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   BFH, 16.12.2014 - X B 114/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,47429
BFH, 16.12.2014 - X B 114/14 (https://dejure.org/2014,47429)
BFH, Entscheidung vom 16.12.2014 - X B 114/14 (https://dejure.org/2014,47429)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 2014 - X B 114/14 (https://dejure.org/2014,47429)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Feststellungslast für die Höhe der Einnahmen des Steuerpflichtigen - Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Beweiswürdigung - Auferlegung der bis ...

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 81 Abs 1 S 1, FGO § 91, FGO § 136 Abs 1 S 1, ZPO § 564 Abs 1 S 2, GG Art 103 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 96 Abs 1, FGO § 155, ZPO § 295
    Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Feststellungslast für die Höhe der Einnahmen des Steuerpflichtigen - Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Beweiswürdigung - Auferlegung der bis ...

  • Bundesfinanzhof

    Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Feststellungslast für die Höhe der Einnahmen des Steuerpflichtigen - Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Beweiswürdigung - Auferlegung der bis ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 81 Abs 1 S 1 FGO, § 91 FGO, § 136 Abs 1 S 1 FGO, § 564 Abs 1 S 2 ZPO
    Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Feststellungslast für die Höhe der Einnahmen des Steuerpflichtigen - Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Beweiswürdigung - Auferlegung der bis ...

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung, § ... 81 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 295 der Zivilprozessordnung, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 93 Abs. 3 FGO, § 116 Abs. 6 FGO, § 136 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 155 Satz 1 FGO, § 143 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO

  • rewis.io

    Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Feststellungslast für die Höhe der Einnahmen des Steuerpflichtigen - Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Beweiswürdigung - Auferlegung der bis ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme im Verfahren nach Zurückverweisung durch das Revisionsgericht

  • rechtsportal.de

    FGO § 81 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme im Verfahren nach Zurückverweisung durch das Revisionsgericht

  • datenbank.nwb.de

    Verwertung eines Protokolls über eine Zeugenvernehmung aus einem anderen Verfahren als Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; Feststellungslast für die Höhe der Einnahmen des Steuerpflichtigen trägt das Finanzamt; Beweiswürdigung durch das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die ohnehin unglaubwürdigen Zeugen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fortsetzung der mündlichen Verhandlung nach ihrer Schließung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schätzung der Einkünfte - und die Feststellungslast des Finanzamtes

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 28.02.1996 - II R 61/95

    Ablehnung der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach Abschluß der

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X B 114/14
    Vielmehr genügt es, dass das Gericht erkennbar die Absicht hat, die einmal begonnene mündliche Verhandlung fortzusetzen (BFH-Beschluss vom 28. Februar 1996 II R 61/95, BFHE 179, 245, BStBl II 1996, 318, m.w.N.).
  • BFH, 30.04.2003 - I B 120/02

    Beauftragter Richter; Zeugenvernehmung

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X B 114/14
    Eindrücke, die die vernehmenden Richter bei der früheren Beweisaufnahme gewonnen, aber nicht im Protokoll vermerkt haben, dürfen bei der Entscheidung durch einen anders besetzten Senat keine Rolle spielen (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung; vgl. zum Ganzen Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. April 2003 I B 120/02, BFH/NV 2003, 1587, m.w.N., und vom 7. Februar 2007 X B 105/06, BFH/NV 2007, 962).
  • BFH, 02.12.2004 - III R 49/03

    Beweisanforderungen für Unterhaltszahlungen an Angehörige in ausländischen

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X B 114/14
    Das FG ist in seiner Beweiswürdigung zwar weitestgehend frei; eine solche Würdigung muss aber --soll sie nicht in den Verdacht der Willkür geraten-- verstandesmäßig einsichtig und für das Rechtsmittelgericht logisch nachvollziehbar sein und sich auf festgestellte Tatsachen beziehen (BFH-Urteil vom 2. Dezember 2004 III R 49/03, BFHE 208, 531, BStBl II 2005, 483, unter II.1.d).
  • BFH, 07.02.2007 - X B 105/06

    NZB: Sitzungsniederschrift

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X B 114/14
    Eindrücke, die die vernehmenden Richter bei der früheren Beweisaufnahme gewonnen, aber nicht im Protokoll vermerkt haben, dürfen bei der Entscheidung durch einen anders besetzten Senat keine Rolle spielen (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung; vgl. zum Ganzen Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. April 2003 I B 120/02, BFH/NV 2003, 1587, m.w.N., und vom 7. Februar 2007 X B 105/06, BFH/NV 2007, 962).
  • BFH, 29.06.2011 - X B 242/10

    Durchgreifende Verfahrensrüge unterlassener Sachaufklärung - kein Verlust des

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X B 114/14
    Diese Urteile hat der erkennende Senat wegen unzulässiger vorweggenommener Beweiswürdigung aufgehoben und die Sachen an das FG zurückverwiesen (Beschlüsse vom 29. Juni 2011 X B 242-244/10, BFH/NV 2011, 1715).
  • BFH, 19.10.2011 - X R 65/09

    Anforderungen an die Tatsachenfeststellung durch das FG; Verhältnis zwischen der

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X B 114/14
    Angesichts der ungewöhnlichen Häufung von Verfahrens- und materiell-rechtlichen Fehlern in der angefochtenen Entscheidung hat der Senat erwogen, die Sache gemäß § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO i.V.m. § 155 Satz 1 FGO an einen anderen Senat des FG zurückzuverweisen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 19. Oktober 2011 X R 65/09, BFHE 235, 304, BStBl II 2012, 345, Rz 114 f.).
  • BFH, 20.06.2012 - X R 20/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20. 06. 2012 X R 42/11 -

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X B 114/14
    Daran fehlt es, wenn das FG sich lediglich floskelhaft auf "den in der mündlichen Verhandlung gewonnenen Eindruck" stützt, ohne diesen Eindruck auch nur andeutungsweise im Protokoll oder in seinem Urteil zu beschreiben (vgl. --zum umgekehrten Fall der vom FG nicht näher belegten Annahme der Glaubwürdigkeit eines Zeugen trotz erheblicher Widersprüche in der Aussage und eines Näheverhältnisses zum Kläger-- Senatsurteil vom 20. Juni 2012 X R 20/11, BFH/NV 2012, 1778).
  • BFH, 14.05.2013 - X B 123/12

    Formelle Beschwer bei der Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X B 114/14
    Nichtzulassungsbeschwerden der F gegen diese Entscheidungen blieben beim erkennenden Senat ohne Erfolg (Beschluss vom 14. Mai 2013 X B 123-125/12, BFH/NV 2013, 1253).
  • BFH, 28.07.2017 - X S 2/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Aufzeichnungspflicht von Prostituierten -

    Anders als im von der Antragstellerin genannten Senatsverfahren X B 114/14 bleibt deshalb schon unklar, warum eine solche Beweisaufnahme vom FG hätte durchgeführt werden sollen.
  • FG Baden-Württemberg, 24.11.2021 - 14 K 982/20

    Regelmäßig unterfallen die Umsätze einer Trauerrednerin in Bezug auf Trauer- oder

    Dies ist bei der Kostenentscheidung zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2014 X B 114/14, BFH/NV 2015, 511, Rn. 36).
  • BFH, 11.04.2016 - X B 77/15

    Rüge eines Verfahrensfehlers

    Bei dieser Sachlage durfte das FG sich nicht damit begnügen, im Wege einer vorweggenommenen Beweiswürdigung zu unterstellen, dass die im Schätzwege angesetzten zusätzlichen mittels sexueller Dienstleistungen erlangten Betriebseinnahmen wenn nicht von Frau C und Frau B, dann von anderen Angestellten erzielt worden waren (vgl. auch Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2014 X B 114/14, BFH/NV 2015, 511).
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