Rechtsprechung
BFH, 23.02.2010 - X B 139/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Privatgutachten als urkundlich belegter Parteivortrag - Prüfung und Würdigung von Gutachten durch das Gericht - Verfahrensmangel unzureichender Sachaufklärung
- openjur.de
Privatgutachten als urkundlich belegter Parteivortrag; Prüfung und Würdigung von Gutachten durch das Gericht; Verfahrensmangel unzureichender Sachaufklärung
- Bundesfinanzhof
FGO § 76, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 119 Nr 3
Privatgutachten als urkundlich belegter Parteivortrag - Prüfung und Würdigung von Gutachten durch das Gericht - Verfahrensmangel unzureichender Sachaufklärung
- Bundesfinanzhof
Privatgutachten als urkundlich belegter Parteivortrag - Prüfung und Würdigung von Gutachten durch das Gericht - Verfahrensmangel unzureichender Sachaufklärung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 119 Nr 3 FGO
Privatgutachten als urkundlich belegter Parteivortrag - Prüfung und Würdigung von Gutachten durch das Gericht - Verfahrensmangel unzureichender Sachaufklärung - rewis.io
Privatgutachten als urkundlich belegter Parteivortrag - Prüfung und Würdigung von Gutachten durch das Gericht - Verfahrensmangel unzureichender Sachaufklärung
- rewis.io
Privatgutachten als urkundlich belegter Parteivortrag - Prüfung und Würdigung von Gutachten durch das Gericht - Verfahrensmangel unzureichender Sachaufklärung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 116 Abs. 3 S. 3
Überraschungsentscheidung nach Unterlassen weiterer Fragestellung des Beschwerdeführers an den Gutachter - datenbank.nwb.de
Privatgutachten eines Beteiligten als urkundlich belegter Parteivortrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 15.07.2009 - 8 K 6233/03
- BFH, 23.02.2010 - X B 139/09
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 03.05.2001 - III B 52/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Finanzgericht - Gutachten - Sachverständiger - …
Auszug aus BFH, 23.02.2010 - X B 139/09
Ein von einem Beteiligten vorgelegtes Sachverständigengutachten ist im finanzgerichtlichen Verfahren lediglich als Privatgutachten zu behandeln, das als urkundlich belegter Parteivortrag zu würdigen ist (BFH-Beschluss vom 3. Mai 2001 III B 52/00, BFH/NV 2001, 1419). - BFH, 05.11.1981 - IV R 103/79
Sachverständiger - Gutachten - Ausgangstatsachen
Auszug aus BFH, 23.02.2010 - X B 139/09
Der Richter ist deshalb gehalten, selbständig und eigenverantwortlich zu prüfen, ob und aus welchen Gründen er dem Gutachten eines Sachverständigen folgt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. November 1981 IV R 103/79, BFHE 135, 6, BStBl II 1982, 258, m.w.N.). - BFH, 05.05.2004 - VIII B 107/03
Sachverständigengutachten
Auszug aus BFH, 23.02.2010 - X B 139/09
Denn die Grundsätze der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Prüfung des BFH im Revisionsverfahren entzogen (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Mai 2004 VIII B 107/03, BFH/NV 2004, 1533).
- BFH, 23.05.1996 - IV R 87/93
1. Gesetzlicher Richter bei Änderung der personellen Besetzung des Senats 2. …
Auszug aus BFH, 23.02.2010 - X B 139/09
Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn eine Entscheidung maßgeblich auf einen bis zuletzt nicht angesprochenen rechtlichen Gesichtspunkt gestützt wird (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 19. September 1990 X R 79/88, BFHE 162, 199, BStBl II 1991, 100; vom 23. Mai 1996 IV R 87/93, BFHE 180, 396, BStBl II 1996, 523). - BFH, 26.01.1988 - VIII R 29/87
Begründung einer Revision aufgrund eines fehlerhaften Gutachtens eines …
Auszug aus BFH, 23.02.2010 - X B 139/09
Wie der BFH im Urteil vom 26. Januar 1988 VIII R 29/87 (BFH/NV 1988, 788) entschieden hat, hat das Gericht Gutachten gerichtlich bestellter Sachverständiger sorgfältig und kritisch zu würdigen; Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Zweifel sind von Amts wegen --soweit möglich-- auszuräumen. - BFH, 19.10.1998 - XI B 29/98
Beratener Betriebswirt
Auszug aus BFH, 23.02.2010 - X B 139/09
Das aber ist keine Frage unzureichender Sachaufklärung (BFH-Beschluss vom 19. Oktober 1998 XI B 29/98, BFH/NV 1999, 607), sondern fehlerhafter Sachverhalts- und Beweiswürdigung durch das FG. - BFH, 19.09.1990 - X R 79/88
Auf bis zuletzt nicht angesprochenen rechtlichen Gesichtspunkt gestützte …
Auszug aus BFH, 23.02.2010 - X B 139/09
Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn eine Entscheidung maßgeblich auf einen bis zuletzt nicht angesprochenen rechtlichen Gesichtspunkt gestützt wird (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 19. September 1990 X R 79/88, BFHE 162, 199, BStBl II 1991, 100; vom 23. Mai 1996 IV R 87/93, BFHE 180, 396, BStBl II 1996, 523).
- BFH, 11.11.2010 - VI R 17/09
Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich; Verzicht …
Vielmehr ist ein von einem Beteiligten vorgelegtes Sachverständigengutachten im finanzgerichtlichen Verfahren lediglich als Privatgutachten zu behandeln und damit als urkundlich belegter Parteivortrag zu würdigen (BFH-Beschluss vom 23. Februar 2010 X B 139/09, BFH/NV 2010, 1284, m.w.N.).Ein solches Gutachten kann daher nicht als Nachweis für die Richtigkeit des klägerischen Vortrags gewertet werden (BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1284, m.w.N.).
- BFH, 11.11.2010 - VI R 16/09
Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich - …
Es kann daher nicht als Nachweis für die Richtigkeit des klägerischen Vortrags gewertet werden (BFH-Beschluss vom 23. Februar 2010 X B 139/09, BFH/NV 2010, 1284, m.w.N.). - BFH, 28.04.2020 - IX B 9/20
Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Prüfung und Würdigung von Privatgutachten
Der Richter ist deshalb gehalten, selbständig und eigenverantwortlich zu prüfen, ob und aus welchen Gründen er dem Gutachten eines Sachverständigen folgt (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23.02.2020 - X B 139/09, BFH/NV 2010, 1284, Rz 10, m.w.N.).Eine aus Sicht des Beteiligten fehlerhafte oder unvollständige Würdigung des vorgelegten Privatgutachtens ist daher keine Frage unzureichender Sachaufklärung (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1284, Rz 12).
- FG Köln, 08.03.2012 - 10 K 290/11
Abschirmung von Elektrosmog steuerlich absetzbar
Vielmehr sei ein von einem Beteiligten vorgelegtes Sachverständigengutachten im finanzgerichtlichen Verfahren lediglich als Privatgutachten zu behandeln und damit als urkundlich belegter Parteivortrag zu würdigen (BFH-Urteil vom 23. Februar 2010 X B 139/09, BFH/NV 2010, 1284, m.w.N.). - BFH, 04.08.2010 - X B 19/10
Ordnungsgemäßigkeit der Buchführung
Denn ein solcher Mangel ist ein materiell-rechtlicher Fehler, der grundsätzlich die Zulassung der Revision nicht rechtfertigt (Senatsbeschluss vom 23. Februar 2010 X B 139/09, BFH/NV 2010, 1284). - BFH, 31.01.2011 - III B 107/09
Gewinnerzielungsabsicht bei einem Handel mit Streichinstrumenten und Antiquitäten …
Denn nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Februar 2010 X B 139/09, BFH/NV 2010, 1284, m.w.N.) ist ein von einem Beteiligten vorgelegtes Sachverständigengutachten im finanzgerichtlichen Verfahren lediglich als Privatgutachten zu behandeln, das als urkundlich belegter Beteiligtenvortrag zu würdigen ist und daher nicht als Nachweis für die Richtigkeit des klägerischen Vortrags gewertet werden kann. - FG Niedersachsen, 19.06.2013 - 4 K 12052/07
Berechnung der Höhe des bei der Veräußerung eines Altenheims erzielten …
Diese Gutachten sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH im finanzgerichtlichen Verfahren lediglich als Privatgutachten zu behandeln, die als urkundlich belegter Beteiligtenvortrag zu würdigen sind und daher nicht als Nachweis für die Richtigkeit des Vortrags der Parteien gewertet werden können (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Februar 2010 X B 139/09, BFH/NV 2010, 1284, m.w.N.). - FG München, 04.12.2012 - 9 K 1741/10
Invaliditätszulage des Europäischen Patentamts; steuerfreier Bezug oder …
Die streitgegenständliche Frage ist ein typisch steuerrechtliches Problem, das ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen vom Finanzgericht zu lösen ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. Februar 2010 X B 139/09, BFH/NV 2010, 1284 und vom 11. Mai 1976 VII B 79/74, BStBl II 1976, 574).