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   BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02   

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https://dejure.org/2002,248
BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02 (https://dejure.org/2002,248)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2002 - X ARZ 110/02 (https://dejure.org/2002,248)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2002 - X ARZ 110/02 (https://dejure.org/2002,248)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1498
  • MDR 2002, 1450
  • NJ 2003, 36
  • FamRZ 2003, 88
  • Rpfleger 2002, 629
  • JR 2003, 288
 
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Wird zitiert von ... (110)

  • LG Düsseldorf, 26.02.2021 - 38 O 19/21

    Zum fliegenden Gerichtsstand im Wettbewerbsrecht

    Selbst wenn man - hinausgehend über die sich aus §§ 31 BVerfGG, 322, 563 Abs. 2 ZPO ergebenden Bindungen an Urteile anderer Gerichte und dem sich aus den Rechtswerten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes ergebenden Gebot, grundsätzlich an einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung festzuhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 1982 - GSZ 1/82, NJW 1983, 228 [unter II 1 b]) - eine dem deutschen Recht an sich fremde (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2002 - X ARZ 110/02 [unter III 2]) Präjudizienbindung von Instanzgerichten annehmen wollte, griffe diese nicht ein.
  • BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Insolvenzgericht; Prüfung der

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluss jedoch dann keine Bindungswirkung zu, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder weil er jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (BGHZ 71, 69, 72 f.; Sen.Beschl. v. 09.07.2002 - X ARZ 110/02, NJW-RR 2002, 1498).
  • OLG Hamm, 19.02.2016 - 32 Sa 1/16

    Gerichtsstandbestimmung; Zweigniederlassung; Schadenaußenstelle;

    Erforderlich sind in der Gesamtbetrachtung Umstände, die über das bloße Übersehen oder Verkennen einer Zuständigkeitsnorm hinausgehen und die Verweisung als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar erscheinen lassen (st. Rspr., z. B. BGH, a.a.O.; BGH, Beschluss vom 09.07.2002 - X ARZ 110/02 -, Rn. 8, juris).
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