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   BFH, 07.07.2014 - X B 134/13   

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https://dejure.org/2014,24476
BFH, 07.07.2014 - X B 134/13 (https://dejure.org/2014,24476)
BFH, Entscheidung vom 07.07.2014 - X B 134/13 (https://dejure.org/2014,24476)
BFH, Entscheidung vom 07. Juli 2014 - X B 134/13 (https://dejure.org/2014,24476)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Ermittlungspflicht des FG und Mitwirkungspflicht der Beteiligten - Anforderungen an die Urteilsbegründung bei Übernahme einer Schätzung

  • openjur.de

    Ermittlungspflicht des FG und Mitwirkungspflicht der Beteiligten; Anforderungen an die Urteilsbegründung bei Übernahme einer Schätzung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 76 Abs 1 S 2, FGO § 119 Nr 6, AO § 162, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 105 Abs 2 Nr 5
    Ermittlungspflicht des FG und Mitwirkungspflicht der Beteiligten - Anforderungen an die Urteilsbegründung bei Übernahme einer Schätzung

  • Bundesfinanzhof

    Ermittlungspflicht des FG und Mitwirkungspflicht der Beteiligten - Anforderungen an die Urteilsbegründung bei Übernahme einer Schätzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 76 Abs 1 S 2 FGO, § 119 Nr 6 FGO, § 162 AO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Ermittlungspflicht des FG und Mitwirkungspflicht der Beteiligten - Anforderungen an die Urteilsbegründung bei Übernahme einer Schätzung

  • IWW
  • rewis.io

    Ermittlungspflicht des FG und Mitwirkungspflicht der Beteiligten - Anforderungen an die Urteilsbegründung bei Übernahme einer Schätzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die ertragsteuerliche Behandlung von Provisionen eines Versicherungsvermittlers mangels Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • rechtsportal.de

    FGO § 76 Abs. 1 S. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die ertragsteuerliche Behandlung von Provisionen eines Versicherungsvermittlers mangels Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • datenbank.nwb.de

    Sachaufklärungspflicht des FG und Mitwirkungspflicht der Beteiligten; Übernahme einer Schätzung durch Verweis auf ein anderes finanzgerichtliches Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • FG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 1 K 1242/04

    Aktivierung der Abschlussprovisionsforderung eines Versicherungsmaklers

    Auszug aus BFH, 07.07.2014 - X B 134/13
    Im Klageverfahren hatte am 28. September 2011 ein Erörterungstermin vor der Berichterstatterin stattgefunden, in dem diese den Beteiligten vorgeschlagen hatte, sich entsprechend dem Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 24. April 2008  1 K 1242/04 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2008, 1779), welches der Senatsentscheidung vom 17. März 2010 X R 28/08 (BFH/NV 2010, 2033) zugrunde lag, auf ein Ausfallrisiko in Höhe von 5 % zu einigen.

    Soweit der Kläger im vorliegenden Fall eine weitergehende Ermittlung des Ausfallrisikos der Provisionen wie auch die Höhe der von ihm vermittelten Rentenversicherungen nach dem AVmG verlangt und insbesondere unter Hinweis auf das Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt in EFG 2008, 1779 eine Erfragung der jeweiligen Höhe anhand des einzelnen Vertrages für nötig erachtet, betrifft dies Vorgänge, die sich in seiner Sphäre abgespielt haben.

    Das FG hat die Höhe dieser Schätzung in Anlehnung an das Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt in EFG 2008, 1779, welches in Bezug auf die stornobehafteten Abschlussprovisionen einen Wert von 5 % ermittelte, der revisionsrechtlich vom Senat in seinem Urteil in BFH/NV 2010, 2033 nicht beanstandet worden ist, --klar erkennbar-- angesetzt.

    Somit war auch für die Kläger erkennbar, dass das FG mangels anderer Angaben die Schätzung der Höhe nach an die des FG des Landes Sachsen-Anhalt in EFG 2008, 1779 anlehnt.

    Im Rahmen der Beschwerdebegründung stellen schließlich auch die Kläger auf das Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt in EFG 2008, 1779 ab und verlangen eine weitere Sachaufklärung.

  • BFH, 17.03.2010 - X R 28/08

    Bilanzielle Behandlung von Provisionszahlungen gemäß vertraglicher Vereinbarungen

    Auszug aus BFH, 07.07.2014 - X B 134/13
    Das Klageverfahren ruhte zunächst bis zur Entscheidung des Senats im Verfahren X R 28/08.

    Im Klageverfahren hatte am 28. September 2011 ein Erörterungstermin vor der Berichterstatterin stattgefunden, in dem diese den Beteiligten vorgeschlagen hatte, sich entsprechend dem Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 24. April 2008  1 K 1242/04 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2008, 1779), welches der Senatsentscheidung vom 17. März 2010 X R 28/08 (BFH/NV 2010, 2033) zugrunde lag, auf ein Ausfallrisiko in Höhe von 5 % zu einigen.

    Das FG hat die Höhe dieser Schätzung in Anlehnung an das Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt in EFG 2008, 1779, welches in Bezug auf die stornobehafteten Abschlussprovisionen einen Wert von 5 % ermittelte, der revisionsrechtlich vom Senat in seinem Urteil in BFH/NV 2010, 2033 nicht beanstandet worden ist, --klar erkennbar-- angesetzt.

    Aus dem Tatbestand des angefochtenen Urteils ergibt sich zudem, dass das Senatsurteil in BFH/NV 2010, 2033 in der mündlichen Verhandlung vor dem FG erörtert worden ist.

  • BFH, 17.09.2003 - I B 18/03

    NZB: Verfahrensmangel, Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 07.07.2014 - X B 134/13
    Danach ist es grundsätzlich Aufgabe des Gerichts, die tatsächlichen Grundlagen der zu treffenden Entscheidung zu ermitteln (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. September 2003 I B 18/03, BFH/NV 2004, 207).

    In diesen Fällen hat das FG jedenfalls solchen tatsächlichen Zweifeln nachzugehen, die sich ihm nach Lage der Akten und dem Vortrag der Beteiligten aufdrängen müssen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 207; Stalbold in Beermann/Gosch, FGO § 76 Rz 29; vgl. auch Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 935).

  • BFH, 10.01.2007 - X B 113/06

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 07.07.2014 - X B 134/13
    Vielmehr begrenzt die Mitwirkungspflicht der Beteiligten die Amtsermittlungspflicht des Gerichts nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO (BFH-Entscheidungen vom 30. Juli 2003 X R 28/99, BFH/NV 2004, 201; vom 5. Dezember 2006 VIII B 4/06, BFH/NV 2007, 490, und vom 10. Januar 2007 X B 113/06, BFH/NV 2007, 935), wobei dem Gedanken der Beweisnähe besondere Bedeutung zukommt.

    In diesen Fällen hat das FG jedenfalls solchen tatsächlichen Zweifeln nachzugehen, die sich ihm nach Lage der Akten und dem Vortrag der Beteiligten aufdrängen müssen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 207; Stalbold in Beermann/Gosch, FGO § 76 Rz 29; vgl. auch Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 935).

  • BFH, 05.12.2006 - VIII B 4/06

    NZB: Divergenz, Vertragsauslegung, Rechtsfortbildung

    Auszug aus BFH, 07.07.2014 - X B 134/13
    Vielmehr begrenzt die Mitwirkungspflicht der Beteiligten die Amtsermittlungspflicht des Gerichts nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO (BFH-Entscheidungen vom 30. Juli 2003 X R 28/99, BFH/NV 2004, 201; vom 5. Dezember 2006 VIII B 4/06, BFH/NV 2007, 490, und vom 10. Januar 2007 X B 113/06, BFH/NV 2007, 935), wobei dem Gedanken der Beweisnähe besondere Bedeutung zukommt.

    Die Sachaufklärungsrüge kann jedoch nicht dazu dienen, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, welche eine fachkundig vertretene Partei selbst in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 490; Stalbold in Beermann/Gosch, a.a.O., Rz 54).

  • BFH, 17.04.2002 - X R 8/00

    Verpächterwahlrecht bei Beendigung der Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 07.07.2014 - X B 134/13
    Vom Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes ist danach (erst) dann auszugehen, wenn den Beteiligten --zumindest in Bezug auf einen der wesentlichen Streitpunkte-- die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. zu dem Vorstehenden Senatsbeschluss vom 14. Mai 2013 X B 176/12, BFH/NV 2013, 1445, und weiterführend z.B. Senatsurteil vom 17. April 2002 X R 8/00, BFHE 199, 124, BStBl II 2002, 527, m.w.N.).
  • BFH, 20.11.2013 - X B 164/13

    Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung bei Abweichung des FG von auf einer

    Auszug aus BFH, 07.07.2014 - X B 134/13
    Die Sachaufklärungspflicht des FG kann allerdings nicht losgelöst von den Mitwirkungspflichten der Beteiligten (§ 76 Abs. 1 Satz 2 FGO) gesehen werden (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. nur BFH-Beschluss vom 20. November 2013 X B 164/13, BFH/NV 2014, 374, m.w.N.).
  • BFH, 14.05.2013 - X B 176/12

    Fehlende Entscheidungsgründe als absoluter Revisionsgrund

    Auszug aus BFH, 07.07.2014 - X B 134/13
    Vom Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes ist danach (erst) dann auszugehen, wenn den Beteiligten --zumindest in Bezug auf einen der wesentlichen Streitpunkte-- die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. zu dem Vorstehenden Senatsbeschluss vom 14. Mai 2013 X B 176/12, BFH/NV 2013, 1445, und weiterführend z.B. Senatsurteil vom 17. April 2002 X R 8/00, BFHE 199, 124, BStBl II 2002, 527, m.w.N.).
  • BFH, 30.07.2003 - X R 28/99

    Amtsermittlungspflicht: Verhältnis zur Mitwirkungspflicht

    Auszug aus BFH, 07.07.2014 - X B 134/13
    Vielmehr begrenzt die Mitwirkungspflicht der Beteiligten die Amtsermittlungspflicht des Gerichts nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO (BFH-Entscheidungen vom 30. Juli 2003 X R 28/99, BFH/NV 2004, 201; vom 5. Dezember 2006 VIII B 4/06, BFH/NV 2007, 490, und vom 10. Januar 2007 X B 113/06, BFH/NV 2007, 935), wobei dem Gedanken der Beweisnähe besondere Bedeutung zukommt.
  • BFH, 14.03.2017 - VIII R 32/14

    VGA: Zurechnung und mittelbare vGA

    Die Sachaufklärungspflicht des FG kann allerdings nicht losgelöst von den Mitwirkungspflichten der Beteiligten (§ 76 Abs. 1 Satz 2 FGO) gesehen werden (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 7. Juli 2014 X B 134/13, BFH/NV 2014, 1772, m.w.N.).

    Vielmehr begrenzt die Mitwirkungspflicht der Beteiligten die Amtsermittlungspflicht des Gerichts (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2014, 1772; vom 5. Dezember 2006 VIII B 4/06, BFH/NV 2007, 490).

    Dabei kommt dem Gedanken der Beweisnähe besondere Bedeutung zu (BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 1772, m.w.N.).

    In diesen Fällen hat das FG jedenfalls solchen tatsächlichen Zweifeln nachzugehen, die sich ihm nach Lage der Akten und dem Vortrag der Beteiligten aufdrängen müssen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 1772, m.w.N.).

    Allerdings kann die Sachaufklärungsrüge nicht dazu dienen, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, welche eine fachkundig vertretene Partei selbst in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat bzw. (nachträglich) Ermittlungen vom FG zu verlangen, die sich jedenfalls für einen beratenen Beteiligten in der Weise aufdrängen, dass dieser die fehlenden Angaben aus den ihm vorliegenden oder von ihm beschaffbaren Unterlagen in das Verfahren einbringen muss (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2014, 1772, m.w.N.; in BFH/NV 2007, 490).

  • BFH, 11.01.2017 - X B 104/16

    Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung bei fehlenden Programmierunterlagen;

    Danach ist es grundsätzlich Aufgabe des Gerichts, die tatsächlichen Grundlagen der zu treffenden Entscheidung zu ermitteln (z.B. Senatsbeschluss vom 7. Juli 2014 X B 134/13, BFH/NV 2014, 1772).
  • BFH, 22.06.2020 - VI B 117/19

    Indizwirkung des mit einem "OK-Vermerk" versehenen Sendeberichts bei der

    Danach ist es grundsätzlich Aufgabe des Gerichts, die tatsächlichen Grundlagen der zu treffenden Entscheidung zu ermitteln (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 07.07.2014 - X B 134/13, Rz 11).

    In diesen Fällen hat das FG jedenfalls solchen tatsächlichen Zweifeln nachzugehen, die sich ihm nach Lage der Akten und dem Vortrag der Beteiligten aufdrängen müssen (BFH-Beschluss vom 07.07.2014 - X B 134/13, m.w.N.).

  • BFH, 27.05.2015 - X B 168/14

    Rentenbesteuerung: Alterseinkünftegesetz und Doppelbesteuerung

    Vielmehr ist erforderlich, dass den Beteiligten --zumindest in Bezug auf einen der wesentlichen Streitpunkte-- die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Juli 2014 X B 134/13, BFH/NV 2014, 1772, m.w.N.).
  • BFH, 10.03.2016 - X B 198/15

    Verböserungsverbot - Überraschungsentscheidung - Sachaufklärung

    Daher kann die Sachaufklärungsrüge nicht dazu dienen, Ermittlungen vom FG zu verlangen, die sich jedenfalls für einen beratenen Beteiligten in der Weise aufdrängen, dass dieser die fehlenden Angaben selbst beschaffen könnte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 2014 X B 134/13, BFH/NV 2014, 1772, unter II.1.; vom 22. Juli 2015 X B 172/14, BFH/NV 2015, 1390, unter II.4.).
  • BFH, 21.07.2017 - X B 167/16

    Anforderungen an eine Sachaufklärungsrüge - Verfahrensmangel i. S. v. § 119 Nr. 6

    Ebenso wenig kann die Sachaufklärungsrüge dazu dienen, (nachträglich) Ermittlungen vom FG zu verlangen, die sich jedenfalls für einen beratenen Beteiligten in der Weise aufdrängen, dass dieser die fehlenden Angaben aus den ihm vorliegenden oder von ihm beschaffbaren Unterlagen in das Verfahren einbringen muss (s. zu dem Vorstehenden Senatsbeschluss vom 7. Juli 2014 X B 134/13, BFH/NV 2014, 1772, Rz 11 ff., m.w.N.).
  • BFH, 16.02.2022 - X R 14/19

    Betriebsstättenbegriff nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG nach altem und dem ab

    Ebenso wenig kann die Sachaufklärungsrüge dazu dienen, (nachträglich) Ermittlungen vom FG zu verlangen, die sich jedenfalls für einen beratenen Beteiligten in der Weise aufdrängen, dass dieser die fehlenden Angaben aus den ihm vorliegenden oder von ihm beschaffbaren Unterlagen in das Verfahren einbringen muss (vgl. zum Ganzen Senatsbeschluss vom 07.07.2014 - X B 134/13, BFH/NV 2014, 1772, Rz 11 ff., m.w.N.).
  • BFH, 20.09.2022 - VI B 1/22

    Zur Rüge eines Verstoßes des FG gegen den Amtsermittlungsgrundsatz gemäß § 76

    Danach ist es grundsätzlich Aufgabe des Gerichts, die tatsächlichen Grundlagen der zu treffenden Entscheidung zu ermitteln (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 07.07.2014 - X B 134/13, Rz 11).
  • BFH, 17.08.2020 - II B 32/20

    Entscheidung ohne Gründe - Verweis auf strafrechtlichen Ermittlungsbericht

    Denn anders als im Sachverhalt, der dem BFH-Beschluss vom 07.07.2014 - X B 134/13 (BFH/NV 2014, 1772) zu Grunde lag und in dem sich aus dem Protokoll des Erörterungstermins ergab, dass konkret die im damaligen Fall relevante Höhe einer Schätzung besprochen wurde, ergibt sich weder aus dem Urteil im Streitfall noch dem Sitzungsprotokoll, welches die wesentlichen Feststellungen aus Sicht des FG waren und aus welchen Gründen diese für zutreffend gehalten wurden.
  • BFH, 26.05.2020 - IX B 116/19

    Grundsätzliche Bedeutung; Umfang der Sachaufklärungspflicht; richterliche

    Vielmehr begrenzt die Mitwirkungspflicht der Beteiligten die Amtsermittlungspflicht des FG nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO (vgl. u.a. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 07.07.2014 - X B 134/13, BFH/NV 2014, 1772, Rz 11, ständige Rechtsprechung).
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