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   BFH, 28.05.2020 - X B 12/20   

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https://dejure.org/2020,23305
BFH, 28.05.2020 - X B 12/20 (https://dejure.org/2020,23305)
BFH, Entscheidung vom 28.05.2020 - X B 12/20 (https://dejure.org/2020,23305)
BFH, Entscheidung vom 28. Mai 2020 - X B 12/20 (https://dejure.org/2020,23305)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 162 Abs 1, AO § 162 Abs 2 S 2, FGO § 96 Abs 1 S 1 Halbs 2, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 119 Nr 3, GG Art 103 Abs 1
    Wahrung des Gehörsanspruchs bei eigener Schätzung durch das FG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 162 Abs 1 AO, § 162 Abs 2 S 2 AO, § 96 Abs 1 S 1 Halbs 2 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Wahrung des Gehörsanspruchs bei eigener Schätzung durch das FG

  • IWW

    § 116 Abs. 6 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 96 Abs. 2 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 119 Nr. 3 FGO, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Rückgriff auf eine nicht allgemein zugängliche Quelle

  • rewis.io

    Wahrung des Gehörsanspruchs bei eigener Schätzung durch das FG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Wahrung des Gehörsanspruchs bei eigener Schätzung durch das FG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schätzung durch das Finanzgericht - und das rechtliche Gehör

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 15.08.2014 - 2 BvR 969/14

    Verfassungsbeschwerde und Eilrechtsschutzantrag des ehemaligen

    Auszug aus BFH, 28.05.2020 - X B 12/20
    Zur Wahrung dieses Äußerungsrechts ist das Gericht --letztlich vorgelagert-- verpflichtet, die Beteiligten über alle ihm zugänglich gemachten und für seine Entscheidung zur Verfügung stehenden Tatsachen und Beweisergebnisse uneingeschränkt zu informieren (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 15.08.2014 - 2 BvR 969/14, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2014, 3085, Rz 49; ebenso Senatsbeschluss vom 08.05.2017 - X B 150/16, BFH/NV 2017, 1185, Rz 15; Werth in Gosch, § 119 FGO Rz 127).

    Dies gilt unabhängig davon, ob eine anschließende Äußerung der oder des Beteiligten im konkreten Fall Einfluss auf das Entscheidungsergebnis gewinnen kann oder nicht (BVerfG-Beschluss in NJW 2014, 3085, Rz 49).

  • BFH, 10.09.2013 - XI B 114/12

    Unzulässige Überraschungsentscheidung bei nicht erörterter Schätzungsmethode

    Auszug aus BFH, 28.05.2020 - X B 12/20
    Insofern entspricht es gefestigten rechtlichen Grundsätzen, dass ein Gehörsverstoß in Gestalt einer Überraschungsentscheidung nur dann gegeben ist, wenn das FG eine Schätzungsmethode anwendet, die der bisherigen Methode nicht mehr ähnlich ist oder die Einführung neuen Tatsachenstoffs erforderlich wird, den Beteiligten hierzu aber keinen vorherigen rechtlichen Hinweis nach § 96 Abs. 2 FGO erteilt (Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 02.02.1982 - VIII R 65/80, BFHE 135, 158, BStBl II 1982, 409; vom 10.09.2013 - XI B 114/12, BFH/NV 2013, 1947, Rz 12; vom 19.01.2018 - X B 60/17, BFH/NV 2018, 530, Rz 17; ebenso Lange in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, § 96 FGO Rz 145).
  • BVerwG, 20.03.1985 - 6 C 22.83

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an das

    Auszug aus BFH, 28.05.2020 - X B 12/20
    Beabsichtigt aber das FG, seine Entscheidung --in tragender Weise-- auf Erkenntnisse aus einer solchen Quelle zu stützen, gebietet es die Wahrung des rechtlichen Gehörsanspruchs und ebenso der prozessualen Waffengleichheit, denjenigen Beteiligten, der sich gezwungenermaßen insoweit in einem Informationsdefizit befindet, in der rechtlich gebotenen Weise in den gleichen Kenntnisstand wie den Prozessgegner zu versetzen (vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.03.1985 - 6 C 22/83, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 163).
  • BFH, 08.05.2017 - X B 150/16

    Fehlende Übermittlung eines Schriftsatzes

    Auszug aus BFH, 28.05.2020 - X B 12/20
    Zur Wahrung dieses Äußerungsrechts ist das Gericht --letztlich vorgelagert-- verpflichtet, die Beteiligten über alle ihm zugänglich gemachten und für seine Entscheidung zur Verfügung stehenden Tatsachen und Beweisergebnisse uneingeschränkt zu informieren (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 15.08.2014 - 2 BvR 969/14, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2014, 3085, Rz 49; ebenso Senatsbeschluss vom 08.05.2017 - X B 150/16, BFH/NV 2017, 1185, Rz 15; Werth in Gosch, § 119 FGO Rz 127).
  • BFH, 17.10.2001 - I R 103/00

    Veranlagungszeitraum

    Auszug aus BFH, 28.05.2020 - X B 12/20
    Der Senat stellt hiermit keinesfalls die Befugnis der Finanzverwaltung in Abrede, für Schätzungszwecke Datenbanken aufzubauen und zu verwenden, die --anders als die BMF-Richtsatzsammlung-- nicht allgemein zugänglich sind (vgl. BFH-Urteil vom 17.10.2001 - I R 103/00, BFHE 197, 68, BStBl II 2004, 171, unter III.A.2.c cc; vgl. auch Koenig/Coester, Abgabenordnung, 3. Aufl., § 162 Rz 109).
  • BFH, 19.01.2018 - X B 60/17

    Hinweise zur Schätzungsmethode

    Auszug aus BFH, 28.05.2020 - X B 12/20
    Insofern entspricht es gefestigten rechtlichen Grundsätzen, dass ein Gehörsverstoß in Gestalt einer Überraschungsentscheidung nur dann gegeben ist, wenn das FG eine Schätzungsmethode anwendet, die der bisherigen Methode nicht mehr ähnlich ist oder die Einführung neuen Tatsachenstoffs erforderlich wird, den Beteiligten hierzu aber keinen vorherigen rechtlichen Hinweis nach § 96 Abs. 2 FGO erteilt (Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 02.02.1982 - VIII R 65/80, BFHE 135, 158, BStBl II 1982, 409; vom 10.09.2013 - XI B 114/12, BFH/NV 2013, 1947, Rz 12; vom 19.01.2018 - X B 60/17, BFH/NV 2018, 530, Rz 17; ebenso Lange in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, § 96 FGO Rz 145).
  • BFH, 15.05.2019 - IX B 105/18

    Zulassung wegen Verfahrensfehler: Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch

    Auszug aus BFH, 28.05.2020 - X B 12/20
    aa) Der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß § 96 Abs. 2 FGO umfasst das Recht der Verfahrensbeteiligten, sich vor Erlass einer Entscheidung zu den entscheidungserheblichen Tatsachen und --gegebenenfalls-- Beweisergebnissen zu äußern, sowie in rechtlicher Hinsicht alles vorzutragen, was sie für wesentlich halten (u.a. BFH-Beschluss vom 15.05.2019 - IX B 105/18, BFH/NV 2019, 922, Rz 7, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 03.09.2019 - 2 K 218/18

    Schätzung bei einer Discothek anhand spezieller Richtsatzsammlung

    Auszug aus BFH, 28.05.2020 - X B 12/20
    Auf die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 03.09.2019 - 2 K 218/18 aufgehoben.
  • BFH, 02.02.1982 - VIII R 65/80

    Schätzungsmethode - Aufschlagschätzung - Aufbewahrungsfrist - Buchführung -

    Auszug aus BFH, 28.05.2020 - X B 12/20
    Insofern entspricht es gefestigten rechtlichen Grundsätzen, dass ein Gehörsverstoß in Gestalt einer Überraschungsentscheidung nur dann gegeben ist, wenn das FG eine Schätzungsmethode anwendet, die der bisherigen Methode nicht mehr ähnlich ist oder die Einführung neuen Tatsachenstoffs erforderlich wird, den Beteiligten hierzu aber keinen vorherigen rechtlichen Hinweis nach § 96 Abs. 2 FGO erteilt (Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 02.02.1982 - VIII R 65/80, BFHE 135, 158, BStBl II 1982, 409; vom 10.09.2013 - XI B 114/12, BFH/NV 2013, 1947, Rz 12; vom 19.01.2018 - X B 60/17, BFH/NV 2018, 530, Rz 17; ebenso Lange in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, § 96 FGO Rz 145).
  • BFH, 14.12.2022 - X R 19/21

    Beitrittsaufforderung: BMF-Richtsätze als geeignete Schätzungsgrundlage

    Der Senat sah den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs als verletzt an, da das FG auf das "Fachinfosystem Bp NRW" zurückgegriffen hatte, ohne zuvor die hieraus entnommenen Erkenntnisse dem Kläger inhaltlich zugänglich gemacht zu haben (Beschluss vom 28.05.2020 - X B 12/20, BFH/NV 2020, 1087).
  • FG Hamburg, 13.10.2020 - 2 K 218/18

    Schätzung anhand der Richtsatzsammlung des BMF - Abgrenzung einer formlosen

    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 28. Mai 2020 (X B 12/20) das Urteil aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Senat zurückverwiesen, weil der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt worden sei, weil das Gericht in Ausübung seiner eigenen Schätzung für die Beurteilung der Höhe des Rohgewinnaufschlagsatzes (RGAS) auf eine "nur für den Dienstgebrauch" bestimmte Quelle aus dem juris-Rechtsportal (Fachinfosystem Bp NRW) zurückgegriffen habe, ohne zuvor die hieraus entnommenen Erkenntnisse dem Kläger in gebotener Weise zugänglich gemacht zu haben.
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