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   BFH, 11.01.2016 - X B 153/14   

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https://dejure.org/2016,5870
BFH, 11.01.2016 - X B 153/14 (https://dejure.org/2016,5870)
BFH, Entscheidung vom 11.01.2016 - X B 153/14 (https://dejure.org/2016,5870)
BFH, Entscheidung vom 11. Januar 2016 - X B 153/14 (https://dejure.org/2016,5870)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Unzulässige Klage bei mangelnder Nachvollziehbarkeit des Gegenstands des Klagebegehrens - Richterliche Hinweispflicht - Sachaufklärungsrüge - Nachschieben von Revisionszulassungsgründen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 15, FGO § ... 65 Abs 1 S 1, FGO § 65 Abs 1 S 2, FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 76 Abs 2, FGO § 96 Abs 1 S 2 Halbs 2, FGO § 105 Abs 3 S 1, FGO § 105 Abs 3 S 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 116 Abs 3 S 4, FGO § 116 Abs 5 S 2 Halbs 2, FGO § 118 Abs 2, FGO § 135 Abs 2, FGO § 142, ZPO § 117 Abs 2, ZPO § 117 Abs 3, ZPO § 117 Abs 4
    Unzulässige Klage bei mangelnder Nachvollziehbarkeit des Gegenstands des Klagebegehrens - Richterliche Hinweispflicht - Sachaufklärungsrüge - Nachschieben von Revisionszulassungsgründen

  • Bundesfinanzhof

    Unzulässige Klage bei mangelnder Nachvollziehbarkeit des Gegenstands des Klagebegehrens - Richterliche Hinweispflicht - Sachaufklärungsrüge - Nachschieben von Revisionszulassungsgründen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 EStG 2009, § 65 Abs 1 S 1 FGO, § 65 Abs 1 S 2 FGO, § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 76 Abs 2 FGO
    Unzulässige Klage bei mangelnder Nachvollziehbarkeit des Gegenstands des Klagebegehrens - Richterliche Hinweispflicht - Sachaufklärungsrüge - Nachschieben von Revisionszulassungsgründen

  • IWW

    § 15 des Einkommensteuergesetzes, § ... 65 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung, § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO, § 115 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 105 Abs. 3 Satz 1 FGO, § 105 Abs. 3 Satz 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 76 Abs. 2 FGO, § 96 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 FGO, § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 65 Abs. 1 Satz 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 118 Abs. 2 FGO, § 142 FGO, § 117 Abs. 2 bis 4 der Zivilprozessordnung, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Unzulässige Klage bei mangelnder Nachvollziehbarkeit des Gegenstands des Klagebegehrens - Richterliche Hinweispflicht - Sachaufklärungsrüge - Nachschieben von Revisionszulassungsgründen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; FGO § 116 Abs. 3
    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässige Klageabweisung durch Prozessurteil bei mangelnder Nachvollziehbarkeit des Gegenstands des Klagebegehrens; Anforderungen an die Sachaufklärungsrüge; kein Nachschieben weiterer Zulassungsgründe nach Ablauf der Begründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.06.2007 - X B 116/06

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

    Auszug aus BFH, 11.01.2016 - X B 153/14
    Nach Ablauf der nur einmal verlängerbaren (§ 116 Abs. 3 Satz 4 FGO) Begründungsfrist (im Streitfall bis zum 26. Januar 2015) können demnach insbesondere keine weiteren Zulassungsgründe nachgeschoben werden; maßgeblich ist vielmehr --abgesehen von schlichten Erläuterungen bzw. die Zulässigkeitsfrage unberührt lassenden Ergänzungen des fristgemäßen Vorbringens-- der Inhalt der innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Beschwerdeschrift (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 20. Juni 2007 X B 116/06, BFH/NV 2007, 1705, unter 5.).
  • BFH, 09.03.2012 - VI B 121/11

    Prozessurteil statt Sachurteil als Verfahrensmangel - Anforderungen an die

    Auszug aus BFH, 11.01.2016 - X B 153/14
    Denn das FG hat die Klage hinsichtlich der Streitjahre 2007, 2008 und 2010 auch in der Sache nicht für erfolgversprechend erachtet (vgl. BFH-Beschluss vom 9. März 2012 VI B 121/11, BFH/NV 2012, 1157, m.w.N.).
  • BFH, 10.09.2015 - X B 5/15

    Verwirkung des Steueranspruchs aufgrund mehrfachen Wechsels der Argumentation des

    Auszug aus BFH, 11.01.2016 - X B 153/14
    Dabei ist außerdem zu beachten, dass sich das Beschwerdevorbringen bei der Grundsatzrüge innerhalb der vom FG getroffenen Tatsachenfeststellungen bewegen muss, an die der BFH in analoger Anwendung des § 118 Abs. 2 FGO auch im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde gebunden ist (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 10. September 2015 X B 5/15, BFH/NV 2016, 8, unter II.1., m.w.N.).
  • BFH, 11.05.2017 - VI B 105/16

    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - Betriebsaufgabe

    Nach Ablauf der nur einmal verlängerbaren (§ 116 Abs. 3 Satz 4 FGO) Begründungsfrist können demnach insbesondere keine weiteren Zulassungsgründe nachgeschoben werden; maßgeblich ist vielmehr --abgesehen von schlichten Erläuterungen bzw. die Zulässigkeitsfrage unberührt lassenden Ergänzungen des fristgemäßen Vorbringens-- der Inhalt der innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Schriftsätze (z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Juni 2007 X B 116/06, BFH/NV 2007, 1705, und vom 11. Januar 2016 X B 153/14, BFH/NV 2016, 928).
  • BFH, 30.08.2016 - II B 100/15

    Erbschaftsteuer des überlebenden Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Nach Ablauf der Begründungsfrist (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO) können keine weiteren Zulassungsgründe nachgeschoben werden; maßgebend ist vielmehr der Inhalt der innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Beschwerdeschrift (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. Oktober 2013 V B 67/12, BFH/NV 2014, 578, Rz 8, und vom 11. Januar 2016 X B 153/14, BFH/NV 2016, 928, Rz 17, m.w.N.).
  • BFH, 25.10.2016 - VIII B 50/16

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen an Sachaufklärungsrüge - Rüge

    Weiter ist darzulegen, welches Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Januar 2016 X B 153/14, BFH/NV 2016, 928).
  • BFH, 07.03.2023 - VIII B 9/22

    Zu den Darlegungsanforderungen bei Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit der 1

    Maßgeblich ist vielmehr --abgesehen von schlichten Erläuterungen bzw. die Zulässigkeitsfrage unberührt lassenden Ergänzungen des fristgemäßen Vorbringens-- der Inhalt der innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Beschwerdeschrift (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 11.01.2016 - X B 153/14, BFH/NV 2016, 928, Rz 17; vom 20.09.2022 - VIII B 65/21, BFH/NV 2022, 1281, Rz 3).
  • BFH, 20.09.2022 - VIII B 65/21

    Fortgeltung einer Empfangsvollmacht nach Ausscheiden eines Gesellschafters

    Maßgeblich ist vielmehr --abgesehen von schlichten Erläuterungen bzw. die Zulässigkeitsfrage unberührt lassenden Ergänzungen des fristgemäßen Vorbringens-- der Inhalt der innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Beschwerdeschrift (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11.01.2016 - X B 153/14, BFH/NV 2016, 928, Rz 17).
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