Rechtsprechung
   BFH, 12.04.2006 - X B 138/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16080
BFH, 12.04.2006 - X B 138/04 (https://dejure.org/2006,16080)
BFH, Entscheidung vom 12.04.2006 - X B 138/04 (https://dejure.org/2006,16080)
BFH, Entscheidung vom 12. April 2006 - X B 138/04 (https://dejure.org/2006,16080)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,16080) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NZB: Kaminkehrer - Kehrbezirk

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 14.09.2005 - VI R 22/04

    Kaminkehrer; Verpflegungsmehraufwand; Begriff der Arbeitsstätte

    Auszug aus BFH, 12.04.2006 - X B 138/04
    Sie ist durch das BFH-Urteil vom 14. September 2005 VI R 22/04 (BFH/NV 2006, 507) geklärt.

    Der BFH hat mithin in seinem Urteil in BFH/NV 2006, 507 unausgesprochen die vom FA aufgeworfene Frage verneint, ob für den Kehrbezirk eines Kaminkehrers deshalb abweichende Grundsätze gelten, weil dieser Kehrbezirk ein diesem behördlich zugewiesener abgegrenzter Bereich ist.

    b) Hinsichtlich des Streitjahrs 1996 ist zwar im Hinblick auf die Äußerungen des VI. Senats des BFH in dem vorgenannten Urteil in BFH/NV 2006, 507 (unter 2.a, 2. Abschnitt der Urteilsgründe) in grundsätzlicher Hinsicht klärungsbedürftig, ob die zur großräumigen Arbeitsstätte aufgestellten Grundsätze aufrechterhalten werden können, weil der Gesetzgeber mit Wirkung ab dem Jahr 1996 in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zur Frage der Abzugsfähigkeit von Verpflegungsmehraufwendungen im Falle einer Auswärtstätigkeit getroffen hat.

  • BFH, 07.04.2005 - V B 39/04

    Verfahrensmangel: Nichtberücksichtigung des Inhalts der Akten

    Auszug aus BFH, 12.04.2006 - X B 138/04
    Das Urteil beruht auf diesem Verfahrensmangel, wenn es unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des FG möglicherweise anders ausgefallen wäre, sofern das FG den betreffenden Umstand in Erwägung gezogen hätte (BFH-Beschluss vom 7. April 2005 V B 39/04, BFH/NV 2005, 1585).
  • BFH, 21.10.2005 - III B 151/04

    Minderung der Bemessungsgrundlage für die Investitionszulage um den Betrag der

    Auszug aus BFH, 12.04.2006 - X B 138/04
    Lässt das Finanzgericht (FG) bei seiner Entscheidung das unstreitige Vorbringen eines Beteiligten oder eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt, dann verstößt es gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO, nach dem das FG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden hat (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Oktober 2005 III B 151/04, juris Nr: STRE200551635).
  • BFH, 19.09.1990 - X R 110/88

    Begrenzter Betriebsausgabenabzug eines selbständigen

    Auszug aus BFH, 12.04.2006 - X B 138/04
    Das FG hat seine Entscheidung, wonach der Kehrbezirk des Klägers in den Streitjahren nicht als einzige weiträumige Arbeitsstätte (i.S. einer einzigen Betriebsstätte gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG; vgl. hierzu Senatsurteil vom 19. September 1990 X R 110/88, BFHE 162, 82, BStBl II 1991, 208) anzusehen sei, maßgeblich darauf gestützt, dass der Kehrbezirk des Klägers nicht unmittelbar zusammenhing.
  • BFH, 04.08.1994 - VI R 92/93

    Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwendungen eines Arbeitnehmers bei Ausübung

    Auszug aus BFH, 12.04.2006 - X B 138/04
    Hiervon ist nicht auszugehen, wenn der Einsatzbereich ein weiträumiges Gebiet wie etwa den Bereich eines Stadtgebiets oder einen nicht unmittelbar zusammenhängenden größeren ländlichen Bereich umfasst (BFH-Urteile vom 5. Mai 1994 VI R 6/92, BFHE 174, 169, BStBl II 1994, 534, und vom 4. August 1994 VI R 92/93, BFH/NV 1995, 27).
  • BFH, 02.02.1994 - VI R 108/89

    Fahrtkosten eines Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

    Auszug aus BFH, 12.04.2006 - X B 138/04
    Eine solche großräumige Arbeits- bzw. Betriebsstätte kann gegeben sein, wenn die einzelnen Einsatzstellen aneinander grenzen und in unmittelbarer Nähe zueinander liegen (BFH-Urteil vom 2. Februar 1994 VI R 108/89, BFHE 173, 179, BStBl II 1994, 422, unter 2.c der Urteilsgründe).
  • BFH, 02.02.1994 - VI R 109/89

    Fahrtaufwendungen eines Arbeitnehmers mit mehrfachem täglichen Ortswechsel (z. B.

    Auszug aus BFH, 12.04.2006 - X B 138/04
    Eine solche großräumige Arbeits- bzw. Betriebsstätte kann gegeben sein, wenn die einzelnen Einsatzstellen aneinander grenzen und in unmittelbarer Nähe zueinander liegen (BFH-Urteil vom 2. Februar 1994 VI R 108/89, BFHE 173, 179, BStBl II 1994, 422, unter 2.c der Urteilsgründe).
  • BFH, 05.05.1994 - VI R 6/92

    1. Bei einer Einsatzwechseltätigkeit kann ein Stadtgebiet nicht als sog.

    Auszug aus BFH, 12.04.2006 - X B 138/04
    Hiervon ist nicht auszugehen, wenn der Einsatzbereich ein weiträumiges Gebiet wie etwa den Bereich eines Stadtgebiets oder einen nicht unmittelbar zusammenhängenden größeren ländlichen Bereich umfasst (BFH-Urteile vom 5. Mai 1994 VI R 6/92, BFHE 174, 169, BStBl II 1994, 534, und vom 4. August 1994 VI R 92/93, BFH/NV 1995, 27).
  • FG Köln, 20.12.2012 - 11 K 2001/11

    Regelmäßige Arbeitsstätte, Verpflegungsmehraufwand, Reinigungskosten

    Soweit die ältere Rechtsprechung ein weiträumiges Arbeitsgebiet auch dann angenommen hat, falls das Gelände nicht dem Arbeitgeber zugerechnet werden konnte, die Einsatzstellen aber aneinandergrenzten und in unmittelbarer Nähe zueinander lagen (vgl. BFH-Urteil vom 02.02.1994, VI R 108/89, BStBl. II 1994, 422; Urteil des FG Hamburg vom 26.04.1996, I 37/95, EFG 1997, 11), wird auf dieses Kriterium in den Entscheidungen der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum weiträumigen Arbeitsgebiet überwiegend jedoch nicht mehr eingegangen (vgl. BFH-Urteil vom 17.06.2010, a.a.O.; kritisch auch BFH-Urteil vom 14.09.2005, VI R 22/04, BFH/NV 2006, 507; auf dieses Kriterium jedoch ausdrücklich abstellend BFH-Urteil vom 12.04.2006, X B 138/04, BFH/NV 2006, 1462; Zimmer, in: Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 9, Rz. 858, Stand Mai 2008).

    Denn einerseits beziehen sich die einschlägigen Urteile jedenfalls nicht auf derartige Gelände (vgl. Urteil des FG Hamburg vom 26.04.1996, a.a.O.; Urteil Sächsisches FG vom 07.04.2010, a.a.O.; BFH-Urteil vom 12.04.2006, X B 138/04, BFH/NV 2006, 1462 - Kehrbezirk eines Kaminfegers) und andererseits stünde die gegenteilige Annahme im Widerspruch zu der Rechtsprechung, dass die Tätigkeit eines Arbeitnehmers in der betrieblichen Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers grundsätzlich nicht zu einer regelmäßigen Arbeitsstätte des Arbeitnehmers führen kann (s.o. z.B. BFH-Urteil vom 09.07.2009, a.a.O.).

  • BFH, 22.10.2014 - X R 19/12

    Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand bei einem Kehrbezirk eines selbständigen

    Im Falle eines angestellten Schornsteinfegers hat der VI. Senat --unter Beachtung seiner damaligen Rechtsauffassung-- in dem Urteil vom 14. September 2005 VI R 22/04 (BFH/NV 2006, 507) entschieden, dass ein diesem übertragener Kehrbezirk, der sich über ein ländliches Gebiet mit einem Durchmesser von mehr als zehn Kilometer erstreckt und in dem die einzelnen Einsatzstellen nicht in unmittelbarer Nähe aneinander angrenzen, nicht mehr als einheitliche großräumige Arbeitsstätte beurteilt werden könne (zustimmend: Senatsbeschluss vom 12. April 2006 X B 138/04, BFH/NV 2006, 1462 für den Fall einer großräumigen Betriebsstätte eines Bezirksschornsteinfegers).

    Dies gilt unabhängig davon, dass dieser Kehrbezirk ein dem Schornsteinfeger behördlich zugewiesener abgegrenzter Bereich ist (so schon Senatsbeschluss in BFH/NV 2006, 1462).

  • FG Düsseldorf, 06.06.2012 - 7 K 982/12

    Rechtmäßigkeit der Minderung des Gewinns bzgl. Fahrtkosten und

    Ein Gebiet mit einem Durchmesser von mehr als zehn Kilometern, in dem die einzelnen Einsatzstellen nicht in unmittelbarer Nähe aneinander angrenzen, ist demnach nicht als einheitliche großräumige Arbeitsstätte beurteilt worden (vgl. BFH vom 14.9.2005 VI R 22/04 BFH/NV 2006, 507; vom 12.4.2006 X B 138/04 BFH/NV 2006, 1462).

    Dies ist bei dem ca. 12 qkm großen Kehrbezirk, in dem der Kläger die dort gelegenen Häuser aufsucht, nicht der Fall (vgl. auch BFH vom 14.9.2005 VI R 22/04 BFH/NV 2006, 507; vom 12.4.2006 X B 138/04 BFH/NV 2006, 1462).

  • FG Sachsen, 07.04.2010 - 4 K 2084/06

    In 60 km2 großem Gebiet belegene Weideplätze keine einheitliche regelmäßige

    Ein ganzer Stadtbereich, ein Ballungsgebiet oder der Raum um den Betriebsort oder um die Wohnung im Radius des üblichen Einzugsbereichs kann hingegen nicht als sogenannte großräumige Arbeitsstätte angesehen werden (vgl. zum Ganzen BFH-Urteile vom 07.02.1997 VI R 61/96, BStBl. II 1997, 333 und vom 02.02.1994 VI R 109/89 BStBl. II 1994, 422 sowie BFH-Urteil vom 14.09.2005 VI R 22/04, BFH/NV 2006, 507 und BFH-Beschluss vom 12.04.2006 X B 138/04, BFH/NV 2006, 1462 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht