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   BFH, 20.12.2005 - X B 144/05   

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https://dejure.org/2005,15187
BFH, 20.12.2005 - X B 144/05 (https://dejure.org/2005,15187)
BFH, Entscheidung vom 20.12.2005 - X B 144/05 (https://dejure.org/2005,15187)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 2005 - X B 144/05 (https://dejure.org/2005,15187)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 69 Abs. 3; ; FGO § 128 Abs. 3; ; FGO § 133a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 128 § 138 Abs. 1
    Erledigung der Hauptsache; außerordentliche Beschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Keine wirksame Erklärung der Hauptsacheerledigung bei unzulässigem Rechtsmittel; Statthaftigkeit der außerordentlichen Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 08.09.2005 - IV B 42/05

    Außerordentliche Beschwerde nach Einführung des § 133a FGO

    Auszug aus BFH, 20.12.2005 - X B 144/05
    a) Eine solche ist unter der Geltung der mit Wirkung vom 1. Januar 2005 eingeführten Anhörungsrüge gemäß § 133a FGO weiterhin dann statthaft, wenn geltend gemacht wird, die angefochtene Entscheidung sei greifbar gesetzeswidrig (vgl. BFH-Beschluss vom 8. September 2005 IV B 42/05, BFHE 210, 225, BStBl II 2005, 838).
  • BFH, 20.12.2004 - I B 166/04

    Keine nicht zugelassene Beschwerde im AdV-Verfahren

    Auszug aus BFH, 20.12.2005 - X B 144/05
    In der FGO ist für diesen Fall keine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Beschwerde vorgesehen (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2004 I B 166/04, juris Nr: STRE200451601).
  • FG Baden-Württemberg, 19.05.2005 - 1 V 35/05

    Antrag der Erben auf Vollziehungsaussetzung nach Ergehen von teilweise

    Auszug aus BFH, 20.12.2005 - X B 144/05
    Mit Beschluss vom 19. Mai 2005 1 V 35/05 hat das Finanzgericht (FG) den Antrag der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) abgelehnt, die Vollziehung der angefochtenen Einkommensteuer- und Umsatzsteuerbescheide 1990 bis 1997 sowie der angefochtenen Gewerbesteuermessbescheide 1990 bis 1995 in Höhe der sich daraus ergebenden Steuernachzahlungsbeträge auszusetzen.
  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 245/85
    Auszug aus BFH, 20.12.2005 - X B 144/05
    Dies ist mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 1985 1 BvR 245/85, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1986, 597, zu Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs).
  • BFH, 27.11.2013 - X B 162/12

    Widerruf einer eiseitigen Erledigungserklärung - Sanierungserlass - Entfallen des

    Andernfalls eröffnete erstmals das erledigende Ereignis den Weg zu einer Sachentscheidung, den die Unzulässigkeit zunächst versperrte (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 15. März 2000 I R 56/99, BFH/NV 2000, 1211; vom 27. März 2000 III S 6/99, BFH/NV 2000, 1129; Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2005 X B 144/05, BFH/NV 2006, 604; vgl. auch die Nachweise bei Schwarz in HHSp, § 138 FGO Rz 102 --zu der allerdings wohl nicht reflektierten, von der Rechtsprechung nicht getragenen und auch nicht haltbaren Aussage, dies gelte auch, wenn die zunächst zulässige Klage durch das erledigende Ereignis wegen Wegfalls des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig geworden sei-- unter Fn 5).
  • BFH, 13.06.2006 - XI B 26/06

    Keine Beschwerdezulassung in den Fällen des § 128 Abs. 3 FGO; Zulässigkeit einer

    Es genügt nicht, wenn nur einfache Verfahrensfehler oder materielle Rechtsfehler geltend gemacht werden (BFH-Beschlüsse vom 8. September 2005 IV B 42/05, BFHE 210, 225, BStBl II 2005, 838, und vom 20. Dezember 2005 X B 144/05, BFH/NV 2006, 604).
  • BFH, 30.07.2013 - IV B 109/12

    Berichtigungsantrag nach § 107 FGO und Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auch aus Vorstehendem ergibt sich jedoch, dass im Rechtsmittelverfahren die Hauptsache nur dann wirksam für erledigt erklärt werden kann, wenn das Rechtsmittel (hier die Beschwerde) im Zeitpunkt der Erledigungserklärung zulässig war (z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. März 2000 III S 6/99, BFH/NV 2000, 1129; vom 20. Dezember 2005 X B 144/05, BFH/NV 2006, 604; vom 9. Februar 2006 IX B 47/05, BFH/NV 2006, 1120, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 08.05.2006 - XI B 49/06

    Beschwerde gegen Entscheidung des FG über einen Antrag auf Aussetzung der

    Dazu muss substantiiert dargelegt werden, dass die angefochtene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd, d.h. (objektiv) willkürlich ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. September 2005 IV B 42/05, BFHE 210, 225, BStBl II 2005, 838, und vom 20. Dezember 2005 X B 144/05, BFH/NV 2006, 604).
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