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   BFH, 13.09.2016 - X B 146/15   

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https://dejure.org/2016,37116
BFH, 13.09.2016 - X B 146/15 (https://dejure.org/2016,37116)
BFH, Entscheidung vom 13.09.2016 - X B 146/15 (https://dejure.org/2016,37116)
BFH, Entscheidung vom 13. September 2016 - X B 146/15 (https://dejure.org/2016,37116)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Nichtzulassung der Revision bei behaupteten Schätzungsfehlern - Rüge eines Verstoßes gegen die Akteninhalt

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 162, EStG § 15, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 96 Abs 1 S 1
    Nichtzulassung der Revision bei behaupteten Schätzungsfehlern - Rüge eines Verstoßes gegen den Akteninhalt

  • Bundesfinanzhof

    Nichtzulassung der Revision bei behaupteten Schätzungsfehlern - Rüge eines Verstoßes gegen den Akteninhalt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 162 AO, § 15 EStG 2002, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Nichtzulassung der Revision bei behaupteten Schätzungsfehlern - Rüge eines Verstoßes gegen den Akteninhalt

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Schätzung der Einnahmen des Betreibers eines italienischen Restaurants mangels Darlegung eines Verfahrensfehlers

  • rewis.io

    Nichtzulassung der Revision bei behaupteten Schätzungsfehlern - Rüge eines Verstoßes gegen den Akteninhalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Schätzung der Einnahmen des Betreibers eines italienischen Restaurants mangels Darlegung eines Verfahrensfehlers

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Schätzung der Einnahmen des Betreibers eines italienischen Restaurants mangels Darlegung eines Verfahrensfehlers

  • datenbank.nwb.de

    Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung des Streitfalls im Rahmen einer Schätzung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren unbeachtlich; Rüge eines Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Finanzgerichtliche Überraschungsentscheidung?

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 17 EStG 2002, § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 20 Abs 2 EStG 2002, § 22 Nr 2 EStG 2002, § 23 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2002, § 173 Abs 1 Nr 1 AO
    Formelles Steuerrecht, Schätzungsbefugnis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (23)

  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/13

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

    Auszug aus BFH, 13.09.2016 - X B 146/15
    a) Die Kläger meinen, das FG sei von dem Senatsurteil vom 25. März 2015 X R 20/13 (BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743) dadurch abgewichen, dass es die Befugnis des FA zu einer nur auf einer Richtsatzschätzung basierenden Umsatzschätzung auch ohne vorgenommene Geldverkehrsrechnung bejaht hat.

    Demgegenüber habe der angerufene Senat in seinem Urteil in BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743 dargelegt, dass individuelle Verhältnisse des jeweiligen Steuerpflichtigen (z.B. Vermögenszuwachs- oder Geldverkehrsrechnung) vorrangig heranzuziehen seien.

    Der Senat hat in dem vermeintlichen Divergenzurteil in BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743 (unter Rz 61) zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er nicht von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abweicht, wonach der Steuerpflichtige grundsätzlich keinen Anspruch auf die Anwendung einer bestimmten Schätzungsmethode hat.

    b) Eine Divergenz ist auch nicht zu bejahen, wenn die Kläger dem Senatsurteil in BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743 den Rechtssatz entnehmen, dass formelle Buchführungsmängel nur insoweit zur Umsatzschätzung berechtigten, als sie Anlass gäben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln.

    c) Die behauptete Divergenz des finanzgerichtlichen Urteils zum Senatsurteil in BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743 ist auch nicht wegen der Konsequenzen eines nicht bestimmungsgemäßen Einsatzes einer Registrierkasse gegeben.

  • BFH, 08.06.2011 - XI R 37/08

    Abgrenzung Lieferung und Restaurationsleistung - Steuerermäßigte Abgabe von

    Auszug aus BFH, 13.09.2016 - X B 146/15
    d) Die Kläger erfüllen nicht die Darlegungsanforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, soweit sie die Divergenz der finanzgerichtlichen Erwägungen zur Ermittlung der einkommensteuerlichen Bemessungsgrundlage wegen der Qualifizierung der Außer-Haus-Verkäufe als Umsätze, die dem Regelsteuersatz und nicht gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, zu den folgenden Urteilen rügen: Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 10. März 2011 C-497/09, C-499/09, C-501/09 und C-502/09 (Slg. 2011, I-1457) sowie BFH-Urteile vom 12. Oktober 2011 V R 66/09 (BFHE 235, 525, BStBl II 2013, 250), vom 8. Juni 2011 XI R 37/08 (BFHE 234, 443, BStBl II 2013, 238), vom 30. Juni 2011 V R 3/07 (BFHE 234, 484, BStBl II 2013, 241), V R 35/08 (BFHE 234, 491, BStBl II 2013, 244) und V R 18/10 (BFHE 234, 496, BStBl II 2013, 246) und vom 23. November 2011 XI R 6/08 (BFHE 235, 563, BStBl II 2013, 253).

    Diese Darlegungen wären umso wichtiger gewesen, als die Entscheidungen zwar zur Abgabe von Mahlzeiten ergangen sind, nämlich in Imbissständen (BFH-Urteile in BFHE 234, 443, BStBl II 2013, 238; in BFHE 234, 491, BStBl II 2013, 244, und in BFHE 234, 496, BStBl II 2013, 246), in Kinos (BFH-Urteil in BFHE 234, 484, BStBl II 2013, 241), als Partyservice (BFH-Urteil in BFHE 235, 563, BStBl II 2013, 253; s. zu den vorstehend genannten Umsätzen auch das EuGH-Urteil in Slg. 2011, I-1457) sowie in einem Altenwohn- und Pflegeheim (BFH-Urteil in BFHE 235, 525, BStBl II 2013, 250).

  • BFH, 30.06.2011 - V R 35/08

    Abgrenzung Lieferung und Restaurationsleistung - Leistungen des Betreibers eines

    Auszug aus BFH, 13.09.2016 - X B 146/15
    d) Die Kläger erfüllen nicht die Darlegungsanforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, soweit sie die Divergenz der finanzgerichtlichen Erwägungen zur Ermittlung der einkommensteuerlichen Bemessungsgrundlage wegen der Qualifizierung der Außer-Haus-Verkäufe als Umsätze, die dem Regelsteuersatz und nicht gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, zu den folgenden Urteilen rügen: Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 10. März 2011 C-497/09, C-499/09, C-501/09 und C-502/09 (Slg. 2011, I-1457) sowie BFH-Urteile vom 12. Oktober 2011 V R 66/09 (BFHE 235, 525, BStBl II 2013, 250), vom 8. Juni 2011 XI R 37/08 (BFHE 234, 443, BStBl II 2013, 238), vom 30. Juni 2011 V R 3/07 (BFHE 234, 484, BStBl II 2013, 241), V R 35/08 (BFHE 234, 491, BStBl II 2013, 244) und V R 18/10 (BFHE 234, 496, BStBl II 2013, 246) und vom 23. November 2011 XI R 6/08 (BFHE 235, 563, BStBl II 2013, 253).

    Diese Darlegungen wären umso wichtiger gewesen, als die Entscheidungen zwar zur Abgabe von Mahlzeiten ergangen sind, nämlich in Imbissständen (BFH-Urteile in BFHE 234, 443, BStBl II 2013, 238; in BFHE 234, 491, BStBl II 2013, 244, und in BFHE 234, 496, BStBl II 2013, 246), in Kinos (BFH-Urteil in BFHE 234, 484, BStBl II 2013, 241), als Partyservice (BFH-Urteil in BFHE 235, 563, BStBl II 2013, 253; s. zu den vorstehend genannten Umsätzen auch das EuGH-Urteil in Slg. 2011, I-1457) sowie in einem Altenwohn- und Pflegeheim (BFH-Urteil in BFHE 235, 525, BStBl II 2013, 250).

  • BFH, 07.02.2017 - X B 79/16

    Höhe des pauschalen Sicherheitszuschlags bei Lücken in der

    Der Senat hat aber auch den Grundsatz, dass das FA in der Wahl seiner Schätzungsmethoden frei ist, ausdrücklich bestätigt (so auch schon Senatsbeschluss vom 13. September 2016 X B 146/15, BFH/NV 2016, 1747, unter II.2.a, m.w.N.).
  • BFH, 26.09.2017 - XI B 65/17

    Zurechnung der Umsätze in einem Bordell - Revisionszulassung wegen eines

    d) Mit der Rüge, das FG hätte die kostenlose Abgabe von Getränken im Rahmen der Schätzung berücksichtigen müssen, macht der Kläger keinen Verfahrensmangel geltend, sondern eine nicht zur Zulassung der Revision führende Verletzung materiellen Rechts (vgl. BFH-Beschluss vom 13. September 2016 X B 146/15, BFH/NV 2016, 1747, Rz 25 f., m.w.N.).

    Gleiches gilt für die Einwendungen gegen die Richtigkeit der Schätzung des FG (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 1747, Rz 30 f.).

  • BFH, 11.01.2017 - X B 104/16

    Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung bei fehlenden Programmierunterlagen;

    Eine darüberhinausgehende Verpflichtung, etwa eine Geldverkehrsrechnung vorzunehmen, besteht auch nach dem Senatsurteil in BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, dort unter II.3.b ausgeführt, ausdrücklich nicht (so auch schon Senatsbeschluss vom 13. September 2016 X B 146/15, BFH/NV 2016, 1747, unter II.2.a, m.w.N.).
  • BFH, 16.12.2021 - IV R 1/18

    Zum Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Schätzung

    Es ist Sache der Tatsacheninstanz, zu entscheiden, welcher Schätzungsmethode sie sich bedienen will, wenn diese geeignet ist, ein vernünftiges und der Wirklichkeit entsprechendes Ergebnis zu erzielen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 13.09.2016 - X B 146/15, Rz 16; vom 21.07.2017 - X B 167/16, Rz 18).

    Weder das FA noch das FG sind grundsätzlich verpflichtet, das aufgrund einer Schätzungsmethode gewonnene Ergebnis noch durch die Anwendung einer weiteren Schätzungsmethode zu überprüfen oder zu untermauern (BFH-Beschluss vom 13.09.2016 - X B 146/15, Rz 16).

  • BFH, 16.12.2021 - IV R 2/18

    Zum Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Schätzung

    Es ist Sache der Tatsacheninstanz, zu entscheiden, welcher Schätzungsmethode sie sich bedienen will, wenn diese geeignet ist, ein vernünftiges und der Wirklichkeit entsprechendes Ergebnis zu erzielen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 13.09.2016 - X B 146/15, Rz 16; vom 21.07.2017 - X B 167/16, Rz 18).

    Weder das FA noch das FG sind grundsätzlich verpflichtet, das aufgrund einer Schätzungsmethode gewonnene Ergebnis noch durch die Anwendung einer weiteren Schätzungsmethode zu überprüfen oder zu untermauern (BFH-Beschluss vom 13.09.2016 - X B 146/15, Rz 16).

  • BFH, 09.05.2017 - X B 23/17

    Abgrenzung eines häuslichen Arbeitszimmers von einer Betriebsstätte

    Außerdem muss eine Entscheidung des BFH zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich sein (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 13. September 2016 X B 146/15, BFH/NV 2016, 1747, unter II.2.).
  • BFH, 21.07.2017 - X B 167/16

    Anforderungen an eine Sachaufklärungsrüge - Verfahrensmangel i. S. v. § 119 Nr. 6

    Es ist Sache der Tatsacheninstanz zu entscheiden, welcher Schätzungsmethode sie sich bedienen will, wenn diese geeignet sei, ein vernünftiges und der Wirklichkeit entsprechendes Ergebnis zu erzielen (Senatsbeschluss vom 13. September 2016 X B 146/15, BFH/NV 2016, 1747, Rz 16).
  • BFH, 10.02.2021 - XI B 24/20

    Vorsteuerabzug bei geänderter Verwendungsabsicht für ein noch zu erstellendes

    Für diesen Zulassungsgrund gilt ebenso wie für den der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, dass die Rechtsfortbildung über den Einzelfall hinaus im allgemeinen Interesse liegen und eine klärungsbedürftige und klärbare Rechtsfrage betreffen muss (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 02.04.2014 - XI B 16/14, BFH/NV 2014, 1098; vom 13.09.2016 - X B 146/15, BFH/NV 2016, 1747; vom 31.05.2017 - V B 5/17, BFH/NV 2017, 1202; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 23.06.2017 - X B 152/16

    Vorläufigkeitsvermerk - Teil-Einspruchsentscheidung und Zwangsruhe

    Außerdem muss eine Entscheidung des BFH zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich sein (vgl. Senatsbeschluss vom 13. September 2016 X B 146/15, BFH/NV 2016, 1747, unter II.2.).
  • BFH, 15.12.2021 - X R 2/20

    Aufteilung von Alterseinkünften eines Ruhestandsbeamten des EPA

    Hierbei ist es Sache der Tatsacheninstanz, zu entscheiden, welcher Schätzungsmethode sie sich bedienen will, sofern diese geeignet ist, ein vernünftiges und der Wirklichkeit entsprechendes Ergebnis zu erzielen (statt vieler Senatsbeschluss vom 13.09.2016 - X B 146/15, BFH/NV 2016, 1747, Rz 16).
  • BFH, 08.05.2020 - V B 95/18

    Rechtsfortbildung, Umsatzsteuerberichtigung, Berichtigungspflicht, Wahlrecht,

  • BFH, 08.06.2018 - X B 112/17

    Schätzung unbarer Altenteilsleistungen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2022 - L 2 BA 49/22

    Branchenübliche Schätzwerte; Eigenwerber; Künstlersozialabgabe; Schätzung

  • BFH, 26.03.2021 - X B 113/20

    Urteilsberichtigung wegen offensichtlich versehentlicher Benennung des Ehegatten

  • FG Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 K 2740/19

    Schätzung im Gaststättengewerbe - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG -

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