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   BFH, 23.06.1999 - X B 103/98   

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BFH, 23.06.1999 - X B 103/98 (https://dejure.org/1999,3936)
BFH, Entscheidung vom 23.06.1999 - X B 103/98 (https://dejure.org/1999,3936)
BFH, Entscheidung vom 23. Juni 1999 - X B 103/98 (https://dejure.org/1999,3936)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bewertung von Gesellschaftsanteilen - Besitz-Einzelunternehmen - Betriebsaufgabe - Entnahme von Betriebsgrundstücken - Entnahmewert

  • Judicialis

    EStG § 16 Abs. 3; ; EStG § ... 16 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 39 Abs. 2 Sätze 2 bis 6; ; FGO § 136 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 100 Abs. 2 Satz 2; ; AO 1977 § 42; ; AO 1977 § 367 Abs. 2 Satz 1; ; AO 1977 § 364 a; ; BewG § 11 Abs. 2; ; BewG § 11 Abs. 2 Satz 2; ; Bewg § 9 Abs. 2 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufgabegewinn: Gemeiner Wert von GmbH-Geschäftsanteilen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 30.01.1976 - III R 74/74

    Ableitung des gemeinen Werts nichtnotierter Aktien und Anteile an

    Auszug aus BFH, 23.06.1999 - X B 103/98
    Diese Auffassung fußt auf der spezifisch bewertungsrechtlichen Erwägung, daß eine Berücksichtigung von Verkäufen nach dem Bewertungsstichtag deswegen nicht Rechtens sei, weil "damit ein zweiter Stichtag für die Anteilsbewertung geschaffen würde, der weder aus dem Gesetzeswortlaut noch aus der Systematik des Gesetzes begründet und zeitlich begrenzt werden könnte" (BFH-Urteil vom 30. Januar 1976 III R 74/74, BFHE 118, 234, BStBl II 1976, 280, unter 2. a.E.).

    Die Festlegung des Zeitpunkts, zu dem ein Preis als vereinbart anzusehen ist, der dann durch den Kaufvertrag verbindlich wird, ist Tatfrage (BFH-Urteile in BFHE 118, 234, BStBl II 1976, 280; vom 2. November 1988 II R 52/85, BFHE 155, 121, BStBl II 1989, 80; vom 11. November 1998 II R 59/96, GmbH-Rundschau --GmbHR-- 1999, 559, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge --ZEV-- 1999, 239).

    Die "Einigung über den Kaufpreis" kann mithin bereits vor dem förmlichen Vertragsschluß zustande gekommen sein (BFH-Urteil in BFHE 118, 234, BStBl II 1976, 280, unter 3.).

  • BFH, 11.11.1998 - II R 59/96

    Gemeiner Wert von Geschäftsanteilen; Ableitung aus Verkäufen

    Auszug aus BFH, 23.06.1999 - X B 103/98
    Die Festlegung des Zeitpunkts, zu dem ein Preis als vereinbart anzusehen ist, der dann durch den Kaufvertrag verbindlich wird, ist Tatfrage (BFH-Urteile in BFHE 118, 234, BStBl II 1976, 280; vom 2. November 1988 II R 52/85, BFHE 155, 121, BStBl II 1989, 80; vom 11. November 1998 II R 59/96, GmbH-Rundschau --GmbHR-- 1999, 559, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge --ZEV-- 1999, 239).

    Es reicht hiernach aus, wenn aufgrund von Verkaufsverhandlungen vor dem Stichtag eine Verständigung über den Kaufpreis herbeigeführt wurde, dieser beim Verkauf der Anteile kurze Zeit nach dem Stichtag übernommen wird und als im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt angesehen werden kann (BFH-Urteil in GmbHR 1999, 559, ZEV 1999, 239).

    Das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 16. November 1995 4 K 1486/95 (EFG 1997, 49), auf das sich das FG für seine Rechtsauffassung bezogen hat, ist durch das BFH-Urteil in GmbHR 1999, 559, ZEV 1999, 239 aufgehoben worden.

  • BFH, 02.11.1988 - II R 52/85

    Ableitung des gemeinen Werts aus dem Kaufpreis eines kurz nach dem

    Auszug aus BFH, 23.06.1999 - X B 103/98
    Die Festlegung des Zeitpunkts, zu dem ein Preis als vereinbart anzusehen ist, der dann durch den Kaufvertrag verbindlich wird, ist Tatfrage (BFH-Urteile in BFHE 118, 234, BStBl II 1976, 280; vom 2. November 1988 II R 52/85, BFHE 155, 121, BStBl II 1989, 80; vom 11. November 1998 II R 59/96, GmbH-Rundschau --GmbHR-- 1999, 559, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge --ZEV-- 1999, 239).

    Nach dem Urteil in BFHE 155, 121, BStBl II 1989, 80 (unter 2. b letzter Absatz), dem sich der Senat insoweit anschließt, muß eine "Einigung über den Verkaufspreis vor dem Feststellungszeitpunkt" im Sinne einer "Verdichtung der Verhandlungen bezüglich des Kaufpreises" noch nicht rechtsverbindlich sein.

  • BFH, 02.02.1990 - III R 173/86

    Gemeiner Wert von Grundstücken, die im Rahmen einer Betriebsaufgabe in das

    Auszug aus BFH, 23.06.1999 - X B 103/98
    Dies widerspreche den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 2. Februar 1990 III R 173/86 (BStBl II 1990, 497).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.11.1995 - 4 K 1486/95

    Wertansatz für nichtnotierte Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die zu einem

    Auszug aus BFH, 23.06.1999 - X B 103/98
    Das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 16. November 1995 4 K 1486/95 (EFG 1997, 49), auf das sich das FG für seine Rechtsauffassung bezogen hat, ist durch das BFH-Urteil in GmbHR 1999, 559, ZEV 1999, 239 aufgehoben worden.
  • BFH, 23.02.1979 - III R 44/77

    Verkauf von Geschäftsanteilen - GmbH - Minderheitsbeteiligung -

    Auszug aus BFH, 23.06.1999 - X B 103/98
    a) Der gemeine Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften, für die ein Börsenkurs nicht besteht, ist nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG in erster Linie aus Verkäufen "abzuleiten"; letzteres Tatbestandsmerkmal bedeutet nach ständiger Rechtsprechung, daß der tatsächlich erzielte Verkaufspreis, der Ausdruck des gemeinen Werts der verkauften Beteiligung ist, für die Bewertung nicht verkaufter Anteile zu verändern ist, wenn Umstände vorliegen, die eine Veränderung gebieten (s. hierzu BFH-Urteil vom 23. Februar 1979 III R 44/77, BFHE 128, 254, 258, BStBl II 1979, 618).
  • BFH, 26.02.1997 - X R 31/95

    Keine Betriebsunterbrechung, sondern Betriebsaufgabe, wenn die werbende Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 23.06.1999 - X B 103/98
    Das FG ist in Übereinstimmung mit den Beteiligten davon ausgegangen, daß die Veräußerungen der Geschäftsanteile vom 28. Dezember 1989 eine Beendigung der personellen Verflechtung und damit eine Betriebsaufgabe bewirkten und daß deswegen die im Betriebsvermögen des Besitzunternehmens gehaltene Beteiligung wie auch die weiteren Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens entnommen worden sind (vgl. Senatsurteil vom 26. Februar 1997 X R 31/95, BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561).
  • BFH, 18.10.1989 - X R 99/87

    Anforderungen an ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens - Voraussetzungen für

    Auszug aus BFH, 23.06.1999 - X B 103/98
    Ob ein Gegenstand durch eindeutige Einlagehandlung zu einem Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens geworden ist, ist im wesentlichen Tatfrage (vgl. BFH-Urteil vom 18. Oktober 1989 X R 99/87, BFH/NV 1990, 424).
  • BFH, 01.04.1998 - X R 150/95

    Gemeiner Grundstückswert bei späterem Altlastenverdacht

    Auszug aus BFH, 23.06.1999 - X B 103/98
    Dieser grundsätzlich stichtagsbezogene Wert (vgl. Senatsurteil vom 1. April 1998 X R 150/95, BFHE 186, 70, BStBl II 1998, 569) ist folglich auf den 28. Dezember 1989 zu ermitteln.
  • BFH, 20.05.1997 - VIII B 108/96

    Verdeckte wesentliche Beteiligung - Bewertung

    Auszug aus BFH, 23.06.1999 - X B 103/98
    Es ist überdies nicht erforderlich, daß die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Mai 1997 VIII B 108/96, BFHE 183, 174, BFH/NV 1997, R 462, mit umfangreichen Nachweisen).
  • BFH, 06.03.1991 - X R 57/88

    Notwendiges Betriebsvermögen nur bei endgültiger Zuweisung einer betrieblichen

  • FG München, 17.02.1998 - 7 V 3338/97

    Streit über die Höhe eines betrieblichen Aufgabegewinns; Veräußerung der Anteile

  • BFH, 22.06.2010 - II R 40/08

    Bewertung von schenkweise zugewendeten und anschließend verkauften Anteilen an

    Der gemeine Wert, der nach § 9 Abs. 1 BewG im Regelfall der Bewertung zugrunde zu legen ist, wird gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 BewG durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 155, 121, BStBl II 1989, 80; BFH-Beschluss vom 23. Juni 1999 X B 103/98, BFH/NV 2000, 30).

    Die Festlegung des Zeitpunkts, zu dem der Mindestkaufpreis als vereinbart anzusehen ist, ist dabei Tatfrage (vgl. BFH-Urteil in BFHE 155, 121, BStBl II 1989, 80; BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 30).

  • BFH, 12.02.2001 - X B 34/00

    Einkommensteuer - Eheleute - Beschwerde - Zulassung - Revision - Beteiligung -

    An der somit erforderlichen endgültigen Funktionszuweisung fehlt es nur dann, wenn der Einsatz des Wirtschaftsguts im Betrieb erst als möglich in Betracht kommt, aber noch nicht sicher ist (Senatsentscheidungen vom 6. März 1991 X R 57/88, BFHE 164, 246, BStBl II 1991, 829, unter I. 2. b; vom 23. Juni 1999 X B 103/98, BFH/NV 2000, 30, 33).

    Gerichtliche Entscheidungen zu diesem Problem betreffen im Wesentlichen Tatfragen (BFH in BFH/NV 2000, 30, 33).

  • BFH, 22.11.2002 - X B 92/02

    Beteiligung als notwendiges Betriebsvermögen

    An der somit erforderlichen endgültigen Funktionszuweisung fehlt es nur dann, wenn der Einsatz des Wirtschaftsguts im Betrieb erst als möglich in Betracht kommt, aber noch nicht sicher ist (Senatsentscheidungen vom 6. März 1991 X R 57/88, BFHE 164, 246, BStBl II 1991, 829, unter I. 2. b; vom 23. Juni 1999 X B 103/98, BFH/NV 2000, 30, 33).
  • BFH, 25.02.2009 - X B 44/08

    NZB: Arztpraxen als notwendiges Betriebsvermögen einer Apotheke - grundsätzliche

    Gerichtliche Entscheidungen zu diesem Problem betreffen daher im Wesentlichen Tatfragen (Senatsbeschluss vom 23. Juni 1999 X B 103/98, BFH/NV 2000, 30, 33).
  • FG Köln, 23.11.2005 - 4 K 388/03

    GmbH-Anteile Als Sonder-Betriebsvermögen

    Ist der gemeine Wert von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften im Rahmen ertragssteuerlicher Vorschriften, z.B. des § 16 Abs. 3 EStG, mangels zeitnaher Verkäufe zu schätzen, so ist auch hier das sog. Stuttgarter Verfahren aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung so lange anzuwenden, als es nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23.06.1999 X B 103/98, BFH/NV 2000, 30).
  • FG Baden-Württemberg, 02.05.2005 - 7 V 12/04

    Beteiligung an Kapitalgesellschaft notwendiges Betriebsvermögen, wenn

    Der Bilanzansatz ist auf den Zeitpunkt zu beziehen, zu dem die betriebsbezogene Funktionszuweisung endgültig feststand (vgl. BFH-Beschluss vom 22. November 2002 X B 92/02, BFH/NV 2003, 320 mit Hinweis auf BFH-Urteil vom 6. März 1991 X R 57/88, BFHE 164, 246, BStBl II 1991, 829, unter I. 2. b; BFH-Beschluss vom 23. Juni 1999 X B 103/98, BFH/NV 2000, 30, 33).
  • FG Nürnberg, 11.03.2004 - VI 250/02

    Kirchensteuererlass bei Veräußerungsgewinnen

    Er wurde vom Bundesfinanzhof -BFH- mit Beschluss vom 23. Juni 1999 (Az. X B 103/98, veröffentlicht in Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2000, 30) abgelehnt.
  • FG Berlin-Brandenburg, 10.03.2011 - 9 K 7341/02

    Mitarbeiterbeteiligungsprogramm - Einkommensteuerrechtliche Auswirkung beim

    Im vorliegenden Fall sei davon auszugehen, dass die Verhandlungen, die zum Abschluss der Verträge vom Dezember 1996 geführt hätten, im August 1996 sich schon soweit verdichtet hätten, dass der im Dezember 1996 schriftlich niedergelegte Kaufpreis für 97 v. H. der Aktien der X-AG diese Einigung der Vertragsparteien nur noch nach außen hin dokumentiert habe (Hinweis auf Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 23. Juni 1999, X B 103/98, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2000, 30 m. w. N.).
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