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   BFH, 14.05.2013 - X B 176/12   

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https://dejure.org/2013,15533
BFH, 14.05.2013 - X B 176/12 (https://dejure.org/2013,15533)
BFH, Entscheidung vom 14.05.2013 - X B 176/12 (https://dejure.org/2013,15533)
BFH, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - X B 176/12 (https://dejure.org/2013,15533)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Fehlende Entscheidungsgründe als absoluter Revisionsgrund

  • openjur.de

    Fehlende Entscheidungsgründe als absoluter Revisionsgrund

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 105 Abs 2 Nr 5, FGO § 119 Nr 6, AO § 378, AO § 96 Abs 1 S 1, AO § 162
    Fehlende Entscheidungsgründe als absoluter Revisionsgrund

  • Bundesfinanzhof

    Fehlende Entscheidungsgründe als absoluter Revisionsgrund

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 105 Abs 2 Nr 5 FGO, § 119 Nr 6 FGO, § 378 AO, § 96 Abs 1 S 1 AO, § 162 AO
    Fehlende Entscheidungsgründe als absoluter Revisionsgrund

  • rewis.io

    Fehlende Entscheidungsgründe als absoluter Revisionsgrund

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 3; AO § 162
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen eines Mietwagenunternehmens zur Personenbeförderung mangels grundsätzlicher Bedeutung und mangels Darlegung eines Verfahrensfehlers

  • datenbank.nwb.de

    Fehlende Entscheidungsgründe als absoluter Revisionsgrund; Einholung eines Sachverständigengutachten steht im Ermessen des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 27.01.2009 - X B 28/08

    Divergenzrüge - Abweichung des FG-Urteils von einem Urteil eines Amtsgerichts

    Auszug aus BFH, 14.05.2013 - X B 176/12
    Der Steuerpflichtige selbst hat keinen Anspruch auf die Anwendung einer bestimmten Schätzungsmethode (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. März 2005 X B 158/04, BFH/NV 2005, 1014, m.w.N.; vom 24. Juni 2008 X B 143/07, nicht veröffentlicht, juris, und vom 27. Januar 2009 X B 28/08, BFH/NV 2009, 717).

    Die Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung des Streitfalls durch das FG im Rahmen einer Schätzung ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich (z.B. Senatsbeschlüsse vom 21. Januar 2009 X B 125/08, BFH/NV 2009, 951; in BFH/NV 2009, 717, und in BFH/NV 2012, 1461).

    Dies gilt insbesondere für Einwände gegen die Richtigkeit von Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen, wie Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie materielle Rechtsfehler (z.B. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2009, 951; in BFH/NV 2009, 717, und in BFH/NV 2012, 1461).

    Ein Verstoß gegen Denkgesetze führt bei Schätzungen erst dann zur Zulassung der Revision wegen willkürlich falscher Rechtsanwendung, wenn sich das Ergebnis der Schätzung als offensichtlich realitätsfremd darstellt (z.B. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2009, 951; in BFH/NV 2009, 717, und in BFH/NV 2012, 1461; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 70).

  • BFH, 10.05.2012 - X B 71/11

    Keine Revisionszulassung wegen Einwendungen gegen die Richtigkeit von

    Auszug aus BFH, 14.05.2013 - X B 176/12
    Denn die Antwort kann nur im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der Gesamtumstände gegeben werden (vgl. auch Senatsbeschluss vom 10. Mai 2012 X B 71/11, BFH/NV 2012, 1461).

    Die Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung des Streitfalls durch das FG im Rahmen einer Schätzung ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich (z.B. Senatsbeschlüsse vom 21. Januar 2009 X B 125/08, BFH/NV 2009, 951; in BFH/NV 2009, 717, und in BFH/NV 2012, 1461).

    Dies gilt insbesondere für Einwände gegen die Richtigkeit von Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen, wie Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie materielle Rechtsfehler (z.B. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2009, 951; in BFH/NV 2009, 717, und in BFH/NV 2012, 1461).

    Ein Verstoß gegen Denkgesetze führt bei Schätzungen erst dann zur Zulassung der Revision wegen willkürlich falscher Rechtsanwendung, wenn sich das Ergebnis der Schätzung als offensichtlich realitätsfremd darstellt (z.B. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2009, 951; in BFH/NV 2009, 717, und in BFH/NV 2012, 1461; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 70).

  • BFH, 21.01.2009 - X B 125/08

    Gemeinsame Verhandlung - Schätzung durch das FG - schlüssige Darlegung einer

    Auszug aus BFH, 14.05.2013 - X B 176/12
    Die Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung des Streitfalls durch das FG im Rahmen einer Schätzung ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich (z.B. Senatsbeschlüsse vom 21. Januar 2009 X B 125/08, BFH/NV 2009, 951; in BFH/NV 2009, 717, und in BFH/NV 2012, 1461).

    Dies gilt insbesondere für Einwände gegen die Richtigkeit von Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen, wie Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie materielle Rechtsfehler (z.B. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2009, 951; in BFH/NV 2009, 717, und in BFH/NV 2012, 1461).

    Ein Verstoß gegen Denkgesetze führt bei Schätzungen erst dann zur Zulassung der Revision wegen willkürlich falscher Rechtsanwendung, wenn sich das Ergebnis der Schätzung als offensichtlich realitätsfremd darstellt (z.B. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2009, 951; in BFH/NV 2009, 717, und in BFH/NV 2012, 1461; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 70).

  • BFH, 17.11.2011 - IV R 2/09

    Zufluss der Gegenleistung in Form eines Grundstücks bei

    Auszug aus BFH, 14.05.2013 - X B 176/12
    Somit hätte es einer Erklärung bedurft, warum die Nichtaufbewahrung der Schichtzettel bereits im Jahr 2000 den Vorwurf rechtfertigt, der Kläger habe diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen, zu der er nach den besonderen Umständen des Falles und seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verpflichtet und imstande gewesen sei, obwohl sich ihm hätte aufdrängen müssen, dass dadurch Steuern verkürzt werden (vgl. dazu BFH-Urteil vom 17. November 2011 IV R 2/09, BFH/NV 2012, 1309, m.w.N.).

    Die Übertragung der Kostenentscheidung ergibt sich aus § 143 Abs. 2 FGO (Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung, vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 1309).

  • BFH, 04.03.1993 - IV R 33/92

    Verfahrensfehlerhaftigkeit der Unterlassung der Sachverständigenzuziehung bei

    Auszug aus BFH, 14.05.2013 - X B 176/12
    Die Ermessensfreiheit findet indes dort ihre Grenzen, wo sich die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Sachverständigen mangels eigener Sachkunde des Gerichts aufdrängen musste (BFH-Urteil vom 4. März 1993 IV R 33/92, BFH/NV 1993, 739; BFH-Beschluss vom 16. Juni 2005 IV B 187/03, BFH/NV 2005, 2015).
  • BFH, 12.04.1994 - IX R 101/90

    Einholung eines Sachverständigengutachtens (§ 76 FGO )

    Auszug aus BFH, 14.05.2013 - X B 176/12
    Die eigene Sachkunde muss das FG in den Urteilsgründen näher darlegen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. April 1994 IX R 101/90, BFHE 174, 301).
  • BFH, 01.09.2004 - X B 162/03

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 14.05.2013 - X B 176/12
    a) Zunächst ist zu berücksichtigen, dass die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zulässig ist, ebenso wie die Bestimmung der maßgeblichen Schätzungskriterien eine rechtliche Beurteilung erfordert, die in erster Linie dem FG obliegt und weder regelmäßig noch in bestimmten Einzelfällen durch ein Sachverständigengutachten vorbereitet werden muss (Senatsbeschlüsse vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224; vom 27. Februar 2007 X B 7/06, BFH/NV 2007, 1167).
  • BFH, 16.06.2005 - IV B 187/03

    Sachaufklärungspflicht - Vergleichbarkeit mit Katalogberuf

    Auszug aus BFH, 14.05.2013 - X B 176/12
    Die Ermessensfreiheit findet indes dort ihre Grenzen, wo sich die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Sachverständigen mangels eigener Sachkunde des Gerichts aufdrängen musste (BFH-Urteil vom 4. März 1993 IV R 33/92, BFH/NV 1993, 739; BFH-Beschluss vom 16. Juni 2005 IV B 187/03, BFH/NV 2005, 2015).
  • BFH, 27.02.2007 - X B 7/06

    NZB: Ap, Vollschätzung wegen Verletzung der Buchführungspflicht

    Auszug aus BFH, 14.05.2013 - X B 176/12
    a) Zunächst ist zu berücksichtigen, dass die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zulässig ist, ebenso wie die Bestimmung der maßgeblichen Schätzungskriterien eine rechtliche Beurteilung erfordert, die in erster Linie dem FG obliegt und weder regelmäßig noch in bestimmten Einzelfällen durch ein Sachverständigengutachten vorbereitet werden muss (Senatsbeschlüsse vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224; vom 27. Februar 2007 X B 7/06, BFH/NV 2007, 1167).
  • BFH, 17.04.2002 - X R 8/00

    Verpächterwahlrecht bei Beendigung der Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 14.05.2013 - X B 176/12
    Vom Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes ist danach (erst) dann auszugehen, wenn den Beteiligten --zumindest in Bezug auf einen der wesentlichen Streitpunkte-- die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. zu dem Vorstehenden z.B. Senatsurteil vom 17. April 2002 X R 8/00, BFHE 199, 124, BStBl II 2002, 527, m.w.N.).
  • BFH, 14.10.2003 - X B 26/03

    NZB: Darlegung von Revisionszulassungsgründen

  • BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung

  • BFH, 01.03.2005 - X B 158/04

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis

  • BFH, 15.02.2006 - I B 168/05

    Grundsätzliche Bedeutung - Einzelfall

  • BFH, 14.08.2006 - III B 198/05

    NZB: Zulassungsgründe, Darlegung

  • BFH, 31.01.2008 - VIII B 253/05

    Klärungsbedarf bei einer höchstrichterlich bereits entschiedenen Rechtsfrage -

  • BFH, 24.06.2008 - X B 143/07

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei Wahrunterstellung - Schätzungsbefugnis

  • BFH, 24.03.2011 - IV R 13/09

    Verlängerte Festsetzungsfrist auch bei nachträglichem Richtigstellen der

  • BFH, 07.06.2011 - X B 212/10

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Erheblichkeit

  • BFH, 18.03.2015 - III B 43/14

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für Bareinnahmen im Taxigewerbe - Keine

    b) Soweit die Kläger im Übrigen eine falsche Rechtsanwendung und tatsächliche Würdigung des Streitfalls durch das FG im Rahmen der Schätzung rügen, ist dies im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich (BFH-Beschluss vom 14. Mai 2013 X B 176/12, BFH/NV 2013, 1445, m.w.N.).
  • BFH, 16.12.2021 - IV R 1/18

    Zum Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Schätzung

    Der Steuerpflichtige selbst hat keinen Anspruch auf die Anwendung einer bestimmten Schätzungsmethode (BFH-Beschluss vom 14.05.2013 - X B 176/12, Rz 21, m.w.N.).
  • BFH, 21.08.2013 - I B 60/12

    Minderung einer Rückstellung wegen künftiger Vorteile

    Denn die Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts erfordert als spezieller Tatbestand der Grundsatzrevision (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) gleichfalls das Herausstellen einer --im Streitfall fehlenden-- klärungsbedürftigen und klärbaren Rechtsfrage, deren Klärung in einem künftigen Revisionsverfahren zu erwarten ist (BFH-Beschlüsse vom 14. August 2006 III B 198/05, BFH/NV 2006, 2281, und vom 14. Mai 2013 X B 176/12, BFH/NV 2013, 1445), was im Streitfall nicht geschehen ist.
  • BFH, 16.12.2021 - IV R 2/18

    Zum Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Schätzung

    Der Steuerpflichtige selbst hat keinen Anspruch auf die Anwendung einer bestimmten Schätzungsmethode (BFH-Beschluss vom 14.05.2013 - X B 176/12, Rz 21, m.w.N.).
  • BFH, 03.03.2016 - VIII B 25/14

    Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen im Verhältnis von Eltern und

    Die Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung des Streitfalles durch das FG ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Mai 2013 X B 176/12, BFH/NV 2013, 1445; vom 2. Juni 2014 III B 101/13, BFH/NV 2014, 1374).
  • BFH, 02.06.2014 - III B 101/13

    Keine Revisionszulassung wegen Einwendungen gegen die Richtigkeit der

    Die Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung des Streitfalls durch das FG im Rahmen einer Schätzung ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich (BFH-Beschluss vom 14. Mai 2013 X B 176/12, BFH/NV 2013, 1445, m.w.N.).
  • BFH, 10.12.2019 - VIII R 33/16

    Mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung - Begründungsmangel

    Ein Begründungsmangel liegt vor, wenn den Beteiligten --zumindest in Bezug auf einen der wesentlichen Streitpunkte-- die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 14.05.2013 - X B 176/12, BFH/NV 2013, 1445, m.w.N.).
  • BFH, 07.07.2014 - X B 134/13

    Ermittlungspflicht des FG und Mitwirkungspflicht der Beteiligten - Anforderungen

    Vom Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes ist danach (erst) dann auszugehen, wenn den Beteiligten --zumindest in Bezug auf einen der wesentlichen Streitpunkte-- die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. zu dem Vorstehenden Senatsbeschluss vom 14. Mai 2013 X B 176/12, BFH/NV 2013, 1445, und weiterführend z.B. Senatsurteil vom 17. April 2002 X R 8/00, BFHE 199, 124, BStBl II 2002, 527, m.w.N.).
  • BFH, 14.01.2021 - X B 25/20

    Schätzung und Sachverständigengutachten

    a) Zunächst ist zu berücksichtigen, dass die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zulässig ist, ebenso wie die Bestimmung der maßgeblichen Schätzungskriterien eine rechtliche Beurteilung erfordert, die in erster Linie dem FG obliegt und weder regelmäßig noch in bestimmten Einzelfällen durch ein Sachverständigengutachten vorbereitet werden muss (vgl. nur Senatsbeschluss vom 14.05.2013 - X B 176/12, BFH/NV 2013, 1445, Rz 28, m.w.N.).
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