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   BGH, 19.11.1991 - X ARZ 10/91   

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https://dejure.org/1991,1928
BGH, 19.11.1991 - X ARZ 10/91 (https://dejure.org/1991,1928)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1991 - X ARZ 10/91 (https://dejure.org/1991,1928)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1991 - X ARZ 10/91 (https://dejure.org/1991,1928)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Streitgenossen - Gemeinsamer Gerichtsstand - Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit - Gemeinschaftlicher Gegner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Nr. 3, §§ 59, 60
    Gerichtliche Bestimmung des gemeinsamen Gerichtsstands bei Streitgenossenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Zur Gerichtsstandsbestimmung bei Streitgenossen aus verschiedenen Gerichtsbezirken und unterschiedlichen Prozeßgegnern

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 981
  • MDR 1992, 709
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.05.1990 - I ARZ 186/90

    Streitgenossenschaft bei Inanspruchnahme der Kaufvertragsparteien durch den

    Auszug aus BGH, 19.11.1991 - X ARZ 10/91
    Bei den im allgemeinen für einen weiten Anwendungsbereich der §§ 59, 60 ZPO sprechenden prozeßökonomischen Überlegungen (vgl. BGH JZ 1990 S. 1036) hat hier die Sorge ausschlaggebendes Gewicht, daß die Verfolgung der Ansprüche in einem einheitlichen Rechtsstreit wegen der Vielzahl der Beteiligten und der möglichen Abweichung des Geschehensablaufs im einzelnen zu Unübersichtlichkeit und Verwirrung führt.
  • OLG Köln, 29.01.2020 - 8 AR 10/20
    Die Vorschriften der §§ 59, 60 ZPO, unter denen eine einheitliche Klage gegen mehrere Parteien zulässig ist, sind unter dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie weit auszulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 1990 - I ARZ 186/90, NJW-RR 1991, 381; Beschluss vom 19. November 1991 - X ARZ 10/91, NJW 1992, 981).

    Voraussetzung der genannten Vorschriften ist es, dass die "als Streitgenossen" in Anspruch genommenen Personen zumindest einem gemeinschaftlichen Gegner gegenüberstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 1991, aaO; OLG Köln, Beschluss vom 21. Februar 2012, aaO Rn. 3).

  • BayObLG, 28.10.2020 - 1 AR 79/20

    Voraussetzungen für die Bestimmung eines einheitlich zuständigen Gerichts

    "Als Streitgenossen" werden mehrere Beklagte dann in Anspruch genommen, wenn sie einem gemeinsamen Gegner (oder mehreren gemeinsamen Gegnern; vgl. dazu BayObLG, Beschluss vom 30. April 2019, 1 AR 30/19, juris Rn. 28 ff.) gegenüberstehen, nicht hingegen, wenn jeder von ihnen von jeweils einer anderen Person belangt wird (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. November 1991, X ARZ 10/91, NJW 1992, 981 [juris Rn. 2]; BayObLG, Beschluss vom 3. Dezember 2019, 1 AR 112/19, juris Rn. 16 f.).

    Eine bloß sachliche Ähnlichkeit des Geschehensablaufs oder eine Übereinstimmung in solchen Tatbestandselementen, die den wirtschaftlichen Hintergrund betreffen, reicht jedenfalls nicht, um Streitgenossenschaft im Sinne von § 60 ZPO zu begründen (vgl. BGH, NJW 1992, 981/982 [juris Rn. 2]; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Mai 2015, I-32 SA 13/15, ZIP 2015, 2247 [juris Rn. 14 f.]; OLG Düsseldorf, Urt. v. 3. September 2010, 17 U 169/09, NJW-RR 2011, 572 [juris Rn. 60]; OLG Dresden, Beschluss vom 6. Mai 2002, 1 AR 23/02, juris Rn. 10 f.; KG, Beschluss vom 27. Juni 2000, 28 AR 171/99, MDR 2000, 1394 [juris Rn. 2]; Althammer in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, §§ 59, 60 Rn. 7; Schultes in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 60 Rn. 2; Weth in Musielak, ZPO, 17. Aufl. 2020, § 60 Rn. 7; Bendtsen in Saenger, ZPO, 8. Aufl. 2019, § 60 Rn. 10; ebenso: Bork in Stein/Jonas, ZPO, § 60 Rn. 2).

  • BAG, 25.04.1996 - 5 AS 1/96

    Gerichtsstandbestimmung bei Streit über das Vorliegen eines Betriebsübergangs

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, daß die "als Streitgenossen" in Anspruch genommenen Parteien zumindest einem gemeinschaftlichen Gegner gegenüberstehen (BGH Beschluß vom 19. November 1991 - X ARZ 10/91 - NJW 1992, 981, 982).
  • OLG Köln, 21.02.2012 - 8 AR 65/11

    Landgericht Köln ist zuständig für die Entscheidung über die Klage der Frau

    Die Vorschriften der §§ 59, 60 ZPO, unter denen eine einheitliche Klage gegen mehrere Parteien zulässig ist, sind unter dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie und der Zweckmäßigkeit der äußerlichen Verbindung mehrerer Prozesse weit auszulegen (vgl. BGH NJW-RR 1991, 381; NJW 1992, 981).

    genommenen Personen zumindest einem gemeinschaftlichen Gegner gegenüberstehen (vgl. BGH NJW 1992, 981).

  • OLG Braunschweig, 11.03.2020 - 9 W 5/20

    Antrag auf Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts; In einem finanzierten

    BGH, Beschl. v. 19.11.1991 - X ARZ 10/91 (Anschluss).

    Eine bloß sachliche Ähnlichkeit des Geschehensablaufs oder Übereinstimmung des wirtschaftlichen Hintergrundes ist jedoch nicht ausreichend (BGH, Beschluss vom 19. November 1991 - X ARZ 10/91, juris Rn. 2).

  • OVG Hamburg, 18.09.2019 - 1 E 18/18

    Klage zweier Bürger auf Einhaltung der Bahnbenutzungsregelungen am Flughafen

    Da die Voraussetzungen des § 60 ZPO im Übrigen weit auszulegen und im Interesse der Prozesswirtschaftlichkeit immer dann zu bejahen sind, wenn eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung zweckmäßig erscheint (vgl. BGH, Beschl. v. 3.5.2011, X ARZ 101/11, NJW-RR 2011, 1137, juris Rn. 18), und durch die Verbindung der Streitgegenstände auch keine Unübersichtlichkeit oder Verwirrung der Prozessführung droht (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 19.11.1991, X ARZ 10/91, NJW 1992, 981, juris Rn. 2), ist die Anwendung des § 60 ZPO vorliegend auch unter dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie sachgerecht.
  • OLG Dresden, 06.05.2002 - 1 AR 23/02

    Gerichtsstandbestimmung; Streitgenossen; Insolvenzanfechtung

    Zwar gilt § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht nur für die notwendige Streitgenossenschaft i.S.d. § 62 ZPO, sondern auch für die einfache gemäß §§ 59, 60 ZPO (BGH, NJW 1992, 981; 1998, 685 ; OLG Gelle, OLG-Report 2001, 97, 98; Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl. 2002, § 36 Rdnr. 14, m. w. N.).
  • OLG Oldenburg, 07.07.2016 - 1 Ws 333/16

    Beantragung der Festsetzung von Prozesskostenhilfevergütung für Adhäsionsklagen;

    Bei dieser Sachlage spricht für die Annahme nur einer Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinne schließlich auch, dass bei einer Geltendmachung der mit den Adhäsionsklagen verfolgten Ansprüche vor einem Zivilgericht eine Streitgenossenschaft im Sinne von § 60 ZPO zu bejahen wäre (vgl. Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 60 Rz. 7; BGH, Urteil v. 08.05.2014, IX ZR 219/13 , NJW 2014, 2126; der Beschluss des BGH v. 19.11.1991, X ARZ 10/91 , NJW 1992, 981, steht nicht entgegen, weil dort auch unterschiedliche Beteiligte auf der Beklagtenseite) und in einem solchen Fall gebührenrechtlich nur eine Angelegenheit anzunehmen ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss v. 18.12.2014, 2 Ws 74/14 , StraFo 2015, 86).
  • OLG Koblenz, 24.06.2008 - 4 SmA 22/08

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts: Schadenersatzklage wegen Verletzung

    Auch für eine solche einfache Streitgenossenschaft gilt § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, nicht nur für die notwendige Streitgenossenschaft im Sinne von § 62 ZPO (BGH, NJW 1992, 981 f.; st. Rspr. des Senates, vgl. etwa Beschl. v. 20.12.2006 - 4 SmA 46/06; OLG Celle, OLGR Celle 2001, 97 f.; OLG Dresden, OLGR Dresden 2003, 92 f.; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 36 ZPO Rn. 14 m.w.N.).
  • BayObLG, 26.04.2002 - 1Z AR 30/02

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Streitgenossenschaft -

    § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO setzt voraus, dass eine Streitgenossenschaft - in einer der Formen der §§ 59, 60 oder 62 ZPO - besteht (offen gelassen in BGH FamRZ 1986, 660 f.; vorausgesetzt aber in BGH NJW 1992, 981).
  • OLG Oldenburg, 07.07.2016 - 1 Ws 335/16

    Beantragung der Festsetzung von Prozesskostenhilfevergütung für Adhäsionsklagen;

  • OLG Celle, 23.11.2000 - 4 AR 55/00

    Zuständigkeitsbestimmung im selbständigen Beweisverfahren bei einfacher

  • BayObLG, 02.02.2004 - 1Z AR 2/04

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung bei Rechtsstreit gegen den Vertragspartner

  • BayObLG, 25.03.1997 - 1Z AR 2/97

    Zuständigkeitsstreit bei Streitgenossenschaft einer italienischer Gesellschaft -

  • BayObLG, 17.11.2003 - 1Z AR 125/03

    Voraussetzungen für Gerichtsstandsbestimmung im negativen Kompetenzkonflikt -

  • BayObLG, 03.03.1998 - 1Z AR 9/98

    Zuständiges Gericht bei Verfahren gegen die Architekten die mit Planung

  • OLG Köln, 10.01.2023 - 8 AR 24/22

    Bestimmung des gemeinsam örtlich zuständigen Gerichts im Streitgenossenprozess;

  • BayObLG, 12.03.1997 - 1Z AR 100/96

    Örtliche Zuständigkeit für selbständiges Beweisverfahren gegen mehrere

  • BayObLG, 10.06.2005 - 1Z AR 110/05

    Verfahrensrecht - Zuständiges Gericht bei bundesweiter ARGE?

  • OLG Frankfurt, 23.02.2023 - 11 UH 3/23

    Keine Gerichtsstandsbestimmung für Klage gegen mehrere Autohändler wegen

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