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   BFH, 01.04.2003 - X B 105/02   

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BFH, 01.04.2003 - X B 105/02 (https://dejure.org/2003,9966)
BFH, Entscheidung vom 01.04.2003 - X B 105/02 (https://dejure.org/2003,9966)
BFH, Entscheidung vom 01. April 2003 - X B 105/02 (https://dejure.org/2003,9966)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 9; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 6; ; FGO § 119 Nr. 6; ; FGO § 155; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 137 Abs. 2; ; ZPO § 137 Abs. 4; ; ZPO § 278 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 278 Abs. 2 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 119 Nr. 6; ZPO § 137 Abs. 2, 4
    Nicht mit Gründen versehene Entscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Nicht mit Gründen versehene Entsch. als Verfahrensmangel; unterschiedliche Rechtsauffassung von Kl. und Prozessvertreter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschwerde auf Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmagles; Urteil bei dem zum Teil die Gründe; Übergehen des Gerichts eines selbstständigen Anspruchs oder eines selbstständigen Angriffs- oder Verteidigungsmitteles; Abgrenzung selbstständiger Anspruchs bzw. ...

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 14.12.1989 - III R 49/89

    Missachtung eines selbständigen Angriffsmittels oder Verteidigungsmittels als

    Auszug aus BFH, 01.04.2003 - X B 105/02
    Darunter sind fehlende Begründungserwägungen zu einzelnen Tatbestandsmerkmalen einer Rechtsnorm (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351) oder zu knapp ausgefallene Begründungen (BFH-Beschluss vom 14. Dezember 1989 III R 49/89, BFH/NV 1991, 288) zu verstehen.
  • BFH, 11.06.1969 - I R 27/68

    Klage - Veräußerungsgewinn - Absoluter Revisionsgund - Unvollständige

    Auszug aus BFH, 01.04.2003 - X B 105/02
    Unter selbstständigen Ansprüchen und selbstständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbstständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (Entscheidungen des BFH vom 11. Juni 1969 I R 27/68, BFHE 95, 529, BStBl II 1969, 492; vom 17. Juli 2000 IX R 66/99, BFH/NV 2001, 51).
  • BFH, 31.07.1996 - XI R 78/95

    Eine "tatsächliche Verständigung", die im Rahmen einer Außenprüfung getroffen

    Auszug aus BFH, 01.04.2003 - X B 105/02
    Die rechtliche Würdigung ist hingegen allein Sache des Gerichts und kann durch die Beteiligten nicht beschränkt werden (vgl. zur sog. "tatsächlichen Verständigung" BFH-Urteil vom 31. Juli 1996 XI R 78/95, BFHE 181, 103, BStBl II 1996, 625).
  • BFH, 22.03.1993 - XI R 23/92

    - Zulassungsfreie Revision bei Rüge der Verletzung des Grundsatzes der mündlichen

    Auszug aus BFH, 01.04.2003 - X B 105/02
    Die --hier fehlende-- ausdrückliche Angabe der von den Klägern für verletzt gehaltenen Verfahrensnorm ist nicht erforderlich (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. März 1993 XI R 23, 24/92, BFHE 170, 308, BStBl II 1993, 514).
  • BGH, 14.03.1995 - VI ZR 122/94

    Geständniswirkung von Erklärungen einer Partei im Rahmen der Parteivernehmung

    Auszug aus BFH, 01.04.2003 - X B 105/02
    Aufgrund der Regelung des § 137 Abs. 4 ZPO bleibt die Partei auch im Anwaltsprozess --um einen solchen handelt es sich im Verfahren vor dem FG noch nicht einmal-- Herr des Verfahrens (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. März 1995 VI ZR 122/94, BGHZ 129, 108).
  • BFH, 09.02.1977 - I R 136/76

    Zulassungsfreie Revision - Verfahrensrüge - Sachrüge - Würdigung des

    Auszug aus BFH, 01.04.2003 - X B 105/02
    Darunter sind fehlende Begründungserwägungen zu einzelnen Tatbestandsmerkmalen einer Rechtsnorm (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351) oder zu knapp ausgefallene Begründungen (BFH-Beschluss vom 14. Dezember 1989 III R 49/89, BFH/NV 1991, 288) zu verstehen.
  • BFH, 17.07.2000 - IX R 66/99

    Anforderungen an die Begründung eines Urteils (§ 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO )

    Auszug aus BFH, 01.04.2003 - X B 105/02
    Unter selbstständigen Ansprüchen und selbstständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbstständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (Entscheidungen des BFH vom 11. Juni 1969 I R 27/68, BFHE 95, 529, BStBl II 1969, 492; vom 17. Juli 2000 IX R 66/99, BFH/NV 2001, 51).
  • BFH, 25.06.2002 - X B 199/01

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 01.04.2003 - X B 105/02
    Zwar geben sie in ihrer Beschwerdebegründung vor allem ihrer Auffassung Ausdruck, das FG habe gegen seine Pflicht zur Sachaufklärung (§ 76 Abs. 1 FGO) verstoßen, ohne dabei indes anzugeben, welche Beweise das FG auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen hätte erheben müssen (vgl. zu diesem Begründungserfordernis Senatsbeschluss vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332).
  • BFH, 31.03.1982 - I B 13/81
    Auszug aus BFH, 01.04.2003 - X B 105/02
    So ordnet § 137 Abs. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO), der über § 155 FGO auch im finanzgerichtlichen Verfahren gilt (BFH-Beschluss vom 31. März 1982 I B 13/81, juris Nr. STRE825033860), an, dass selbst in Anwaltsprozessen neben dem Anwalt auch der Partei selbst auf Antrag das Wort zu gestatten ist.
  • BFH, 19.12.2016 - XI B 57/16

    Klage auf Gewährung von Akteneinsicht - Aktenübersendung an das FG im

    Es reicht hierfür aus, wenn die Gründe nur zum Teil fehlen und das Gericht ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das für sich allein den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bildet, übergangen hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. April 2003 X B 105/02, BFH/NV 2003, 1193, unter II.2., m.w.N.; vom 23. September 2009 IX B 52/09, BFH/NV 2010, 220, unter 1.a; Lange in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, § 119 FGO Rz 359 ff.).
  • BFH, 07.09.2011 - V B 54/11

    Vorliegen einer Entscheidung ohne Gründe - Aufhebung der Vorentscheidung und

    Es reicht aus, wenn die Gründe nur zum Teil fehlen und das Gericht ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das für sich allein den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bildet, auch als Teil eines eigenständigen Anspruchs übergangen hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. April 2003 X B 105/02, BFH/NV 2003, 1193, und in BFH/NV 2010, 220).
  • BFH, 23.09.2009 - IX B 52/09

    Zurückverweisung nach § 116 Abs. 6 FGO - Fehlende Gründe nach § 119 Nr. 6 FGO -

    Es reicht aus, wenn die Gründe nur zum Teil fehlen und das Gericht ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das für sich allein den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bildet, auch als Teil eines eigenständigen Anspruchs --z.B. wie hier Einkommensteuer 2000-- übergangen hat (vgl. die ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 1. April 2003 X B 105/02, BFH/NV 2003, 1193, unter II. 2., m.w.N. aus der Rechtsprechung; eingehend zur Problematik Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 119 FGO Rz 358 ff. mit Fallbeispielen).
  • BFH, 11.12.2013 - XI B 33/13

    Fehlen von Entscheidungsgründen bei erklärter Aufrechnung gegen einen

    Es reicht hierfür aus, wenn die Gründe nur zum Teil fehlen und das Gericht ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das für sich allein den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bildet, übergangen hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. April 2003 X B 105/02, BFH/NV 2003, 1193, unter II.2., m.w.N.; vom 23. September 2009 IX B 52/09, BFH/NV 2010, 220, unter 1.a; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 119 FGO Rz 359 ff.).
  • BFH, 11.05.2015 - XI B 29/15

    Begründete Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Urteilsbegründung bei

    Es reicht hierfür aus, wenn die Gründe nur zum Teil fehlen und das Gericht ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das für sich allein den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bildet, übergangen hat (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. April 2003 X B 105/02, BFH/NV 2003, 1193, unter II.2., m.w.N.; vom 23. September 2009 IX B 52/09, BFH/NV 2010, 220, unter 1.a; Lange in HHSp, § 119 FGO Rz 359 ff.).
  • BFH, 21.06.2016 - III B 95/15

    Zur vorrangigen Kindergeldberechtigung bei Aufnahme eines volljährigen Kindes in

    Es reicht hierfür aus, wenn die Gründe nur zum Teil fehlen und das Gericht ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das für sich allein den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bildet, übergangen hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. April 2003 X B 105/02, BFH/NV 2003, 1193, m.w.N.; vom 23. September 2009 IX B 52/09, BFH/NV 2010, 220; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 119 FGO Rz 359 ff.).
  • BFH, 24.06.2008 - X B 138/07

    Fehlen der Entscheidungsgründe - ungenügende Auswertung des Gesamtergebnisses des

    Davon kann nicht gesprochen werden, wenn lediglich das Fehlen von Begründungserwägungen zu einzelnen Tatbestandsmerkmalen --hier zum Hinterziehungsvorsatz-- einer Rechtsnorm geltend gemacht wird (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351; vom 13. November 1997 IV R 12/97, BFH/NV 1998, 606; vom 1. April 2003 X B 105/02, BFH/NV 2003, 1193).
  • BFH, 24.06.2008 - X B 143/07

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei Wahrunterstellung - Schätzungsbefugnis

    Davon kann nicht gesprochen werden, wenn lediglich das Fehlen von Begründungserwägungen zu einzelnen Tatbestandsmerkmalen --hier zum Schuldvorwurf der Leichtfertigkeit der Steuerverkürzung-- einer Rechtsnorm geltend gemacht wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351; vom 13. November 1997 IV R 12/97, BFH/NV 1998, 606; vom 1. April 2003 X B 105/02, BFH/NV 2003, 1193).
  • BFH, 20.07.2011 - XI B 108/10

    Umsatzsteuerfestsetzung wegen unberechtigten Steuerausweises - teilweises Fehlen

    Es reicht aus, wenn die Gründe nur zum Teil fehlen und das Gericht ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das für sich allein den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bildet, übergangen hat (vgl. die ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. April 2003 X B 105/02, BFH/NV 2003, 1193, unter II.2., m.w.N.; vom 23. September 2009 IX B 52/09, BFH/NV 2010, 220, unter 1.a; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 119 Rz 23 ff.; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 119 FGO Rz 359 ff.).
  • BFH, 21.01.2009 - X B 195/08

    Nicht mit Gründen versehene Entscheidung

    Davon kann nicht gesprochen werden, wenn lediglich das Fehlen von Begründungserwägungen zu einzelnen Tatbestandsmerkmalen --hier nach dem Vorbringen des Klägers zur Frage der zutreffenden Wertansätze-- geltend gemacht wird (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 1. April 2003 X B 105/02, BFH/NV 2003, 1193).
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