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   BFH, 17.10.1996 - X B 163/96   

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https://dejure.org/1996,8924
BFH, 17.10.1996 - X B 163/96 (https://dejure.org/1996,8924)
BFH, Entscheidung vom 17.10.1996 - X B 163/96 (https://dejure.org/1996,8924)
BFH, Entscheidung vom 17. Oktober 1996 - X B 163/96 (https://dejure.org/1996,8924)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 08.08.1995 - VII B 42/95

    Prozesskostenhilfe (PKH) für beabsichtigte finanzgerichtliche Untätigkeitsklage -

    Auszug aus BFH, 17.10.1996 - X B 163/96
    Für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung kommt es indes auf die Verhältnisse und den Kenntnisstand im Zeitpunkt der Entscheidung über den PKH-Antrag an (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 6. November 1991 VII B 207/91, BFH/NV 1992, 489; vom 8. August 1995 VII B 42/95, BFH/NV 1996, 66 unter 3.).

    Der Beschluß in BFH/NV 1996, 66 hat offengelassen, ob im Falle einer Verzögerung der Entscheidung über das PKH-Gesuch durch das Gericht für die Prüfung der Erfolgsaussicht die Sach- und Rechtslage maßgeblich ist, wie sie zum Zeitpunkt einer rechtzeitigen Entscheidung bei ordnungsgemäßem Verfahrensablauf bestanden hätte.

    Die Verzögerung der Entscheidung kann allenfalls dann rechtserheblich sein, wenn der späte Entscheidungszeitpunkt ursächlich dafür ist, daß die Erfolgsaussichten der Klage wegen einer inzwischen eingetretenen Änderung der Sachlage anders zu beurteilen sind als dies im Zeitpunkt der Entscheidungsreife der Fall gewesen wäre (vgl. Beschluß in BFH/NV 1996, 66, unter 3. b).

  • BFH, 06.02.1991 - I R 13/86

    Eine "tatsächliche Verständigung" ist als Vereinbarung über eine bestimmte

    Auszug aus BFH, 17.10.1996 - X B 163/96
    Sie ist auch dann zu beachten, wenn die maßgeblichen Erklärungen vor dem FA während der Schlußbesprechung nach einer Außenprüfung abgegeben werden (BFH- Urteil vom 6. Februar 1991 I R 13/86, BFHE 164, 168, BStBl II 1991, 673).

    Maßgebend ist hier in tatsächlicher Hinsicht, daß die Beteiligten, wie das FG angenommen hat, ihren Willen eindeutig und klar dahin geäußert haben, Ungenauigkeiten und Unsicherheiten hinsichtlich der Aufschläge auf den Rohgewinn mit dem Ziel zu beseitigen, einen aufgrund von Wahrscheinlichkeitserwägungen (vgl. zur Schätzung allgemein Senatsurteil vom 15. Februar 1989 X R 16/96, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462) festzustellenden Sachverhalt möglichst wirklichkeitsnah zu erfassen (vgl. Urteil in BFHE 164, 168, BStBl II 1991, 673, unter 2. d).

  • BFH, 02.06.1999 - X R 16/96

    Wohneigentumsförderung für freistehenden Wintergarten

    Auszug aus BFH, 17.10.1996 - X B 163/96
    Maßgebend ist hier in tatsächlicher Hinsicht, daß die Beteiligten, wie das FG angenommen hat, ihren Willen eindeutig und klar dahin geäußert haben, Ungenauigkeiten und Unsicherheiten hinsichtlich der Aufschläge auf den Rohgewinn mit dem Ziel zu beseitigen, einen aufgrund von Wahrscheinlichkeitserwägungen (vgl. zur Schätzung allgemein Senatsurteil vom 15. Februar 1989 X R 16/96, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462) festzustellenden Sachverhalt möglichst wirklichkeitsnah zu erfassen (vgl. Urteil in BFHE 164, 168, BStBl II 1991, 673, unter 2. d).
  • BFH, 06.11.1991 - VII B 207/91

    Vioraussetzungen zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 17.10.1996 - X B 163/96
    Für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung kommt es indes auf die Verhältnisse und den Kenntnisstand im Zeitpunkt der Entscheidung über den PKH-Antrag an (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 6. November 1991 VII B 207/91, BFH/NV 1992, 489; vom 8. August 1995 VII B 42/95, BFH/NV 1996, 66 unter 3.).
  • BFH, 28.07.1993 - XI R 68/92

    Vorsicht bei tatsächlicher Verständigung anläßlich einer Betriebsprüfung (§ 201

    Auszug aus BFH, 17.10.1996 - X B 163/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist eine sog. tatsächliche Verständigung zwischen dem Steuerpflichtigen und der zuständigen Finanzbehörde in Fällen erschwerter Sachaufklärung, insbesondere in Schätzungsfällen, über die tatsächlichen Merkmale, die der Besteuerung zugrunde zu legen sind, grundsätzlich zulässig (grundlegend BFH-Urteil vom 11. Dezember 1984 VIII R 131/76, BFHE 142, 549, BStBl II 1985, 354; s. ferner BFH-Urteile vom 28. Juli 1993 XI R 68/92, BFH/NV 1994, 290; und vom 6. Juli 1995 IV R 30/93, BFHE 178, 176, 180, BStBl II 1995, 831).
  • BFH, 06.07.1995 - IV R 30/93

    Keine Vermutung eines niedrigeren Teilwerts von Einzel-Wirtschaftsgütern des

    Auszug aus BFH, 17.10.1996 - X B 163/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist eine sog. tatsächliche Verständigung zwischen dem Steuerpflichtigen und der zuständigen Finanzbehörde in Fällen erschwerter Sachaufklärung, insbesondere in Schätzungsfällen, über die tatsächlichen Merkmale, die der Besteuerung zugrunde zu legen sind, grundsätzlich zulässig (grundlegend BFH-Urteil vom 11. Dezember 1984 VIII R 131/76, BFHE 142, 549, BStBl II 1985, 354; s. ferner BFH-Urteile vom 28. Juli 1993 XI R 68/92, BFH/NV 1994, 290; und vom 6. Juli 1995 IV R 30/93, BFHE 178, 176, 180, BStBl II 1995, 831).
  • BFH, 11.12.1984 - VIII R 131/76

    Eine Verständigung über schwierig zu ermittelnde tatsächliche Umstände ist

    Auszug aus BFH, 17.10.1996 - X B 163/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist eine sog. tatsächliche Verständigung zwischen dem Steuerpflichtigen und der zuständigen Finanzbehörde in Fällen erschwerter Sachaufklärung, insbesondere in Schätzungsfällen, über die tatsächlichen Merkmale, die der Besteuerung zugrunde zu legen sind, grundsätzlich zulässig (grundlegend BFH-Urteil vom 11. Dezember 1984 VIII R 131/76, BFHE 142, 549, BStBl II 1985, 354; s. ferner BFH-Urteile vom 28. Juli 1993 XI R 68/92, BFH/NV 1994, 290; und vom 6. Juli 1995 IV R 30/93, BFHE 178, 176, 180, BStBl II 1995, 831).
  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus BFH, 17.10.1996 - X B 163/96
    Maßgebend ist hier in tatsächlicher Hinsicht, daß die Beteiligten, wie das FG angenommen hat, ihren Willen eindeutig und klar dahin geäußert haben, Ungenauigkeiten und Unsicherheiten hinsichtlich der Aufschläge auf den Rohgewinn mit dem Ziel zu beseitigen, einen aufgrund von Wahrscheinlichkeitserwägungen (vgl. zur Schätzung allgemein Senatsurteil vom 15. Februar 1989 X R 16/96, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462) festzustellenden Sachverhalt möglichst wirklichkeitsnah zu erfassen (vgl. Urteil in BFHE 164, 168, BStBl II 1991, 673, unter 2. d).
  • BFH, 25.07.2001 - X B 122/00

    Gesamtrechtsnachfolge - Fahndungsprüfung - Geltendmachung als Betriebsausgaben -

    Ergibt sich aber auf der Grundlage der Antragsbegründung, dass die Erfolgsaussichten der Klage in dem Stadium vor Ergehen der Sachentscheidung in der Hauptsache anders zu beurteilen gewesen wären, ist die in diesem früheren Zeitraum gegebene Sach- und Rechtslage der Entscheidung über das PKH-Begehren zugrunde zu legen (BFH-Beschluss vom 22. Februar 1994 VII B 114/92, BFH/NV 1994, 822; offen gelassen in Beschlüssen in BFH/NV 1996, 66, und vom 17. Oktober 1996 X B 163/96, BFH/NV 1997, 525).
  • FG Hamburg, 07.10.2011 - 3 K 122/10

    Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Bewertungsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch:

    Zum Wesen der tatsächlichen Verständigung gehört es, verschiedene Einzelgesichtspunkte zusammenfassend zu bewerten und zu beziffern, gerade ohne dass alle ungeklärten, fehlenden oder streitigen Buchungspositionen, Wertansätze oder Rechenschritte einzeln nach den dafür geltenden Regelungen oder Richtlinien ermittelt oder beziffert werden (wie z. B. bei der Schätzung von zu besteuernden Umsätzen, Einkünften oder Gewinnen; vgl. BFH vom 1. September 2009 VIII R 78/06, BFH/NV 2010, 593; vom 12. August 1999 XI R 27/98, BFH/NV 2000, 537; vom 17.10.1996 X B 163/96, BFH/NV 1997, 525).
  • FG Sachsen, 08.07.2005 - 5 K 618/05

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Erledigung der Hauptsache;

    Der BFH läßt in einem solchen Falle die Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach Abschluß des Verfahrens mit Rückwirkung ab dem Zeitpunkt der Antragstellung zu (vgl.Beschluss des BFH vom 07.08.1984 VII B 27/84; BStBl. II 1984, 838; offengelassen in BFH-Beschluss vom 17. Oktober 1996 X B 163/96, BFH/NV 1997, 525 m.w.N.).
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