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   BGH, 27.05.2008 - X ARZ 45/08   

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BGH, 27.05.2008 - X ARZ 45/08 (https://dejure.org/2008,1877)
BGH, Entscheidung vom 27.05.2008 - X ARZ 45/08 (https://dejure.org/2008,1877)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 2008 - X ARZ 45/08 (https://dejure.org/2008,1877)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einordnung eines gerichtlichen Verweisungbeschlusses als willkürlich bei von beiden Parteien unter Bezugnahme auf eine vertragliche Gerichtsstandsvereinbarung begehrter Verweisung

  • Judicialis

    ZPO § 281 Abs. 2 Satz 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 281 Abs. 2 S. 4
    Bindungswirkung einer von beiden Parteien beantragten Verweisung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Willkürliche Verweisung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Gerichtsstandsvereinbarung - Nur die willkürliche Verweisung bindet nicht

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Gerichtsstandsvereinbarung - Nur die willkürliche Verweisung bindet nicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Willkürliche Verweisung? (IBR 2008, 1150)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1309
  • MDR 2008, 1117
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von

    Auszug aus BGH, 27.05.2008 - X ARZ 45/08
    An einer entsprechenden Entscheidung sieht sich das vorlegende Oberlandesgericht durch die Beschlüsse der Oberlandesgerichte Koblenz (OLGR Koblenz 1997, 74) und Schleswig (MDR 2005, 233) und durch den Senatsbeschluss vom 10. Juni 2003 (X ARZ 92/03, NJW 2003, 3201) gehindert.

    Willkür liegt nur vor, wenn dem Verweisungsbeschluss jede rechtliche Grundlage fehlt und er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (Sen.Beschl. v. 10.6.2003 - X ARZ 92/03, NJW 2003, 3201).

  • BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Insolvenzgericht; Prüfung der

    Auszug aus BGH, 27.05.2008 - X ARZ 45/08
    Dies entzieht auch einen sachlich zu Unrecht erlassenen Verweisungsbeschluss grundsätzlich jeder Nachprüfung (BGHZ 102, 388, 340; Sen.Beschl. v. 13.12.2005 - X ARZ 223/05, NJW 2006, 383 m.N.).

    Einem Verweisungsbeschluss kann daher die gesetzlich vorgesehene bindende Wirkung nur dann abgesprochen werden, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen anzusehen ist, etwa weil er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (Sen.Beschl. v. 13.12.2005, aaO m.N.).

  • BGH, 22.06.1993 - X ARZ 340/93

    Bindende Verweisung im streitigen Verfahren nach fehlerhafter Gerichtsbezeichnung

    Auszug aus BGH, 27.05.2008 - X ARZ 45/08
    Der Senat hat darüber hinaus bereits entschieden, dass trotz einer im Mahnantrag anders getroffenen Wahl des Gerichtsstandes eine nach Anhörung des Gegners erfolgte Verweisung nicht willkürlich ist, wenn das verweisende Gericht in möglicher Auslegung des dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Vertrages annehmen konnte, dass eine ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts gegeben ist, an das verwiesen worden ist (Sen.Beschl. v. 22.6.1993 - X ARZ 340/93, NJW 1993, 2810, 2811).
  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus BGH, 27.05.2008 - X ARZ 45/08
    Gibt das Mahngericht den Rechtsstreit an das im Mahngericht als zuständig bezeichnete Empfangsgericht ab und ist dieses - gegebenenfalls neben anderen Gerichten - zur Entscheidung des Rechtsstreits zuständig, so wird, wie der Senat bereits entschieden hat, die im Mahnantrag getroffene Wahl des Gerichtsstandes unwiderruflich und verbindlich (Sen.Beschl. v. 19.1.1993 - X ARZ 845/92, NJW 1993, 1237; Sen.Beschl. v. 10.9.2002 - X ARZ 217/02, NJW 2002, 3634).
  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Auszug aus BGH, 27.05.2008 - X ARZ 45/08
    Gibt das Mahngericht den Rechtsstreit an das im Mahngericht als zuständig bezeichnete Empfangsgericht ab und ist dieses - gegebenenfalls neben anderen Gerichten - zur Entscheidung des Rechtsstreits zuständig, so wird, wie der Senat bereits entschieden hat, die im Mahnantrag getroffene Wahl des Gerichtsstandes unwiderruflich und verbindlich (Sen.Beschl. v. 19.1.1993 - X ARZ 845/92, NJW 1993, 1237; Sen.Beschl. v. 10.9.2002 - X ARZ 217/02, NJW 2002, 3634).
  • OLG Schleswig, 26.07.2004 - 2 W 136/04
    Auszug aus BGH, 27.05.2008 - X ARZ 45/08
    An einer entsprechenden Entscheidung sieht sich das vorlegende Oberlandesgericht durch die Beschlüsse der Oberlandesgerichte Koblenz (OLGR Koblenz 1997, 74) und Schleswig (MDR 2005, 233) und durch den Senatsbeschluss vom 10. Juni 2003 (X ARZ 92/03, NJW 2003, 3201) gehindert.
  • OLG München, 02.12.2005 - 12 UF 1847/04

    Bemessung des Streitwerts im familienrechtlichen Verbundverfahren bei teilweiser

    Auszug aus BGH, 27.05.2008 - X ARZ 45/08
    Dies entzieht auch einen sachlich zu Unrecht erlassenen Verweisungsbeschluss grundsätzlich jeder Nachprüfung (BGHZ 102, 388, 340; Sen.Beschl. v. 13.12.2005 - X ARZ 223/05, NJW 2006, 383 m.N.).
  • BGH, 18.02.2010 - Xa ARZ 14/10

    Selbstständiges Beweisverfahren: Änderung der Zuständigkeit des angerufenen

    Willkür liegt nur vor, wenn dem Verweisungsbeschluss jede rechtliche Grundlage fehlt, insbesondere wenn er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BGH NJW-RR 2008, 1309).

    Solche ergeben sich nicht aus dem Umstand, dass die Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin nach einem Telefonat mit der Einzelrichterin des Landgerichts Leipzig dieser am 23. September 2009 den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27. Mai 2008 (BGH NJW-RR 2008, 1309) übersandt haben.

    In solchen Fällen begründet das Fehlen einer näheren Begründung nicht die Willkürlichkeit der Verweisung (BGH, Beschl. v. 23.3.1988 - IVb ARZ 8/88, FamRZ 1988, 943; BGH NJW-RR 2008, 1309, 1310).

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2014 - 5 Sa 7/14

    Begriff des Erfüllungsorts i.S. von § 29 ZPO

    Willkür liegt nur vor, wenn dem Verweisungsbeschluss jede rechtliche Grundlage fehlt und er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BGH, NJW-RR 2008, 1309; NJW 2006, 383; NJW 2003, 3201).

    Willkür liegt nur vor, wenn dem Verweisungsbeschluss jede rechtliche Grundlage fehlt und er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BGH, NJW-RR 2008, 1309; NJW 2006, 383; NJW 2003, 3201).

  • BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei

    Willkür liegt nur vor, wenn dem Verweisungsbeschluss jede rechtliche Grundlage fehlt und er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 - X ARZ 45/08, NJW-RR 2008, 1309 Rn. 6).
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