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   BFH, 16.11.2007 - X B 167/07   

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https://dejure.org/2007,8171
BFH, 16.11.2007 - X B 167/07 (https://dejure.org/2007,8171)
BFH, Entscheidung vom 16.11.2007 - X B 167/07 (https://dejure.org/2007,8171)
BFH, Entscheidung vom 16. November 2007 - X B 167/07 (https://dejure.org/2007,8171)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ausreichende Bezeichnung eines angefochtenen Urteils- Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes für die Betreuung bereits abgeschlossener Lebensversicherungen

  • IWW
  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes für die Betreuung bereits abgeschlossener Lebensversicherungen; ordnungsgemäße Bezeichnung des mit der Beschwerde angefochtenen Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    VV, Lebensversicherung, Erfüllungsrückstand, Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes für die Betreuung bereits abgeschlossener Lebensversicherungen, Anforderungen an das Fahrtenbuch des VV

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Pauschalrückstellung "Stornoreserve" - Aufzeichnungen zum Beweis notwendig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.07.2004 - XI R 63/03

    Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes für die Betreuung bereits

    Auszug aus BFH, 16.11.2007 - X B 167/07
    Das FG ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH davon ausgegangen, dass Versicherungsvertreter, die vom Versicherungsunternehmen die Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung der Versicherung, sondern auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrags erhalten, für die Verpflichtung zu künftiger Vertragsbetreuung eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes zu bilden haben (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juli 2004 XI R 63/03, BFHE 207, 205, BStBl II 2006, 866).
  • BFH, 19.01.2005 - VII B 217/04

    Ordnungsgemäße Bezeichnung des angefochtenen Urteils

    Auszug aus BFH, 16.11.2007 - X B 167/07
    Ausreichend ist, wenn sich diese Angaben aus einer der Beschwerdeschrift beigefügten Abschrift der angefochtenen Entscheidung entnehmen lassen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. August 1991 1 BvR 630/91, Neue Juristische Wochenschrift 1991, 3140; BFH-Beschluss vom 19. Januar 2005 VII B 217/04, BFH/NV 2005, 1107).
  • BVerfG, 09.08.1991 - 1 BvR 630/91

    Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens bei Zurückweisung einer

    Auszug aus BFH, 16.11.2007 - X B 167/07
    Ausreichend ist, wenn sich diese Angaben aus einer der Beschwerdeschrift beigefügten Abschrift der angefochtenen Entscheidung entnehmen lassen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. August 1991 1 BvR 630/91, Neue Juristische Wochenschrift 1991, 3140; BFH-Beschluss vom 19. Januar 2005 VII B 217/04, BFH/NV 2005, 1107).
  • BFH, 29.12.2010 - III B 90/09

    Ausreichende Bezeichnung eines angefochtenen Urteils - Grundsätzliche Bedeutung

    Aufgrund sonstiger erkennbarer Umstände muss deutlich werden, welches Urteil angefochten werden soll (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2005 VII B 217/04, BFH/NV 2005, 1107; vom 16. November 2007 X B 167/07, BFH/NV 2008, 244).

    Es kann dahinstehen, ob mit der Vorlage der Abschrift des Urteils durch das FG am 26. Juni 2009 eine ausreichende Ergänzung der Beschwerde erfolgt ist; Vorgänge nach Ablauf der Einlegungsfrist können keine Berücksichtigung mehr finden (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2005, 1107; in BFH/NV 2008, 244).

  • FG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - 6 K 2289/11

    Rückstellung bei einem Versicherungsvertreter

    Mit Beschluss vom 16.11.2007 X B 167/07 (BFH/NV 2008, 244) hat er seine Rechtsprechung bestätigt.
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2010 - 6 K 1571/07

    Rückstellung für Nachbetreuungsaufwand bei Versicherungsverträgen, für die keine

    Mit Beschluss vom 16.11.2007 - X B 167/07 (BFH/NV 2008, 244) hat er seine Rechtsprechung bestätigt.
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2010 - 6 K 1570/07

    Rückstellung für Nachbetreuungsaufwand bei Versicherungsverträgen, für die keine

    Mit Beschluss vom 16.11.2007 - X B 167/07 (BFH/NV 2008, 244) hat er seine Rechtsprechung bestätigt.
  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2008 - 8 V 1535/08

    Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines

    Erhält - wie im Streitfall - ein Versicherungsvertreter vom Versicherungsunternehmen die Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung der Versicherung, sondern auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrags, so hat er für die Verpflichtung zu künftiger Vertragsbetreuung eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes zu bilden (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juli 2004 XI R 63/03, BStBl II 2006, 866; BFH-Beschluss vom 16. November 2007 X B 167/07, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2008, 244).
  • FG Münster, 08.09.2010 - 6 K 1533/07

    Erfüllungsrückstand in Bezug auf Betreuung bereits abgeschlossener

    Der Bundesfinanzhof hat seine Entscheidung vom 28.07.2004 in der Folgezeit mehrfach inhaltlich bestätigt (so etwa mit Beschluss v. 16.11.2007, X B 167/07, BFH/NV 2008, 244 sowie mit Urteil v. 09.12.2009, X R 41/07, BFH/NV 2010, 241).
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