart 1/15 (V), juris Rn. 58 - Vollzugsverbot; Quellmalz in LMRKM, Kartellrecht, 4. Aufl., § 56 GWB Rn. 24; Vorster in Bacher/Hempel/Wagner-von Papp, BeckOK-KartR, 8. Ed. [1.4.2023], § 56 GWB Rn. 69; Engelsing in MünchKommWettbewR, 4. Aufl. § 56 GWB Rn. 63; strenger K. Schmidt in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 6. Aufl., § 56 GWB Rn. 27), das an die Anhörung des Betroffenen nach § 56 Abs. 1 keine formellen Anforderungen stellt (vgl. dazu die durch die 10. GWB-Novelle aus Klarstellungsgründen eingefügte Vorschrift des § 56 Abs. 1 Satz 3, BT-Drucks. 19/23492, S. 110).
  • BGH, 17.07.2018 - KVR 64/17

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Unterbindung

    OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.12.2015 - VI-Kart 1/15 (V) -.
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2020 - Kart 6/19
    Hiernach ist eine Heilung möglich, wenn die unterlassene Anhörung bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens nachgeholt wird (Senat WuW 2016, 81 ff. Rz. 58 bei juris; WuW/E OLG DE-R 1159, 1160 - BASF/NEPG).
  • OLG Frankfurt, 17.03.2020 - 11 W 5/16

    Gewinnabschöpfungsverfahren gegen ein Wasserversorgungsunternehmen gemäß §§ 34,

    (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.2.2004 - VI Kart 4/03; Beschluss vom 9.12.2015 - VI Kart 1/15).
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