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   BFH, 25.01.2008 - X B 179/06   

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BFH, 25.01.2008 - X B 179/06 (https://dejure.org/2008,6228)
BFH, Entscheidung vom 25.01.2008 - X B 179/06 (https://dejure.org/2008,6228)
BFH, Entscheidung vom 25. Januar 2008 - X B 179/06 (https://dejure.org/2008,6228)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 28.07.2004 - IX B 136/03

    Vorfälligkeitsentschädigung; Grundstücksverkauf

    Auszug aus BFH, 25.01.2008 - X B 179/06
    b) Soweit die Kläger mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung geltend machen, das FG hätte auch unabhängig von einem entsprechenden Beweisantrag von Amts wegen (§ 76 Abs. 1 FGO) eine Beweisaufnahme durchführen müssen, wären für eine schlüssige Verfahrensrüge u.a. Ausführungen dazu erforderlich gewesen, aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunktes die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43, m.w.N.).
  • BFH, 12.07.2002 - XI B 152/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

    Auszug aus BFH, 25.01.2008 - X B 179/06
    a) Zur schlüssigen Darlegung einer Abweichungsrüge muss der Beschwerdeführer u.a. tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den behaupteten (genau --mit Datum sowie Aktenzeichen und/oder Fundstelle-- bezeichneten) Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2002 XI B 152/01, BFH/NV 2002, 1484; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 41 und 42, m.w.N.).
  • BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 126/94

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch sog.

    Auszug aus BFH, 25.01.2008 - X B 179/06
    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muss daher ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einrichten (BVerfG-Beschluss vom 13. Oktober 1994 2 BvR 126/94, Deutsches Verwaltungsblatt 1995, 34).
  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als

    Auszug aus BFH, 25.01.2008 - X B 179/06
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt erst dann vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter --selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen-- nicht zu rechnen brauchte, so dass dies im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleichkommt (BVerfG-Beschlüsse vom 15. Januar 1999 1 BvR 1274/92, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1999, 3326; vom 12. Juni 2003 1 BvR 2285/02, NJW 2003, 2524, jeweils m.w.N. der Rechtsprechung).
  • BFH, 08.10.2003 - VII B 51/03

    NZB: Verfahrensmangel, Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 25.01.2008 - X B 179/06
    a) Wird eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht des FG in Form eines Verstoßes gegen den Grundsatz der unmittelbaren Beweisaufnahme geltend gemacht, gehört zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des Verfahrensmangels auch der Vortrag, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217).
  • BVerfG, 15.01.1999 - 1 BvR 1274/92

    Verfassungsrechtlich unbedenkliche Untersagung der Veröffentlichung der

    Auszug aus BFH, 25.01.2008 - X B 179/06
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt erst dann vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter --selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen-- nicht zu rechnen brauchte, so dass dies im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleichkommt (BVerfG-Beschlüsse vom 15. Januar 1999 1 BvR 1274/92, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1999, 3326; vom 12. Juni 2003 1 BvR 2285/02, NJW 2003, 2524, jeweils m.w.N. der Rechtsprechung).
  • BFH, 06.03.2003 - IV R 23/01

    Nachträgliche Beantragung einer Ansparrücklage

    Auszug aus BFH, 25.01.2008 - X B 179/06
    Im Übrigen hat auch der Steuerpflichtige in dem der Entscheidung vom 6. März 2003 IV R 23/01 (BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187) zugrunde liegenden Streitfall den Gewinn --anders als die Kläger in der Beschwerdebegründung vorgetragen haben-- nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt.
  • BFH, 30.08.2001 - IV B 79/01

    Darlegung der Revisionszulassungsgründe

    Auszug aus BFH, 25.01.2008 - X B 179/06
    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn das angefochtene Urteil derart schwerwiegende Fehler bei der Auslegung revisiblen Rechts aufweist, dass die Entscheidung des FG objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837; ferner Lange, Deutsche Steuer-Zeitung 2002, 782, 784).
  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 28/07

    Steuerhinterziehung durch bewusste Nichterklärung von Einkünften aus

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt erst dann vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter --selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen-- nicht zu rechnen brauchte, so dass dies im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrages gleichkommt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 21. August 2007 VII R 37/04, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2008, 254, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 5. Dezember 2006 VIII B 4/06, BFH/NV 2007, 490; vom 16. August 2007 VIII B 211/06, BFH/NV 2007, 2312, m.w.N.; vom 25. Januar 2008 X B 179/06, BFH/NV 2008, 608, m.w.N.).
  • BFH, 19.05.2008 - V B 29/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und

    Insbesondere liegt auch keine Art. 103 Abs. 1 GG verletzende Überraschungsentscheidung vor, wenn --wie im Streitfall-- die entscheidungserheblichen Rechtsfragen bereits im Verwaltungsverfahren oder gerichtlichen Verfahren erörtert worden waren (BFH-Beschlüsse vom 12. September 2007 X B 18/03, BFH/NV 2008, 102; vom 2. Oktober 2007 IX B 24/07, BFH/NV 2008, 92; vom 20. November 2007 VII B 340/06, BFH/NV 2008, 581; vom 18. Dezember 2007 XI B 178/06, BFH/NV 2008, 562, und vom 25. Januar 2008 X B 179/06, BFH/NV 2008, 608).
  • BFH, 12.12.2012 - XI B 70/11

    Haftung eines Kommanditisten; Bindung an tatsächliche Feststellungen; Verletzung

    Eine solche ist gegeben, wenn das FG seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. Januar 2008 X B 179/06, BFH/NV 2008, 608; vom 18. September 2009 IV B 140/08, BFH/NV 2010, 220, unter b).
  • BFH, 07.07.2008 - II B 9/07

    Steuergeheimnis: Offenbarungsbefugnis wegen Durchführung eines

    Eine Überraschungsentscheidung liegt nur vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. Januar 2008 X B 179/06, BFH/NV 2008, 608; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 119 Rz 10a und 16, m.w.N.).
  • BFH, 27.06.2008 - II B 19/07

    Tatbestandswirkung von Durchsuchungsbeschlüssen und Beschlagnahmebeschlüssen -

    aa) Zur schlüssigen Darlegung einer Divergenz gehören u.a. eine hinreichend genaue Bezeichnung der vermeintlichen Divergenzentscheidung nach Datum und Aktenzeichen oder Fundstelle (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. August 2007 X B 147/06, BFH/NV 2007, 2073, und vom 25. Januar 2008 X B 179/06, BFH/NV 2008, 608, je m.w.N.) sowie die Gegenüberstellung tragender, abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des Finanzgerichts (FG) einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits, um eine Abweichung erkennbar zu machen.
  • FG Hessen, 06.11.2019 - 10 K 1104/18

    Erbschaftsteuerliche Behandlung der im Vermächtniswege erfolgten Zuwendung des

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör erfordert die Gewährung einer in der mündlichen Verhandlung beantragten Schriftsatzfrist, wenn sich ein Beteiligter in der mündlichen Verhandlung auf ein Vorbringen des anderen Beteiligten nicht erklären kann, weil es ihm nicht rechtzeitig vor dem Termin mitgeteilt worden ist (§ 155 der Finanzgerichtsordnung - FGO - i. V. m. § 283 der Zivilprozessordnung - ZPO -), oder - nach den Grundsätzen einer Überraschungsentscheidung - wenn das FG seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Januar 2008 X B 179/06, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2008, 608).
  • BFH, 12.10.2010 - I B 190/09

    Rechtliches Gehör bei Verwertung einer Urkunde - Überraschungsentscheidung -

    Denn ein FG verletzt zwar das Recht der Verfahrensbeteiligten auf Gehör, wenn es seine Entscheidung auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dessen Berücksichtigung ein sachkundiger Beteiligter nach dem gesamten Verfahrensablauf schlechterdings nicht rechnen musste (BFH-Beschlüsse vom 25. Januar 2008 X B 179/06, BFH/NV 2008, 608; vom 22. Dezember 2008 I B 161/08, BFH/NV 2009, 969; vom 16. November 2009 V B 37/09, BFH/NV 2010, 450).
  • BFH, 17.11.2015 - XI B 52/15

    Zur Marktüblichkeit des Entgelts beim Mitarbeiter- und Führungskräfteleasing in

    aa) Eine Überraschungsentscheidung ist gegeben, wenn das FG seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. Januar 2008 X B 179/06, BFH/NV 2008, 608, unter 2.a, Rz 8; vom 18. September 2009 IV B 140/08, BFH/NV 2010, 220, unter b, Rz 6; vom 12. Dezember 2012 XI B 70/11, BFH/NV 2013, 705, Rz 28; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.01.2010 - IV B 136/08

    Darlegung bei einer Divergenzrüge sowie bei der Rüge einer

    Denn der Kläger hätte jedenfalls auch darlegen müssen, was er noch vorgetragen hätte, wenn ihm rechtliches Gehör gewährt worden wäre (BFH-Beschlüsse vom 25. Januar 2008 X B 179/06, BFH/NV 2008, 608; vom 21. November 2003 III B 43/03, BFH/NV 2004, 371).
  • BFH, 18.09.2009 - IV B 140/08

    Keine Gewährung einer Schriftsatzfrist im Hinblick auf bekanntes Vorbringen des

    Eine solche liegt vor, wenn das FG seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Januar 2008 X B 179/06, BFH/NV 2008, 608).
  • BFH, 12.10.2012 - XI B 51/12

    Rüge einer überlangen Verfahrensdauer

  • BFH, 14.04.2011 - VI B 120/10

    Abgelehnter Schriftsatznachlass - Rechtsäußerung des Berichterstatters -

  • BFH, 14.04.2008 - V B 205/07

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör

  • BFH, 08.02.2012 - VI B 143/11

    Versagung des rechtlichen Gehörs wegen Nichtgewährung einer Schriftsatzfrist -

  • BFH, 18.03.2008 - XI S 30/07

    Anspruch auf rechtliches Gehör - in der mündlichen Verhandlung beantragte

  • FG Hessen, 25.11.2021 - 6 K 720/18

    Kein Vorsteuerabzug bei unzureichender Leistungsbeschreibung und fehlendem Beweis

  • BFH, 10.04.2008 - I B 196/07

    Darlegung einer Divergenz und eines Verfahrensmangels

  • BFH, 10.01.2012 - IV B 8/11

    Entscheidung über die Prozessfähigkeit eines Beteiligten

  • FG Sachsen, 06.03.2012 - 5 K 1353/10

    Gewährung von Investitionszulage für die Einrichtung eines 5-Sterne-Hotels nach

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