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   BFH, 08.10.2013 - X B 110/13   

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https://dejure.org/2013,34496
BFH, 08.10.2013 - X B 110/13 (https://dejure.org/2013,34496)
BFH, Entscheidung vom 08.10.2013 - X B 110/13 (https://dejure.org/2013,34496)
BFH, Entscheidung vom 08. Oktober 2013 - X B 110/13 (https://dejure.org/2013,34496)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Kein Sonderausgabenabzug von im Rahmen einer Selbstbeteiligung getragenen Krankheitskosten als Krankenversicherungsbeiträge - Keine Zugrundelegung fiktiver Sachverhalte bei der Besteuerung

  • openjur.de

    Kein Sonderausgabenabzug von im Rahmen einer Selbstbeteiligung getragenen Krankheitskosten als Krankenversicherungsbeiträge; Keine Zugrundelegung fiktiver Sachverhalte bei der Besteuerung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 10 Abs 1 Nr 3 Buchst a, EStG VZ 2010, AO § 38
    Kein Sonderausgabenabzug von im Rahmen einer Selbstbeteiligung getragenen Krankheitskosten als Krankenversicherungsbeiträge - Keine Zugrundelegung fiktiver Sachverhalte bei der Besteuerung

  • Bundesfinanzhof

    Kein Sonderausgabenabzug von im Rahmen einer Selbstbeteiligung getragenen Krankheitskosten als Krankenversicherungsbeiträge - Keine Zugrundelegung fiktiver Sachverhalte bei der Besteuerung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 Nr 3 Buchst a EStG 2009, EStG VZ 2010, § 38 AO
    Kein Sonderausgabenabzug von im Rahmen einer Selbstbeteiligung getragenen Krankheitskosten als Krankenversicherungsbeiträge - Keine Zugrundelegung fiktiver Sachverhalte bei der Besteuerung

  • IWW
  • rewis.io

    Kein Sonderausgabenabzug von im Rahmen einer Selbstbeteiligung getragenen Krankheitskosten als Krankenversicherungsbeiträge - Keine Zugrundelegung fiktiver Sachverhalte bei der Besteuerung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 lit a
    Steuerliche Abzugsfähigkeit eines vereinbarten Selbstbehalts im Rahmen der privaten Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de

    Kein Sonderausgabenabzug für Krankheitskosten die im Rahmen einer Selbstbeteiligung vom Steuerpflichtigen getragen werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerliche Abzugsfähigkeit eines vereinbarten Selbstbehalts im Rahmen der privaten Krankenversicherung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Sonderausgabenabzug von Krankheitskosten für Selbstbeteiligung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 18.07.2012 - X R 41/11

    Keine Abziehbarkeit der sog. "Praxisgebühr" als Sonderausgabe

    Auszug aus BFH, 08.10.2013 - X B 110/13
    Aber jedenfalls ist die aufgeworfene Rechtsfrage aufgrund des Urteils des angerufenen Senats vom 18. Juli 2012 X R 41/11 (BFHE 238, 103, BStBl II 2012, 821) geklärt und so zu entscheiden, wie dies das Finanzgericht (FG) getan hat.

    Hierauf hat der Senat in seinem Urteil in BFHE 238, 103, BStBl II 2012, 821 (unter II.b ee (1) hingewiesen.

  • FG Hessen, 12.12.1974 - VIII 61/74
    Auszug aus BFH, 08.10.2013 - X B 110/13
    aa) Dass sich diese Ausführungen des Senats auch auf einen Selbstbehalt beziehen, der im Rahmen eines privatrechtlichen Krankenversicherungsvertrags vereinbart worden ist, wird daraus deutlich, dass der Senat in seinem Urteil ausdrücklich auf die Ausführungen im Urteil des Hessischen FG vom 12. Dezember 1974 VIII 61/74, Entscheidungen der Finanzgerichte 1975, 200 Bezug nimmt.
  • BFH, 01.06.2016 - X R 43/14

    Steuerliche Berücksichtigung eines Selbstbehalts bei einer privaten

    In seinem Beschluss vom 8. Oktober 2013 X B 110/13 (BFH/NV 2014, 154) hat der Senat diese Auffassung bestätigt und dahingehend präzisiert, dass sich die Ausführungen auch auf einen Selbstbehalt beziehen, der im Rahmen eines privatrechtlichen Krankenversicherungsvertrags vereinbart worden ist.

    Soweit der Kläger ohne Selbstbehalt Prämien und damit Sonderausgaben hätte ersparen können, ist dies ein fiktiver Sachverhalt, während der Besteuerung der tatsächlich verwirklichte Sachverhalt zugrunde zu legen ist (siehe Senatsbeschluss in BFH/NV 2014, 154, Rz 7 ff., m.w.N.).

    b) Die Senatsrechtsprechung steht --soweit erkennbar-- nicht nur mit der finanzgerichtlichen Rechtsprechung im Einklang (neben der Vorinstanz s. auch Urteile FG Düsseldorf vom 6. Juni 2014  1 K 2873/13 E, EFG 2014, 1789, Rz 32; FG Münster vom 17. November 2014  5 K 149/14 E, Sozialrecht und Praxis 2015, 196; FG Rheinland-Pfalz vom 28. April 2015  3 K 1387/14, EFG 2015, 1357, Rz 42; ebenso Niedersächsisches FG vom 6. Mai 2013  9 K 265/12, unveröffentlicht, als Vorinstanz des Beschlusses in BFH/NV 2014, 154), sondern auch mit der Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. August 2013, BStBl II 2013, 1087, Rz 69) sowie der überwiegenden Auffassung des Schrifttums (vgl. z.B. Kulosa in Herrmann/Heuer/Raupach, § 10 EStG Rz 155; Schmidt/Heinicke, EStG, 35. Aufl., § 10 Rz 70; Fischer in Kirchhof, EStG, 15. Aufl., § 10 Rz 32; Stöcker in Bordewin/ Brandt, § 10 EStG Rz 594; Lindberg in Frotscher, EStG, Freiburg 2011, § 10 Rz 70; Bauschatz in Korn, § 10 EStG Rz 202.13; Dommermuth/Hauer, Der Betrieb 2009, 2512, 2514; Risthaus, Deutsche Steuer-Zeitung 2009, 669/676; Liess, Neue Wirtschaftsbriefe --NWB-- 2011, 1978/1988; Myßen/Wolter, NWB 2011, 280/288; dies., NWB 2009, 2313/2320).

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.04.2015 - 3 K 1387/14

    Bonuszahlungen der Krankenkasse mindern den Sonderausgabenabzug für

    Denn "Beiträge zu Krankenversicherungen" sind nur solche Ausgaben, die zumindest im Zusammenhang mit der Erlangung des Versicherungsschutzes stehen und damit - als Vorsorgeaufwendungen - letztlich der Vorsorge dienen (vgl. BFH-Urteil vom 18.07.2012 X R 41/11, BFHE 238, 103, BStBl II 2012, 821 zur Praxisgebühr und BFH-Beschluss vom 08.10.2013 X B 110/13 , BFH/NV 2014, 154 zum Selbstbehalt).

    Sie sind keine Gegenleistung für die Erlangung von Krankenversicherungsschutz, sondern - wie die Selbst- und Eigenbeteiligung - gerade das Gegenteil (vgl. BFH-Beschluss vom 08.10.2013 X B 110/13, BFH/NV 2014, 154).

    Sie sind Anreize, die bewirken sollen, dass die Versicherung vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbringen muss, weil der Versicherungsnehmer keine versicherten Schäden erlitten hat oder er solche Schäden nicht geltend macht (BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2013 X B 110/13, B FH/NV 2014, 154) .

  • BFH, 29.11.2017 - X R 3/16

    Selbst getragene Krankheitskosten können nicht beim Sonderausgabenabzug

    Aufgrund dessen hat der erkennende Senat bereits entschieden, dass Zahlungen aufgrund von Selbst- bzw. Eigenbeteiligungen an entstehenden Kosten keine Beiträge zu einer Versicherung sind (vgl. Senatsentscheidungen vom 18. Juli 2012 X R 41/11, BFHE 238, 103, BStBl II 2012, 821, Rz 11, m.w.N.; vom 8. Oktober 2013 X B 110/13, BFH/NV 2014, 154, Rz 6 ff., und in BFHE 254, 536, BStBl II 2017, 55, Rz 18 ff.).

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die gegen den Senatsbeschluss in BFH/NV 2014, 154 gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 16. Februar 2015  2 BvR 49/14, nicht veröffentlicht).

    Es handelt sich um einen fiktiven Sachverhalt; der Besteuerung ist indes der tatsächlich verwirklichte Sachverhalt zugrunde zu legen (vgl. auch Senatsentscheidungen zum Selbstbehalt in BFH/NV 2014, 154, Rz 10, und in BFHE 254, 536, BStBl II 2017, 55, Rz 20).

  • BFH, 16.12.2020 - X R 31/19

    Bonuszahlungen einer privaten Krankenkasse als Beitragserstattung

    Dies ist z.B. für einen vom Steuerpflichtigen vereinbarten und getragenen Selbstbehalt nicht der Fall, da die Krankenversicherung insoweit nicht das Risiko übernimmt, für künftige Schadensfälle einzutreten (Senatsentscheidungen vom 08.10.2013 - X B 110/13, BFH/NV 2014, 154, Rz 8; vom 01.06.2016 - X R 43/14, BFHE 254, 536, BStBl II 2017, 55, Rz 19).

    Die Vereinbarung schafft somit einen Anreiz, der --vergleichbar einer "klassischen" Beitragserstattung (vgl. insoweit Senatsbeschluss in BFH/NV 2014, 154, Rz 8)-- bewirken soll, dass die Versicherung vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbringen muss, weil der Versicherungsnehmer entweder keinen versicherten Schaden erlitten hat oder einen hieraus resultierenden Aufwand nicht geltend macht.

    Für einen vertraglich vereinbarten Selbstbehalt hat der Senat bereits entschieden, dass die hieraus entstehenden Aufwendungen nicht als "Beiträge zu Krankenversicherungen" i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG zu werten sind (Beschluss in BFH/NV 2014, 154, Rz 8).

  • FG Thüringen, 23.05.2019 - 3 K 74/19

    Einkommensteuer: Minderung des Sonderausgabenabzugs um von der privaten

    So ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile vom 18.07.2012 X R 41/11, BFHE 238, 103, BStBl II 2012, 821, Rz 11; vom 01.06.2016 X R 43/14, BFHE 254, 536, BStBl II 2017, 55; BFH-Beschluss vom 08.10.2013 X B 110/13, BFH/NV 2014, 154) ein von einem Steuerpflichtigen vereinbarter und getragener Selbstbehalt kein Beitrag zu einer Krankenversicherung und kann daher nicht als Sonderausgabe gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG abgezogen werden.

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile vom 18.07.2012 X R 41/11, BFHE 238, 103, BStBl II 2012, 821, Rz 11; vom 01.06.2016 X R 43/14, BFHE 254, 536, BStBl II 2017, 55; BFH-Beschluss vom 08.10.2013 X B 110/13, BFH/NV 2014, 154) ist aber ein von einem Steuerpflichtigen vereinbarter und getragener Selbstbehalt kein Beitrag zu einer Krankenversicherung und kann daher nicht als Sonderausgabe gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG abgezogen werden.

  • FG Düsseldorf, 06.06.2014 - 1 K 2873/13

    Sonderausgabenabzug von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung - Kürzung um

    Daraus folgt, dass nur solche Ausgaben zu den Beiträgen zu Krankenversicherungen gehören können, die zumindest im Zusammenhang mit der Erlangung des Versicherungsschutzes stehen und damit --als Vorsorgeaufwendungen-- letztlich der Vorsorge dienen (vgl. BFH, Urteil vom 18.07.2012 X R 41/11, BFHE 238, 103, BStBl II 2012, 821 (zur Praxisgebühr) und BFH, Beschluss vom 08.10.2013 X B 110/13 , BFH/NV 2014, 154 (zum Selbstbehalt)).

    Sie sind keine Gegenleistung für die Erlangung von Krankenversicherungsschutz, sondern - wie die Selbst- und Eigenbeteiligung - gerade das Gegenteil (vgl. BFH, Beschluss vom 08.10.2013 X B 110/13 , BFH/NV 2014, 154).

  • FG Münster, 17.11.2014 - 5 K 149/14

    Selbst getragene Krankheitskosten zur Erlangung einer Beitragsrückerstattung der

    Die Krankenversicherung übernimmt aufgrund des Selbstbehaltes nicht das Risiko, für künftige Schadensfälle eintreten zu müssen (vgl. BFH-Beschluss vom 08.10.2013 X B 110/13, BFH/NV 2014, 154; BFH-Urteil vom 18.07.2012 X R 41/11, BStBl. II 2012, 821).
  • VG Köln, 26.07.2016 - 7 K 4980/14

    Anspruch eines Contergangeschädigten auf Übernahme der Kosten für ärztlich

    Insbesondere findet die von der Beklagten befürwortete Abgrenzung eines "materiell-rechtlichen" Leistungsausschlusses von einem Selbstbehalt, in dessen Höhe der Versicherungsnehmer im Rechtssinne ebenfalls nicht krankenversichert ist - vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.03.2015 - L 18 AS 1013/14 -, bzw. der Versicherungsgeber nicht das Risiko trägt, für künftige Schadensfälle eintreten zu müssen - vgl. BFH, Beschluss vom 08.10.2013 - X B 110/13 -, in ContStiftG und RL keine erkennbare Stütze.
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