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   BFH, 23.06.2003 - X B 165/02   

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https://dejure.org/2003,3551
BFH, 23.06.2003 - X B 165/02 (https://dejure.org/2003,3551)
BFH, Entscheidung vom 23.06.2003 - X B 165/02 (https://dejure.org/2003,3551)
BFH, Entscheidung vom 23. Juni 2003 - X B 165/02 (https://dejure.org/2003,3551)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 76; ; FGO § 76 Abs... . 2; ; FGO § 78; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 n.F.; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 n.F.; ; BpO 2000 § 3; ; BpO 2000 § 4 Abs. 2; ; BpO 2000 § 32 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 193 Abs. 1; BPO 2000
    Ap - Begründung Prüfungsanordnung, Prüfungsturnus

  • datenbank.nwb.de

    Zulässigkeit der Außenprüfung bei einem Kleinstbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 07.02.2002 - IV R 9/01

    Anschlußprüfung - Großbetrieb - Sachgerechte Ermessenserwägung - Einteilung in

    Auszug aus BFH, 23.06.2003 - X B 165/02
    Auch eine Zulassung der Revision wegen Divergenz zu der Entscheidung des BFH vom 7. Februar 2002 IV R 9/01 (BFHE 198, 16, BStBl II 2002, 269) kommt im Streitfall nicht in Betracht.

    Die Ausführungen in der Beschwerdeschrift beschränken sich auf den Hinweis, nach der Entscheidung in BFHE 198, 16, BStBl II 2002, 269 sei die Einordnung von Betrieben in eine der drei prüfungsrelevanten Größenklassen Ausdruck einer sachgerechten Differenzierung.

    Der BFH hat in der Entscheidung in BFHE 198, 16, BStBl II 2002, 269 lediglich erkannt, dass die aus der Einteilung in Größenklassen folgende unterschiedliche Prüfungshäufigkeit der verschiedenen Betriebe nicht gegen das Gleichheitsgebot (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) verstoße.

  • BFH, 11.11.1993 - IV R 119/92

    Zulässigkeit von Außenprüfungen und Anschlußprüfungen eines gewerblichen

    Auszug aus BFH, 23.06.2003 - X B 165/02
    Der Hinweis auf die gesetzliche Vorschrift genügt (BFH-Urteil vom 11. November 1993 IV R 119/92, BFH/NV 1994, 444).

    Es hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BFH (Urteil in BFH/NV 1994, 444) ausgeführt, dass auch bei Kleinstbetrieben --sofern es sich nicht um eine Anschlussprüfung handelt-- der Hinweis auf § 193 Abs. 1 AO 1977 zur Begründung der Anordnung einer Außenprüfung ausreicht und nicht offen gelegt werden muss, weshalb bei einem Prüfungsturnus von 92, 5 Jahren gerade der Betrieb des Klägers ausgewählt wurde.

  • BFH, 02.10.1991 - X R 1/88

    Die Anordnung einer Außenprüfung gem. § 193 Abs. 1 AO 1977 muß - auch bei einer

    Auszug aus BFH, 23.06.2003 - X B 165/02
    An einen bestimmten Prüfungsturnus oder Prüfungsrhythmus ist der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) weder nach der AO 1977 noch nach der BpO 2000 im Einzelfall gebunden (Senatsurteil vom 2. Oktober 1991 X R 1/88, BFHE 166, 414, BStBl II 1992, 274, m.w.N.).

    Auch der in der Beschwerdebegründung herangezogene durchschnittliche Prüfungsturnus ist als rechtliches Kriterium untauglich, weil es sich insoweit nur um eine nachträglich ermittelte statistische Durchschnittsgröße handelt und eine zeitlich vorhersehbare Außenprüfung auch dem mit der Außenprüfung verfolgten Ziel, durch ihre präventive Wirkung zur richtigen Steuererhebung beizutragen, widersprechen würde (Senatsurteil in BFHE 166, 414, BStBl II 1992, 274, m.w.N.).

  • BFH, 05.04.1994 - V B 164/93

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Begriff des Verfahrensmangels -

    Auszug aus BFH, 23.06.2003 - X B 165/02
    d) Besonders detailliert hätte das Vorbringen begründet werden müssen, mit dem angefochtenen Urteil habe das FG gegen den klaren Inhalt der Akten verstoßen, und zwar deshalb, weil ein solcher Einwand sowohl das materielle Recht als auch die Handhabung von Verfahrensrecht betreffen kann (s. BFH-Beschluss vom 5. April 1994 V B 164/93, BFH/NV 1995, 883, und Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 80, m.w.N.).
  • BFH, 08.11.1973 - V R 130/69

    Revision - Verfahrensrüge - Hinweis auf Akteninhalt - Ordnungsgemäße Erhebung -

    Auszug aus BFH, 23.06.2003 - X B 165/02
    Im Streitfall ist die Rüge, das FG habe gegen den klaren Inhalt der Akten verstoßen, nicht schlüssig dargelegt, da es bereits an einer genauen Bezeichnung der Aktenteile, die das FG nicht berücksichtigt haben soll, fehlt (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 1973 V R 130/69, BFHE 110, 493, BStBl II 1974, 219).
  • BFH, 13.01.1999 - XI B 80/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verfahrensmängel

    Auszug aus BFH, 23.06.2003 - X B 165/02
    Die Ausführungen lassen keine über das Interesse des Klägers am Ausgang dieses Verfahrens hinausreichende, allgemein interessierende, klärungsbedürftige und in diesem Rechtsstreit klärungsfähige Rechtsfrage erkennen (vgl. zu den Darlegungserfordernissen näher: BFH-Beschlüsse vom 18. November 1998 VIII B 101/97, BFH/NV 1999, 650; vom 2. Dezember 1998 X B 115/98, BFH/NV 1999, 943, und vom 13. Januar 1999 XI B 80/98, BFH/NV 1999, 948).
  • BFH, 21.06.1994 - VIII R 54/92

    Für den zeitlichen Umfang einer Außenprüfung ist die Einordnung des zu prüfenden

    Auszug aus BFH, 23.06.2003 - X B 165/02
    Aus § 193 Abs. 1 AO 1977 folgt die Wertung, dass eine Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die --wie der Kläger-- einen gewerblichen Betrieb im Prüfungszeitraum unterhalten haben, in den Grenzen des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des Willkürverbots unbeschränkt zulässig ist (BFH-Urteil vom 21. Juni 1994 VIII R 54/92, BFHE 174, 397, BStBl II 1994, 678).
  • BFH, 22.01.1991 - V B 119/89

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen eines Verstoßes des Finanzgerichts gegen

    Auszug aus BFH, 23.06.2003 - X B 165/02
    a) Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO n.F. sind Verstöße des FG gegen Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Januar 1991 V B 119/89, BFH/NV 1992, 667).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BFH, 23.06.2003 - X B 165/02
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO und § 76 Abs. 2 FGO ist gegeben, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188; BFH-Urteil vom 17. Februar 1998 VIII R 28/95, BFHE 186, 29, BStBl II 1998, 505).
  • BFH, 05.11.1981 - IV R 179/79

    Zur Zulässigkeit von Außenprüfungen nach § 193 Abs. 1 AO und § 193 Abs. 2 Nr. 2

    Auszug aus BFH, 23.06.2003 - X B 165/02
    Zudem können nach ständiger Rechtsprechung des BFH die beiden Prüfungsanordnungen gegen Ehegatten in einer Verfügung zusammengefasst werden und zu ihrer Bekanntgabe genügt die Übersendung nur einer Ausfertigung, wenn die Eheleute durch die gemeinsame Abgabe von Einkommensteuererklärungen sich gegenseitig zur Empfangnahme im Besteuerungsverfahren ermächtigt haben (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 5. November 1981 IV R 179/79, BFHE 134, 395, BStBl II 1982, 208).
  • BFH, 02.12.1998 - X B 115/98

    Grundsätzliche Bedeutung; NZB

  • BFH, 17.02.1998 - VIII R 28/95

    Aktivierung des Pachterneuerungsanspruchs

  • BFH, 29.10.1992 - IV R 47/91

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ermessensentscheidung eines Finanzamtes

  • BFH, 10.12.1998 - VIII B 56/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 18.11.1998 - VIII B 101/97

    Grundsätzliche Bedeutung

  • BFH, 20.10.2003 - IV B 67/02

    Anschlussprüfung - Mittel-, Klein und Kleinstbetriebe

    a) Durch die Rechtsprechung des BFH ist bereits geklärt, dass die ausdrücklich auf § 193 Abs. 1 AO 1977 gestützte Anordnung einer Prüfung bei einem freiberuflich Tätigen keiner weiteren Begründung bedarf; das gilt auch für einen Kleinstbetrieb (ständige Rechtsprechung, vgl. aus der jüngsten Zeit BFH-Beschluss vom 23. Juni 2003 X B 165/02, BFH/NV 2003, 1147).

    Geklärt ist gleichfalls, dass die Finanzbehörden auch bei Mittel-, Klein- und Kleinstbetrieben weder durch die AO 1977 noch durch die Betriebsprüfungsordnung (Steuer) vom 15. März 2000 --BpO 2000-- (BStBl I 2000, 368) an einen bestimmten Prüfungsturnus gebunden sind (BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1147).

  • BFH, 14.03.2006 - IV B 14/05

    Anschlussprüfung

    Durch die Rechtsprechung des BFH ist bereits geklärt, dass die ausdrücklich auf § 193 Abs. 1 AO 1977 gestützte Anordnung einer Prüfung bei einem freiberuflich Tätigen keiner weiteren Begründung bedarf; das gilt auch für einen Kleinstbetrieb (ständige Rechtsprechung, vgl. aus der jüngeren Zeit BFH-Beschluss vom 23. Juni 2003 X B 165/02, BFH/NV 2003, 1147).

    Geklärt ist gleichfalls, dass die Finanzbehörden auch bei Mittel-, Klein- und Kleinstbetrieben weder durch die AO 1977 noch durch die Betriebsprüfungsordnung (Steuer) vom 15. März 2000 --BpO 2000-- (BStBl I 2000, 368), zuletzt geändert durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anpassung der Vollziehungsanweisung und der Betriebsprüfungsordnung an den Euro vom 11. Dezember 2001 (BStBl I 2001, 984), an einen bestimmten Prüfungsturnus gebunden sind (ebenfalls BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1147).

  • FG Sachsen-Anhalt, 04.11.2009 - 2 K 1242/07

    Auf § 193 Abs. 1 AO gestützte Prüfungsanordnung gegen einen Steuerpflichtigen,

    Durch die ständige Rechtsprechung des BFH ist hinreichend geklärt, dass eine auf § 193 Abs. 1 AO gestützte Anordnung einer Prüfung bei einem gewerblich Tätigen keiner weiteren Begründung bedarf; das gilt auch für einen Kleinstbetrieb (BFH-Entscheidungen vom 23. Juni 2003 X B 165/02, BFH/NV 2003, 1147 ; vom 20. Oktober 2003 IV B 67/02, BFH/NV 2004, 311 ; vom 2. Oktober 1991 X R 1/88, BStBl II 1992, 274 jeweils m.w.N.; vom 30. Juni 1989 III R 8/88, BFH/NV 1990, 273; vom 28. April 1983 IV R 255/82, BStBl II 1983, 621 ; vom 10. Februar 1983 IV R 104/79, BStBl II 1983, 286 ).

    An einen bestimmten Prüfungsturnus oder Prüfungsrhythmus sind die Finanzbehörden nach der Rechtsprechung des BFH weder nach der AO noch nach der BpO im Einzelfall gebunden (BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 2007 I B 140/06, BFH/NV 2007, 2050 ; vom 23. Juni 2003 X B 165/02, BFH/NV 2003, 1147 m. w. N.).

    Soweit sich der Kläger mit seiner Bezugnahme auf seine Kleinunternehmereigenschaft daher im Kern auf den durchschnittlichen ... Prüfungsturnus als Maßstab beruft, ist dieser nach der Rechtsprechung des BFH als rechtliches Kriterium untauglich, weil es sich insoweit nur um eine nachträglich ermittelte statistische Durchschnittsgröße handelt und eine zeitlich vorhersehbare Außenprüfung auch dem mit der Außenprüfung verfolgten Ziel, durch ihre präventive Wirkung zur richtigen Steuererhebung beizutragen, widersprechen würde (BFH-Beschluss vom 23. Juni 2003 X B 165/02, BFH/NV 2003, 1147 m. w. N.).

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.07.2009 - 2 K 798/09

    Außenprüfung für die Umsatzsteuer und Gewerbesteuer im Zeitraum 2002 bis 2004 für

    Durch die ständige Rechtsprechung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, ist hinreichend geklärt, dass eine auf § 193 Abs. 1 AO gestützte Anordnung einer Prüfung bei einem gewerblich Tätigen keiner weiteren Begründung bedarf; das gilt auch für einen Kleinstbetrieb (BFH-Entscheidungen vom 23. Juni 2003 X B 165/02, BFH/NV 2003, 1147; vom 20. Oktober 2003 IV B 67/02, BFH/NV 2004, 311; vom 2. Oktober 1991 X R 1/88, BStBl II 1992, 274 jeweils m.w.N.; vom 30. Juni 1989 III R 8/88, BFH/NV 1990, 273; vom 28. April 1983 IV R 255/82, BStBl II 1983, 621; vom 10. Februar 1983 IV R 104/79, BStBl II 1983, 286).

    An einen bestimmten Prüfungsturnus oder Prüfungsrhythmus sind die Finanzbehörden nach der Rechtsprechung des BFH weder nach der AO noch nach der BpO im Einzelfall gebunden (BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 2007 I B 140/06, BFH/NV 2007, 2050; vom 23. Juni 2003 X B 165/02, BFH/NV 2003, 1147 m.w.N.).

    Soweit sich die Klägerin auf den durchschnittlichen Prüfungsturnus als Maßstab beruft, ist dieser nach der Rechtsprechung des BFH als rechtliches Kriterium untauglich, weil es sich insoweit nur um eine nachträglich ermittelte statistische Durchschnittsgröße handelt und eine zeitlich vorhersehbare Außenprüfung auch dem mit der Außenprüfung verfolgten Ziel, durch ihre präventive Wirkung zur richtigen Steuererhebung beizutragen, widersprechen würde (BFH-Beschluss vom 23. Juni 2003 X B 165/02, BFH/NV 2003, 1147 m.w.N.).

  • BFH, 16.06.2010 - X B 214/09

    Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei Tierzucht auf Basis nur weniger Zuchttiere -

    Eine solche Überraschungsentscheidung ist dann nicht gegeben, wenn das FG sein Urteil auf Gesichtspunkte stützt, die bereits in der den Klägern bekannten Einspruchsentscheidung des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt --FA--) enthalten sind (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Juni 2003 X B 165/02, BFH/NV 2003, 1147).
  • BFH, 11.06.2004 - IV B 188/02

    Anordnung Außenprüfung (Ap), Begründung

    Da durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bereits geklärt ist, dass der durchschnittliche Prüfungsturnus als rechtliches Kriterium der Anordnung einer Außenprüfung nicht entgegensteht und die Anordnung einer erneuten Prüfung nach einem prüfungsfreien Zeitraum von einem Jahr außer des Hinweises auf § 193 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) keiner besonderen Begründung bedarf (Senatsurteil vom 11. November 1993 IV R 119/92, BFH/NV 1994, 444, m.w.N.; vgl. weiter BFH-Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 X S 10/02, BFH/NV 2003, 296, und vom 23. Juni 2003 X B 165/02, BFH/NV 2003, 1147), ist eine erneute Entscheidung durch den BFH grundsätzlich nicht mehr notwendig (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Februar 2003 IV B 151/01, BFH/NV 2003, 1040).

    Der Kläger hätte daher zur schlüssigen Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung konkret und substantiiert darauf eingehen müssen, inwieweit die von ihm aufgeworfene Frage trotz der bestehenden Rechtsprechung wieder klärungsbedürftig sei, d.h. insbesondere in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten sei (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 1147 und 1040).

  • BFH, 14.07.2014 - III B 8/14

    Voraussetzungen für die Anordnung einer Außenprüfung bei einem freiberuflich

    Auch bei Kleinstbetrieben besteht kein Anspruch auf Einhaltung eines bestimmten --an dem nachträglich ermittelten statistischen Durchschnittswert orientierten-- Prüfungsrhythmus, da eine zeitlich vorhersehbare Außenprüfung auch dem mit der Außenprüfung verfolgten Ziel, durch ihre präventive Wirkung zur richtigen Steuererhebung beizutragen, widersprechen würde (BFH-Beschluss vom 23. Juni 2003 X B 165/02, BFH/NV 2003, 1147).
  • BFH, 14.06.2007 - VIII B 201/06

    Keine grundsätzliche Bedeutung mangels weiteren Klärungsbedarfs zur Frage der

    Über den Prüfungsturnus bei Mittel- und Kleinbetrieben enthält die BpO 2000 indes keine Regelung (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Juni 2003 X B 165/02, BFH/NV 2003, 1147).
  • BFH, 26.06.2007 - V B 97/06

    Anordnung einer Außenprüfung gegen einen Organträger; Begründung einer

    Aus § 193 Abs. 1 AO folgt die Wertung, dass eine Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die im Prüfungszeitraum einen gewerblichen Betrieb unterhalten haben oder freiberuflich tätig waren, in den Grenzen des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des Willkürverbots unbeschränkt zulässig ist (BFH-Urteil vom 21. Juni 1994 VIII R 54/92, BFHE 174, 397, BStBl II 1994, 678; BFH-Beschlüsse vom 23. Juni 2003 X B 165/02, BFH/NV 2003, 1147, und vom 14. März 2006 IV B 14/05, BFH/NV 2006, 1253).
  • FG Münster, 22.07.2005 - 11 K 5316/03

    Zulässigkeit einer Anschlussprüfung bei Kleinstbetrieben; Anspruch auf

    Einer über den Verweis auf § 193 Abs. 1 AO hinausgehenden Begründung der Prüfungsanordnung bedarf es - entgegen der Auffassung des Klägers - regelmäßig nicht, und zwar selbst dann nicht, wenn es sich bei dem zu prüfenden Betrieb um einen Kleinstbetrieb handelt (st. Rspr, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23.06.2003 - X B 165/02, BFH/NV 2003, 1147 m.w.N.) oder wenn der Prüfungszeitraum unmittelbar an den Prüfungszeitraum der vorangegangenen Prüfung anschließt (vgl. für Klein- und Mittelbetriebe BFH-Urteile vom 02.10.1991 - X R 1/88, BStBl II 1992, 274; vom 08.04.1992 - I R 85/89, BFH/NV 1993, 73; für Kleinst- und Kleinbetriebe BFH, Beschluss vom 20.10.2003 - IV B 67/02, BFH/NV 2004, 311).

    Eine Anschlussprüfung ist nach ständiger Rechtsprechung auch bei Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben zulässig, denn es ergibt sich weder aus der Abgabenordnung noch aus Verwaltungsvorschriften eine Bindung der Finanzbehörde an einen bestimmten Prüfungsturnus oder Prüfungsrhythmus bzw. ein Verbot einer lückenlosen Prüfung (z.B. BFH, Urteil vom 02.01.1991 - X R 89/89, BStBl II 1992, 220 m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 23.06.2003 - X B 165/02, BFH/NV 1147; vom 20.10.2003 - IV B 67/02, BFH/NV 2004, 311).

  • BFH, 02.08.2005 - IV B 185/03

    NZB: Beim FG eingesetzter Prüfungsbeamter; Verfahrensfehler der Finanzbehörde

  • FG Baden-Württemberg, 09.12.2008 - 4 K 1231/07

    Erlass von Prüfungsanordnungen bei Organschaft - keine eigenständige

  • FG Köln, 13.11.2003 - 2 K 4176/02

    Überlassung von Parkraum an Arbeitnehmer im überwiegend eigenbetrieblichen

  • BFH, 06.10.2003 - X B 22/02

    Liebhaberei bei Vermietung einer Segelyacht

  • BFH, 20.11.2003 - III B 29/03

    Schlüssige Rüge der Divergenz und von Verfahrensfehlern in der NZB

  • FG Baden-Württemberg, 09.12.2014 - 4 K 181/13

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer zweiten Außenprüfung

  • FG Baden-Württemberg, 09.12.2008 - 4 K 1236/07

    Bezeichnung des Inhaltsadressaten und des Bekanntgabeempfängers in einer

  • FG Baden-Württemberg, 09.12.2008 - 4 K 1237/07

    Rechtswidrigkeit einer Prüfungsordnung wegen Eintritts von

  • FG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - 2 K 1033/08

    Örtliche Finanzamts-Zuständigkeit für Lohnsteueraußenprüfung bei behaupteter

  • FG München, 25.03.2013 - 14 K 3111/12

    Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung

  • FG München, 29.01.2009 - 14 K 4218/06

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Umsatzsteuersonderprüfung

  • FG Nürnberg, 24.02.2022 - 6 K 1104/21

    Abgewiesene Klage im Streit um Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung

  • FG Saarland, 26.05.2004 - 1 K 181/02

    Nichtigkeit einer Schätzung wegen Willkür

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