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   BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11   

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https://dejure.org/2011,5289
BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11 (https://dejure.org/2011,5289)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2011 - X ARZ 109/11 (https://dejure.org/2011,5289)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - X ARZ 109/11 (https://dejure.org/2011,5289)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 ZPO, § 281 Abs 2 ZPO
    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei fehlendem Vortrag zum Erfüllungsort oder Wohnsitz des Beklagten

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verweisungsbeschluss wird nicht automatisch unwirksam im Falle des Nichtbefassens mit der Frage der örtlichen Zuständigkeit durch das verweisende Gericht; Wirksamkeit eines Verweisungsbeschlusses im Falle des Nichtbefassens mit der Frage der örtlichen Zuständigkeit durch ...

  • rewis.io

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei fehlendem Vortrag zum Erfüllungsort oder Wohnsitz des Beklagten

  • ra.de
  • rewis.io

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei fehlendem Vortrag zum Erfüllungsort oder Wohnsitz des Beklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 281 Abs. 2
    Verweisungsbeschluss wird nicht automatisch unwirksam im Falle des Nichtbefassens mit der Frage der örtlichen Zuständigkeit durch das verweisende Gericht; Wirksamkeit eines Verweisungsbeschlusses im Falle des Nichtbefassens mit der Frage der örtlichen Zuständigkeit durch ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verweisungsbeschluss und örtliche Zuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verweisungsbeschluss des vielleicht doch zuständigen Gerichts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1364
  • MDR 2011, 1254
 
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Wird zitiert von ... (140)

  • BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses

    Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses entfällt nicht schon dann, wenn das Gericht eine seine örtliche Zuständigkeit begründende Norm, auf die sich der Kläger nicht berufen hat, übersieht (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 17. Mai 2011, X ARZ 109/11, NJW-RR 2011, 1364).

    Es möchte das Landgericht Lüneburg für zuständig erklären, sieht sich hieran jedoch durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. Mai 2011 (X ARZ 109/11, NJW-RR 2011, 1364) und den Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 27. Juli 2010 (1 AR 25/10, juris) gehindert.

    Willkür liegt nur vor, wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12, NJW-RR 2013, 764 Rn. 7; Beschluss vom 17. Mai 2011 - X ARZ 109/11, NJW-RR 2011, 1364 Rn. 9).

    Er hat dies im damaligen Streitfall damit begründet, dass eine Befassung mit diesem Gerichtsstand sich nach den Umständen, insbesondere da die Parteien die Frage des Erfüllungsorts nicht thematisiert hatten, nicht derart aufgedrängt habe, dass die getroffene Verweisungsentscheidung als schlechterdings nicht auf der Grundlage von § 281 ZPO ergangen angesehen werden könne (BGH, NJW-RR 2011, 1364 Rn. 12).

  • OLG Hamm, 07.12.2018 - 32 SA 58/18

    Streitwert einer Klage auf Zustimmung zur Löschung einer Grunddienstbarkeit

    Hierfür genügt allerdings nicht, dass der Beschluss inhaltlich unrichtig oder fehlerhaft ist (BGH, Beschluss vom 09.06.2015 - X ARZ 115/15 - juris, Rn. 9; Beschluss vom 17.05.2011 - X ARZ 109/11 - juris, Rn. 12; Senat, Beschluss vom 29.07.2011 - 32 SA 57/11 - juris, Rn. 19; stRspr).

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn das verweisende Gericht eine seine Zuständigkeit begründende Norm nicht zur Kenntnis genommen oder sich ohne weiteres darüber hinweggesetzt hat (BGH, Beschluss vom 17.05.2011, a.a.O., Rn. 12; BGH, Beschluss vom 10.09.2002 - X ARZ 217/02 - juris, Rn. 14 ff; Senat, Beschluss vom 21.01.2016 - 32 SA 69/15 - juris; Schultzky , in: Zöller, a.a.O., § 281, Rn. 17 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 26.10.2018 - 32 SA 46/18

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Klage eines vom sog.

    Willkür liegt nur vor, wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist ( BGH , Beschl. v. 15.05.2011 - X AZR 109/11 - NJW-RR 2011, 1364, 1365, Rn. 9; Beschl. v. 19.02.2013 - X ARZ 507/12 - NJW-RR 2013, 764, 765, Rn. 7; Beschl. v. 09.06.2015 - X ARZ 115/15 - NJW-RR 2015, 1016, Rn. 9; stRspr).
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