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   BFH, 22.11.2013 - X B 114/13   

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https://dejure.org/2013,40137
BFH, 22.11.2013 - X B 114/13 (https://dejure.org/2013,40137)
BFH, Entscheidung vom 22.11.2013 - X B 114/13 (https://dejure.org/2013,40137)
BFH, Entscheidung vom 22. November 2013 - X B 114/13 (https://dejure.org/2013,40137)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten - Zuordnung eines erworbenen Objekts zum gewerblichen Grundstückshandel - Umsatzsteuerliche Behandlung kein Indiz für Gewerblichkeit

  • openjur.de

    Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten; Zuordnung eines erworbenen Objekts zum gewerblichen Grundstückshandel; Umsatzsteuerliche Behandlung kein Indiz für Gewerblichkeit

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 15 Abs 2, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, EStG § 15 Abs 2, FGO § 116 Abs 6, UStG § 2 Abs 1, UStG § 2 Abs 1
    Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten - Zuordnung eines erworbenen Objekts zum gewerblichen Grundstückshandel - Umsatzsteuerliche Behandlung kein Indiz für Gewerblichkeit

  • Bundesfinanzhof

    Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten - Zuordnung eines erworbenen Objekts zum gewerblichen Grundstückshandel - Umsatzsteuerliche Behandlung kein Indiz für Gewerblichkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 2 EStG 1990, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 15 Abs 2 EStG 1997, § 116 Abs 6 FGO
    Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten - Zuordnung eines erworbenen Objekts zum gewerblichen Grundstückshandel - Umsatzsteuerliche Behandlung kein Indiz für Gewerblichkeit

  • rewis.io

    Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten - Zuordnung eines erworbenen Objekts zum gewerblichen Grundstückshandel - Umsatzsteuerliche Behandlung kein Indiz für Gewerblichkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 96 Abs. 1 S. 1
    Begriff des Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten i.S. von § 96 Abs. 1 S. 1 FGO

  • datenbank.nwb.de

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Zuordnung eines erworbenen Grundstücks zum gewerblichen Grundstückshandel; umsatzsteuerliche Behandlung eines Vermieters als Unternehmer kein Indiz für das Vorliegen von Gewerblichkeit im ertragsteuerrechtlichen Sinne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 19.01.2011 - X B 127/10

    Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 22.11.2013 - X B 114/13
    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (Senatsbeschlüsse vom 11. November 2010 X B 159/09, BFH/NV 2011, 610, unter II.2., und vom 19. Januar 2011 X B 127/10, BFH/NV 2011, 632, unter 3., m.w.N.).
  • BFH, 11.11.2010 - X B 159/09

    Wirksamkeit eines Beschlusses nach § 6 FGO durch formlose Bekanntgabe -

    Auszug aus BFH, 22.11.2013 - X B 114/13
    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (Senatsbeschlüsse vom 11. November 2010 X B 159/09, BFH/NV 2011, 610, unter II.2., und vom 19. Januar 2011 X B 127/10, BFH/NV 2011, 632, unter 3., m.w.N.).
  • BFH, 22.08.2012 - X R 24/11

    Gewerblicher Grundstückshandel allein durch Zurechnung der Verkäufe von

    Auszug aus BFH, 22.11.2013 - X B 114/13
    Sollte das FG im zweiten Rechtsgang erneut zu der Auffassung kommen, der Kläger sei auch unabhängig vom Grundstück X als Grundstückshändler tätig geworden, ist darauf hinzuweisen, dass in derartigen Fällen Objekte in aller Regel nur dann zum Privatvermögen gehören, wenn sie ohne Veräußerungsabsicht erworben werden (vgl. Senatsurteil vom 22. August 2012 X R 24/11, BFHE 238, 180, BStBl II 2012, 865, unter II.3.b, m.w.N.).
  • BFH, 28.10.2015 - X R 22/13

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Einbringung von Grundstücken in eine

    Sofern die Klägerin damit rügen will, das Gericht habe gegen den klaren Inhalt der Akten verstoßen und § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO verletzt, weil es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen habe und die angefochtene Entscheidung darauf beruhe (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 22. November 2013 X B 114/13, BFH/NV 2014, 346, unter II.1.a, m.w.N.), kann dies der Revision nicht zum Erfolg verhelfen.
  • BFH, 28.10.2015 - X R 21/13

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28. 10. 2015 X R 22/13 -

    Sofern die Klägerin damit rügen will, das Gericht habe gegen den klaren Inhalt der Akten verstoßen und § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO verletzt, weil es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen habe und die angefochtene Entscheidung darauf beruhe (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 22. November 2013 X B 114/13, BFH/NV 2014, 346, unter II.1.a, m.w.N.), kann dies der Revision nicht zum Erfolg verhelfen.
  • BFH, 04.03.2015 - X B 39/14

    Korrektur eines Flüchtigkeitsfehlers; Teilnichtigkeit eines Bescheides bei

    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (Senatsbeschluss vom 22. November 2013 X B 114/13, BFH/NV 2014, 346, unter II.1.a, m.w.N.).
  • BFH, 04.06.2014 - X B 95/13

    Nichtigkeit eines Schätzungsbescheides - Indizienbeweis bei fehlenden

    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (Senatsbeschluss vom 22. November 2013 X B 114/13, BFH/NV 2014, 346, unter II.1.a, m.w.N.).
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