Rechtsprechung
BFH, 22.01.2009 - X B 114/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Erheblicher Grund für die Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung; Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- Judicialis
AO § 172 Abs. 1 Nr. 2; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 119 Nr. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach erfolgter Gewährung von Prozesskostenhilfe; Auswirkungen einer Entscheidung in Abwesenheit der Kläger aufgrund mündlicher Verhandlung trotz entsprechenden Antrags auf Vertagung der mündlichen Verhandlung
- datenbank.nwb.de
Unfallbedingter Stau als erheblicher Grund für die Verlegung eines Verhandlungstermins
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 22.01.2008 - 13 K 425/05
- BFH, 29.08.2008 - X S 27/08
- BFH, 22.01.2009 - X B 114/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98
Verletzung des Rechts auf Gehör
Auszug aus BFH, 22.01.2009 - X B 114/08
Nicht entscheidend ist, dass die Kläger nicht dargelegt haben, was sie bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätten und dass dieser Vortrag die Entscheidung des Gerichts hätte beeinflussen können, weil das FG verfahrensfehlerhaft in ihrer Abwesenheit aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden hat (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802). - BFH, 29.08.2008 - X S 27/08
Unfallbedingter Verkehrsstau als Grund für eine Terminsverlegung
Auszug aus BFH, 22.01.2009 - X B 114/08
Der beschließende Senat hat diesem Antrag mit Beschluss vom 29. August 2008 X S 27/08 (PKH) entsprochen. - BFH, 01.02.2002 - II B 38/01
Verletzung des Rechts auf Gehör; Terminsverlegung
Auszug aus BFH, 22.01.2009 - X B 114/08
Das FG ist in einem solchen Falle verpflichtet, den anberaumten Verhandlungstermin zu verlegen (z.B. BFH-Beschluss vom 1. Februar 2002 II B 38/01, BFH/NV 2002, 938, m.w.N.). - BFH, 13.03.2003 - VII B 196/02
Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung
Auszug aus BFH, 22.01.2009 - X B 114/08
Nach der Rechtsprechung des BFH muss einem im PKH-Verfahren erfolgreichen Rechtsmittelführer die vollständige Begründungsfrist --d.h. eine Frist von zwei Monaten-- verbleiben, wobei diese Frist mit der Zustellung des PKH-Beschlusses zu laufen beginnt (BFH-Beschluss vom 13. März 2003 VII B 196/02, BFHE 201, 425, BStBl II 2003, 609).
- BFH, 14.10.2015 - V B 49/15
Rechtliches Gehör - Mündliche Verhandlung - Umfang der Wartepflicht des Gerichts …
Hat der unpünktliche Beteiligte jedoch sein Erscheinen vor Gericht ausdrücklich angekündigt und vor der Verhandlung telefonisch auf eine unverschuldete geringe Verspätung hingewiesen, folgt aus der prozessualen Fürsorgepflicht des Gerichts, dass es zur Gewährung des rechtlichen Gehörs eine angemessene Zeit wartet (…BFH-Beschlüsse vom 21. Dezember 2005 II B 3/05, BFH/NV 2006, 605 bei unfallbedingtem Verkehrsstau; vom 29. August 2008 X S 27/08 (PKH), juris; vom 22. Januar 2009 X B 114/08, juris).