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   BGH, 16.12.2003 - X ARZ 117/03   

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https://dejure.org/2003,12328
BGH, 16.12.2003 - X ARZ 117/03 (https://dejure.org/2003,12328)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2003 - X ARZ 117/03 (https://dejure.org/2003,12328)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2003 - X ARZ 117/03 (https://dejure.org/2003,12328)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.11.2003 - X ARZ 91/03

    Gebührenforderungen von Rechtsanwälten können in der Regel nicht am Gericht des

    Auszug aus BGH, 16.12.2003 - X ARZ 117/03
    Wie der Senat nach der Vorlageentscheidung mit Beschluß vom 11. November 2003 (X ARZ 91/03, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) bereits entschieden hat, können Gebührenforderungen von Rechtsanwälten in der Regel nicht gemäß § 29 ZPO am Gericht des Kanzleisitzes geltend gemacht werden.
  • BGH, 14.02.1962 - IV ZR 192/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.12.2003 - X ARZ 117/03
    Denn wenn auch der Wohnsitz einer Person nach § 7 Abs. 2 BGB gleichzeitig an mehreren Orten bestehen kann, so setzen doch mehrere Wohnsitze voraus, daß der Schwerpunkt der Lebensverhältnisse sich gleichermaßen an zwei (oder mehr) Orten befindet (BGH, Urt. v. 14.2.1962 - IV ZR 192/61, LM Nr. 3 zu § 7 BGB; Schmitt in MünchKomm BGB, 4. Aufl., § 7 Rdn. 36).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2021 - 2 O 127/21

    Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss des

    Mehrere Wohnsitze i.S.d. § 7 Abs. 2 BGB setzen voraus, dass der Schwerpunkt der Lebensverhältnisse sich gleichermaßen an zwei (oder mehr) Orten befindet (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2003 - X ARZ 117/03 - juris Rn. 6; Spickhoff, a.a.O., § 7 BGB Rn. 42).
  • OLG Düsseldorf, 27.08.2009 - 3 Sa 1/09

    Bestimmung des für die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts maßgeblichen

    Fraglich kann sein, ob der ursprünglichen Wohnung der Erblasserin in Köln die Qualität eines (weiteren) Schwerpunktes der Lebensverhältnisse (vgl. dazu BGH X ARZ 117/03 vom 16.12.2003 bei Juris) der Erblasserin zukam.
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