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   BFH, 28.01.2003 - X B 126/02   

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https://dejure.org/2003,15127
BFH, 28.01.2003 - X B 126/02 (https://dejure.org/2003,15127)
BFH, Entscheidung vom 28.01.2003 - X B 126/02 (https://dejure.org/2003,15127)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 2003 - X B 126/02 (https://dejure.org/2003,15127)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Ablauf einer Beschwerdebegründungsfrist - Maximale Verlängerung einer Beschwerdebegründungsfrist - Ablehnung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 56; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 4; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 116 Abs. 3
    NZB: Verlängerung der NZB-Beschwerdebegründungsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 21.09.2001 - IV B 118/01

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 28.01.2003 - X B 126/02
    Eine weitere Verlängerung scheidet aus (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. September 2001 IV B 118/01, BFHE 196, 56, BStBl II 2001, 768).
  • BFH, 13.09.2017 - V B 64/17

    Keine rückwirkende Verlängerung der Frist zur Begründung der

    b) Der Antrag der Prozessbevollmächtigten vom 25. August 2017, die Beschwerdebegründungsfrist (rückwirkend) zum 30. Juli 2017 um einen Monat zu verlängern, ist schon deshalb unzulässig, weil er erst nach Ablauf der zweimonatigen Beschwerdebegründungsfrist gestellt wurde (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Oktober 2007 X B 145/07, und vom 28. Januar 2003 X B 126/02, BFH/NV 2003, 505).
  • BFH, 26.06.2006 - I B 18/06

    Verlängerung der Begründungsfrist

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass nach dem Ablauf der i.S. des § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO verlängerten Frist eine weitere Verlängerung nicht in Betracht kommt (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. September 2001 IV B 118/01, BFHE 196, 56, BStBl II 2001, 768; vom 28. Januar 2003 X B 126/02, BFH/NV 2003, 505; aus der Literatur zustimmend z.B. Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz. 21; ablehnend Seer in Tipke/ Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 116 FGO Tz. 22).
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