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   BGH, 08.07.2003 - X ARZ 138/03   

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BGH, 08.07.2003 - X ARZ 138/03 (https://dejure.org/2003,956)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2003 - X ARZ 138/03 (https://dejure.org/2003,956)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2003 - X ARZ 138/03 (https://dejure.org/2003,956)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Rechtswegs durch den BGH; Zuständigkeitstreit zwischen Gerichten verschiedener Rechtswege; Bindungswirkung einer rechtskräftigen Entscheidung gem. § 17 a GVG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verweisungsbeschluß und Beschwerdemöglichkeit; Rechtliches Gehör bei Verweisungsbeschluß

  • Judicialis

    GVG § 17 a; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 17a; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
    Bindungswirkung einer Rechtswegverweisung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verweisung an anderes Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2990
  • MDR 2003, 1369
  • FamRZ 2003, 1461 (Ls.)
  • JR 2004, 289
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.11.2001 - X ARZ 266/01

    Bestimmung des zuständigen Gerichts in einem Kompetenzkonflikt zwischen Arbeits-

    Auszug aus BGH, 08.07.2003 - X ARZ 138/03
    Für Entscheidungen über die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs trifft § 17 a GVG eine eigenständige Regelung, die einen Streit zwischen Gerichten verschiedener Rechtswege von vornherein ausschließen soll (Sen.Beschl. v. 9.4.2002 - X ARZ 24/02, NJW 2002, 2474; v. 12.3.2002 - X ARZ 314/01, BGH-Report 2002, 749; v. 13.11.2001 - X ARZ 266/01, WM 2002, 406).

    Dem trägt § 36 ZPO Rechnung, der eine Bestimmung durch ein Obergericht oder eines Obersten Gerichtshof im Falle eines Streits zwischen Gerichten unterschiedlicher Rechtswege über die Zulässigkeit des Rechtswegs nicht vorsieht (Sen.Beschl. v. 13.11.2001 aaO; v. 12.3.2002 aaO).

    Im vorliegenden Fall kann wie bislang in der Rechtsprechung des Senats unentschieden bleiben, ob trotz des in § 17 a Abs. 4 GVG vorgesehenen Instanzenzuges ein rechtskräftiger Beschluß nach § 17 a Abs. 2 GVG ausnahmsweise das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, hinsichtlich des Rechtswegs nicht bindet (vgl. dazu Sen.Beschl. v. 13.11.2001 aaO; BAG, Beschl. v. 22.7.1998 - 5 AS 17/98, NZA 1998, 1190).

    Eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung ist in Anbetracht der durch § 17 a GVG selbst eröffneten Überprüfungsmöglichkeit allenfalls bei "extremen Verstößen" denkbar (Sen.Beschl. v. 13.11.2001 aaO; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 8.11.1994 - 9 AV 1.94, DVBl. 1995, 572), etwa wenn sich die Verweisungsentscheidung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen soweit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, daß sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist (BGHZ 144, 21, 25; BVerfG, Beschl. v. 26.8.1991 - 2 BvR 121/90, NJW 1992, 359, 361).

    Zwar ist ein solcher Ausspruch zu der sich aus § 17 a GVG ergebenden Rechtswegzuständigkeit möglich, wenn es innerhalb eines Verfahrens zu Zweifeln über die Bindungswirkung von rechtskräftigen Verweisungsbeschlüssen kommt und keines der in Frage kommenden Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten (Sen.Beschl. v. 26.7.2001 - X ARZ 69/01, NJW 2001, 3631) oder die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, daß der Rechtsstreit von diesem nicht prozeßordnungsgemäß gefördert werden wird, obwohl er gemäß § 17 b Abs. 1 GVG vor ihm anhängig ist (Sen.Beschl. v. 13.11.2001 - X ARZ 266/01, WM 2002, 406, 407).

  • BGH, 09.04.2002 - X ARZ 24/02

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei einem Zuständigkeitskonflikt zwischen

    Auszug aus BGH, 08.07.2003 - X ARZ 138/03
    Für Entscheidungen über die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs trifft § 17 a GVG eine eigenständige Regelung, die einen Streit zwischen Gerichten verschiedener Rechtswege von vornherein ausschließen soll (Sen.Beschl. v. 9.4.2002 - X ARZ 24/02, NJW 2002, 2474; v. 12.3.2002 - X ARZ 314/01, BGH-Report 2002, 749; v. 13.11.2001 - X ARZ 266/01, WM 2002, 406).

    Die Regelung in § 17 a Abs. 5 GVG bestätigt dies (Sen.Beschl. v. 9.4.2002 aaO).

    Angesichts dieser Rechtslage besteht die Bindungswirkung nach § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG auch bei gesetzwidrigen Verweisungen (BGHZ 144, 21, 24; Sen.Beschl. v. 9.4.2002 aaO).

  • BGH, 24.02.2000 - III ZB 33/99

    Bindungswirkung einer gesetzeswidrigen Rückverweisung

    Auszug aus BGH, 08.07.2003 - X ARZ 138/03
    Angesichts dieser Rechtslage besteht die Bindungswirkung nach § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG auch bei gesetzwidrigen Verweisungen (BGHZ 144, 21, 24; Sen.Beschl. v. 9.4.2002 aaO).

    Eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung ist in Anbetracht der durch § 17 a GVG selbst eröffneten Überprüfungsmöglichkeit allenfalls bei "extremen Verstößen" denkbar (Sen.Beschl. v. 13.11.2001 aaO; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 8.11.1994 - 9 AV 1.94, DVBl. 1995, 572), etwa wenn sich die Verweisungsentscheidung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen soweit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, daß sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist (BGHZ 144, 21, 25; BVerfG, Beschl. v. 26.8.1991 - 2 BvR 121/90, NJW 1992, 359, 361).

  • BGH, 12.03.2002 - X ARZ 314/01

    Bindungswirkung einer Verweisung

    Auszug aus BGH, 08.07.2003 - X ARZ 138/03
    Für Entscheidungen über die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs trifft § 17 a GVG eine eigenständige Regelung, die einen Streit zwischen Gerichten verschiedener Rechtswege von vornherein ausschließen soll (Sen.Beschl. v. 9.4.2002 - X ARZ 24/02, NJW 2002, 2474; v. 12.3.2002 - X ARZ 314/01, BGH-Report 2002, 749; v. 13.11.2001 - X ARZ 266/01, WM 2002, 406).

    Dem trägt § 36 ZPO Rechnung, der eine Bestimmung durch ein Obergericht oder eines Obersten Gerichtshof im Falle eines Streits zwischen Gerichten unterschiedlicher Rechtswege über die Zulässigkeit des Rechtswegs nicht vorsieht (Sen.Beschl. v. 13.11.2001 aaO; v. 12.3.2002 aaO).

  • BGH, 05.10.1982 - X ZB 4/82

    Bestimmung der Zuständigkeit der Spruchkörper des Beschwerdegerichts durch

    Auszug aus BGH, 08.07.2003 - X ARZ 138/03
    Hiervon kann jedoch allenfalls dann ausgegangen werden, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; vgl. auch Senat, BGHZ 85, 116, 118 f.; BFH, Beschl. v. 23.4.1991 - VII B 221/90, RPfl. 1992, 82).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BGH, 08.07.2003 - X ARZ 138/03
    Hiervon kann jedoch allenfalls dann ausgegangen werden, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; vgl. auch Senat, BGHZ 85, 116, 118 f.; BFH, Beschl. v. 23.4.1991 - VII B 221/90, RPfl. 1992, 82).
  • BVerwG, 08.11.1994 - 9 AV 1.94

    Verweisungsbeschluß - Bindungswirkung

    Auszug aus BGH, 08.07.2003 - X ARZ 138/03
    Eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung ist in Anbetracht der durch § 17 a GVG selbst eröffneten Überprüfungsmöglichkeit allenfalls bei "extremen Verstößen" denkbar (Sen.Beschl. v. 13.11.2001 aaO; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 8.11.1994 - 9 AV 1.94, DVBl. 1995, 572), etwa wenn sich die Verweisungsentscheidung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen soweit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, daß sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist (BGHZ 144, 21, 25; BVerfG, Beschl. v. 26.8.1991 - 2 BvR 121/90, NJW 1992, 359, 361).
  • BFH, 23.04.1991 - VII B 221/90
    Auszug aus BGH, 08.07.2003 - X ARZ 138/03
    Hiervon kann jedoch allenfalls dann ausgegangen werden, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; vgl. auch Senat, BGHZ 85, 116, 118 f.; BFH, Beschl. v. 23.4.1991 - VII B 221/90, RPfl. 1992, 82).
  • BGH, 26.07.2001 - X ARZ 69/01

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BGH, 08.07.2003 - X ARZ 138/03
    Zwar ist ein solcher Ausspruch zu der sich aus § 17 a GVG ergebenden Rechtswegzuständigkeit möglich, wenn es innerhalb eines Verfahrens zu Zweifeln über die Bindungswirkung von rechtskräftigen Verweisungsbeschlüssen kommt und keines der in Frage kommenden Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten (Sen.Beschl. v. 26.7.2001 - X ARZ 69/01, NJW 2001, 3631) oder die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, daß der Rechtsstreit von diesem nicht prozeßordnungsgemäß gefördert werden wird, obwohl er gemäß § 17 b Abs. 1 GVG vor ihm anhängig ist (Sen.Beschl. v. 13.11.2001 - X ARZ 266/01, WM 2002, 406, 407).
  • BVerfG, 26.08.1991 - 2 BvR 121/90

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Verurteilung eines ehemaligen Notars zu

    Auszug aus BGH, 08.07.2003 - X ARZ 138/03
    Eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung ist in Anbetracht der durch § 17 a GVG selbst eröffneten Überprüfungsmöglichkeit allenfalls bei "extremen Verstößen" denkbar (Sen.Beschl. v. 13.11.2001 aaO; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 8.11.1994 - 9 AV 1.94, DVBl. 1995, 572), etwa wenn sich die Verweisungsentscheidung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen soweit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, daß sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist (BGHZ 144, 21, 25; BVerfG, Beschl. v. 26.8.1991 - 2 BvR 121/90, NJW 1992, 359, 361).
  • BAG, 22.07.1998 - 5 AS 17/98

    Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

  • BSG, 22.04.2008 - B 1 SF 1/08 R

    Zuständigkeit der Sozialgerichte für Klagen gegen Entscheidungen der

    Sie ist wegen offensichtlicher Unhaltbarkeit unbeachtlich (vgl dazu BGH NJW 2003, 2990) und kann für den erkennenden Senat sowie die Vorinstanzen schon deshalb keine Bindungswirkung nach § 17a Abs. 1 GVG entfalten.
  • BVerwG, 16.06.2021 - 6 AV 1.21

    Für die Entscheidung über Anordnungen gegenüber einer Schule gemäß § 1666 Abs. 1

    Die in § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG angeordnete Bindungswirkung tritt auch bei einem fehlerhaften Verweisungsbeschluss ein, etwa wenn der Rechtsweg zu dem verweisenden Gericht entgegen dessen Rechtsauffassung gegeben war (BVerwG, Beschluss vom 10. März 2016 - 6 AV 1.16 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 36 Rn. 4) oder das Gericht den Verweisungsbeschluss entgegen § 17a Abs. 4 Satz 2 GVG nicht begründet oder unter Verletzung des rechtlichen Gehörs (BGH, Beschluss vom 8. Juli 2003 - X ARZ 138/03 - NJW 2003, 2990) getroffen hat.

    Hiervon kann ausgegangen werden, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerwG, Beschlüsse vom 10. März 2016 - 6 AV 1.16 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 36 Rn. 4 und vom 10. April 2019 - 6 AV 11.19 - NJW 2019, 2112 Rn. 10; BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2003 - X ARZ 138/03 - NJW 2003, 2990 , vom 9. Dezember 2010 - Xa ARZ 283/10 - MDR 2011, 253 und vom 18. Mai 2011 - X ARZ 95/11 - NJW-RR 2011, 1497; BFH, Beschluss vom 20. Dezember 2004 - VI S 7/03 - BFHE 209, 1 ).

  • BAG, 28.02.2006 - 5 AS 19/05

    Rechtswidrige Rechtswegverweisung

    Auch ein rechtskräftiger Verweisungsbeschluss, der nicht hätte ergehen dürfen, ist grundsätzlich einer weiteren Überprüfung entzogen (Senat 19. März 2003 - 5 AS 1/03 - BAGE 105, 305, 307, zu B I 1 der Gründe; 22. Juli 1998 - 5 AS 17/98 - AP ZPO § 36 Nr. 55 = EzA ZPO § 36 Nr. 28, zu B III 1 der Gründe; BGH 13. November 2001 - X ARZ 266/01 - AP GVG § 17a Nr. 46, zu B 1 der Gründe; 8. Juli 2003 - X ARZ 138/03 - NJW 2003, 2990, zu II 1 der Gründe; BFH 26. Februar 2004 - VII B 341/03 -BFHE 204, 413, 415, zu 1 b der Gründe).

    Dies ist etwa anzunehmen, wenn der Beschluss dazu führt, dass sich die Verweisung bei Auslegung und Anwendung der maßgeblichen Normen in einer nicht mehr hinnehmbaren, willkürlichen Weise von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten beruht (ebenso BGH 13. November 2001 - X ARZ 266/01 - aaO; einschränkend nunmehr insoweit BGH 8. Juli 2003 - X ARZ 138/03 - aaO, zu II 2 der Gründe) und damit unter Berücksichtigung elementarer rechtsstaatlicher Grundsätze nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH 9. April 2002 - X ARZ 24/02 - NZA 2002, 813, zu II 2 der Gründe).

    In entsprechender Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO hat die Bestimmung des zuständigen Gerichts zu erfolgen, wenn dies zur Wahrung einer funktionierenden Rechtspflege und der Rechtssicherheit notwendig ist (Senat 19. März 2003 - 5 AS 1/03 - BAGE 105, 305, 307, zu B I 2 der Gründe; BGH 11. November 2003 - X ARZ 197/03 - FamRZ 2004, 434, zu II 2 der Gründe; 8. Juli 2003 - X ARZ 138/03 - NJW 2003, 2990, zu II 3 der Gründe; 13. November 2001 - X ARZ 266/01 - AP GVG § 17a Nr. 46, zu B 2 der Gründe; BFH 26. Februar 2004 - VII B 341/03 - BFHE 204, 413, 416, zu 1 d der Gründe).

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Rechtsprechung
   BGH, 11.08.2003 - X ARZ 138/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,41617
BGH, 11.08.2003 - X ARZ 138/03 (https://dejure.org/2003,41617)
BGH, Entscheidung vom 11.08.2003 - X ARZ 138/03 (https://dejure.org/2003,41617)
BGH, Entscheidung vom 11. August 2003 - X ARZ 138/03 (https://dejure.org/2003,41617)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung eines Schreibfehlers im Leitsatz des Senatsbeschlusses

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BGH, 08.07.2003 - X ARZ 138/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,47032
BGH, 08.07.2003 - X ARZ 138/03 (https://dejure.org/2003,47032)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2003 - X ARZ 138/03 (https://dejure.org/2003,47032)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2003 - X ARZ 138/03 (https://dejure.org/2003,47032)
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