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   BFH, 23.07.2002 - X B 174/01   

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https://dejure.org/2002,10029
BFH, 23.07.2002 - X B 174/01 (https://dejure.org/2002,10029)
BFH, Entscheidung vom 23.07.2002 - X B 174/01 (https://dejure.org/2002,10029)
BFH, Entscheidung vom 23. Juli 2002 - X B 174/01 (https://dejure.org/2002,10029)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zeugenvernehmung - Beweisantrag - Sachaufklärung - Einsatz unzulässiger Mittel - Finanzbehörde - Strafermittlungsbehörde - Tatsächliche Verständigung - Bindung

  • Judicialis

    FGO § 76; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 § 116 Abs. 3 S. 3 § 76
    NZB; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.10.1996 - I R 63/95

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Klage

    Auszug aus BFH, 23.07.2002 - X B 174/01
    Die Kläger vermochten folglich keine konkreten Tatumstände zu behaupten und unter Beweis zu stellen, bei deren Vorliegen die Bindung des Klägers an die tatsächliche Verständigung wegen Einsatzes unzulässiger Mittel durch die Finanz- und Strafermittlungsbehörden ausnahmsweise nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) entfallen sein könnte (vgl. dazu z.B. Senatsurteil vom 28. Oktober 1998 X R 93/95, BFH/NV 1999, 937; ferner BFH-Urteil vom 23. Oktober 1996 I R 63/95, BFH/NV 1997, 765).
  • BFH, 28.10.1998 - X R 93/95

    Zusage der Rücknahme der Klage; Bindung an die Zusage

    Auszug aus BFH, 23.07.2002 - X B 174/01
    Die Kläger vermochten folglich keine konkreten Tatumstände zu behaupten und unter Beweis zu stellen, bei deren Vorliegen die Bindung des Klägers an die tatsächliche Verständigung wegen Einsatzes unzulässiger Mittel durch die Finanz- und Strafermittlungsbehörden ausnahmsweise nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) entfallen sein könnte (vgl. dazu z.B. Senatsurteil vom 28. Oktober 1998 X R 93/95, BFH/NV 1999, 937; ferner BFH-Urteil vom 23. Oktober 1996 I R 63/95, BFH/NV 1997, 765).
  • BFH, 10.04.2013 - I R 45/11

    Verpflichtung zur Verrechnungspreisdokumentation nach § 90 Abs. 3 AO ist

    Eine schlüssige Aufklärungsrüge erfordert die genaue Bezeichnung der ermittlungsbedürftigen Tatsachen (präzise Angabe der Beweisthemen) sowie die substantiierte Darlegung, inwiefern das Urteil des FG --ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts-- auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen könne und was das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen wäre (BFH-Urteil vom 4. Mai 2011 II R 55/09, BFH/NV 2011, 1702; BFH-Beschlüsse vom 23. Juli 2002 X B 174/01, BFH/NV 2002, 1486; vom 5. Februar 2004 V B 205/02, BFH/NV 2004, 964).
  • BFH, 12.06.2017 - III B 144/16

    Tatsächliche Verständigung; Subsidiarität der Feststellungsklage - Anforderungen

    Ungeachtet der Frage, ob auf die von den an einer tatsächlichen Verständigung beteiligten Personen abgegebenen Erklärungen die bürgerlich-rechtlichen Regelungen über Willenserklärungen (§§ 116 ff. BGB) direkte oder analoge Anwendung finden (für Anwendbarkeit der §§ 119, 123 BGB etwa BFH-Urteil vom 1. September 2009 VIII R 78/06, BFH/NV 2010, 593, Rz 24), ist der BFH-Rechtsprechung nicht zu entnehmen, dass eine rechtswidrige Druckausübung auf den Steuerpflichtigen bei der Beurteilung der Wirksamkeit einer tatsächlichen Verständigung außer Betracht zu bleiben hätte (s. dazu vielmehr z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. Mai 2005 X B 62/05, nicht veröffentlicht, Rz 8, und vom 23. Juli 2002 X B 174/01, BFH/NV 2002, 1486, Rz 3 f.).
  • BFH, 04.05.2011 - II R 55/09

    Anforderungen an eine Verfahrensrevision und an eine schlüssige Aufklärungsrüge -

    Eine schlüssige Aufklärungsrüge erfordert die genaue Bezeichnung der ermittlungsbedürftigen Tatsachen (präzise Angabe der Beweisthemen) sowie die substantiierte Darlegung, inwiefern das Urteil des FG --ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts-- auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen könne und was das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen wäre (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. Juli 2002 X B 174/01, BFH/NV 2002, 1486; vom 5. Februar 2004 V B 205/02, BFH/NV 2004, 964).
  • BFH, 05.02.2004 - V B 205/02

    Sachaufklärungspflicht; ausländischer Zeuge

    Hiervon abgesehen erfordert eine schlüssige Rüge eine genaue Bezeichnung der ermittlungsbedürftigen Tatsachen (präzise Angabe der Beweisthemen) sowie die substantiierte Darlegung, inwiefern das Urteil des FG --ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts-- auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen könne und was das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen wäre (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. Juli 2002 X B 174/01, BFH/NV 2002, 1486; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 120 Rz. 69, m.w.N., i.V.m. § 116 Rz. 50).
  • BFH, 20.03.2003 - III B 174/01

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Wird geltend gemacht, das FG habe angebotene Beweise übergangen, ist darzulegen, was das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen wäre und inwiefern das Urteil --ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann (BFH-Beschluss vom 23. Juli 2002 X B 174/01, BFH/NV 2002, 1486).
  • BFH, 17.06.2003 - III B 55/02

    Außergewöhnliche Belastung; Kosten für Räumungsprozess

    Wird geltend gemacht, das FG habe angebotene Beweise übergangen, ist vorzutragen, was das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen wäre und inwiefern das Urteil --ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann (BFH-Beschluss vom 23. Juli 2002 X B 174/01, BFH/NV 2002, 1486).
  • BFH, 20.11.2003 - III B 29/03

    Schlüssige Rüge der Divergenz und von Verfahrensfehlern in der NZB

    Außerdem hat der Kläger auch nicht dargelegt, dass er die Nichterhebung des Beweises vor dem FG gerügt hat (BFH-Beschlüsse vom 23. Juli 2002 X B 174/01, BFH/NV 2002, 1486 und vom 23. Juni 2003 X B 165/02, BFH/NV 2003, 1147).
  • BFH, 20.03.2003 - III B 169/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf eines Grundstücks oder eines Anteils

    Wird geltend gemacht, das FG habe angebotene Beweise übergangen, ist darzulegen, was das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen wäre und inwiefern das Urteil --ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann (BFH-Beschluss vom 23. Juli 2002 X B 174/01, BFH/NV 2002, 1486).
  • BFH, 28.02.2005 - VI S 8/04

    PKH - Aussicht auf Erfolg

    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert eine schlüssige Rüge mangelnder Sachaufklärung u.a. eine genaue Bezeichnung der ermittlungsbedürftigen Tatsachen (genaue Angabe der Beweisthemen) sowie die substantiierte Darlegung, inwiefern das Urteil des FG --ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts-- auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen könne und was das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen wäre (vgl. z.B. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschlüsse vom 5. Februar 2004 V B 205/02, BFH/NV 2004, 964; vom 23. Juli 2002 X B 174/01, BFH/NV 2002, 1486; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz. 69, § 116 Rz. 48 ff., jeweils m.w.N.).
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