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   BGH, 06.05.2013 - X ARZ 65/13   

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BGH, 06.05.2013 - X ARZ 65/13 (https://dejure.org/2013,12125)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2013 - X ARZ 65/13 (https://dejure.org/2013,12125)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2013 - X ARZ 65/13 (https://dejure.org/2013,12125)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 36 Abs 1 Nr 3 ZPO, § 60 ZPO, Art 16 Abs 1 EGV 44/2001
    Zuständigkeitsbestimmung bei Streitgenossen mit unterschiedlichen Gerichtsständen: Eingeschränktes Auswahlermessen bei einem europarechtlichen inländischen Gerichtsstand eines Streitgenossen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit von § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bei lediglichen besonderen Gerichtsstands im Inland nach unionsrechtlichen Zuständigkeitsbestimmungen bzgl. eines Antragsgegners und bei einem allgemeinen Gerichtsstand im Inland bei den anderen Antragsgegnern

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Vorrang des Gerichtsstands am Wohnsitz des Verbrauchers nach EuGVVO bei gerichtlicher Bestimmung der Zuständigkeit für Klage gegen mehrere Streitgenossen

  • unalex.eu

    Art. 6 Nr. 1, 15, 16, 15-17 Brüssel I-VO
    Mehrparteiengerichtsstand - Art. 6 Nr. 1 Brüssel I-VO im Verhältnis zu anderen Gerichtsständen der Brüssel I-VO - Ausschluss von Art. 6 Nr. 1 Brüssel I-VO in Versicherungs-, Verbraucher- und Arbeitssachen - Zuständigkeit für Verbrauchersachen - Begriff des Verbrauchers - ...

  • rewis.io

    Zuständigkeitsbestimmung bei Streitgenossen mit unterschiedlichen Gerichtsständen: Eingeschränktes Auswahlermessen bei einem europarechtlichen inländischen Gerichtsstand eines Streitgenossen

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3; EuGVVO Art. 16 Abs. 1
    Einschränkung des Auswahlermessens bei Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO im Anwendungsbereich der EuGVVO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3; Brüssel-I-VO Art. 16 Abs. 1
    Anwendbarkeit von § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bei lediglichen besonderen Gerichtsstands im Inland nach unionsrechtlichen Zuständigkeitsbestimmungen bzgl. eines Antragsgegners und bei einem allgemeinen Gerichtsstand im Inland bei den anderen Antragsgegnern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestimmung der Zuständigkeit durch das Gericht bei Personenmehrheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gerichtsstandsbestimmung und die Zuständigkeit nach der Brüssel-I-Verordnung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Auswahlermessen des Gerichts im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO im Hinblick auf die Brüssel-I-Verordnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Der durch die Brüssel-I-Verordnung statuierte Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers kann Vorrang haben

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1399
  • ZIP 2013, 1399
  • MDR 2013, 805
  • VersR 2014, 600
  • AnwBl 2013, 169
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.05.2011 - X ARZ 101/11

    Besonderer Gerichtsstand des Haustürgeschäfts: Klage eines an einem

    Auszug aus BGH, 06.05.2013 - X ARZ 65/13
    Dies gestattet es, auch ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche Streitgenossenschaft anzunehmen, wenn diese Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (BGH, Beschluss vom 3. Mai 2011 - X ARZ 101/11, NJW-RR 2011, 1137 Rn. 18; BGH, Beschluss vom 23. Mai 1990 - I ARZ 186/90, MDR 1991, 222 f. = NJW-RR 1991, 381).

    Dabei ist unerheblich, ob die Ansprüche gegen die Antragsgegnerinnen auf unterschiedliche Verträge gestützt werden, die ihrerseits nicht in unmittelbarem rechtlichen Zusammenhang stehen (BGH, Beschluss vom 3. Mai 2011 - X ARZ 101/11, NJW-RR 2011, 1137 Rn. 18).

  • BGH, 28.02.2012 - XI ZR 9/11

    Internationale Zuständigkeit nach EuGVVO: Darlehensgewährung als Dienstleistung;

    Auszug aus BGH, 06.05.2013 - X ARZ 65/13
    Die Verbrauchereigenschaft ist nach der objektiven Stellung der betroffenen Person im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses in Verbindung mit dessen Natur und Zielsetzung zu bestimmen (EuGH, Urteil vom 3. Juli 1997 - C-269/95, Slg. I-1997, 3767 Rn. 16 - Benincasa; BGH, Urteil vom 28. Februar 2012 - XI ZR 9/11, WM 2012, 747 Rn. 28).

    Der Abschluss eines Darlehensvertrages ist dann von Art. 15 Abs. 1 Buchst. c Brüssel-I-VO erfasst, wenn der mit der Kreditaufnahme verfolgte Zweck nicht mit der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit des Darlehensnehmers zusammenhängt (EuGH, Urteil vom 20. Januar 2005 - C-464/01, Slg. I-2005, 439 Rn. 39f. - Gruber/BayWa AG; BGH, Urteil vom 28. Februar 2012 - XI ZR 9/11, WM 2012, 747 Rn. 27 ff.).

  • KG, 11.09.2006 - 28 AR 34/06

    Gerichtliche Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei Klage gegen

    Auszug aus BGH, 06.05.2013 - X ARZ 65/13
    Damit würde es von der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main abweichen, das der Ansicht ist, die Regelung des Art. 16 Brüssel-I-VO führe bei der Bestimmung des zuständigen Gerichts zu einer Beschränkung des Auswahlermessens insoweit, als die dort geregelten ausschließlichen Zuständigkeiten zwingend zu beachten seien (OLG Frankfurt am Main, ZIP 2013, 387; ebenso mit Blick auf Art. 9 Abs. 1 Buchst. b Brüssel-I-Verordnung KG, VersR 2007, 1007).

    Das dem Gericht bei der Bestimmung des zuständigen Gerichtes nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO eingeräumte Auswahlermessen ist jedoch insoweit eingeschränkt, als der in Art. 16 Abs. 1 Brüssel-I-Verordnung statuierte Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers Vorrang genießt (Staudinger in Rauscher, Europäisches Zivilprozessrecht, 2. Aufl., Einl. Rn. 27; Leible, ebd., Art. 16 Rn. 1; Wagner, WM 2003, 116; s. auch KG VersR 2007, 1007, 1008 zu Art. 9 Brüssel-I-VO).

  • EuGH, 20.01.2005 - C-464/01

    Gruber - Brüsseler Übereinkommen - Artikel 13 Absatz 1- Tatbestandsmerkmale -

    Auszug aus BGH, 06.05.2013 - X ARZ 65/13
    Dabei ist eine enge Auslegung geboten, weil die daran anknüpfende Zuständigkeitsregel eine Ausnahme von dem in Art. 2 Abs. 1 Brüssel-I-VO normierten Grundsatz der Zuständigkeit des Gerichts am Wohnsitz des Beklagten darstellt (EuGH, Urteil vom 20. Januar 2005 - C-464/01, Slg. I-2005, 439 Rn. 31, 32, 43 - Gruber/BayWa AG).

    Der Abschluss eines Darlehensvertrages ist dann von Art. 15 Abs. 1 Buchst. c Brüssel-I-VO erfasst, wenn der mit der Kreditaufnahme verfolgte Zweck nicht mit der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit des Darlehensnehmers zusammenhängt (EuGH, Urteil vom 20. Januar 2005 - C-464/01, Slg. I-2005, 439 Rn. 39f. - Gruber/BayWa AG; BGH, Urteil vom 28. Februar 2012 - XI ZR 9/11, WM 2012, 747 Rn. 27 ff.).

  • BGH, 19.03.1987 - I ARZ 903/86

    Rechtsfolgen der Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstandes

    Auszug aus BGH, 06.05.2013 - X ARZ 65/13
    c) § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ist auch in Fällen anzuwenden, in denen hinsichtlich eines Antragsgegners im Inland lediglich ein besonderer Gerichtsstand nach den unionsrechtlichen Zuständigkeitsbestimmungen begründet ist und die anderen Antragsgegner ihren allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben (BGH, Beschluss vom 19. März 1987 - I ARZ 903/86, NJW 1988, 646; Roth in Stein-Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 36 Rn. 25; Hausmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl., § 36 Rn. 39; Lange in Prütting/Gehrlein, ZPO, 4. Aufl., § 36 Rn. 6).
  • BGH, 23.05.1990 - I ARZ 186/90

    Streitgenossenschaft bei Inanspruchnahme der Kaufvertragsparteien durch den

    Auszug aus BGH, 06.05.2013 - X ARZ 65/13
    Dies gestattet es, auch ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche Streitgenossenschaft anzunehmen, wenn diese Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (BGH, Beschluss vom 3. Mai 2011 - X ARZ 101/11, NJW-RR 2011, 1137 Rn. 18; BGH, Beschluss vom 23. Mai 1990 - I ARZ 186/90, MDR 1991, 222 f. = NJW-RR 1991, 381).
  • EuGH, 22.05.2008 - C-462/06

    Glaxosmithkline und Laboratoires Glaxosmithkline - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 -

    Auszug aus BGH, 06.05.2013 - X ARZ 65/13
    Insoweit hat der Gerichtshof der Europäischen Union zu den in Kapitel II, Abschnitt 5 geregelten Zuständigkeiten für individuelle Arbeitsverträge entschieden, dass die darin aufgeführten Bestimmungen abschließenden Charakter haben und jeden Rückgriff auf Art. 6 Nr. 1 der Verordnung verbieten (EuGH, Urteil vom 22. Mai 2008 - C-462/06, Slg. I-2008, 3965 = EuZW 2008, 369 - Glaxosmithkline).
  • OLG Frankfurt, 30.07.2012 - 11 AR 132/12

    Die Regelung der örtlichen Zuständigkeit in Art. 16 EuGVVO ist im

    Auszug aus BGH, 06.05.2013 - X ARZ 65/13
    Damit würde es von der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main abweichen, das der Ansicht ist, die Regelung des Art. 16 Brüssel-I-VO führe bei der Bestimmung des zuständigen Gerichts zu einer Beschränkung des Auswahlermessens insoweit, als die dort geregelten ausschließlichen Zuständigkeiten zwingend zu beachten seien (OLG Frankfurt am Main, ZIP 2013, 387; ebenso mit Blick auf Art. 9 Abs. 1 Buchst. b Brüssel-I-Verordnung KG, VersR 2007, 1007).
  • EuGH, 03.07.1997 - C-269/95

    Benincasa

    Auszug aus BGH, 06.05.2013 - X ARZ 65/13
    Die Verbrauchereigenschaft ist nach der objektiven Stellung der betroffenen Person im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses in Verbindung mit dessen Natur und Zielsetzung zu bestimmen (EuGH, Urteil vom 3. Juli 1997 - C-269/95, Slg. I-1997, 3767 Rn. 16 - Benincasa; BGH, Urteil vom 28. Februar 2012 - XI ZR 9/11, WM 2012, 747 Rn. 28).
  • BayObLG, 05.03.2020 - 1 AR 88/19

    Vorlage an den BGH zur Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Der zitierte Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. Mai 2013 (Az. X ARZ 65/13), aus dem sich eine Einschränkung des in § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO eingeräumten Auswahlermessens ergebe, sei jedoch auf den vorliegenden Fall nicht "eins zu eins" übertragbar, da bei dem Landgericht München I ein gemeinsamer Gerichtsstand bestehe.

    § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ist auch in Fällen anzuwenden, in denen hinsichtlich eines Antragsgegners im Inland lediglich ein besonderer Gerichtsstand nach den unionsrechtlichen Zuständigkeitsbestimmungen [s. u. Buchst. b) ] begründet ist und die anderen Antragsgegner ihren allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2013, X ARZ 65/13, NJW-RR 2013, 1399 Rn. 16).

    (c) Die Anwendbarkeit des Art. 16 Abs. 1 LugÜ, der in seiner zweiten Alternative nicht nur die internationale, sondern auch die örtliche Zuständigkeit regelt, schließt einen Rückgriff sowohl auf Art. 6 Nr. 1 LugÜ (zu Art. 16 Brüssel-I-VO: BGH, Beschluss vom 6. Mai 2013, X ARZ 65/13, NJW-RR 2013, 1399 Rn. 14 f.) als auch auf den Gerichtsstand des Erfüllungsortes nach Art. 5 Nr. 1 LugÜ aus (BGH, Urt. v. 1. März 2011, XI ZR 48/10, BGHZ 188, 373 Rn. 29).

    Das Oberlandesgericht Hamm beruft sich zur Begründung (a. a. O. Rn. 28) der Anwendbarkeit des Verbrauchergerichtsstands auf Entscheidungen (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2013, X ARZ 65/13, NJW-RR 2013, 1399 Rn. 13; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Juli 2012, 11 AR 132/12, ZIP 2013, 387 [juris Rn. 9]), die allerdings nicht Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis, sondern Schadensersatzansprüche aus Beratungs- oder Finanzierungsverträgen im Zusammenhang mit einer fehlgeschlagenen Vermögensanlage betrafen.

    Nach der Rechtsprechung deutscher Gerichte (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2013, X ARZ 65/13, NJW-RR 2013, 1399 Rn. 13; OLG Bamberg, Urt. v. 31. Oktober 2018, 8 U 73/18, juris Rn. 26; OLG Hamm, Urt. v. 29. März 2017, 8 U 20/16, juris Rn. 28; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Juli 2012, 11 AR 132/12, juris Rn. 9) stellt zwar eine Vermögensanlage zu privaten Zwecken auch dann eine Verbrauchersache dar, wenn die Vermögensanlage als Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft in Gestalt einer Publikumsgesellschaft ausgestaltet ist.

  • LG Landshut, 08.10.2021 - 75 O 1849/20

    Onlinewetten, Sportwetten, Glücksspielstaatsvertrag, Konzessionsverfahren, Ince,

    Ungeachtet der nationalen Zuständigkeitsvorschriften begründet Art. 18 Abs. 1 Alt. 2 EuGVVO auch einen örtlichen Gerichtsstand (BGH, Beschluss vom 06.05.2013 - X ARZ 65/13; Zöller/Geimer, a.a.O, Art. 18 Rn. 3).
  • OLG Hamm, 01.12.2016 - 32 Sa 43/16

    Gerichtsstandbestimmung; internationale Zuständigkeit;

    § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ist auch in Verfahren anwendbar, in denen neben Beklagten mit Wohnsitz im Ausland weitere Beklagte in Anspruch genommen werden, die unterschiedliche allgemeine Gerichtsstände im Inland haben (vgl. BGH, Beschl. v. 06.05.2013 - X ARZ 65/13, NJW-RR 2013, 1399, beck-online).

    Ausreichend ist, dass (nach dem Vortrag der Klägerseite) die gegen die Streitgenossen geltend gemachten Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (st. Rspr., z.B. BGH, Beschl. v. 23.05.1990 - I ARZ 186/90, NJW-RR 1991, 381; BGH, Beschl. v. 06.05.2013 - X ARZ 65/13, NJW-RR 2013, 1399, beck-online, Rn. 8; Toussaint in: BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, Stand: 01.12.2015, § 36 ZPO Rn. 12 m.w.N.).

    Streitgenossenschaft liegt vor, wenn der Ersatz derselben Schäden verlangt wird, die im Zusammenhang mit einem einheitlichen Lebenssachverhalt entstanden sind (BGH, Beschluss vom 06.05.2013 - X ARZ 65/13, NJW-RR 2013, 1399, beck-online, Rn. 8).

  • OLG Düsseldorf, 03.04.2018 - W (Kart) 2/18

    Durchsetzung des Anspruchs auf Herausgabe der vollständigen und vertraulichen

    Ohne Bedeutung für die Entscheidung ist daher die Frage, dass das Landgericht Köln nur für den Antrag gegen die Antragsgegnerin zu 5) örtlich zuständig war und dass für den Fall, dass alle Antragsgegnerinnen gemeinsam in einem Gerichtsstand in Anspruch genommen werden sollen, das örtlich zuständige Gericht nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO hätte bestimmt werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 06.05.2013, X ARZ 65/13, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 01.12.2016, I-32 SA 43/15, Rn. 70 ff. bei juris; MünchKommZPO/Gottwald, Art. 8 Brüssel Ia-VO Rn. 7).
  • BGH, 20.10.2020 - X ARZ 124/20

    Gerichtsstandsbestimmung: Internationale und örtliche Zuständigkeit in

    § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ist auch dann anzuwenden, wenn für einen im Ausland ansässigen Beklagten im Inland nur ein besonderer Gerichtsstand begründet ist (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2013 - X ARZ 65/13, NJW-RR 2013, 1399 Rn. 10, 16), wie dies im Streitfall hinsichtlich der Beklagten zu 2, 3, 5 und 7 zutrifft.

    Anderenfalls würde der durch den europäischen Gesetzgeber im internationalen Zuständigkeitsrecht getroffene Interessenausgleich beeinträchtigt (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2013 - X ARZ 65/13, NJW-RR 2013, 1399 Rn. 18).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2018 - 15 SHa 180/18

    Zuständigkeitsbestimmung - fliegendes Personal - Stationierungsort

    § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO wird ausschließlich in nationalen Fällen direkt und in Fällen mit internationaler Zuständigkeit entsprechend angewandt (Zöller-Vollkommer § 36 ZPO Rn. 2a mwN; BGH 06.05.2013 - X ARZ 65/13 Rn. 16).

    Der BGH nimmt Streitgenossenschaft im Sinne des § 60 ZPO dann an, wenn ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche diese Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (BGH 06.05.2013 - X ARZ 65/13 - juris Rn. 8).

    40 Das Arbeitsgericht München ist schon deswegen als örtlich zuständiges Gericht zu bestimmen, da die sich aus dem europäischen Zivilverfahrensrecht ergebende abschließende Zuständigkeit nicht durch nationale Regelungen überwunden werden kann (BGH 6.5.2013 - X ARZ 65/13 - juris Rn 18; OLG München 6.9.2013 - 34 AR 409/12 - juris Rn 13).

    Eine Vorlage an das BAG ist nicht erforderlich (§ 36 Abs. 3 ZPO), da in einer Rechtsfrage nicht von einer anderen Entscheidung eines LAG oder des BAG in rechtserheblicher Weise abgewichen wird (Vgl. BGH 06.05.2013 - X ARZ 65/13 Rn. 5).

  • OLG Bamberg, 31.10.2018 - 8 U 73/18

    Darlegungs- und Beweislast für die Verbrauchereigenschaft nach Art. 17 EuGVVO

    Dies gilt etwa auch dann, wenn die Vermögensanlage als Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft in Gestalt einer Publikumsgesellschaft ausgestaltet ist (BGH NJW-RR 2013, 1399 f.; OLG Frankfurt ZIP 2013, 387 f.; Staudinger-Hausmann, Verfahrensrecht für internationale Verträge, Neubearbeitung 2016, Rn. 160).
  • BayObLG, 23.07.2020 - 1 AR 31/20

    Verfahren wegen Zuständigkeitsbestimmung

    f) § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ist auch in Fällen anzuwenden, in denen ein Antragsgegner im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand gemäß §§ 12, 13, 17 ZPO hat und hinsichtlich eines anderen Antragsgegners im Inland lediglich ein besonderer Gerichtsstand nach den unionsrechtlichen Zuständigkeitsbestimmungen begründet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2013, X ARZ 65/13, NJW-RR 2013, 1399 Rn. 16; Beschluss vom 19. März 1987, I ARZ 903/86, NJW 1988, 646 [juris Rn. 6]; Beschluss vom 6. November 1970, I ARZ 228/70, NJW 1971, 196 [juris Rn. 4]), so dass die Ansicht des Amtsgerichts Hersbruck, dass es für die Klage gegen die Antragsgegnerin zu 2) nach Art. 18 Brüssel-Ia-VO örtlich zuständig sei, einem Bestimmungsverfahren nicht entgegensteht.

    Die Anwendbarkeit des Art. 18 Abs. 1 Brüssel-Ia-VO, der in seiner zweiten Alternative nicht nur die internationale, sondern auch die örtliche Zuständigkeit regelt, schließt einen Rückgriff auf Art. 8 Nr. 1 Brüssel-Ia-VO aus (zu Art. 16 Brüssel-I-VO: BGH, Beschluss vom 6. Mai 2013, X ARZ 65/13, NJW-RR 2013, 1399 Rn. 14 f.).

  • BayObLG, 22.07.2021 - 102 AR 51/21

    Gerichtstand für Klage gegen Pauschalreiseveranstalter und

    a) § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ist auch in Fällen mit Auslandsberührung anzuwenden, wenn ein Streitgenosse im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand gemäß §§ 12, 13, 17 ZPO hat und hinsichtlich eines anderen Streitgenossen im Inland lediglich ein besonderer Gerichtsstand nach unionsrechtlichen Bestimmungen begründet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2020, X ARZ 124/20, WM 2021, 40 Rn. 15; Beschluss vom 6. Mai 2013, X ARZ 65/13, NJW-RR 2013, 1399 Rn. 10, 16; Beschluss vom 19. März 1987, I ARZ 903/86, NJW 1988, 646 [juris Rn. 6]; Beschluss vom 6. November 1970, I ARZ 228/70, NJW 1971, 196 [juris Rn. 4]; BayObLG, Beschluss vom 23. Juli 2020, 1 AR 31/20, juris Rn. 39; Schultzky in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 36 Rn. 21).
  • OLG Hamm, 29.03.2017 - 8 U 20/16

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klagen einer

    Eine Vermögensanlage zu privaten Zwecken stellt eine Verbrauchersache i.S.v. Art. 17 ff. EuGVVO dar, und zwar auch dann, wenn die Vermögensanlage als Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft in Gestalt einer Publikumsgesellschaft ausgestaltet ist (BGH NJW-RR 2013, 1399 f.; OLG Frankfurt ZIP 2013, 387 f.; Staudinger-Hausmann, Verfahrensrecht für internationale Verträge, Neubearbeitung 2016, Rn. 160).
  • OLG Stuttgart, 22.05.2018 - 9 AR 3/18

    Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts für die Klage eines Autokäufers

  • KG, 05.06.2014 - 22 U 90/13

    Haustürgeschäfts-AGB: Wirksamkeit eines vereinbarten ausländischen

  • BayObLG, 24.06.2021 - 101 AR 53/21

    Zuständigkeitsbestimmung für Klage gegen in einem anderen Mitgliedstaat

  • BayObLG, 12.02.2020 - 1 AR 94/19

    Gerichtsstandvereinbarung bei ausschließlichem Gerichtsstand

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.02.2018 - 6 SHa 140/18

    Arbeitsort eines Piloten - Fluggesellschaft mit Sitz im europäischen Ausland -

  • KG, 08.11.2013 - 18 AR 44/13

    Gerichtliches Zuständigkeitsbestimmungsverfahren: Kennzeichnendes Merkmal der

  • OLG Hamm, 15.08.2017 - 32 SA 47/17

    Begriff des Streitgenossen i.S. von §§ 36 Abs. 1 Nr. 3 , 59 , 60 ZPO

  • OLG München, 06.09.2013 - 34 AR 409/12

    Zuständiges Gericht bei Streitgenossen: Zuständigkeitsbestimmung im

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2021 - 15 Sa 1/21
  • BayObLG, 12.09.2019 - 1 AR 67/19

    Gerichtsstandsbestimmung bei einem Streitgenossen mit unbekanntem Aufenthalt

  • OLG Stuttgart, 22.05.2018 - 9 AR 37/18

    Gerichtsstandsbestimmung: Vorlage an den BGH; Verkäufer und Hersteller eines vom

  • BayObLG, 07.06.2023 - 102 AR 119/23

    Internationale und örtliche Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine Klage

  • OLG Frankfurt, 05.03.2013 - 11 SV 115/13
  • OLG Frankfurt, 05.03.2014 - 11 SV 4/14

    Zuständigkeitsbestimmung: Gemeinsamer Gerichtsstand von im EU-Ausland ansässigen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2018 - 7 SHa 533/18

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts - internationale Zuständigkeit -

  • BayObLG, 01.09.2023 - 102 AR 130/23

    Keine Gerichtsstandsbestimmung bei gemeinsamem besonderem Gerichtsstand

  • OLG Stuttgart, 31.03.2021 - 20 U 24/20

    Anspruch auf Rückzahlung aus einer Genussrechtsbeteiligung;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2018 - 7 SHa 534/18

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts - internationale Zuständigkeit -

  • OLG Düsseldorf, 21.05.2021 - 16 U 220/20

    Anspruch auf Rückzahlung von Genussrechten; Kündigung eines

  • OLG Frankfurt, 25.08.2022 - 11 SV 30/22

    Gerichtsstandsbestimmung bei Antragsgegnern, die ausnahmslos keinen inländischen

  • BayObLG, 23.01.2023 - 101 AR 64/22

    Gerichtsstandsbestimmung im selbstständigen Beweisverfahren

  • BayObLG, 05.08.2022 - 101 AR 54/22

    Gerichtsstandsbestimmung bei ausschließlichem Gerichtsstand eines Streitgenossen

  • LG Ravensburg, 12.07.2023 - 5 O 298/22

    Insolvenzanfechtung im Drei-Personen-Verhältnis: Voraussetzung der subjektiven

  • OLG München, 05.08.2022 - 101 AR 54/22

    Insolvenzverwalter, Gerichtsstand, Beweisantrag, Ersatzvornahme,

  • OLG Stuttgart, 12.03.2021 - 20 U 24/20
  • OLG Hamm, 23.05.2016 - 32 Sa 21/16

    Gerichtsstandbestimmung; Streitgenossen; Beratung; Prospektfehler; Kapitalanlage;

  • OLG Düsseldorf, 23.09.2015 - 5 Sa 64/15

    Vorlage des Verfahrens zur Bestimmung eines gemeinschaftlichen Gerichts an den

  • OLG München, 10.07.2013 - 34 AR 181/13

    Zuständiges Gericht bei Streitgenossen: Zuständigkeitsbestimmung im

  • BayObLG, 26.02.2019 - 1 AR 5/19

    Ausgleichsansprüche als Bauleitungs- und Montageversicherer

  • LG Flensburg, 24.06.2015 - 2 O 133/13

    Rückabwicklung einer finanzierten Beteiligung an einem Medienfonds nach Widerruf

  • LG München II, 15.09.2020 - 8 O 3552/19

    Leistungen, Abtretung, Vertragsschluss, Zustellung, Streitwert, Gesellschaft,

  • OLG Frankfurt, 23.02.2023 - 11 UH 3/23

    Keine Gerichtsstandsbestimmung für Klage gegen mehrere Autohändler wegen

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