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   BFH, 28.04.2014 - X B 12/14   

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https://dejure.org/2014,17744
BFH, 28.04.2014 - X B 12/14 (https://dejure.org/2014,17744)
BFH, Entscheidung vom 28.04.2014 - X B 12/14 (https://dejure.org/2014,17744)
BFH, Entscheidung vom 28. April 2014 - X B 12/14 (https://dejure.org/2014,17744)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Fehlende Entscheidungserheblichkeit der Eignung eines "Zeitreihen-Vergleichs"

  • openjur.de

    Fehlende Entscheidungserheblichkeit der Eignung eines "Zeitreihen-Vergleichs"

  • Bundesfinanzhof

    AO § 162, FGO § 115 Abs 2 Nr 1
    Fehlende Entscheidungserheblichkeit der Eignung eines "Zeitreihen-Vergleichs"

  • Bundesfinanzhof

    Fehlende Entscheidungserheblichkeit der Eignung eines "Zeitreihen-Vergleichs"

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 162 AO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
    Fehlende Entscheidungserheblichkeit der Eignung eines "Zeitreihen-Vergleichs"

  • IWW
  • rewis.io

    Fehlende Entscheidungserheblichkeit der Eignung eines "Zeitreihen-Vergleichs"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Hinzuschätzung von Einnahmen aus Gewerbebetrieb mangels grundsätzlicher Bedeutung und mangels Darlegung eines Verfahrensfehlers

  • datenbank.nwb.de

    Fehlende Entscheidungserheblichkeit der Eignung eines Zeitreihen-Vergleichs; Anwendung einer Schätzungsmethode durch das FG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.03.2015 - X R 19/14

    Keine Schätzung durch Zeitreihenvergleich bei formell ordnungsmäßigen

    Auszug aus BFH, 28.04.2014 - X B 12/14
    Die Rechtsfrage, ob der Zeitreihen-Vergleich eine sachgerechte Schätzungsmethode darstellt (vgl. dazu die beim erkennenden Senat anhängigen Revisionsverfahren X R 20/13 und X R 19/14), ist daher für die Beurteilung des Streitfalls ohne Bedeutung.
  • BFH, 22.08.2012 - X B 155/11

    Sachaufklärungspflicht des FG; Zeitpunkt der Bildung von Rückstellungen für

    Auszug aus BFH, 28.04.2014 - X B 12/14
    aa) Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) mit der Begründung gerügt, das FG hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, sind nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung Ausführungen dazu erforderlich, welche Beweise das FG von Amts wegen hätte erheben bzw. welche Tatsachen es hätte aufklären müssen, aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (Senatsbeschlüsse vom 18. Mai 2011 X B 124/10, BFH/NV 2011, 1838, unter II.2.d, und vom 22. August 2012 X B 155/11, BFH/NV 2012, 2015, unter II.1.a).
  • BFH, 26.06.2013 - X B 244/12

    Bewertung der Einlage eines wertgeminderten kapitalersetzenden Darlehens - Keine

    Auszug aus BFH, 28.04.2014 - X B 12/14
    aa) Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (Senatsbeschlüsse vom 11. November 2010 X B 159/09, BFH/NV 2011, 610, unter II.2., und vom 26. Juni 2013 X B 244/12, BFH/NV 2013, 1578, unter II.1.c).
  • BFH, 18.05.2011 - X B 124/10

    Keine Bindung an das Schätzungsergebnis eines anderen Senats - förmliche

    Auszug aus BFH, 28.04.2014 - X B 12/14
    aa) Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) mit der Begründung gerügt, das FG hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, sind nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung Ausführungen dazu erforderlich, welche Beweise das FG von Amts wegen hätte erheben bzw. welche Tatsachen es hätte aufklären müssen, aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (Senatsbeschlüsse vom 18. Mai 2011 X B 124/10, BFH/NV 2011, 1838, unter II.2.d, und vom 22. August 2012 X B 155/11, BFH/NV 2012, 2015, unter II.1.a).
  • BFH, 11.11.2010 - X B 159/09

    Wirksamkeit eines Beschlusses nach § 6 FGO durch formlose Bekanntgabe -

    Auszug aus BFH, 28.04.2014 - X B 12/14
    aa) Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (Senatsbeschlüsse vom 11. November 2010 X B 159/09, BFH/NV 2011, 610, unter II.2., und vom 26. Juni 2013 X B 244/12, BFH/NV 2013, 1578, unter II.1.c).
  • BFH, 23.01.2013 - X B 84/12

    Keine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage bei fehlender Klärungsfähigkeit

    Auszug aus BFH, 28.04.2014 - X B 12/14
    Die Beschwerde kann nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) zugelassen werden, weil die von der Klägerin im Zusammenhang mit der Schätzungsmethode des Zeitreihen-Vergleichs aufgeworfenen Rechtsfragen in einem künftigen Revisionsverfahren im Streitfall nicht klärungsfähig wären (vgl. zum Erfordernis der Klärungsfähigkeit Senatsbeschluss vom 23. Januar 2013 X B 84/12, BFH/NV 2013, 771, unter II.1.a, m.w.N.).
  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/13

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

    Auszug aus BFH, 28.04.2014 - X B 12/14
    Die Rechtsfrage, ob der Zeitreihen-Vergleich eine sachgerechte Schätzungsmethode darstellt (vgl. dazu die beim erkennenden Senat anhängigen Revisionsverfahren X R 20/13 und X R 19/14), ist daher für die Beurteilung des Streitfalls ohne Bedeutung.
  • BFH, 20.05.2016 - III B 62/15

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung -

    Das gilt auch dann, wenn dieser unrichtig sein sollte (vgl. BFH-Beschluss vom 28. April 2014 X B 12/14, BFH/NV 2014, 1383).
  • BFH, 01.06.2015 - X B 6/15

    Sachaufklärungsrüge hinsichtlich unterlassener Zeugenvernehmung durch das

    Das gilt auch dann, wenn dieser unrichtig sein sollte (vgl. Senatsbeschluss vom 28. April 2014 X B 12/14, BFH/NV 2014, 1383; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 79, 80; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 115 FGO Rz 225, 238, m.w.N.).
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