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   BFH, 10.09.2015 - X B 134/14   

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https://dejure.org/2015,33872
BFH, 10.09.2015 - X B 134/14 (https://dejure.org/2015,33872)
BFH, Entscheidung vom 10.09.2015 - X B 134/14 (https://dejure.org/2015,33872)
BFH, Entscheidung vom 10. September 2015 - X B 134/14 (https://dejure.org/2015,33872)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Auslegung des Klageantrags - Befangenheitsgesuch - Aufnahme der Steuererklärung an Amtsstelle

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 126 Abs 3, AO § 151, AO § 162, FGO § 40 Abs 2, FGO § 44, FGO § 51, FGO § 91 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, GG Art 2 Abs 1, GG Art 19 Abs 4
    Auslegung des Klageantrags - Befangenheitsgesuch - Aufnahme der Steuererklärung an Amtsstelle

  • Bundesfinanzhof

    Auslegung des Klageantrags - Befangenheitsgesuch - Aufnahme der Steuererklärung an Amtsstelle

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 126 Abs 3 AO, § 151 AO, § 162 AO, § 40 Abs 2 FGO, § 44 FGO
    Auslegung des Klageantrags - Befangenheitsgesuch - Aufnahme der Steuererklärung an Amtsstelle

  • IWW

    § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes, § ... 164 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO), § 126 Abs. 3 AO, § 151 AO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 44 Abs. 2 FGO, § 40 Abs. 2 FGO, § 100 Abs. 1 Satz 1 FGO, Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG), § 41 Abs. 1 Alternative 1 FGO, § 125 Abs. 5 Halbsatz 2 AO, § 44 Abs. 1 FGO, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO, § 91 Abs. 2 FGO, § 79a Abs. 4 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 126 Abs. 3 Satz 2 AO, § 164 Abs. 2 AO, § 118 Satz 1 AO, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Pflicht zur Aufnahme einer Steuererklärung an Amts Stelle

  • rewis.io

    Auslegung des Klageantrags - Befangenheitsgesuch - Aufnahme der Steuererklärung an Amtsstelle

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 151
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Pflicht zur Aufnahme einer Steuererklärung an Amts Stelle

  • datenbank.nwb.de

    Kein Klageantrag durch nicht beratenen Kläger; Aufnahme der Steuererklärung an Amtsstelle; Erscheinen bei mündlicher Verhandlung trotz Befangenheitsgesuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör - und das Nichterscheinen in der mündlichen Verhandlung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Behördliches Versagen - und das Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 15.07.2014 - X R 42/12

    Fehlende Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden

    Auszug aus BFH, 10.09.2015 - X B 134/14
    Weiterführend verweist der Senat insoweit auch auf seine Ausführungen im Senatsurteil vom 15. Juli 2014 X R 42/12, BFH/NV 2015, 145, unter II.2.b, m.w.N.).
  • BFH, 05.02.2014 - X B 138/13

    Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BFH, 10.09.2015 - X B 134/14
    Vor diesem Hintergrund hat der erkennende Senat etwa in einem Fall, in dem das FG eine Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen auf --sehr pauschal gehaltene-- Ausführungen in einem Steuerfahndungsbericht gestützt hatte, obwohl es diese Ausführungen nicht mehr überprüfen konnte, weil die beim dortigen Kläger beschlagnahmten Originalunterlagen im Bereich der Finanzverwaltung unberechtigt vorzeitig vernichtet worden waren, einen Verstoß gegen den Anspruch auf ein faires Verfahren bejaht (Senatsbeschluss vom 5. Februar 2014 X B 138/13, BFH/NV 2014, 720).
  • BFH, 08.04.2014 - X B 70/13

    Zuordnung eines Grundstücks zum Privatvermögen oder Betriebsvermögen eines

    Auszug aus BFH, 10.09.2015 - X B 134/14
    Dies wäre indes ein materiell-rechtlicher Fehler, der eine Revisionszulassung grundsätzlich nicht rechtfertigen kann (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 8. April 2014 X B 70/13, BFH/NV 2014, 1043).
  • BFH, 29.10.2008 - V B 110/07

    Richterablehnung als Verfahrensfehler

    Auszug aus BFH, 10.09.2015 - X B 134/14
    Anders ist es nur dann, wenn ein Befangenheitsgesuch aus nicht nur fehlerhaften, sondern willkürlichen und greifbar gesetzwidrigen Erwägungen heraus abgelehnt worden ist (BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2008 V B 110/07, BFH/NV 2009, 396, m.w.N.).
  • BFH, 02.03.2011 - IX B 144/10

    Greifbare Gesetzwidrigkeit einer FG-Entscheidung - Anforderungen an Verträge

    Auszug aus BFH, 10.09.2015 - X B 134/14
    Unterhalb dieser Grenze liegende erhebliche Rechtsfehler reichen nicht aus, um die Revision zuzulassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 2. März 2011 IX B 144/10, BFH/NV 2011, 1367, m.w.N.).
  • BFH, 01.09.2008 - IV B 4/08

    Übergehen eines Beweisantrag - Rügeverlust - Revisionszulassung wegen greifbarer

    Auszug aus BFH, 10.09.2015 - X B 134/14
    Eine greifbare Gesetzwidrigkeit liegt vor, wenn die angefochtene Entscheidung objektiv willkürlich erscheint, auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (vgl. BFH-Beschluss vom 1. September 2008 IV B 4/08, BFH/NV 2009, 35).
  • BFH, 19.01.2007 - VII B 171/06

    Rechtliches Gehör; Nichterscheinen zur mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BFH, 10.09.2015 - X B 134/14
    Daran fehlt es aber, wenn --wie im Streitfall-- der Beteiligte trotz rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Ladung zur mündlichen Verhandlung nicht erschienen ist und auch keinen begründeten Antrag auf Terminsänderung gestellt hat (BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2007 VII B 171/06, BFH/NV 2007, 947; vom 13. August 2007 III B 159/06, BFH/NV 2007, 2284).
  • BFH, 13.08.2007 - III B 159/06

    NZB: Mandatsniederlegung, Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 10.09.2015 - X B 134/14
    Daran fehlt es aber, wenn --wie im Streitfall-- der Beteiligte trotz rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Ladung zur mündlichen Verhandlung nicht erschienen ist und auch keinen begründeten Antrag auf Terminsänderung gestellt hat (BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2007 VII B 171/06, BFH/NV 2007, 947; vom 13. August 2007 III B 159/06, BFH/NV 2007, 2284).
  • BFH, 28.07.2005 - II B 81/04

    NZB: Ablehnung Befangenheitsgesuch

    Auszug aus BFH, 10.09.2015 - X B 134/14
    cc) Im Übrigen kann eine Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich nicht auf die rechtswidrige Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs gestützt werden (BFH-Beschluss vom 28. Juli 2005 II B 81/04, BFH/NV 2005, 2221).
  • BFH, 24.06.2014 - X B 216/13

    Keine Prüfung der Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs durch den BFH -

    Auszug aus BFH, 10.09.2015 - X B 134/14
    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache reicht nicht der Hinweis darauf, die Revisionsentscheidung sei für eine größere Zahl von Fällen von Bedeutung; denn daraus ergibt sich nicht, dass die Rechtsfrage inhaltlich klärungsbedürftig ist (Senatsbeschluss vom 24. Juni 2014 X B 216/13, BFH/NV 2014, 1888).
  • BFH, 21.01.2014 - X B 181/13

    Anerkennung von Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei Einräumung einer Pkw-Nutzung -

  • BFH, 21.08.2014 - X B 159/13

    Abweichung der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises von den vertraglichen

  • BFH, 14.03.2012 - X R 50/09

    Teileinspruchsentscheidung bezüglich unstreitiger Bestandteile des Bescheids

  • BVerfG, 18.07.2013 - 1 BvR 1623/11

    Widersprüchliches Verhalten eines Zivilgerichts verletzt Betroffenen in

  • BFH, 24.01.2008 - V R 36/06

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage wegen Nichtigkeit eines Verwaltungsakts -

  • BVerfG, 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs und auf ein faires

  • BFH, 19.05.1998 - I R 44/97

    Einspruchsentscheidung, isolierte Aufhebung

  • BFH, 12.09.2002 - VII B 261/01

    Anspruch auf Übersendung amtlicher Steuererklärungsvordrucke

  • BVerwG, 07.06.2017 - 5 C 5.17

    Bestimmung des Fristbeginns für die Einlegung der Anhörungsrüge; Ordnungsgemäße

    Der Beteiligte hat alles in seinen Kräften Stehende und nach Lage der Dinge Erforderliche zu tun, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BFH, Beschluss vom 10. September 2015 - X B 134/14 - BFH/NV 2016, 54 Rn. 38).
  • BFH, 11.07.2017 - IX R 41/15

    Bekanntgabe eines Verwaltungsakts im Ausland - Übermittlung mittels einfachen

    Obschon der fachkundig vertretene Kläger im Rahmen des finanzgerichtlichen Verfahrens keinen ausdrücklichen Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit gestellt hat, ist auf der Grundlage seiner Klagebegründung und des dort klar zum Ausdruck gekommenen Rechtsschutzziels im Wege der rechtsschutzgewährenden Auslegung seiner Anträge davon auszugehen, dass er auch eine (zulässige) Nichtigkeitsfeststellungsklage nach § 41 Abs. 1 Alternative 1 FGO erheben wollte (vgl. auch BFH-Beschluss vom 10. September 2015 X B 134/14, BFH/NV 2016, 54, unter II.3.a cc).
  • BFH, 02.03.2017 - XI B 81/16

    Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch - Schlüssige Darlegung der

    Anders ist dies lediglich dann, wenn ein Befangenheitsgesuch aus nicht nur fehlerhaften, sondern willkürlichen und greifbar gesetzwidrigen Erwägungen heraus abgelehnt worden ist (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. z.B. Beschlüsse vom 10. September 2015 X B 134/14, BFH/NV 2016, 54, Rz 40; vom 4. Mai 2016 V B 108/15, BFH/NV 2016, 1289, Rz 4; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 20.06.2016 - X B 167/15

    Offensichtlich unzulässige Spruchkörperablehnung - Reichweite des

    Anders ist dies lediglich dann, wenn ein Befangenheitsgesuch aus nicht nur fehlerhaften, sondern willkürlichen und greifbar gesetzwidrigen Erwägungen heraus abgelehnt worden ist (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 10. September 2015 X B 134/14, BFH/NV 2016, 54, unter II.3.c cc; Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 119 Rz 8 und 9, jeweils dritter Spiegelstrich; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 51 Rz 76; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 14.03.2016 - X B 101/14

    Zurückweisung einer natürlichen Person als Prozessbevollmächtigter (hier:

    Dieser Zulassungsgrund konkretisiert denjenigen der Nr. 1, sodass insoweit die Darlegungsanforderungen zur grundsätzlichen Bedeutung nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO entsprechend gelten (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 10. September 2015 X B 134/14, BFH/NV 2016, 54, unter II.2.; Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 115 Rz 41, jeweils m.w.N.).
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