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   BGH, 22.06.1993 - X ARZ 340/93   

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BGH, 22.06.1993 - X ARZ 340/93 (https://dejure.org/1993,1759)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1993 - X ARZ 340/93 (https://dejure.org/1993,1759)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1993 - X ARZ 340/93 (https://dejure.org/1993,1759)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarung über einen ausschließlichen Gerichtsstand - Verbindlichkeit eines Verweisungsbeschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 281 Abs. 2 Satz 5
    Bindende Verweisung im streitigen Verfahren nach fehlerhafter Gerichtsbezeichnung im Mahnbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2810
  • MDR 1994, 944
  • WM 1993, 1822
  • BB 1994, 746
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus BGH, 22.06.1993 - X ARZ 340/93
    In dem an ein Mahnverfahren anschließenden Streitverfahren ist ein Beschluß über die Verweisung des Rechtsstreits von dem fälschlich im Mahnbescheids-Antrag angegebenen Wohnsitzgericht an ein nachträglich vom Kläger bezeichnetes anderes, aufgrund Vereinbarung der Parteien ausschließlich zuständiges Gericht bindend (Abgrenzung zu BGH NJW 1993, 1273).

    Das Amtsgericht Frankfurt hat unter Hinweis auf den Beschluß des Senats vom 19. Januar 1993 (- X ARZ 845/92, NJW 1993, 1273) die Verweisung als unzulässig und nicht bindend angesehen und die Übernahme der Sache abgelehnt.

  • BGH, 05.07.1972 - VIII ZR 118/71

    Vollstreckbarerklärung französischer Urteile

    Auszug aus BGH, 22.06.1993 - X ARZ 340/93
    Das Amtsgericht Meppen hat in möglicher Auslegung der zwischen den Parteien unstreitig vereinbarten Ziffer 11 der Geschäftsbedingungen der Klägerin eine ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Frankfurt angenommen (§ 38 Abs. 1 ZPO; vgl. BGHZ 59, 116, 119) [BGH 05.07.1972 - VIII ZR 118/71].
  • BGH, 21.03.1990 - XII ARZ 12/90

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 22.06.1993 - X ARZ 340/93
    Einer der Ausnahmefälle, in denen aus rechtsstaatlichen Gründen (vgl. Art. 20 Abs. 3 und Art. 101 Abs. 1 GG) ein Verweisungsbeschluß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW-RR 1990, 708) nicht als verbindlich hingenommen werden kann, liegt nicht vor.
  • BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Insolvenzgericht; Prüfung der

    Dies entzieht auch einen sachlich zu Unrecht ergangenen Verweisungsbeschluss und die diesem Beschluss zugrunde liegende Entscheidung über die Zuständigkeit grundsätzlich jeder Nachprüfung (BGHZ 102, 338, 340; Sen.Beschl. v. 22.06.1993 - X ARZ 340/93, NJW 1993, 2810).
  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Dies entzieht auch einen sachlich zu Unrecht ergangenen Verweisungsbeschluß und die diesem Beschluß zugrunde liegende Entscheidung über die Zuständigkeit grundsätzlich jeder Nachprüfung (BGHZ 102, 338, 340; BGH, Beschl. v. 08.04.1992 - XII ARZ 8/92, NJW-RR 1992, 902 f.; Sen.Beschl. v. 22.06.1993 - X ARZ 340/93, NJW 1993, 2810).
  • BGH, 27.05.2008 - X ARZ 45/08

    Bindungswirkung einer von beiden Parteien beantragten Verweisung

    Der Senat hat darüber hinaus bereits entschieden, dass trotz einer im Mahnantrag anders getroffenen Wahl des Gerichtsstandes eine nach Anhörung des Gegners erfolgte Verweisung nicht willkürlich ist, wenn das verweisende Gericht in möglicher Auslegung des dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Vertrages annehmen konnte, dass eine ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts gegeben ist, an das verwiesen worden ist (Sen.Beschl. v. 22.6.1993 - X ARZ 340/93, NJW 1993, 2810, 2811).
  • BGH, 26.07.2011 - II ZB 11/10

    Kapitalanlegermusterverfahren: Bindungswirkung eines Vorlagebeschlusses bei

    Es genügt aber nicht, dass der Verweisungsbeschluss inhaltlich unrichtig oder sonst fehlerhaft ist (BGH , Beschluss vom 15. März 1978 - IV ARZ 17/78, BGHZ 71, 69, 72 f.; Beschluss vom 10. Dezember 1987 - I ARZ 809/87, BGHZ 102, 338, 341; Beschluss vom 22. Juni 1993 - X ARZ 340/93, NJW 1993, 2810, 2811; Beschluss vom 10. Juni 2003 - X ARZ 92/03, NJW 2003, 3201, 3202; Beschluss vom 13. Dezember 2005 - X ARZ 223/05, NJW 2006, 847 Rn. 12 f.; Beschluss vom 20. August 2007 - X ARZ 247/07, NJW-RR 2008, 370 Rn. 6).
  • OLG Hamm, 02.06.2015 - 32 Sa 19/15

    Auslegung einer formularmäßigen Gerichtsstandsvereinbarung

    Eine Ausnahme gilt jedoch aus rechtsstaatlichen Gründen, wenn die Verweisung willkürlich, nämlich offenbar gesetzeswidrig oder offensichtlich unrichtig oder unter Verletzung des Gebots des rechtlichen Gehörs ergangen ist (st. Rspr., z.B. BGH, X ARZ 340/93, NJW 1993, 2810; Senat, Beschluss vom 13.12.2013, 32 SA 84/13, BeckRS 2014, 00517; vergleiche Vollkommer in: Zöller, § 36 ZPO, Rn. 28 mit weiteren Nachweisen).

    Eine - nach Anhörung des Gegners - erfolgte Verweisung ist in Anwendung dieser Grundsätze nicht willkürlich, wenn das verweisende Gericht in möglicher Auslegung des dem Rechtsstreit zu Grunde liegenden Vertrags annehmen konnte, dass eine ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts gegeben ist, an das verwiesen worden ist (BGH, X ARZ 340/93, NJW 1993, 2810, 2811; BGH, X ARZ 45/08, NJW-RR 2008, 1309, 1310).

  • LG Karlsruhe, 31.10.2022 - 10 O 129/22

    Auslegung und Transparenzkontrolle von unklaren Gerichtsstandsvereinbarungen in

    Dabei wird bei der Vereinbarung eines Gerichtsstandes am Sitz des Verwenders häufig angenommen, dieser wolle alle Prozesse an diesem Gerichtsstand konzentrieren, sodass dieser als ausschließlich anzusehen sei (für Bauverträge etwa OLG Stuttgart, Urteil vom 15. September 1997 - 5 U 99/97 -, juris; BeckRS 1997, 30892254; BayObLG, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 1 AR 78/20 -, Rn. 38, 41, juris; zur Billigung einer entsprechenden Auslegung als jedenfalls möglich vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 1993 - X ARZ 340/93 -, Rn. 4, juris; BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 - X ARZ 45/08 -, Rn. 10, juris; für die internationale Zuständigkeit außerhalb des Anwendungsbereichs der EuGVVO bei gleichzeitiger Rechtswahl zuletzt BGH, Urteil vom 17. Oktober 2019 - III ZR 42/19 -, BGHZ 223, 269-290, Rn. 39 f.).
  • OLG München, 23.11.2006 - 31 AR 138/06

    Bezeichnung des streitigen Gerichts bei Wohnsitzverlegung des Beklagten während

    Daran fehlt es, wenn dem Kläger zum Zeitpunkt der Beantragung des Mahnbescheids ein Wahlrecht nicht zusteht; in diesem Fall kann die Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidsantrag keine Wahlrechtsausübung sein, an dessen Ausübung der Kläger gebunden wäre (vgl. BGH NJW 1993, 2810).
  • OLG Hamm, 17.06.2016 - 32 Sa 31/16

    Gerichtsstandbestimmung; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Verweisungsbeschluss;

    Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn die Verweisung willkürlich, insbesondere offenbar gesetzeswidrig oder offensichtlich unrichtig oder unter Verletzung des Gebots des rechtlichen Gehörs ergangen ist und sie deshalb aus rechtsstaatlichen Gründen nicht hingenommen werden kann (st. Rspr., z. B. BGH, Beschluss vom 22.06.1993 - X ARZ 340/93, NJW 1993, 2810; Senat, Beschluss vom 13.12.2013, 32 SA 84/13, BeckRS 2014, 00517; vergleiche Vollkommer in: Zöller, a.a.O., § 36 ZPO, Rn. 28 mit weiteren Nachweisen).

    Deshalb ist eine Verweisung nicht willkürlich, wenn das verweisende Gericht in möglicher Auslegung des dem Rechtsstreit zu Grunde liegenden Vertrags annehmen konnte, dass eine ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts gegeben ist, an das verwiesen worden ist (BGH, a.a.O., NJW 1993, 2810, 2811; Senat, Beschluss vom 02.06.2015 - 32 SA 19/15, BeckRS 2015, 11593, beck-online) oder wenn beide Parteien sich auf die Gerichtsstandsvereinbarung im Vertrag berufen und deshalb die Verweisung beantragt oder ihr zugestimmt haben (BGH, Beschluss vom 27.5. 2008 - X ARZ 45/08, NJW-RR 2008, 1309, 1310).

  • OLG Hamm, 02.06.2015 - 32 Sa 21/15

    Bindungswirkung einer von der Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheid

    Eine Ausnahme gilt aus rechtsstaatlichen Gründen, wenn die Verweisung willkürlich, nämlich offenbar gesetzeswidrig oder offensichtlich unrichtig oder unter Verletzung des Gebots des rechtlichen Gehörs ergangen ist (st. Rspr., z.B. BGH, IV ARZ 17/78, BGHZ 71, 69, 72; BGH, X ARZ 340/93, NJW 1993, 2810; Senat, Beschluss vom 13.12.2013, 32 SA 84/13, BeckRS 2014, 00517; Vollkommer in: Zöller, ZPO, 40. Auflage 2014, § 36 ZPO Rn. 28 mit weiteren Nachweisen).

    Eine Verweisung ohne Bindungswirkung liegt vor, wenn ein Gericht, das aufgrund der Angabe des Abgabegerichts im Mahnbescheid zuständig ist, ohne nähere Begründung die Vorschrift des § 690 Abs. 1 Nr. 5 ZPO nicht berücksichtigt und verweist (BGH, X ARZ 340/93, NJW 1993, 2810; Senat, 32 SA 3/12, BeckRS 2012, 06492).

  • OLG Schleswig, 02.02.2007 - 2 W 16/07

    Zuständigkeitsprüfung und Gerichtstandswahl bei Mahnverfahren

    Insoweit wird eine Bindung zum Beispiel auch dann nicht für gegeben erachtet, wenn dem Kläger an sich eine Wahl gar nicht möglich war, weil auf Grund einer Vereinbarung ein ausschließlicher Gerichtsstand vor einem anderen Gericht bestand (BGH NJW 1993, 2810), oder die Wahl fehlerhaft war (Senat, Beschluss vom 27.09.2005, 2 W 186/05).
  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 299/02

    Bindungswirkung einer Verweisung in Mahnverfahren

  • OLG München, 06.11.2015 - 34 AR 231/15

    Voraussetzungen für eine Bestimmungsentscheidung

  • BGH, 24.01.2006 - X ARZ 446/05

    Örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts

  • OLG Schleswig, 27.09.2000 - 2 W 148/00

    Mahnverfahren - Gerichtsstandswahl - Änderung nach Erlaß des Mahnbescheids -

  • OLG Schleswig, 24.05.2000 - 2 W 83/00

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Ignorierung der Rechtslage

  • OLG München, 28.10.2011 - 34 AR 411/11

    Negativer Kompetenzkonflikt: Bindungswirkung eines auf eine Mindermeinung

  • OLG Dresden, 12.02.2007 - 1 AR 10/07

    Zahlung von Mietzins aus einem Internet-Systemvertrag; Bindungswirkung eines

  • BayObLG, 27.06.2003 - 1Z AR 65/03

    Ausschließlichkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung

  • LG Frankfurt/Main, 24.11.2010 - 13 O 73/10

    Verfahrensrecht - Zu den Voraussetzungen einer Gerichtsstandsvereinbarung

  • OLG Bamberg, 19.08.2015 - 8 Sa 20/15

    Zuständigkeitsbestimmung unter Auslegung vermeintlich kollidierender

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