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   BFH, 28.01.2016 - X B 128/15   

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https://dejure.org/2016,4741
BFH, 28.01.2016 - X B 128/15 (https://dejure.org/2016,4741)
BFH, Entscheidung vom 28.01.2016 - X B 128/15 (https://dejure.org/2016,4741)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 2016 - X B 128/15 (https://dejure.org/2016,4741)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Einschränkung des Umfangs der Anfechtung das FG-Urteils in der Rechtsmittelbegründung im Vergleich zur Rechtsmitteleinlegung: Abgrenzung zwischen Teilrücknahme des Rechtsmittels, von vornherein beschränkter Anfechtung und dem Fehlen der notwendigen Begründung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 116 Abs 3, FGO § 120 Abs 3 Nr 1
    Einschränkung des Umfangs der Anfechtung das FG-Urteils in der Rechtsmittelbegründung im Vergleich zur Rechtsmitteleinlegung: Abgrenzung zwischen Teilrücknahme des Rechtsmittels, von vornherein beschränkter Anfechtung und dem Fehlen der notwendigen Begründung

  • Bundesfinanzhof

    Einschränkung des Umfangs der Anfechtung das FG-Urteils in der Rechtsmittelbegründung im Vergleich zur Rechtsmitteleinlegung: Abgrenzung zwischen Teilrücknahme des Rechtsmittels, von vornherein beschränkter Anfechtung und dem Fehlen der notwendigen Begründung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 116 Abs 3 FGO, § 120 Abs 3 Nr 1 FGO
    Einschränkung des Umfangs der Anfechtung das FG-Urteils in der Rechtsmittelbegründung im Vergleich zur Rechtsmitteleinlegung: Abgrenzung zwischen Teilrücknahme des Rechtsmittels, von vornherein beschränkter Anfechtung und dem Fehlen der notwendigen Begründung

  • IWW

    § 116 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 120 Abs. 3 Nr. 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 76 Abs. 1 FGO, § 295 Abs. 2 der Insolvenzordnung, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 119 Nr. 3 FGO, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der Gründe für die Zulassung der Revision

  • rewis.io

    Einschränkung des Umfangs der Anfechtung das FG-Urteils in der Rechtsmittelbegründung im Vergleich zur Rechtsmitteleinlegung: Abgrenzung zwischen Teilrücknahme des Rechtsmittels, von vornherein beschränkter Anfechtung und dem Fehlen der notwendigen Begründung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Darlegung der Gründe für die Zulassung der Revision

  • rechtsportal.de

    FGO § 116 Abs. 3
    Anforderungen an die Darlegung der Gründe für die Zulassung der Revision

  • datenbank.nwb.de

    Abgrenzung zwischen kostenpflichtiger Teilrücknahme des Rechtsmittels und beschränkter Anfechtung des finanzgerichtlichen Urteils; Verletzung des Rechts auf Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98

    Verletzung des Rechts auf Gehör

    Auszug aus BFH, 28.01.2016 - X B 128/15
    Die unwiderlegliche Vermutung der Ursächlichkeit einer Gehörsverletzung (§ 119 Nr. 3 FGO) gilt nur, wenn sich der Gehörsverstoß auf das Gesamtergebnis des Verfahrens bezieht (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802: verfahrensfehlerhafte Durchführung der mündlichen Verhandlung ohne den Kläger), nicht aber, wenn der Gehörsverstoß --wie hier-- nur einzelne Feststellungen bzw. rechtliche Gesichtspunkte betrifft (vgl. BFH-Beschluss vom 14. April 2015 IV B 115/13, BFH/NV 2015, 1256, Rz 13, m.w.N.).
  • BFH, 09.04.2008 - I R 43/07

    Bindung an tatrichterliche Feststellungen - Hinweispflicht auf unsubstantiierten

    Auszug aus BFH, 28.01.2016 - X B 128/15
    Für eine in zulässiger Form erhobene Gehörsrüge fehlt es jedenfalls an der Darlegung, was der Kläger dem FG bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 9. April 2008 I R 43/07, BFH/NV 2008, 1848, unter II.2.c, m.w.N.).
  • BFH, 14.04.2015 - IV B 115/13

    Dauerhafte Sicherung gerichtlicher Internetrecherchen - Verletzung des Anspruchs

    Auszug aus BFH, 28.01.2016 - X B 128/15
    Die unwiderlegliche Vermutung der Ursächlichkeit einer Gehörsverletzung (§ 119 Nr. 3 FGO) gilt nur, wenn sich der Gehörsverstoß auf das Gesamtergebnis des Verfahrens bezieht (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802: verfahrensfehlerhafte Durchführung der mündlichen Verhandlung ohne den Kläger), nicht aber, wenn der Gehörsverstoß --wie hier-- nur einzelne Feststellungen bzw. rechtliche Gesichtspunkte betrifft (vgl. BFH-Beschluss vom 14. April 2015 IV B 115/13, BFH/NV 2015, 1256, Rz 13, m.w.N.).
  • BFH, 09.12.2014 - X R 4/11

    Zur nachträglichen Beschränkung des Revisionsantrags; Spendenabzug

    Auszug aus BFH, 28.01.2016 - X B 128/15
    In der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Fallkonstellationen, in denen ein zunächst umfassend eingelegtes Rechtsmittel in der Rechtsmittelbegründungsschrift ausdrücklich auf einen Teil der im vorangehenden Klageverfahren angefochtenen Verwaltungsakte beschränkt wird, nicht als --kostenpflichtige-- Teilrücknahme des Rechtsmittels angesehen worden, sondern als von Anfang an lediglich beschränkte Anfechtung des finanzgerichtlichen Urteils (für Nichtzulassungsbeschwerden BFH-Beschluss vom 26. Februar 2008 VIII B 194/06, BFH/NV 2008, 952, unter II.1.; für Revisionen Senatsurteil vom 9. Dezember 2014 X R 4/11, BFH/NV 2015, 853, Rz 37, m.w.N.).
  • BFH, 17.03.2010 - IV R 25/08

    Gewerblicher Grundstückshandel: Zwischenschaltung einer nicht funktionslosen GmbH

    Auszug aus BFH, 28.01.2016 - X B 128/15
    In diesem Fall bleibt es bei der umfassenden Anfechtung des Urteils; dem Rechtsmittel fehlt es dann in Bezug auf einen Teil der angefochtenen Verwaltungsakte an der erforderlichen Begründung (vgl. zu einer solchen Fallgestaltung BFH-Urteil vom 17. März 2010 IV R 25/08, BFHE 228, 509, BStBl II 2010, 622, unter II.1.).
  • BFH, 26.02.2008 - VIII B 194/06

    Zur Steuerpflicht der Entgelte für Dolmetschertätigkeit beim Europarat - Vorlage

    Auszug aus BFH, 28.01.2016 - X B 128/15
    In der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Fallkonstellationen, in denen ein zunächst umfassend eingelegtes Rechtsmittel in der Rechtsmittelbegründungsschrift ausdrücklich auf einen Teil der im vorangehenden Klageverfahren angefochtenen Verwaltungsakte beschränkt wird, nicht als --kostenpflichtige-- Teilrücknahme des Rechtsmittels angesehen worden, sondern als von Anfang an lediglich beschränkte Anfechtung des finanzgerichtlichen Urteils (für Nichtzulassungsbeschwerden BFH-Beschluss vom 26. Februar 2008 VIII B 194/06, BFH/NV 2008, 952, unter II.1.; für Revisionen Senatsurteil vom 9. Dezember 2014 X R 4/11, BFH/NV 2015, 853, Rz 37, m.w.N.).
  • BFH, 08.05.2017 - X B 150/16

    Fehlende Übermittlung eines Schriftsatzes

    Betrifft sie nur einzelne Feststellungen oder rechtliche Gesichtspunkte, hat der Beschwerdeführer darzulegen, was er im Falle der Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern bei Berücksichtigung dieses Vorbringens eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre (vgl. zum hergebrachten Streitstand grundlegend Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802, unter C.III.1.a, m.w.N.; zur aktuellen Rechtsprechung etwa BFH-Beschlüsse vom 30. Juli 2013 IV B 107/12, BFH/NV 2013, 1928, unter II.2.a; vom 14. April 2015 IV B 115/13, BFH/NV 2015, 1256, unter 1.d; Senatsbeschluss vom 28. Januar 2016 X B 128/15, BFH/NV 2016, 771, unter III.2.).
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