Rechtsprechung
   BFH, 29.06.2017 - X B 170/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,38200
BFH, 29.06.2017 - X B 170/16 (https://dejure.org/2017,38200)
BFH, Entscheidung vom 29.06.2017 - X B 170/16 (https://dejure.org/2017,38200)
BFH, Entscheidung vom 29. Juni 2017 - X B 170/16 (https://dejure.org/2017,38200)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,38200) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Ungenügende Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 65 Abs 1 S 1, FGO § 65 Abs 2 S 2, GG Art 19 Abs 4, FGO § 96 Abs 1 S 2
    Ungenügende Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens

  • Bundesfinanzhof

    Ungenügende Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 65 Abs 1 S 1 FGO, § 65 Abs 2 S 2 FGO, Art 19 Abs 4 GG, § 96 Abs 1 S 2 FGO
    Ungenügende Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens

  • IWW

    § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO, § ... 96 Abs. 1 Satz 2 FGO, § 65 Abs. 2 Satz 1 FGO, § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO, Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes, § 17 des Einkommensteuergesetzes, § 135 Abs. 1 FGO, § 68 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 79b Abs. 1 FGO, § 155 Satz 1 FGO, § 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung, § 56 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Substantiierung einer finanzgerichtlichen Klage

  • rewis.io

    Ungenügende Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Substantiierung einer finanzgerichtlichen Klage

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 ; FGO § 65 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an die Substantiierung einer finanzgerichtlichen Klage

  • datenbank.nwb.de

    Ungenügende Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Gegenstands des Klagebegehrens - und seine ungenügende Bezeichnung bei einer Anfechtungsklage

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 13.03.2014 - X B 158/13

    Gegenstand des Klagebegehrens

    Auszug aus BFH, 29.06.2017 - X B 170/16
    Vielmehr kommt es entscheidend darauf an, ob das Gericht durch die Angaben des Klägers im konkreten Fall in die Lage versetzt worden ist zu erkennen, worin die den Kläger betreffende Rechtsverletzung nach dessen Ansicht jeweils liegt (Senatsbeschluss vom 13. März 2014 X B 158/13, BFH/NV 2014, 892, unter 1.b, m.w.N.).

    Zu Ermittlungen ins Blaue hinein, die es anstellen würde, wenn es einem nicht beanstandeten Teilaspekt der Streitsache nachginge, ist es nicht verpflichtet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. November 2013 X B 130/13, BFH/NV 2014, 371, unter 1.b; und in BFH/NV 2014, 892, unter 1.c).

  • FG Niedersachsen, 30.11.2016 - 3 K 251/14

    Berechtigung des Finanzgerichts zur Setzung einer Ausschlussfrist nach § 65 Abs.

    Auszug aus BFH, 29.06.2017 - X B 170/16
    Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 30. November 2016  3 K 251/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 30.09.2014 - I B 164/13

    Anforderungen an die Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage

    Auszug aus BFH, 29.06.2017 - X B 170/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) stellt es einen Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) dar, wenn über eine zulässige Klage nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden wird (z.B. BFH-Beschluss vom 30. September 2014 I B 164/13, BFH/NV 2015, 216, unter II.1., m.w.N.).
  • BFH, 12.03.2014 - III B 65/13

    Unwirksame Ausschlussfrist zur Bezeichnung des Klagebegehrens

    Auszug aus BFH, 29.06.2017 - X B 170/16
    Eine Abweichung von dem von den Klägern im Rahmen ihrer Divergenzrüge (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) herangezogenen BFH-Beschluss vom 12. März 2014 III B 65/13 (BFH/NV 2014, 1059) ist nicht gegeben.
  • BFH, 18.11.2013 - X B 130/13

    Anforderungen an die Darlegung des Klagebegehrens bei Anfechtungsklagen

    Auszug aus BFH, 29.06.2017 - X B 170/16
    Zu Ermittlungen ins Blaue hinein, die es anstellen würde, wenn es einem nicht beanstandeten Teilaspekt der Streitsache nachginge, ist es nicht verpflichtet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. November 2013 X B 130/13, BFH/NV 2014, 371, unter 1.b; und in BFH/NV 2014, 892, unter 1.c).
  • BFH, 23.05.2013 - IX B 45/13

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 29.06.2017 - X B 170/16
    Insoweit traf das FA zum Teil bereits im Verwaltungsverfahren Abhilfeentscheidungen (z.B. hinsichtlich der Höhe des Auflösungsverlusts der Klägerin gemäß § 17 des Einkommensteuergesetzes in 2010); zum Teil waren die umstrittenen Fragen auch schon durch das FG für andere Streitjahre rechtlich beurteilt worden (Urteil des Niedersächsischen FG vom 14. November 2012  3 K 345/11, nicht veröffentlicht, zur Umqualifizierung von Einkünften aus der Beteiligung an "X Centern" von solchen aus Vermietung und Verpachtung in solche aus gewerblichem Grundstückshandel einschließlich der --die Geltendmachung von Absetzung für Abnutzung (AfA) ausschließenden-- Zuordnung der veräußerten Grundstücke zum Umlaufvermögen des Klägers; die Nichtzulassungsbeschwerde war erfolglos geblieben, vgl. BFH-Beschluss vom 23. Mai 2013 IX B 45/13, BFH/NV 2013, 1435).
  • BFH, 16.04.2007 - VII B 98/04

    Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 29.06.2017 - X B 170/16
    Nur diese Auslegung des § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO trägt dem Grundsatz der Rechtsschutz gewährenden Auslegung von Verfahrensvorschriften (Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes --GG--) Rechnung (so BFH-Beschluss vom 16. April 2007 VII B 98/04, BFH/NV 2007, 1345, unter II.1.b, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht