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   BFH, 08.08.2019 - X B 117/18   

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https://dejure.org/2019,28889
BFH, 08.08.2019 - X B 117/18 (https://dejure.org/2019,28889)
BFH, Entscheidung vom 08.08.2019 - X B 117/18 (https://dejure.org/2019,28889)
BFH, Entscheidung vom 08. August 2019 - X B 117/18 (https://dejure.org/2019,28889)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, AO § 146 Abs 1 S 2, AO § 162 Abs 2 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 116 Abs 3 S 3, UStG § 22, UStG VZ 2012
    Richtsatzschätzung bei fehlerhafter elektronischer Registrierkasse

  • Bundesfinanzhof

    Richtsatzschätzung bei fehlerhafter elektronischer Registrierkasse

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 146 Abs 1 S 2 AO, § 162 Abs 2 S 1 AO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO
    Richtsatzschätzung bei fehlerhafter elektronischer Registrierkasse

  • IWW

    § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 4 Abs. 3 EStG, § 162 Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 158 AO, § 22 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), §§ 63 bis 68 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV), § 146 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung, § 146 Abs. 1 Satz 2 AO, § 146 Abs. 5, § 147 AO, § 22 UStG, §§ 63 bis 68 UStDV, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Schätzung von mit einer elektronischen Registrierkasse erfassten Erlösen mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Richtsatzschätzung bei fehlerhafter elektronischer Registrierkasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtsatzschätzung bei fehlerhafter elektronischer Registrierkasse

  • rechtsportal.de

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Schätzung von mit einer elektronischen Registrierkasse erfassten Erlösen mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Richtsatzschätzung bei fehlerhafter elektronischer Registrierkasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Richtsatzschätzung bei fehlerhafter elektronischer Registrierkasse

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Z-Bons fehlen - Richtsatzschätzung auch bei Einnahmen-Überschussrechnern

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 21.01.2009 - X B 125/08

    Gemeinsame Verhandlung - Schätzung durch das FG - schlüssige Darlegung einer

    Auszug aus BFH, 08.08.2019 - X B 117/18
    Dies gilt insbesondere für Einwendungen gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen (Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie materielle Rechtsfehler, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 21. Januar 2009 - X B 125/08, BFH/NV 2009, 951).

    (1) Ein Verstoß gegen Denkgesetze führt bei Schätzungen erst zur Zulassung der Revision wegen willkürlich falscher Rechtsanwendung, wenn sich das Ergebnis als offensichtlich realitätsfremd darstellt (Senatsbeschluss in BFH/NV 2009, 951).

  • BFH, 12.12.2017 - VIII R 5/14

    Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen durch einen Sicherheitszuschlag bei der

    Auszug aus BFH, 08.08.2019 - X B 117/18
    Dabei ist zum einen die umsatzsteuerrechtliche Verpflichtung zur Aufzeichnung der Betriebseinnahmen gemäß § 22 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), §§ 63 bis 68 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) zu beachten, da sie auch unmittelbar für das EStG wirkt (vgl. insoweit nur Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Dezember 2017 - VIII R 5/14, BFH/NV 2018, 602, Rz 34, m.w.N.).

    Denn hiernach steht fest, dass neben den für die Kassenbuchführung nach § 146 Abs. 1 Satz 2 AO a.F. geltenden Aufzeichnungs- und daran anknüpfenden Aufbewahrungspflichten (§ 146 Abs. 5, § 147 AO a.F.) die umsatzsteuerrechtliche Verpflichtung zur Aufzeichnung der Betriebseinnahmen gemäß § 22 UStG, §§ 63 bis 68 UStDV auch für das EStG unmittelbar relevant ist (vgl. nur BFH-Urteil in BFH/NV 2018, 602, Rz 34, m.w.N.).

  • BFH, 14.08.2018 - XI B 2/18

    Berechtigung zur Hinzuschätzung

    Auszug aus BFH, 08.08.2019 - X B 117/18
    Die erforderliche Vollständigkeit der Buchungen ist infolge dieser Veränderungen nicht gewährleistet und diese Unvollständigkeit ergreift die gesamte Buchführung (so zu Recht schon BFH-Beschluss vom 14. August 2018 - XI B 2/18, BFH/NV 2019, 1, Rz 10, m.w.N.).

    aa) Soweit der Kläger der Ansicht ist, der Senat hätte statt der Anwendung der amtlichen Richtsatzsammlung eine "eigene Schätzung" vornehmen müssen, verkennt er zum einen, dass die Anwendung der amtlichen Richtsatzsammlung eine anerkannte Schätzungsmethode ist, die sich das FG zu eigen gemacht hat (so bereits auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2019, 1, Rz 20).

  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/13

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

    Auszug aus BFH, 08.08.2019 - X B 117/18
    Gleichwohl gibt es systembedingt keine Gewähr mehr für die Vollständigkeit der Erfassung der Bareinnahmen, ohne dass eine nachträgliche Ergänzung der Dokumentation bzw. eine anderweitige Heilung des Mangels möglich wäre (so auch schon Senatsurteil vom 25. März 2015 - X R 20/13, BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rz 27).

    Der Senat hat jedoch in seinem Urteil in BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743 (unter Rz 61) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er nicht von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abweicht, wonach der Steuerpflichtige grundsätzlich keinen Anspruch auf die Anwendung einer bestimmten Schätzungsmethode hat.

  • BFH, 28.10.2015 - X R 47/13

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei objektiver Verletzung einer von dem

    Auszug aus BFH, 08.08.2019 - X B 117/18
    Zum anderen kann das FG --wie hier-- seine Verpflichtung zur eigenen Schätzung auch dadurch erfüllen, dass es die Schätzung der Finanzbehörde prüft und als eigene übernimmt und sich dann darauf beschränkt, substantiierten Einwendungen gegen die Schätzung des FA nachzugehen (vgl. Senatsurteil vom 28. Oktober 2015 - X R 47/13, BFH/NV 2016, 171, Rz 19, m.w.N.).
  • BFH, 08.06.2018 - X B 112/17

    Schätzung unbarer Altenteilsleistungen

    Auszug aus BFH, 08.08.2019 - X B 117/18
    Für diesen Zulassungsgrund gilt ebenso wie für den der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, dass die Rechtsfortbildung über den Einzelfall hinaus im allgemeinen Interesse liegen und eine klärungsbedürftige und klärbare Rechtsfrage betreffen muss (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 8. Juni 2018 - X B 112/17, BFH/NV 2018, 1086, Rz 14, m.w.N.).
  • BFH, 06.08.2018 - X B 22/18

    Nichtigkeit von Schätzungen

    Auszug aus BFH, 08.08.2019 - X B 117/18
    Zur schlüssigen Darlegung einer Divergenzrüge nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört u.a. eine hinreichend genaue Bezeichnung der vermeintlichen Divergenzentscheidung sowie die Gegenüberstellung tragender, abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits, um eine Abweichung deutlich erkennbar zu machen (vgl. nur Senatsbeschluss vom 6. August 2018 - X B 22/18, BFH/NV 2018, 1237, Rz 11, m.w.N.).
  • BFH, 20.03.2017 - X R 11/16

    Bezeichnung als wesentliche Betriebsgrundlage, Geldeinwurfautomaten als Kassen,

    Auszug aus BFH, 08.08.2019 - X B 117/18
    Dabei bestimmt die Kasseneigenschaft die Art der Aufzeichnung (vgl. insoweit insbesondere Senatsurteil vom 20. März 2017 - X R 11/16, BFHE 258, 272, BStBl II 2017, 992, Rz 37 ff., m.w.N.).
  • BFH, 24.06.2014 - X B 216/13

    Keine Prüfung der Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs durch den BFH -

    Auszug aus BFH, 08.08.2019 - X B 117/18
    Dazu muss ausgeführt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchem Grunde die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (Senatsbeschluss vom 24. Juni 2014 - X B 216/13, BFH/NV 2014, 1888, Rz 12).
  • BFH, 14.05.2013 - X B 123/12

    Formelle Beschwer bei der Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei

    Auszug aus BFH, 08.08.2019 - X B 117/18
    Sie ist nur gegeben, soweit das FG dem Klagebegehren nicht voll entsprochen hat (vgl. nur Senatsbeschluss vom 14. Mai 2013 - X B 123-125/12, BFH/NV 2013, 1253, Rz 13, m.w.N.).
  • BFH, 29.11.2022 - VIII B 141/21

    Zustellung eines finanzgerichtlichen Urteils an das elektronische Anwaltspostfach

    Ein Verstoß gegen Denkgesetze führt bei Schätzungen erst dann zur Zulassung der Revision wegen willkürlich falscher Rechtsanwendung, wenn sich das Ergebnis als offensichtlich realitätsfremd darstellt (BFH-Beschlüsse vom 08.08.2019 - X B 117/18, BFH/NV 2019, 1219, Rz 30, 32; in BFH/NV 2021, 1201, Rz 13).

    Soweit sich die Kläger auf den BFH-Beschluss in BFH/NV 2019, 1219 berufen und geltend machen, das FG habe für die Einnahmen des Streitjahres 2012 grob fehlerhaft verkannt, dass keine Aufzeichnungspflichten bestanden hätten, übersehen sie, dass dieser Beschluss eine Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG betraf.

    Da der Senat angesichts nicht durchgreifender Verfahrensrügen (s. unter 2.) an diesen vom FG festgestellten Sachverhalt gebunden ist (§ 118 Abs. 2 FGO), handelt es sich bei der Würdigung, dass die Buchführung der S-GmbH zu verwerfen und die Einnahmen und Umsätze der Streitjahre zu schätzen waren, um eine revisionsrechtlich nicht zu beanstandende rechtliche Würdigung des FG (vgl. zu den Aufzeichnungspflichten der Kasseneinnahmen bei einer GmbH BFH-Urteile in BFH/NV 2014, 1501, Rz 18 bis 20, sowie allgemein vom 25.03.2015 - X R 20/13, BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rz 26, und BFH-Beschluss in BFH/NV 2019, 1219, Rz 18, 19).

    Schließlich ist die vom FA herangezogene und vom FG bestätigte Richtsatzschätzung selbst eine anerkannte Schätzungsmethode; das gewonnene Schätzungsergebnis ist nicht durch die Anwendung einer weiteren Schätzungsmethode zu überprüfen oder zu untermauern (BFH-Beschluss in BFH/NV 2019, 1219, Rz 21, 23).

    Des Weiteren muss die Beschwerdebegründung schlüssig und substantiiert unter Auseinandersetzung mit den zur aufgeworfenen Rechtsfrage in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen darlegen, weshalb die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage im Allgemeininteresse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2019, 1219, Rz 13).

    Zur schlüssigen Darlegung einer Divergenzrüge nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört u.a. eine hinreichend genaue Bezeichnung der vermeintlichen Divergenzentscheidung sowie die Gegenüberstellung tragender abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits, um eine Abweichung deutlich erkennbar zu machen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2019, 1219, Rz 27).

  • FG Münster, 20.12.2019 - 4 K 541/16

    Betriebsprüfung: Schätzungsbefugnis bei Kassenaufzeichnungen mittels

    Insoweit zieht der Senat zur Überprüfung seiner Schätzung die amtliche Richtsatzsammlung heran, die Grundlage einer anerkannten Schätzungsmethode ist (vgl. BFH-Beschluss vom 08.08.2019 X B 117/18, BFH/NV 2019, 1219).
  • BFH, 14.12.2022 - X R 19/21

    Beitrittsaufforderung: BMF-Richtsätze als geeignete Schätzungsgrundlage

    e) Ungeachtet dessen hat sich der BFH bislang in keiner Entscheidung näher damit auseinandergesetzt, auf welchen Grundlagen und Parametern die Richtsätze des BMF beruhen, wie sie zustande kommen und welche Auswirkungen sich hieraus auf die Tauglichkeit eines äußeren Betriebsvergleichs anhand der Richtsatzsammlung ergeben (vgl. hierzu auch Senatsbeschlusses vom 08.08.2019 - X B 117/18, BFH/NV 2019, 1219, Rz 23).
  • BFH, 16.01.2024 - VIII B 141/22

    Übermittlung elektronischer Dokumente durch Steuerberater ab dem 01.01.2023

    Des Weiteren muss die Beschwerdebegründung schlüssig und substantiiert unter Auseinandersetzung mit den zur aufgeworfenen Rechtsfrage in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen darlegen, weshalb die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage im Allgemeininteresse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 08.08.2019 - X B 117/18, BFH/NV 2019, 1219, Rz 13).
  • FG Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 K 2740/19

    Schätzung im Gaststättengewerbe - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG -

    Die Verpflichtung gilt nicht nur für die Umsatzsteuer, sondern auch für die Ertragsteuern (BFH-Entscheidungen vom 02.03.1982 VIII R 225/80, BFHE 136, 21, BStBl II 1984, 504, Rn. 26; vom 26.02.2004 XI R 25/02, BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599, Rn. 31; vom 12.07.2017 X B 16/17, BFHE 257, 523, BFH/NV 2017, 1204, Rn. 58; vom 12.12.2017 VIII R 5/14, BFH/NV 2018, 602, Rn. 34; vom 08.08.2019 X B 117/18, BFH/NV 2019, 1219, Rn. 16).

    Die Verpflichtung zur Aufbewahrung der vollständigen Kassendaten bei der Verwendung einer Registrierkasse gilt auch für Steuerpflichtige, die -wie die Klägerin- ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln (BFH-Beschluss vom 08.08.2019 X B 117/18, BFH/NV 2019, 1219, Rn. 18).

    Der Steuerpflichtige hat keinen Anspruch auf Anwendung einer bestimmten Schätzungsmethode (BFH-Entscheidungen vom 25.03.2015 X R 20/13, BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rn. 61; vom 08.08.2019 X B 117/18, BFH/NV 2019, 1219, Rn. 21).Weder die Finanzbehörde noch das Finanzgericht sind grundsätzlich verpflichtet, das aufgrund einer Schätzungsmethode gewonnene Ergebnis noch durch die Anwendung einer weiteren Schätzungsmethode zu überprüfen oder zu untermauern (BFH-Beschluss vom 13.09.2016 X B 146/15, BFH/NV 2016, 1747, Rn. 16).

    cc) Im Streitfall hat das FA eine Richtsatzschätzung vorgenommen.Die Anwendung der amtlichen Richtsatzsammlung ist eine anerkannte Schätzungsmethode (z.B. BFH-Beschlüsse vom 14.08.2018 XI B 2/18, BFH/NV 2019, 1, Rn. 20; vom 08.08.2019 X B 117/18, BFH/NV 2019, 1219, Rn. 21 ff.; zuletzt bestätigt von BFH-Beschluss vom 20.01.2022 X B 132, 133/20, juris, Rn. 17; vgl. auch Beschluss des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 11.03.2021 1 StR 521/20, Neue Zeitschrift für Strafrecht 2021, 743; Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 162 AO Rn. 57, Stand: Mai 2022) und wird als solche von der Klägerin nicht in Frage gestellt.

  • BFH, 16.12.2021 - IV R 1/18

    Zum Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Schätzung

    (1) Das FG ist davon ausgegangen, dass für die Umsatzschätzung im Streitfall das Abstellen auf die im Rahmen einer Durchsuchung bei der GbR aufgefundenen sog. Z-Bons (Tagesendsummen-Bons, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16.12.2014 - X  R 42/13, BFHE 248, 99, BStBl II 2015, 519, Rz 40; BFH-Beschluss vom 08.08.2019 - X B 117/18, Rz 18) aus dem Jahr 2012 die größte Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit hat, während andere Schätzungsmethoden im Streitfall von vorneherein ausscheiden --das FG nennt Geldverkehrs- und Vermögenszuwachsrechnung, Ausbeutekalkulation für Speisen und Getränke, Gesamtausbeutekalkulation, Zeitreihenvergleich-- bzw. ihnen --das FG meint den externen Betriebsvergleich mit der E-GbR oder die Schätzung nach Richtsätzen-- eine geringere Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit zukommt.
  • FG Baden-Württemberg, 30.07.2020 - 1 K 1070/19

    Schätzungsbefugnis, Schätzungmethode und Schätzungsrahmen bei planvollem, mit

    Der Bestand der Kasse wurde nicht täglich ermittelt, so dass keine Kassensturzfähigkeit gewährleistet war (BFH-Beschluss vom 8. August 2019 X B 117/18, BFH/NV 2019, 1219 Rn. 17; a.A. Rätke in Klein, AO, 15. Aufl., 2020, § 146 Rn. 31).

    Diese hätte er aufbewahren und vorlegen müssen (BFH-Beschlüsse vom 8. August 2019 X B 117/18, BFH/NV 2019, 1219 Rn. 18 und vom 12. Juli 2017 X B 16/17, BFH/NV 2017, 1204 Rn. 74; Niedersächsisches FG, Urteil vom 8. Dezember 2011 12 K 389/09, EFG 2013, 291 Rn. 54).

    Bei einer Schätzung steht überdies die Auswahl der verschiedenen Schätzungsmethoden im pflichtgemäßen Ermessen des FA bzw. des FG; der Steuerpflichtige hat keinen Anspruch auf Anwendung einer bestimmten Schätzungsmethode (BFH-Beschluss vom 8. August 2019 X B 117/18, BFH/NV 2019, 1219 Rn. 21; BFH-Urteil vom 25. März 2015 X R 20/13, BStBl II 2015, 743 Rn. 61; FG Hamburg, Urteil vom 16. April 2019 6 K 50/18, EFG 2019, 1348 Rn. 25).

  • BFH, 16.12.2021 - IV R 2/18

    Zum Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Schätzung

    (1) Das FG ist davon ausgegangen, dass für die Umsatzschätzung im Streitfall das Abstellen auf die im Rahmen einer Durchsuchung bei der GbR aufgefundenen sog. Z-Bons (Tagesendsummen-Bons, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16.12.2014 - X R 42/13, BFHE 248, 99, BStBl II 2015, 519, Rz 40; BFH-Beschluss vom 08.08.2019 - X B 117/18, Rz 18) aus dem Jahr 2012 die größte Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit hat, während andere Schätzungsmethoden im Streitfall von vorneherein ausscheiden --das FG nennt Geldverkehrs- und Vermögenszuwachsrechnung, Ausbeutekalkulation für Speisen und Getränke, Gesamtausbeutekalkulation, Zeitreihenvergleich-- bzw. ihnen --das FG meint den externen Betriebsvergleich mit der E-GbR oder die Schätzung nach Richtsätzen-- eine geringere Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit zukommt.
  • BFH, 30.09.2020 - VII B 96/19

    Unentgeltliche Hilfe in Steuersachen durch einen gemeinnützigen Verein (sog. Tax

    Sofern zu dem Problemkreis Rechtsprechung und Äußerungen im Fachschrifttum vorhanden sind, ist eine grundlegende Auseinandersetzung damit sowie eine Erörterung geboten, warum durch diese Entscheidungen die Rechtsfrage noch nicht als geklärt anzusehen ist bzw. weshalb sie ggf. einer weiteren oder erneuten Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 24.05.2019 - VI B 101/18, BFH/NV 2019, 1072, Rz 2, und vom 08.08.2019 - X B 117/18, BFH/NV 2019, 1219, Rz 13; Senatsbeschlüsse vom 12.09.2013 - VII B 5/13, BFH/NV 2014, 78, Rz 2, und vom 28.08.2003 - VII B 260/02, BFH/NV 2004, 69, jeweils m.w.N.).
  • FG Münster, 17.01.2020 - 4 K 16/16

    Verfahrensrecht - Zum Nachweis von Schwarzeinkäufen bei einer Pizzeria und zur

    Die Anwendung der amtlichen Richtsatzsammlung ist eine anerkannte Schätzungsmethode, die sich das FG zu eigen machen darf (BFH-Beschlüsse vom 08.08.2019 X B 117/18, BFH/NV 2019, 1219, Rz 37; vom 14.08.2018 XI B 2/18, BFH/NV 2019, 1, Rz 20).
  • BFH, 20.01.2022 - X B 132/20

    Fehlende Konkretisierungsmöglichkeit von Schätzungsgrundsätzen im

  • FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 257/20

    Einnahmenüberschussrechnung; PC-Kasse; Schätzung; Schätzungsbefugnis

  • FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 261/20

    Einnahmenüberschussrechnung; PC-Kasse; Schätzung; Schätzungsbefugnis

  • FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 259/20

    Einnahmenüberschussrechnung; PC-Kasse; Schätzung; Schätzungsbefugnis

  • FG Niedersachsen, 21.08.2020 - 3 K 208/18

    Hinzuschätzungen aufgrund einer Außenprüfung

  • BFH, 19.05.2020 - VIII B 126/19

    Begründung der Divergenzrüge im Fall der Begründungserleichterung gemäß § 105

  • BFH, 12.07.2023 - XI B 1/23

    Besteuerung von Umsätzen in einem Biergarten; Zurechnung der Verzehrvorrichtungen

  • FG Hamburg, 13.10.2020 - 2 K 218/18

    Schätzung anhand der Richtsatzsammlung des BMF - Abgrenzung einer formlosen

  • FG Hamburg, 08.02.2021 - 2 V 122/20

    Aussetzung der Vollziehung: Schätzung auf der Grundlage der Richtsatzsammlung für

  • BFH, 14.01.2021 - X B 25/20

    Schätzung und Sachverständigengutachten

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2021 - 3 K 1862/19

    Rechtmäßigkeit der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen in einem

  • BFH, 20.04.2020 - II B 22/19

    Prozesszinsen bei Grundsteuererlass

  • BFH, 19.12.2019 - XI B 115/18

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verzinsung von Ansprüchen aus dem

  • BFH, 26.03.2021 - X B 113/20

    Urteilsberichtigung wegen offensichtlich versehentlicher Benennung des Ehegatten

  • FG Münster, 05.12.2019 - 5 K 2886/17

    Umsatzsteuer - Zum Nachweis der tatsächlichen Leistungserbringung bei begehrtem

  • FG Hessen, 23.06.2023 - 10 K 98/17

    Revisionszulassung durch Einzelrichter bei Schätzung nach BMF-Richtsatzsammlung

  • FG München, 08.03.2022 - 7 V 2634/21

    Rechtmäßiger Umsatzsteuerbescheid - Wahl der Schätzungsmethode

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