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   BFH, 27.02.2007 - X B 166/06   

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https://dejure.org/2007,19620
BFH, 27.02.2007 - X B 166/06 (https://dejure.org/2007,19620)
BFH, Entscheidung vom 27.02.2007 - X B 166/06 (https://dejure.org/2007,19620)
BFH, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - X B 166/06 (https://dejure.org/2007,19620)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 128 Abs. 4; ; FGO § 128 Abs. 4 Satz 1; ; FGO § 135 Abs. 2; ; FGO § 145; ; GKG § 21 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Keine Beschwerde gegen die FG-Entscheidung, der Antragsteller habe keinen Anspruch auf kostenfreie Übersendung einer zweiten Urteilsausfertigung; Absehen von Gerichtskosten bei falscher Rechtsmittelbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 11.01.2000 - VII B 185/99

    Kostenentscheidung; Berichtigung

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - X B 166/06
    § 128 Abs. 4 FGO erfasst --über den auf Kostengrundentscheidungen beschränkten Anfechtungsausschluss nach § 145 FGO hinaus-- sämtliche Entscheidungen über Kosten, Gebühren und Auslagen gleich welcher Art (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Januar 2000 VII B 185/99, BFH/NV 2000, 854).
  • BFH, 31.05.2002 - V B 56/02

    Kostenpflicht des vollmachtlosen Vertreters; unrichtige Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - X B 166/06
    Die Voraussetzung ist regelmäßig gegeben, wenn in einer Rechtsmittelbelehrung --wie im Streitfall-- ein unstatthaftes Rechtsmittel als gegeben bezeichnet wird und der Rechtsmittelführer dadurch veranlasst wird, ein unzulässiges Rechtsmittel einzulegen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 31. Mai 2002 V B 56/02, BFH/NV 2002, 1325).
  • FG Hamburg, 30.12.2013 - 3 K 231/13

    Keine Gerichtskosten nach unzutreffender Rechtsmittelbelehrung

    Die Nichterhebung von Gerichtskosten für die bisherige "Klage" folgt aus unverschuldeter Unkenntnis gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 GKG wegen unzutreffender Rechtsmittelbelehrung (vgl. Beschlüsse BFH vom 26.02.2009 IX B 25/09, Juris; vom 27.02.2007 X B 166/06, Juris; vom 15.01.2007 V B 163/06, BFH/NV 2007, 756)); hier durch unzutreffende Belehrung im Rahmen der vorangegangenen Sachbehandlung beim FA (vgl. Beschlüsse FG Hamburg vom 3. November 1997 II 245/97, EFG 1998, 238 m. w. N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2016 - L 11 AL 55/16
    Gerichtskosten sind für die unzulässige Beschwerde nicht zu erheben, da die Rechtsmittelbelehrung im angefochtenen Beschluss unzutreffend war (§ 21 GKG, vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 27. Februar 2007 - X B 166/06 - Landessozialgericht - LSG - Bayern, Beschluss vom 21. März 2011 - L 11 AS 152/11 B - jeweils zitiert nach juris).
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