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   BFH, 09.01.2008 - X B 144/07   

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https://dejure.org/2008,18131
BFH, 09.01.2008 - X B 144/07 (https://dejure.org/2008,18131)
BFH, Entscheidung vom 09.01.2008 - X B 144/07 (https://dejure.org/2008,18131)
BFH, Entscheidung vom 09. Januar 2008 - X B 144/07 (https://dejure.org/2008,18131)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 09.08.1991 - III R 129/85

    Verwerfung einer formell ordnungsmäßigen Buchführung

    Auszug aus BFH, 09.01.2008 - X B 144/07
    In dieser wird ausgeführt, nach dem BFH-Urteil vom 9. August 1991 III R 129/85 (BFHE 165, 326, BStBl II 1992, 55) und dem BFH-Beschluss vom 7. November 1990 III B 449/90 (BFH/NV 1991, 724) müsse die Finanzbehörde bzw. das FG nachweisen, dass das Buchführungsergebnis mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unzutreffend sei.

    Der Kläger berücksichtigt vor allem nicht, dass das FG sich in seinem Urteil (Seite 7, 1. Absatz) ausdrücklich auf das vom Kläger zitierte BFH-Urteil in BFHE 165, 326, BStBl II 1992, 55 und den ebenfalls zitierten BFH-Beschluss in BFH/NV 1991, 724 gestützt hat.

  • BFH, 17.11.1981 - VIII R 174/77

    Kassenaufzeichnung - Kassensturzfähigkeit - Nachkalkulation - Buchführung -

    Auszug aus BFH, 09.01.2008 - X B 144/07
    Auch könne von dem Steuerpflichtigen nach der Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 17. November 1981 VIII R 174/77, BFHE 135, 11, BStBl II 1982, 430) nicht verlangt werden, dass er seine Umsätze und Gewinne selbst nachkalkuliere.

    Es ist zudem zutreffend davon ausgegangen, dass auch dann, wenn wie im Streitfall formelle Buchführungsmängel vorliegen, eine Schätzung nach dem BFH-Urteil in BFHE 135, 11, BStBl II 1982, 430 nur insoweit berechtigt ist, als die formellen Mängel Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln.

  • BFH, 07.11.1990 - III B 449/90

    Schätzung der Vermögenszuwachsrechnung im Rahmen der Besteuerung einer

    Auszug aus BFH, 09.01.2008 - X B 144/07
    In dieser wird ausgeführt, nach dem BFH-Urteil vom 9. August 1991 III R 129/85 (BFHE 165, 326, BStBl II 1992, 55) und dem BFH-Beschluss vom 7. November 1990 III B 449/90 (BFH/NV 1991, 724) müsse die Finanzbehörde bzw. das FG nachweisen, dass das Buchführungsergebnis mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unzutreffend sei.

    Der Kläger berücksichtigt vor allem nicht, dass das FG sich in seinem Urteil (Seite 7, 1. Absatz) ausdrücklich auf das vom Kläger zitierte BFH-Urteil in BFHE 165, 326, BStBl II 1992, 55 und den ebenfalls zitierten BFH-Beschluss in BFH/NV 1991, 724 gestützt hat.

  • BFH, 24.10.2007 - X B 126/07

    Zulassung der Revision wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit

    Auszug aus BFH, 09.01.2008 - X B 144/07
    Dieser muss geeignet sein, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung zu beschädigen, wenn er nicht von einem Rechtsmittelgericht korrigiert würde (Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2007 X B 126/07, juris).
  • BFH, 22.10.2007 - X B 137/07

    Hinreichende Konkretisierung und buchmäßiger Nachweis für Betriebsausgabenabzug

    Auszug aus BFH, 09.01.2008 - X B 144/07
    Ein solcher Vortrag ist deshalb nicht ausreichend, weil eine Divergenz i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO dann nicht gegeben ist, wenn das FG zwar von dem in der Divergenzentscheidung aufgestellten abstrakten Rechtssatz ausgegangen ist, diesen aber (angeblich) im Ergebnis falsch auf den konkreten Streitfall angewendet hat (Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2007 X B 137/07, juris).
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