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   BFH, 31.05.2010 - X B 162/09   

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https://dejure.org/2010,7188
BFH, 31.05.2010 - X B 162/09 (https://dejure.org/2010,7188)
BFH, Entscheidung vom 31.05.2010 - X B 162/09 (https://dejure.org/2010,7188)
BFH, Entscheidung vom 31. Mai 2010 - X B 162/09 (https://dejure.org/2010,7188)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Unterlassene Verfahrensaussetzung als Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens - Vorgreiflichkeit des einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsverfahrens - Annahme einer Mitunternehmerschaft bei Ehegatten - Mitwirkungspflicht bei Nachweis einer ausländischen ...

  • openjur.de

    Unterlassene Verfahrensaussetzung als Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens; Vorgreiflichkeit des einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsverfahrens; Annahme einer Mitunternehmerschaft bei Ehegatten; Mitwirkungspflicht bei Nachweis einer ausländischen ...

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 74, AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst b, AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a, AO § 90 Abs 2 S 1, AO § 179 Abs 2 S 2, AO § 181 Abs 5
    Unterlassene Verfahrensaussetzung als Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens - Vorgreiflichkeit des einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsverfahrens - Annahme einer Mitunternehmerschaft bei Ehegatten - Mitwirkungspflicht bei Nachweis einer ausländischen ...

  • Bundesfinanzhof

    Unterlassene Verfahrensaussetzung als Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens - Vorgreiflichkeit des einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsverfahrens - Annahme einer Mitunternehmerschaft bei Ehegatten - Mitwirkungspflicht bei Nachweis einer ausländischen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 74 FGO, § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst b AO, § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO, § 90 Abs 2 S 1 AO
    Unterlassene Verfahrensaussetzung als Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens - Vorgreiflichkeit des einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsverfahrens - Annahme einer Mitunternehmerschaft bei Ehegatten - Mitwirkungspflicht bei Nachweis einer ausländischen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 74 FGO, § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst b AO, § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO, § 90 Abs 2 S 1 AO
    Unterlassene Verfahrensaussetzung als Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens - Vorgreiflichkeit des einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsverfahrens - Annahme einer Mitunternehmerschaft bei Ehegatten - Mitwirkungspflicht bei Nachweis einer ausländischen ...

  • rewis.io

    Unterlassene Verfahrensaussetzung als Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens - Vorgreiflichkeit des einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsverfahrens - Annahme einer Mitunternehmerschaft bei Ehegatten - Mitwirkungspflicht bei Nachweis einer ausländischen ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Unterlassene Verfahrensaussetzung als Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens - Vorgreiflichkeit des einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsverfahrens - Annahme einer Mitunternehmerschaft bei Ehegatten - Mitwirkungspflicht bei Nachweis einer ausländischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unterlassene Verfahrensaussetzung als Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Durchführung eines Verfahrens zur gesonderten und einheitlichen Feststellung; Gütergemeinschaft führt nicht unmittelbar und zwangsläufig zur Annahme einer Mitunternehmerschaft; Mitwirkungspflicht bei Nachweis einer ausländischen Gütergemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 04.04.2008 - IV R 91/06

    Zulässigkeit der Revision - Beschwer - Verhältnis von Feststellungsbescheiden -

    Auszug aus BFH, 31.05.2010 - X B 162/09
    Das FG hätte im Verfahren betreffend die gesonderte Feststellung (§ 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b AO) nicht über die mögliche Mitunternehmerstellung des Klägers entscheiden dürfen; vielmehr war es verpflichtet, das Klageverfahren nach § 74 FGO bis zum Abschluss des --vorgreiflichen-- einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsverfahrens auszusetzen (BFH-Beschluss vom 4. April 2008 IV R 91/06, BFH/NV 2008, 1298, m.w.N.).

    Grund dafür ist, dass über diese (Vor-)Fragen --entsprechend dem materiell-rechtlichen Zweck des Verfahrens, eine inhaltlich identische Sachbehandlung gegenüber allen potentiell betroffenen Steuerpflichtigen sicherzustellen-- nur einheitlich gegenüber allen (potentiell) an den Einkünften Beteiligten entschieden werden kann (BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 1298, m.w.N.).

  • BFH, 04.11.1997 - VIII R 18/95

    Mitunternehmerschaft bei Gütergemeinschaft nach niederländischem Recht

    Auszug aus BFH, 31.05.2010 - X B 162/09
    aa) Die Möglichkeit einer Mitunternehmerschaft ergab sich zum einen aus der Rechtsprechung des BFH, wonach Ehegatten regelmäßig Mitunternehmer eines Betriebs werden, wenn zum Vermögen eines Ehegatten bei vereinbarter Gütergemeinschaft ein Gewerbebetrieb mit einem ins Gewicht fallenden Betriebskapital gehört (BFH-Urteil vom 4. November 1997 VIII R 18/95, BFHE 185, 153, BStBl II 1999, 384, m.w.N.).

    Bei Ehegatten niederländischer Staatsangehörigkeit, die --wie hier der Kläger und die Beigeladene in den Streitjahren-- in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, reicht als steuerrechtlich notwendige Grundlage für die Mitunternehmerschaft regelmäßig auch das Bestehen der allgemeinen Gütergemeinschaft nach niederländischem Recht aus (vgl. BFH-Urteil in BFHE 185, 153, BStBl II 1999, 384).

  • BFH, 17.12.2003 - I R 47/02

    Mitunternehmerschaft - Feststellungsbescheid; Dividenden bei luxemburgischer

    Auszug aus BFH, 31.05.2010 - X B 162/09
    c) Unterlässt das FG eine nach § 74 FGO gebotene Verfahrensaussetzung, liegt darin nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ein Verfahrensfehler im Sinne eines Verstoßes gegen die Grundordnung des Verfahrens (BFH-Entscheidungen vom 9. Mai 1984 I R 25/81, BFHE 141, 252, BStBl II 1984, 726; vom 1. Juli 1992 X B 143/91, BFH/NV 1992, 762; vom 8. März 1994 IX R 37/90, BFH/NV 1994, 868; vom 17. Dezember 2003 I R 47/02, BFH/NV 2004, 771; vom 9. Februar 2005 X R 52/03, BFH/NV 2005, 1235, und vom 16. November 2006 XI B 156/05, BFH/NV 2007, 401).
  • FG Köln, 16.01.2019 - 11 K 2194/16

    Abgabenordnung: Steuerhinterziehung durch Unterlassen einer Erklärungsabgabe

    Eine gesonderte und einheitliche Feststellung muss vielmehr bereits dann durchgeführt werden, wenn zweifelhaft oder auch nur möglich erscheint, ob überhaupt einkommensteuerpflichtige Einkünfte erzielt werden und/oder ob diese mehreren Personen zuzurechnen sind (BFH-Beschluss vom 31.5.2010 X B 162/09, BFH/NV 2010, 2011, und Klein / Ratschow, AO, Kommentar, § 180 Rz. 8, m.w.N.).
  • BFH, 16.05.2013 - V R 23/12

    Bedeutung des Widerrufs einer verbindlichen Auskunft für das Klageverfahren gegen

    a) Unterlässt das FG eine gebotene Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO, liegt darin ein Verfahrensfehler im Sinne eines Verstoßes gegen die Grundordnung des Verfahrens (BFH-Entscheidungen vom 17. Dezember 2003 I R 47/02, BFH/NV 2004, 771; vom 9. Februar 2005 X R 52/03, BFH/NV 2005, 1235; vom 16. November 2006 XI B 156/05, BFH/NV 2007, 401, und vom 31. Mai 2010 X B 162/09, BFH/NV 2010, 2011, jeweils m.w.N.), der von Amts wegen zu berücksichtigen ist (BFH-Urteile vom 9. September 2010 IV R 31/08, BFH/NV 2011, 413; vom 14. Februar 2008 IV R 44/05, BFH/NV 2008, 1156, m.w.N.).
  • BFH, 24.06.2014 - III B 12/13

    Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO bei Ergehen eines Folgebescheids vor dem

    Unterlässt das FG eine hiernach gebotene Verfahrensaussetzung, liegt darin ein Verfahrensfehler im Sinne eines Verstoßes gegen die Grundordnung des Verfahrens (BFH-Beschluss vom 31. Mai 2010 X B 162/09, BFH/NV 2010, 2011, m.w.N.).
  • BFH, 09.06.2015 - X R 38/12

    Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens wegen fehlender Aussetzung des

    Hieran fehlt es aber bereits dann, wenn wie im Streitfall das Bestehen einer Mitunternehmerschaft umstritten ist, insbesondere dann, wenn dies einer der zentralen Streitpunkte des finanzgerichtlichen Verfahrens ist (ebenso BFH-Urteile vom 1. Juli 2003 VIII R 61/02, BFH/NV 2004, 27; vom 14. Februar 2008 IV R 44/05, BFH/NV 2008, 1156, und Senatsbeschluss vom 31. Mai 2010 X B 162/09, BFH/NV 2010, 2011).
  • FG Baden-Württemberg, 12.11.2012 - 10 K 4639/10

    Fall von offensichtlich geringer Bedeutung i.S. des § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO:

    Grund dafür ist, dass über diese (Vor-)Fragen - entsprechend dem materiell-rechtlichen Zweck des Verfahrens, eine inhaltlich identische Sachbehandlung gegenüber allen potentiell betroffenen Steuerpflichtigen sicherzustellen - nur einheitlich gegenüber allen (potentiell) an den Einkünften Beteiligten entschieden werden kann (BFH-Beschlüsse vom 4. April 2008 IV R 91/06, BFH/NV 2008, 1298, m.w.N.; vom 31. Mai 2010 X B 162/09, BFH/NV 2010, 2011).
  • FG Düsseldorf, 29.09.2022 - 14 K 3301/20
    Die Vorschrift ist zwar über den Wortlaut hinaus auch anzuwenden, wenn die Feststellungen für einen anderen Feststellungsbescheid von Bedeutung sind (BFH-Urteil vom 11.11.2009 II R 14/08, BStBl II 2010, 723; Beschluss vom 31.05.2010 X B 162/09, BFH/NV 2010, 2011; Ratschow in Klein, AO, § 181 Rn. 33).
  • FG Hamburg, 03.01.2011 - 3 K 115/10

    Finanzgerichtsordnung: Verweisung des Klageverfahrens nach Änderungsbescheid

    Die Aussetzung der auch gemäß § 40 Abs. 2, § 42 FGO i.V.m. § 351 AO nach herrschender BFH-Rechtsprechung als zulässig behandelten Folgebescheidklagen ist gemäß § 74 FGO in der Regel - wie hier - sachgerecht (vgl. BFH vom 1. Juli 2010 IV R 100/06, BFH/NV 2010, 2056 zu II 3; vom 31. Mai 2010 X B 162/09, BFH/NV 2010, 2011; vom 31. März 2010 II R 2/09, BFH/NV 2010, 1602; vom 30. Oktober 2009 II B 95/09, BFH/NV 2010, 236; vom 28. April 2008 I B 42/08, BFH/NV 2008, 1523).
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