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   BGH, 27.08.2013 - X ARZ 425/13   

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https://dejure.org/2013,24007
BGH, 27.08.2013 - X ARZ 425/13 (https://dejure.org/2013,24007)
BGH, Entscheidung vom 27.08.2013 - X ARZ 425/13 (https://dejure.org/2013,24007)
BGH, Entscheidung vom 27. August 2013 - X ARZ 425/13 (https://dejure.org/2013,24007)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 39 ZPO, § 281 Abs 2 S 4 ZPO, § 504 ZPO
    Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht: Bindungswirkung trotz unterbliebener Belehrung des Beklagten über Folgen rügeloser Verhandlung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bindungswirkung einer antragsgemäßen Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Amtsgericht vor Eintritt in die mündliche Verhandlung zur Hauptsache

  • rewis.io

    Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht: Bindungswirkung trotz unterbliebener Belehrung des Beklagten über Folgen rügeloser Verhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 39; ZPO § 281 Abs. 2 S. 4; ZPO § 504
    Bindungswirkung einer antragsgemäßen Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Amtsgericht vor Eintritt in die mündliche Verhandlung zur Hauptsache

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verweisung des Rechtsstreits auch ohne Belehrung bindend?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die antragsgemäße Verweisung durch das örtlich unzuständige Amtsgericht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses auch möglich bei fehlender Belehrung des Beklagten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1398
  • MDR 2013, 1304
  • FamRZ 2013, 1731
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12

    Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht:

    Auszug aus BGH, 27.08.2013 - X ARZ 425/13
    Die antragsgemäße Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Amtsgericht vor Eintritt in die mündliche Verhandlung zur Hauptsache ist auch dann bindend, wenn der Beklagte nicht nach § 504 ZPO belehrt worden ist (Fortführung von BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013, X ARZ 507/12, NJW-RR 2013, 764 und Beschluss vom 19. März 2013, X ARZ 622/12, juris).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass eine Verweisung des Rechtsstreits wegen örtlicher Unzuständigkeit auch dann bindend ist, wenn der Beklagte zwar erklärt hat, er werde die örtliche Unzuständigkeit in der mündlichen Verhandlung nicht rügen, auf die Zuständigkeitsrüge aber nicht verzichtet (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12, NJW-RR 2013, 764).

  • BGH, 19.03.2013 - X ARZ 622/12

    Bindungswirkung der Verweisung des Rechtsstreits wegen örtlicher Unzuständigkeit

    Auszug aus BGH, 27.08.2013 - X ARZ 425/13
    Die antragsgemäße Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Amtsgericht vor Eintritt in die mündliche Verhandlung zur Hauptsache ist auch dann bindend, wenn der Beklagte nicht nach § 504 ZPO belehrt worden ist (Fortführung von BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013, X ARZ 507/12, NJW-RR 2013, 764 und Beschluss vom 19. März 2013, X ARZ 622/12, juris).

    Er hat ferner entschieden, dass sich eine abweichende Beurteilung auch nicht aus § 504 und § 39 Satz 2 ZPO ergibt, weil die Regelung in § 39 Satz 1 ZPO auf der Erwägung beruht, dass es nicht hinnehmbar wäre, wenn sich der Beklagte in Kenntnis der Unzuständigkeit auf eine Verhandlung vor dem an sich unzuständigen Gericht einlassen und in einem späteren Stadium des Prozesses noch die Rüge der Unzuständigkeit erheben könnte, der Regelung aber nicht entnommen werden kann, dass das Gericht dem Beklagten auch dann stets die Möglichkeit einräumen muss, die Zuständigkeit durch rügeloses Verhandeln zur Hauptsache zu begründen, wenn der Kläger schon vor der mündlichen Verhandlung die Verweisung an das zuständige Gericht beantragt (BGH, Beschluss vom 19. März 2013 - X ARZ 622/12, juris).

  • BayObLG, 14.10.2002 - 1Z AR 140/02

    Fehlende Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses bei Verletzung des

    Auszug aus BGH, 27.08.2013 - X ARZ 425/13
    Das Oberlandesgericht Hamm möchte das Amtsgericht Köln für zuständig erklären, sieht sich hieran jedoch durch den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14. Oktober 2002 (1 ZAR 140/02, NJW 2003, 366) gehindert.
  • BGH, 01.12.2016 - X ARZ 180/16

    Örtliche Zuständigkeit bei Geltendmachung von Ansprüchen aus Prospekthaftung im

    Die Parteien haben die Zuständigkeit des Landgerichts München I zwar nicht gerügt, bisher aber nicht zur Hauptsache mündlich verhandelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12, NJW-RR 2013, 764 Rn. 10; vom 27. August 2013 - X ARZ 425/13, NJW-RR 2013, 1398 Rn. 9).
  • BayObLG, 09.06.2021 - 101 AR 46/21

    Zuständigkeit durch Verzicht auf die Rüge der örtlichen Unzuständigkeit

    bb) Ein vor dem Beginn der mündlichen Verhandlung erklärter Verzicht auf die Rüge der örtlichen Unzuständigkeit ist rechtlich zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2013, X ARZ 425/13, NJW-RR 2013, 1398 Rn. 10; Beschluss vom 19. März 2013, X ARZ 622/12, juris Rn. 10; Beschluss vom 19. Februar 2013, X ARZ 507/12, NJW-RR 2013, 764 Rn. 11; KG, Beschluss vom 20. November 2017, 2 AR 44/17, juris Rn. 9; Toussaint in BeckOK ZPO, 40. Ed. Stand: 1. März 2021, § 39 Rn. 11; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 42. Aufl. 2021, § 39 Rn. 8; Heinrich in Musielak/Voit, ZPO,18. Aufl. 2021, § 39 Rn. 3 und 5; Patzina in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 39 Rn. 8; Schultzky in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 39 Rn. 8 und 12; Smid/Hartmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2020, § 39 Rn. 13).

    Bereits der wirksam erklärte bindende Verzicht auf die Rüge der Unzuständigkeit wirkt zuständigkeitsbegründend, denn als Prozesserklärung gestaltet er die Verfahrenslage in der Weise, dass die örtliche Zuständigkeit im Rechtsstreit nicht mehr in Frage gestellt werden kann (vgl. auch BGH NJW-RR 2013, 1398 Rn. 10; KG, Beschluss vom 20. November 2017, 2 AR 44/17, juris Rn. 9; Schultzky in Zöller, ZPO, § 39 Rn. 12; Wern in Prütting/Gehrlein, ZPO, § 39 Rn. 4).

  • BayObLG, 24.06.2021 - 101 AR 64/21

    Ausnahmsweise fehlende Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Es besteht keine Veranlassung, der Klägerseite ein umfassendes Wahlrecht für den Fall zu belassen, dass sich die beklagte Partei nicht rügelos am Klägergerichtsstand auf den gesamten Rechtsstreit einlässt (§ 39 ZPO) und keinen Verzicht auf die Rüge der örtlichen Unzuständigkeit erklärt (hierzu: BGH, Beschluss vom 27. August 2013, X ARZ 425/13, NJW-RR 2013, 1398 Rn. 10; Beschluss vom 19. März 2013, X ARZ 622/12, juris Rn. 10; Beschluss vom 19. Februar 2013, X ARZ 507/12, NJW-RR 2013, 764 Rn. 11; Schultzky in Zöller, ZPO, § 39 Rn. 8 und 12).
  • AG Berlin-Mitte, 06.04.2022 - 108 C 246/20
    Der - rechtlich grundsätzlich mögliche -Verzicht auf die Rüge der Zuständigkeit durch die Beklagte (Vgl. BGH Beschlüsse vom 19.3.2013- X ARZ 622/12- und vom 27.8.2013 - X ARZ 425/13 ) kann als reine Prozesshandlung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung und auch noch im Berufungsverfahren widerrufen werden, wenn ein Widerrufsgrund vorliegt, z. B. bei Vorliegen eines Restitutionsgrundes (§ 580 ZPO) oder eines Abänderungsgrundes (§ 323 ZPO) oder mit Einverständnis des Gegners (Zöller-Vollkommer, ZPO 31. A. 2016, Vor § 306 RN 6) so dass es dem Beklagten möglich ist, die fehlende örtliche Zuständigkeit ungeachtet des vormals erklärten Verzichts vor der mündlichen Verhandlung zur Hauptsache zu rügen (Vgl. BGH, Beschluss vom 19.2.2013- X ARZ 507/12).

    Der Verzicht auf die Zuständigkeitsrüge kann nach der ZPO nicht automatisch ohne Rücksicht auf den Verweisungsantrag des Klägers zur Zuständigkeit des angerufenen unzuständigen Gerichts führen, da die ZPO eine gesetzlich vorgeschriebene Belehrung des Beklagten über diese Möglichkeit und die rechtlichen Folgen entsprechend § 504 ZPO nicht vorsieht (BGH, Beschluss vom 27.8.2013 - X ARZ 425/13) und dessen Warnfunktion damit in unzulässiger Weise umgegangen werden würde.

  • OLG München, 06.11.2015 - 34 AR 231/15

    Voraussetzungen für eine Bestimmungsentscheidung

    Wird der Rechtsstreit antragsgemäß durch das unzuständige Gericht verwiesen, ist der Beschluss auch dann bindend, wenn der Beklagte nicht nach § 504 ZPO belehrt worden ist (BGH NJW-RR 2013, 1398; siehe schon Senat vom 20.8.2012, 34 AR 312/12 = MDR 2013, 243; zustimmend Zöller/Greger § 281 Rn. 17a).
  • OLG Hamm, 25.07.2013 - 32 Sa 46/13

    Bindungswirkung einer Verweisung

    Die Sache war beim BGH: X ARZ 425/13.
  • KG, 20.11.2017 - 2 AR 44/17

    Zuständigkeitsbestimmung: Zuständigkeitsbegründung durch Rügeverzicht vor

    Ein solcher unwiderruflicher Rügeverzicht ist nach mittlerweile ganz herrschender Auffassung zulässig und begründet die Zuständigkeit eines an sich unzuständigen Gerichts, wenn er nicht nur angekündigt, sondern unter Beachtung der nach § 38 ZPO vorgesehenen Form mit dem erforderlichen Rechtsbindungswillen erklärt wird (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12 -, Rn. 11, NJW-RR 2013, 764; Beschluss vom 19. März 2013 - X ARZ 622/12 -, Rn. 10, juris; Beschluss vom 27. August 2013 - X ARZ 425/13 -, Rn. 10, NJW-RR 2013, 1398; Musielak/Voit/Heinrich, ZPO, a. a. O., § 39 Rn. 5; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 39 Rn. 8; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 38. Aufl. 2017, § 39 Rn. 8; Patzina, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 39 Rn. 8; Wieczorek/Schütze/Smind/Hartmann, ZPO, 4. Aufl. 2014; aA noch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. April 2010 - 2 AR 12/00, MDR 2010, 832; OLG Schleswig, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 W 187/11, SchlHA 2013, 78).
  • BayObLG, 06.02.2023 - 101 AR 141/22

    Italien, Unanfechtbarkeit, Mitgliedstaat, Fahrzeug, Frist, Verweisungsantrag,

    Im Anwendungsbereich des § 39 Abs. 1 ZPO ist jedoch anerkannt, dass das Gericht dem Beklagten nicht stets die Möglichkeit einräumen muss, die Zuständigkeit durch rügeloses Verhandeln zur Hauptsache zu begründen, wenn der Kläger schon vor der mündlichen Verhandlung die Verweisung an das zuständige Gericht beantragt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2013, X ARZ 425/13, juris Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 04.05.2023 - 11 UH 14/23

    Verzicht auf Antrag auf Verweisung an die KfH - Bindungswirkung dennoch

    Im Gegensatz dazu ist eine nach der Erklärung, man werde sich rügelos einlassen, erfolgende Verweisung noch vor dem Termin nicht willkürlich (BGH, Beschl. v. 27.08.2013, X ARZ 425/13; 19.02.2013 - X ARZ 507/12, beide juris).
  • OLG Brandenburg, 03.12.2019 - 1 AR 48/19

    Zuständigkeitsstreit zwischen Amtsgerichten

    Der Hinweis nach § 504 ZPO hat vor der Verhandlung zur Hauptsache zu erfolgen, in die das Amtsgericht Oranienburg nicht eingetreten ist; die fehlende Belehrung lässt die Bindungswirkung der Verweisung daher nicht entfallen (vgl. BGH, MDR 2013, 1304).
  • OLG Hamm, 18.04.2016 - 32 Sa 17/16

    Bindungswirkung einer auf einem formularmäßig vereinbarten Gerichtsstand

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